Vollständige Version anzeigen : Plötzlich neues gerichtliches AZ ?
gummibär
26.05.2010, 12:40
Hallo Leute!
Ich brauche Euren Rat.
Es geht um ein laufendes SG-Verfahren gegen die BG, bezüglich rechtswidriger Einstellung des Verletztengeldes.
Widerspruch ist von 2005, Klageverfahren läuft seit 2006, wobei bis heute gar nichts pssiert ist.
Nun bekam ich einen Brief vom örtlichen SG. Inhalt genau ein Satz: Bitte beachten Sie da neue Aktenzeichen.
Nun lautet es nicht mehr S...U... /06, sondern S...U.../10, wobei die Kammer die gleiche geblieben ist.
Hat jemand ähnliches erlebt?
Versuchen die Sozialgerichte nun überlange Bearbeitungszeiträume zu eleminieren, indem nach 3 bis 4 jähriger Untätigkeit einfach das AZ in der Jahreszahl aktualisiert wird?
Oder sollen so eventuelle Schadenerastzforderungen ünterdrückt werden?
Gibt es eventuell die Möglichkeit, alle laufenden Klagen wegen des gleichen Arbeitsunfalles gebündelt von einer Kammer bearbeiten zu lassen? Bei
Klagen die ich wesentlich später als 2006 (z.B. Unfallrente) eingereicht habe, gab es bei einer anderen Kammer ruckzuck Ermittlungen und ein Urteil. Derzeit sind alle laufenden Klagen über diverse Kammern verteilt, nach welchen Gesichtspunkten die Vergabe erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis. Jede Kammer kocht ihren eigenen Brei, obwohl alle Klagen in direktem Zusammenhang stehen. Zudem sind dutzende von parallelen Doppeluntersuchungen an der Tagesordnung..
Danke und Tschüß
Gummibär
Hallo gummibär,
so etwas habe ich auch. Bei zwei meiner uralten Verrfahren hatte ich auch aufeinmal ein neues Verfahrensjahr und die selbe Vermutung wie du (Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen überlanger Verfahrensdauer). Auf meine Beschwerde an den Gerichtspräsidenten habe ich bis heute nichts gehört. Solche Sachen sollten wirklich einmal gesammt und gebündelt an das Justizministeriúm geschickt werden.
Gruss
tamtam
NixchenII
28.05.2010, 19:30
Hallo,
wow... ich dachte da wäre ich so ziemlich die einzige der das passiert ist. Bei mir wars auch schon so, dass auf einmal nen neues AZ aufgetaucht(!) ohne dass man mich überhaupt explizit auf diese Veränderung hingewiesen hatte.
Beschwerden bringen da scheinbar wirklich nix, bei mir kam auch nach 4 Jahren keine Reaktion... auch nicht auf mehrmalige Nachfrage. Man sitzt das einfach aus bis die nächste Nummer dran ist oder wie
Es würde mich wirklich interessieren, obs da mehr Fälle gibt, dann bin ich bei der Aktion dabei, das ans Ministerium zu schicken! Bei mir war es das LSG Bremen. scheint aber gängige Praxis bundesweit zu sein oder was meint ihr dazu
Sollten wir hierzu nicht mal ne Umfrage hier im Forum starten oder sowas
Bin gespannt auf Reaktionen!
Liebe Grüße vonnet NixchenII
@ all,
auch bei mir wechselte das Aktenzeichen des LSG NRW von 06 nach 08, bei der gleichen Kammer.
Ich vermute dahinter aber eher statistische Gründe; denn wir erledigen im Zeitraum xy alle anstehenden Verfahren.
Andererseits läuft mein Gesamtverfahren jetzt 10 Jahre und der Europäische Gerichtshof droht.
Auch mein RA konnte mir den Zeichenwechsel nicht erklären.
Wenn es denn mal zu einer Verhandlung kommt, werde ich den Richter fragen.
Wir alle, Gericht, RA und ich warten seit über 12 Monaten auf ein Gutachten des Gerichtsgutachters, die entsprechenden §§4xx der ZPO scheinen weder Gericht noch RA zu kennen.
Na ja, dann schaun wir mal.
