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Vollständige Version anzeigen : Wieviel Zeugenkontakt darf ich als Unfallopfer haben?


schneckchen89
26.05.2010, 17:51
Hallo,
vielleicht hört sich diese Frage ein bisschen doof an.

Mir ist jemand in mein ordentlich geparktes Auto gefahren.
Ein Zeuge beobachtete das. des Unfallgegner begutachtete den Schaden, tat so als telefoniere er, sah sich um und als er sich unbeobachtet fühlte floh er.

Die Polizei nahm den Unfall und die Zeugenaussage auf.

Jetzt meine Frage:
Ich habe die Telefonnummer des Zeugen und fand das alles auch sehr nett, denn er fühlte sich sehr unwohl (Unfallflüchtling wohnt dort und wirkt ... sagen wir mal bedrohlich..).

Kann ich den Zeugen anrufen, ihm das neuste erzählen und ihm auch Geld für seine Mühe geben?

j_e_n_s
26.05.2010, 18:51
Hallo schneckchen,

ich war damals ganz froh, als sich eine Zeugin gemeldet hat.

Ich habe mich persönlich mit einem Strauß Blumen bedankt.

Geldgeschenke würde ich nicht empfehlen. Zeitigstens nach Beendigung des Falls, wenn dir so daran liegt.

Gruß Jens

Pit13
26.05.2010, 19:03
Hallo Schneckchen,

ich stimme Jens zu, mehr als eventuell einen Blumenstrauß würde ich auch nicht als Danke machen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnte dieses Geldgeschenk Dir unter Umständen auf die Füße fallen.
Es ist jedoch Top, dass Leute noch Zivilcourage zeigen und sich als Zeuge melden.
"Kann ich den Zeugen anrufen, ihm das neuste erzählen" Auch das solltest Du erst einmal nicht tun, damit der Zeuge auch nur das Aussagt, was er auch tatsächlich gesehen hat.
Später wenn der Schaden durch die Haftpflichtversicherung reguliert ist und Dein Auto wieder Top ist, dann kannst Du ihm immer noch alles erzählen und ggf. ein Bier ausgeben.

MfG.
Pit

Jupp
26.05.2010, 19:57
Stimme meinen beiden Vorrednern zu, ich würde aber selbst den Blumenstrauß wegen eines eventuell Vorwurf der Bestechlichkeit durch einen Rechtsanwalt der Gegenseite erst einmal zurück stellen!

Sobald alles geklärt ist, kann man sich immer noch für die Zivilcourage bedanken!

Abendsonne
26.05.2010, 20:18
Hallo schneckchen89,

auch wenn Dir noch so daran gelegen ist, lass das mit Geschenken, wie meine Vorredner schon sagen, bis alles geregelt ist. Jedes noch so kleine Geschenk könnte als Bestechung, Zeugenbeeinflussung, schlimmstenfalls als geplant eingestuft werden.
Alles was Du aus guten Willen und Anstand tust, könnte Dein Nachteil sein.
Geld würde ich jedoch auch nach Beendigung des Falles nicht geben, da es sonst wie eine Bezahlung nach getaner Arbeit aussieht. Blumen und ein paar Pralinen sind sicherlich nicht zu beanstanden.

Viele Grüße

Abendsonne