Fahrer
31.03.2010, 10:40
Habe ein Problem. Vor drei Wochen ist eine Frau beim Ausparken in die Front meines PKW's gefahren, sie entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Zum Glück sah dies ein Zeuge und meldete es der Polizei. Die Polizei nahm den Unfall auf und hielt ihn auch mit Fotos inkl. Messstab fest. Die Versicherung der Frau (VHV) sagte mir ein KV einer Werkstatt würde ausreichen und der Schaden wäre damit vom Tisch. Der KV betrug 927€.
Da ich nach einer Woche immer noch keine Reaktion auf den KV erhielt, rief ich die VHV erneut an. Diesmal wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherte angibt nicht den Schaden verursacht zu haben und auf eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge besteht zu der ein GA der VHV erscheinen werde. Mir wurde untersagt einen eigenen GA hinzu zu ziehen, oder wenn auf eigene Kosten.
Was ist das für eine Masche? Habe am Anfang ein DEKRA-Gutachten vorgeschlagen, was aber abgelehnt wurde (ein KV würde ausreichen). Will die Versichte nur ihre Fahrerflucht vertuschen?
Kann ich der Gegenüberstellung wiedersprechen? Reichen nicht die Polizeifotos als Beweis aus?
Da ich nach einer Woche immer noch keine Reaktion auf den KV erhielt, rief ich die VHV erneut an. Diesmal wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherte angibt nicht den Schaden verursacht zu haben und auf eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge besteht zu der ein GA der VHV erscheinen werde. Mir wurde untersagt einen eigenen GA hinzu zu ziehen, oder wenn auf eigene Kosten.
Was ist das für eine Masche? Habe am Anfang ein DEKRA-Gutachten vorgeschlagen, was aber abgelehnt wurde (ein KV würde ausreichen). Will die Versichte nur ihre Fahrerflucht vertuschen?
Kann ich der Gegenüberstellung wiedersprechen? Reichen nicht die Polizeifotos als Beweis aus?