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Vollständige Version anzeigen : Berufungsverfahren Oberlandesgericht


Berichter
18.02.2010, 11:12
Meiner Berufung gegen das Urteil vom Landgericht, wurde vom Oberlandesgericht stattgegeben. Ich habe bereits den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung.
So weit ich informiert bin, wird einer Berufung vor dem Oberlandesgericht nur stattgegeben, wenn folgende Vorrausetzungen vorliegen:
1. es muß Aussicht auf Erfolg bestehen
2. die Klage muß über 600€ lauten
3. es müssen rechtliche Fehler vorliegen
Ich bin sehr froh, dass ich diese Hürde schon mal genommen habe.
Laut meiner Information werden ca. 40% der eingereichten Berufungen abgewiesen.
Hat von Euch jemand Erfahrung, welche Erfolgsaussichten beim Berufungsverfahren bestehen, gibt es Statistiken darüber?


Grüße
Berichter

Fritzi
22.02.2010, 15:39
Hallo Berichter,

die Aussichten beim OLG sagt mein Anwalt sind besser ( habe morgen wieder LG Termin) da dort mehrere Richter in der Verhandlung sind. Ich selber habe beim LG
Einzelrichter und weis schon heute das der Termin morgen nachteilig für mich entschieden wird. Gehen dann in Berufung.
Wünsche dir Glück und Erfolg!

Gruß Fritzi

seenixe
23.02.2010, 10:24
Hallo,
ein weiterer Grund ist eigentlich, dass die Anzahl der Verfahren viel geringer ist und ein Richter am OLG berufen wird auf Grund von Leistungen. Die Fälle werden dann eigentlich viel genauer überprüft.

Gruß von der Seenixe

Berichter
23.02.2010, 10:50
Vielen Dank Euch Beiden,
ich gehe nun etwas beruhigter in die Verhandlung. Hoffentlich gibt es endlich mal ein Ende des Prozesses nach 5 langen Verhandlungsjahren. Ich bin mit den Nerven ziemlich am Ende.
Habe mich bemüht eine Statistik zu finden, wieviel Prozent der Berufungsverhandlungen beim Oberlandesgericht mit Abänderung des Urteils abgeschlossen werden. Leider war ich nicht fündig, aber es ist auch egal, es wäre eh wie das" Kaffesatz" lesen.
Viele Grüße
Berichter

Fritzi
23.02.2010, 11:35
Hallo Berichter,

ich schaue ständig auf die Seiten der OLG, schon allein nach Urteilen die meinem Fall ähnlich sind und bei dem OLG wo ich demnächst antreten muß.

Habe Urteile von anderen OLG und vom BGH ausgedruckt und meinem Anwalt gegeben. Ich habe Zeit im Netz zu suchen und Anwälte sind auch nicht immer über die aktuellsten Urteile unterrichtet. Meiner sagt ich helfe ihm damit.
Alles was hilft wird gedruckt und hingeschickt, wobei mir das Forum sehr sehr geholfen hat. Denn jeder hat irgendwo etwas gefunden was weiter hilft, alle hier wissen um die nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den Gegnern die so übermächtig sind. Ich wünschte mir das ab einem gewissen Zeitpunkt die Beweislast
umgekehrt würde und nicht immer die Opfer dran glauben müssen. Die Großen holen sich 100 Gegengutachter und Anwälte, wir Kleinen können das finanziel nicht leisten.

Wie gesagt schau mal im Netz unter deinem OLG, hilft dir vielleicht.

