Vollständige Version anzeigen : Schwerbehindertenausweis 70%
Hallo Forummitglieder, ich bin neu hier und froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Vor 10 Monaten habe ich einen Wegeunfall erlitten. Dadurch resultierten einige Frakturen (Nasenbeintrümmerbruch, rechter Oberarmbruch, rechter Oberschenkelbruch, linker Ellen- Speichenbruch, Acetabulumabriß links, Kniescheibenbruch links, Paeroneuslähmung links, Spalthautdeckung linker Unterschenkel). Nach 2 Wochen Intensiv- und 3 Wochen Unfallchirurgie schloß sich eine 10 wöchige Reha an. Auch nach jetzt 10 Monaten ist noch eine Knochenheilungsstörung r.Oberarm u. r. Oberschenkel vorhanden. Ohne Gehstütze kein Fortkommen. Ich gehe auch weiterhin noch zur Krankengymnastik und besuche einen Psychotherapeuten um den Unfall zu verarbeiten. Ich habe jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit 70% erhalten. Eine Bekannte meinte, daß 70% bei meinem derzeitigen Gesundheitszustand nicht gerechtfertigt sind. Meine Fragen wären:
- sollte ich Berufung einlegen?
- wie stehen die Changen einen höheren Prozentsatz zu bekommen?
- wirken sich höhere Prozente auf eine event. MdE aus?
Danke und Grüße von Sunny
Hallo Sunny,
ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten, aber sollten die 70% GdB. schon Deinem Gesundheitszustand und den damit Verbundenen Einschränkungen gerecht werden.
Bei Deinen von Dir aufgezählten Verletzungen stellt sich mir die Frage, ob Dir neben dem GdB von 70% auch Merkzeichen z.B. Parken auf einem Behindertenparkplatz usw. genehmigt wurden.
Sollte dieses nicht der Fall sein, kannst Du innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch gegen den Bescheid schriftlich einlegen. Das VA. erteilt nur das, was Du auch beantragst hast und erfahrungsgemäß tut sich das VA. mit der Anerkennung und Erteilung sehr schwer. Es ist ebenso auch möglich, dass der GdB. bei Dir zu niedrig erteilt wurde. Hier kannst Du dich weiter informieren: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html
MfG.
Pit
Kasandra
12.04.2010, 16:48
Hallo Sunny1,
erstmal wünsche ich Dir gute Besserung. Du hast noch einen langen Weg vor Dir für den Du viel Kraft benötigst.
Mir ging es ähnlich, Koma, zig Wochen Krankenhaus, stationäre Reha, ambulante Reha und fast ein ähnliches Verletzungsmuster.
Ich erhielt damals vom VA nur 50% und trotz dessen, dass ich im Rollstuhl saß kein Merkzeichen!
Deren Ansatz war, die Frakturen heilen ja und einen Ausweis m. Merkzeichen für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes wird nicht befristet ausgestellt.
Heute würde ich noch viel intensiver Kämpfen! Also, Kopf hoch und setz Dich durch!
Viele Grüße
Kasandra
Santafee
12.04.2010, 17:46
Hallo Sunny1,
also ich würde an Deiner Stelle und so, wie es für mich klingt, auch noch weiter kämpfen. Die Merkzeichen: mind. G, idealer Weise aber aG (für Parkausweis) sollten zumindest befristet und solange die Knochenheilungsstörung anhällt erteilt werden! Kennst Du denn eigentlich die Gründe für die Heilungsstörung? Wäre sehr interessant! Ggf. fordere doch mal Deine Behandlungsunterlagen ein!
VG Santafee
[unerwünschtes Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]
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Hallo Santafee, Kasandra und Pit13
danke für die aufmunternden Worte. Ich habe neben den 70% auch das Merkzeichen G erteilt bekommen. Wie ist das mit der Parkerlaubnis auf Schwerbehindertenparkplätzen? Muß ich dafür noch einmal einen Antrag stellen? Zu den Knochenheilungsstörungen wurde mir gesagt, daß die Heilverzögerung mit dem Verletzungsausmaß zusammenhängen kann. Da so viele Baustellen vorhanden sind, kann der Körper nicht so viel an Reparatur leisten. Ich habe bald eine Röntgenkontrolle und hoffe auf ein positives Ergebnis. Die Adresse von dir, Pit13 hat mir schon gut weitergeholfen. Ich habe aber auch gleich noch eine Frage dazu:
- soviel ich verstehe, hat man einen besonderen Kündigungsschutz wenn man einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Was aber, wenn mein Arbeitgeber einen neuen Angestellten für meine Tätigkeiten eingestellt hat?
Ich habe die Information, daß der Arbeitgeber nicht zu meiner Weiterbeschäftigung verpflichtet ist, wenn in seinem Betrieb weniger als 10 Personen arbeiten. Stimmt das?
