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Vollständige Version anzeigen : Fahrerflucht und NIX ist gewesen


Fahrer
31.03.2010, 10:40
Habe ein Problem. Vor drei Wochen ist eine Frau beim Ausparken in die Front meines PKW's gefahren, sie entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Zum Glück sah dies ein Zeuge und meldete es der Polizei. Die Polizei nahm den Unfall auf und hielt ihn auch mit Fotos inkl. Messstab fest. Die Versicherung der Frau (VHV) sagte mir ein KV einer Werkstatt würde ausreichen und der Schaden wäre damit vom Tisch. Der KV betrug 927€.
Da ich nach einer Woche immer noch keine Reaktion auf den KV erhielt, rief ich die VHV erneut an. Diesmal wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherte angibt nicht den Schaden verursacht zu haben und auf eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge besteht zu der ein GA der VHV erscheinen werde. Mir wurde untersagt einen eigenen GA hinzu zu ziehen, oder wenn auf eigene Kosten.
Was ist das für eine Masche? Habe am Anfang ein DEKRA-Gutachten vorgeschlagen, was aber abgelehnt wurde (ein KV würde ausreichen). Will die Versichte nur ihre Fahrerflucht vertuschen?
Kann ich der Gegenüberstellung wiedersprechen? Reichen nicht die Polizeifotos als Beweis aus?

Pit13
31.03.2010, 12:18
Hallo Fahrer,

Du hast den Unfall bei der Polizei angezeigt und gut ist es. Du hast jetzt das Recht, einen Sachverständigen deiner Wahl mit einem GA. zu beauftragen und dir den Schaden von der Verursacherin ersetzen zu lassen.
Was die Haftpflichtversicherung jetzt mit Dir versucht, ist rechtswidrig und nur ein Versuch Dich einzuschüchtern um ihre Kosten so gering wie möglich zu halten!
Ich würde mich auch auf keine weiteren Diskussionen mit der VS. einlassen, denn Du stehst mit ihr in keinem Rechtsverhältnis.
Hast Du gegen die Fahrerin des PKW. eine Anzeige wegen unerlaubtes entfernen vom Unfallort gestellt? Hast Du selber den Unfall auch gesehen oder nur der Zeuge?
"Der KV betrug 927€." ich verstehe nicht, warum die VHV so reagiert, oder lag ein Vorschaden vor?
Wenn es dafür keine Anhaltspunkte gibt, würde ich eine GA. beauftragen und dann notfalls die Regulierung von der Verursacherin einklagen.

MfG.
Pit

Nadja91
06.07.2010, 13:20
Ich würde auch einen eigenen GA beauftragen und dann schauen, was der dazu sagt und, wie er weiter verfahren würde.

Rudinchen
06.07.2010, 17:18
Hallo,

du musst allerdings bedenken, dass die Versicherung nur entweder den Gutachter ODER den Kostenvoranschlag bezahlt. Das hatten wir nämlich auch - in diesem Fall haben wir den Kostenvoranschlag übernommen ... Was das kleinere Übel ist, musst du entscheiden. Beides bezahlt die Versicherung nicht und muss sie auch nicht bezahlen.

Kostet der KV über 900 Euro oder ist es der Betrag für den Schaden?

Viele Grüße, Rudinchen

Micha
06.07.2010, 20:43
Hallo ich glaube nicht das es Sinn macht Fahrer Fragen zu stellen. Registriert und das letzte mal hier im Forum am Tag des Beitrages = 31.3.2010 :(

Rekobär
14.03.2011, 15:49
Der Straftatbestand Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird schon von Amtswegen zur Anzeige gebracht. Wenn die Polizei die Vermessung der Fahrzeuge durchgeführt hat, geht der Vorgang zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Von dort wird entschieden, ob gegen den Flüchtigen Anklage erhoben oder ob das Verfahren mit oder auch ohne Auflage eingestellt wird. Darauf hat der Geschädigte nur wenig Einfluss. Die Tendenz ist, tatsächlich anzuklagen. Der Geschädigte selbst hat die Möglichkleit als Nebenkläger zu fungieren. Macht manchmal Sinn, manchmal nicht.

LG der Rekobär:):):)