Viel Glück und alles Gute,
Fritzi

Berichter
23.02.2010, 18:33
Hallo Fritzi,
ich bin ständig deshalb auch im Internet unterwegs u.a. auch wegen Entscheidungen beim Oberlandesgericht.
Was ich heraus bekommen habe ist folgendes:Seit 2002 wurde das Einlegen einer Berufung erschwert,d.h. bevor die Berufung zugelassen wird, wird das Urteil genauestens geprüft, wie schon beschrieben, nach Aussicht auf Erfolg, nach Rechtsfehlern und Höhe der Klage. Das ist die erste Hürde die man nehmen muss, hierbei fallen ca. 40% der angefochtenen Entscheidungen durch. Es kommt hier auch ganz besonders auf die Einhaltung der Fristen an,
also 4 Wochen nach Urteil, Einlegung der Berufung, nach weiteren 4 Wochen die Berufungsbegründung. Hat Dein Anwalt nur einen Tag die Frist überschritten wird es zur Zurückweisung der Berufung kommen.
Die Berufung kann
a. mit kurzer Begründung abgewiesen werden
b. mit längerer Begründung, wird auf das Urteil verwiesen und die Berufung
wird abgewiesen
c. es wird an das Landgericht mit Aufhebung des Urteils, mit Auflagen
zurückverwiesen
Das eigentliche Berufungsverfahren beginnt eigentlich erst, wenn der 1. Termin vom Oberlandesgericht genannt wird.
Ich hoffe, dass ich alles richtig erklärt und vor Allem verstanden habe, ansonsten solltet Ihr berichtigen.
Viele Grüße Berichter

Fritzi
23.02.2010, 20:38
Hallo Berichter,

du hast es gut gehst zum OLG, hatte heute wieder Termin beim LG( zum 3ten mal)
plötzlich anstatt Richter, eine nagelneue Richterin, es geht wieder von vorne Los.

Sie möchte ersteinmal den GGA der im nachhinein sein Positiv GA in ein Negativ GA
umgewandelt hat und meinen PGA und mich selber hören. Wollte der Vorgänger nicht!

Sie hat meinem Anwalt aber schon vorab signalisiert, KAUM AUSSICHT AUF ERFOLG!

Top, oder nicht mir kocht die Galle über!

Gruß Fritzi

Berichter
24.02.2010, 18:16
Hallo Fritzi,
seit wann läuft Dein Verfahren beim Landgericht und gegen wen?
Wer hat den Gerichtsgutachter vorgeschlagen?
Grüße
Berichter

Pit13
24.02.2010, 19:37
Hallo Fritzi,

"KAUM AUSSICHT AUF ERFOLG!" das ist eine Ansage an Deinen RA. endlich der Finger aus dem .......zu ziehen!
Gerade durch diese Anmerkung der neuen Richterin seit ihr gefordert alles zu unternehmen um die Richterin um zu drehen.
Die Richterin ist noch nicht befangen, denn sonst hätte sie die Gutachter nicht vorgeladen!

MfG.
Pit

pussi
24.02.2010, 22:25
@ alle
olg heisst nicht erfolg!
Vorsicht bei einzelrichter.
m.m. steht da das urteil bereits fest!
wenn noch ne flasche von anwalt , als statist, neben dir sitzt?
in meinem nächsten leben:
nie wieder einzelrichter!
ich spreche aus erfahrung!
mfg
pussi

Berichter
24.02.2010, 22:26
Ich sehe es genau so, wie Pit13, die neue Richterin kann auch eine Chance sein, den Fall noch umzudrehen, Dein RA sollte mal etwas in die Gänge kommen.
Aber wie kann ein Gerichtsgutachter sein eigenes Gutachten vom positiven ins negative drehen, wurde er bei Gericht vorgeladen oder wie muß ich das verstehen?
Ich wäre froh gewesen, wenn der Richter gewechselt hätte, ich habe Ihm die Pest an den Hals gewünscht, aber es hat alles nichts genutzt, er blieb 5 Jahre treu und blind an unserer Seite.
Berichter

pussi
24.02.2010, 22:37
@alle
hab was wichtiges vergessen:
fragt euern anwalt, ob er beim olg zugelassen ist!
ansonsten beauftragt er einen freund, und die teilen sich das honorar!
der erste ra gibt dem anderen vor, was er zu schreiben hat!
mir wird k...übel!
wenn der 1. im lg nix taugt - was soll beim olg raus kommen?
auch hier ist unbedingt akteneinsicht angefragt - vorher-
mfg
pussi