Viele Grüße und danke im voraus Sunny1
Hallo Sunny1,
ich würde an Deiner Stelle einen Antrag auf das Merkzeichen aG (Parkausweis) beim VA. stellen. Mit diesem Ausweis+Merkzeichen bist Du dann berechtigt auf Behindertenparkplätzen zu parken.
Zu Deiner Frage:Ersteinmal hast Du einen Arbeitsvertrag und durch Deine Schwerbehinderung auch einen erweiterten Kündigungsschutz, dieses heißt aber nicht,
dass Du jetzt unkündbar bist. Bei einer eventuellen Kündigung durch Deinen AG. muss sich dieser die Einwilligung vom Emigrationsamt einholen.
MfG.
Pit
Ja, das stimmt. Das allgemeine Kündigungsschutzrecht greift erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern ! Wie das allerdings beim besonderen Kündigungsschutz (wg. Schwerbehinderung) ist, weiß ich nicht.
Ich wurde auch eine Woche nach meinem Unfall gekündigt. Ich hatte damals allerdings noch nicht die Schwerbehinderteneigenschaft, war nur zu 40 % schwerbehindert und natürlich nicht gleichgestellt, weil ich ja keine Befürchtung hatte, gekündigt zu werden.
Ich habe Kündigungsschutzklage erhoben und ich mußte mir vom Richter den Spruch anhören "Sie wissen schon, daß Sie in einem kleinen Betrieb gearbeitet haben, oder ?" Toller Anfang für eine Verhandlung, oder ? Später kam dann noch der Spruch "die Trauben hängen für Sie sehr hoch !" Naja, das Ende vom Lied: Vergleich. Grmpf ! Hätte zwar besser laufen können, aber immerhin ...
Meine Schwerbehinderteneigenschaft wurde mir übrigens auch nur nach Klage und Verfahrensdauer von 2 Jahren zugesprochen ! Soviel dazu ... ;)
@Pit:
Das Amt heißt doch "Integrationsamt" ! :D
ironman13/08
14.04.2010, 07:50
Hallo Sunny1,
du schreibst in deiner Überschrift von einem "Schwerbehindertenausweis 70%", hast du schon einen Ausweis? Und wer hat dir die 70% erteilt, das Versorgungsamt (VA) oder die BG die für deinen Wegeunfall zuständig ist?
Sowie meine Vorschreiber schon sagten: umgehend Wiederspruch beim VA einlegen wenn die vier-Wochen Frist noch nicht um ist (sofern dir die 70% von dort erteilt wurden).
Wir hatte vor kurzem das gleiche Procedere, erst nach Wiederspruch gab's die berechtigte Erhöhung von 70% auf 80%. Allerdings wird es schwer sein ei Merkzeichen "aG" durchzusetzen. Dazu muß nachgewisen werden das man nicht mehr als 500 m am Stück laufen kann. Auf jeden Fall aber beim Wiederspruch das Merkzeichen "G" und "aG" beantragen.
Leider ist es eine Auslegungssache den "vorläufigen Parkausweis" zu bekommen, manche SB machen es manche nicht. Mein Mann mußte seinen jetzt zurückgeben nach dem nun der Bescheid über 80% und Merkzeichen "G" erteilt wurde, obwohl sein linkes Bein nach wie vor gelähmt ist, das Merkzeichen "aG" wurde nicht anerkannt.
Das Integrationsamt (so heißt es tatsächlich:D) wird auch einer bertriebsbedingten Kündigung zustimmen, leider ist das inzwischen gang und gäbe. Das durfte ich vor kurzem selbst erfahren.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Santafee
14.04.2010, 10:04
Hallo Gitti,
so viel ich weiß (und so wurde es mir von einem SB des VAes gesagt) bekommt man bei einer maximalen Gehstrecke von 500m das MZ "G"; "aG" bekommt man erst, wenn man nur mit fremder Hilfe laufen kann und auch das nur sehr beschwerlich ist. Die Versorgungsämter berufen sich stets auf den Vergleich mit einem Doppeltoberschenkelamputierten oder Querschnittsgelähmten. Wir hatten hier schon mal so eine Diskussion, wo es um aG und Parkausweis ging (bitte mal Suche verwenden!).
@Sunny1, neben den gesagten Tipps würde ich parallel folgendes versuchen: stelle beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf vorläufige Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fürs Parken! Auch dazu gibt es hier einen guten Thread!
Zu der Knochenheilungsstörung: Ich würde mal ein großes Blutbild machen lassen und v.a. alle Entzündungswerte checken lassen!;)
VG Santafee
gummibär
14.04.2010, 12:17
Hallo Sunny!