Paro
Kasandra
29.05.2010, 13:21
Hallo Paro,
mh, bin eben stutzig bei folgendem Satz von Dir geworden:
"Wir alle, Gericht, RA und ich warten seit über 12 Monaten auf ein Gutachten des Gerichtsgutachters.."
In mir ist die Frage aufgekommen, kann man den Gerichtsgutachter nicht anmahnen, Fristen setzen?
Um so mehr ich hier über Klagen etc. lese, da wundert es mich nicht wenn es so extrem lange Verfahrensdauern gibt. Klar, alle haben Zeit, da wartet man und wartet man. Es stört weder Gericht noch Rechtsanwalt.
Aber fragt man mal nach uns? Wir sind geschädigt und müssen warten, warten, warten. Denen läuft keine Zeit weg, aber uns....
Grüße Kasandra
Auch mit neuem Aktenzeichen ist eine überlange Verfahrendauer nachweisbar.
Viele Grüsse
Petra
Hallo Kassandra,
ich habe schon auf die §§4xx der ZPO verwiesen, aber wenn das Gericht nicht will, hat der Kläger sein Recht verloren; denn man kann keinem Richter ans Bein pinkeln; denn sie sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Und nu?
Schönen Sonntag
Paro
Hallo,
die Herren kennen schon die einschlägig festgelegten Fristen für ein Gutachten. Es gibt auch Richter, die von Beginn an dem Gutachter klare Fristen setzen. Unter jedem Gutachtenauftrag sollte eigentlich der Hinweis stehen, dass der Gutachter den Gutachtenauftrag zurückgeben muß, falls er nicht in der Lage ist, zeitnah die Begutachtung und damit die Vorlage und Erstellung des Gutachtens durchzuführen. In meinem Verfahren haben wir das Gericht mehrfach zum tätigwerden aufgefordert und der Richter hat dann auch immer sehr halbherzig beim Gutachter nachgefragt. Als wir dann das Gutachten auseinander genommen haben, war ein immer wiederkehrender Hinweis die lange Zeit, die zwischen Begutachtung und Gutachtenerstellung vergangen ist.
Es gibt schon die Möglichkeit der Beschwerde gegen einen Richter wegen Verzögerung. Der Gerichtspräsident hat im jeweiligen Fall dann auch nachzuhaken. Berücksichtigt wird dann soetwas bei der Aufstellung des Geschäftsplanes, der Beförderung. Man sieht die Auswirkungen also nicht im eigenen Verfahren. Wenn eine Begutachtung erfolgen soll, dann ist es immer sehr ratsam, wegen der Fristsetzungen gleich zu intervenieren, falls diese durch das Gericht "vergessen werden".
Gruß von der Seenixe
hallo, seenixe
hab gelesen, dass, wenn zwischen der begutachtung und der gutachtenerstellung ein übermässig langer zeitraum (über 4 wochen) liegt, ist das gutachten nicht mehr gültig.
begründung:
er kann sich nach einer gewissen zeit nicht mehr an die einzelheiten der begutachtung erinnern.
mfg
pussi
gummibär
31.05.2010, 13:21
Hallo Nixchen !
Bei mir ist ein anderes Bundesland zuständig.
Beruhigend (oder auch nicht...), zu wissen, daß die gerichtliche Hinhaltetaktik
wohl bundesweit einheitlich ist.
Gruß-Gummibär
Hallo Kasandra,
"Um so mehr ich hier über Klagen etc. lese, da wundert es mich nicht wenn es so extrem lange Verfahrensdauern gibt. Klar, alle haben Zeit, da wartet man und wartet man. Es stört weder Gericht noch Rechtsanwalt."
Einem der von Dir hier Aufgeführten Personen hat kein Interesse an einer langen Verfahrensdauer und zwar Dein RA. Dieser würde gern die Akte als erl. vermerken und die Abschlussrechnung schreiben und sich einem "neuen" Mandanten und neuen Verfahren zu zuwenden. Ich denke auch, dass durch solche langen Verfahrensdauer der Arbeitsaufwand für den RA. höher sind, da er sich ja doch immer erst wieder in den Fall rein lesen muss.
Es ist jedoch interessant zu erfahren, dass die Gerichte zumindest optisch daran interessiert sind, die Verfahrensdauer des Verfahrens so kurz wie möglich zu halten und wenn man dem ganzen einen neuen Namen gibt.
MfG.
Pit
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