Hier kurz eine Mitteilung zum Kündigungsschutz:
Auch wenn Dein Arbeitgeber weniger als 10 Angestellte beschäftigt, so kann er jetzt ( aufgrund Deiner Anerkennung als Schwerbehinderte/-r...) nur mit Zustimmung des Interationsamtes kündigen.
Sollte er eine Kündigung ohne Integrationsamt aussprechen, setze sofort ein Schreiben auf, indem Du auf die Schwerbehinderteneigenschaft verweist und um Rücknahme der Kündigung, -bis zur rechtmäßigen Zusstimmung des Integrationsamtes-, bittest.
Dein Arbeitgeber muß dann beim Integrationsamt (gehört zum Versogungsamt des Wohnortes...) schwerwiegende Argumente vorbringen, weswegen eine Weiterbeschäftigung Deiner Person für ihn unzumutbar ist. Die Größe des Betriebes ist natürlich mit ausschlaggebend. Er kann sich dann, bei wenigen Beschäftigten, natürlich auf die Wirtschaftlichkeit berufen. Für Dich spricht aber z.B. die Dauer die Betriebszugehörigkeit.
Das Integrationsamt ist meistens bestrebt, Schwerbehinderten ihren Arbeitsplatz, mit allen erdenklichen Mitteln, zu erhalten. Gerade bei Arbeitsunfällen wird dann vom Integrationsamt auch die zuständige BG in die Pflicht genommen.
Der GdB von 70% plus Merkzeichen G klingt für mich temporär erst einmal als angemessen.
Gute Besserung.
Gruß- Gummibär
ironman13/08
14.04.2010, 12:41
Hallo Santafee,
danke für deinen Hinweis, doch hier noch mal kurz ein Link in dem dargestellt wird in welchem Fall einem das "aG" zusteht:
http://www.amsel.de/multiple-sklerose-news/index.php?kategorie=recht&anr=710
Sunny1 sollte den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung schon stellen, jedoch hat sie ja bereits einen Bescheid über 70% und Merkzeichen"G", das sehe ich die Chance als relativ gering an. Mein Mann hat 80% und "G", mit seinem gelähmten Bein ist er einer Amputation im Moment gleichgestellt und hat es auch nicht bekommen.
Die Frage hatte ich nicht gestellt, sondern ich habe Sunny1 geantwortet.
@Gummibär,
das Integrationsamt wird der Kündigung zustimmen bei einer betriebsbedingten Kündigung, wie z.B. Auftragsrückgang, schlechte Wirtschaftliche Lage. Das war auch bei mir der Fall (80% GbB), hier hat sich das Integrationsamt überhaupt nicht um meine Situation gekümmert und hat der Kündigung, nach kurzer Anhörung meiner Seite, zugestimmt. Die Betriebszugehörigkeit spielt dann nur noch eine Rolle bei der Kündigungsfrist.
Die "alle erdenklichen Mittel", die du ansprichst sind bei mir komplett ausgeblieben.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
gummibär
14.04.2010, 12:59
Hallo Ironman!
Ich habe bei meiner Kündigung durch die Hilfe des Integrationsamtes fast ein Jahr gewonnen.
Ich war bei meinem Arbeitgeber der einzige Angestellte!
Mein Arbeitgeber wußte von der Behinderung gar nichts und viel aus allen Wolken, als ich um Rücknahme der Kündigung bat...
Die Zustimmung des Integrationsamtes gab es dann nur, da dann nicht mehr absehbar war, wann sich die gesundheitlichen Einschränkungen bessern würden.
Gruß- Gummibär
ironman13/08
14.04.2010, 13:03
Hallo Gummibär,
bei waren es 7 Monate (36 Jahre im Betrieb), aber ich denke ich komme mit meiner EMR durch, wenn nicht gibts Plan B.
Danke für die Info.
Gruß
Gitti - Ironman's Ehefrau
Santafee
14.04.2010, 13:21
Allerdings wird es schwer sein ei Merkzeichen "aG" durchzusetzen. Dazu muß nachgewisen werden das man nicht mehr als 500 m am Stück laufen kann. Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Hallo Gitti,
bei Dir hatte sich dieser kleiner Fehler eingeschlichen, deshalb hatte ich Dich berichtigt:).
LG Santafee
ironman13/08
14.04.2010, 18:09
Hallo Santafee,
danke für die Richtigstellung, das kommt davon wenn man schnell zwischen Tür und Angel was macht. Gut das du aufgepasst hast.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Hallo @,
mein Erhöhungsantrag ist gerade im Widerspruchverfahren abgelehnt worden.
Könnte jetzt Klagen beim SG, will allerdings nicht.
In Bayern gehen die Uhren eben anders, ich werde mich auf meine Art bemerkbar machen, neuer Antrag in einem 1/4 Jahr oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regierungsamtmann.
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