Berichter
24.02.2010, 22:58
hallo pussi,
so weit ich weiß, sind mittlerweile fast alle Anwälte beim Oberlandesgericht auch zugelassen. Bei Wechsel in eine andere Instanz, ist allerdings ein Anwaltwechsel problemlos möglich.
Falls dieser Anwalt nicht unbedingt der Knaller ist und Fritzi wechseln möchte biete sich natürlich dann die beste Gelegenheit. Allerdings muß es Ihm erst einmal gelingen in die andere Instanz zu kommen.
Wenn das Gutachten von Fritzi negativ ist, ich denke das ist der Knackpunkt und man nichts mehr umbiegen kann,
sieht es schlecht aus für die Berufung bzw. nächste Instanz.
Was heißt denn "PGA" ich gehe mal davon aus, es ist ein Privatgutachten.
Das PGA wird wahrscheinlich positv sein. Eigentlich ist es so, dass der Richter das nicht übergehen kann, er muß sich damit auseinandersetzen und es mit einbeziehen.
Berichter

pussi
24.02.2010, 23:19
hi, berichter
ein richter muss gar nix! er steht leider über dem recht!
im namen des volkes!
er muss auch nix prüfen! leider!
du oder dein ra muss die gesetzte vorlegen, wonach der richter (er muss nich suchen!)handeln muss!
und dann?
vorerst muss dir ja dein ra mitteilen, ob er zugelassen ist oder nicht!
die frage , bei mir, war-gehen wir weiter?
aber klar doch!
dann sass son statistist neben mir, der den mund nicht aufbekam. hatte den vorher nie gesehen, geschweige mit ihm gesprochen! durfte ich nicht!
na, das urteil kannste dir denken!
alles
im namen des volkes! einzelrichterin!
lg
pussi

mfg
pussi

Berichter
25.02.2010, 00:42
Hallo Pussi,
klagst Du vorm Landgericht oder auch vorm Oberlandesgericht?
Ich hatte beim Landgericht auch eine überirdische Begegnug mit einem Einzelrichter, er setzte sich im Namen des Volkes über Recht und Gesetz hinweg. Justizia ist bei seinen Rechtsverstößen der Arm mit der Küchenwaage abgebrochen. Hat auch vermutlich die Binde der Justiza getragen, konnte deshalbe weder Paragraphen noch Gesetze lesen, ich hatte den Eindruck er war dement und litt unter Gedächnisverlust.
Er hat vor der Presse im Gerichtssaal gesagt, die Gegenseite ist schuld. Im Urteil war die Klage dann abgewiesen.
An meiner RAin lag es nicht, Sie hat zwar einige Fehler gemacht,habe mich aber trotzdem entschieden Sie zu behalten, da die Gegenseite ständig versucht Verwirrung zu stiften und der Papiertiegen mehrere Akten erzeugt hat.
Es reicht mir diese Anwältin, die nur halb durchblickt, da muß ich nicht noch wechseln um das Chaos zu vergrößern

Habe über 4 Monate gezittert, dass die Berufung zugelssen wird.
Hoffentlich habe ich beim Oberlandesgericht mehrere Richter, oder treffe ich dort auch auf einen Einzelrichter.
Grüße
Berichter:rolleyes:

Fritzi
25.02.2010, 08:57
Hallo @ all,

es ist mein 4 LG Termin! Der Gerichtsgutachter hat sein Gutachten 70/30 für

Unfall wegen einer Stellungsnahme eines zweiten Gutachters der PUV mit Hilfe

von OFI Münster revidiert! Sagt nun 100 % anstatt 30 % Vorschaden, alles nicht

Unfall bedingt. Mein Privatgutachter sagt etwas anderes. Vorschaden ja, Rotatorenmanschettenriss aber unfallbedingt!

Die neue Richterin wird nun zum ersten Mal beide GA vorladen und ich selber muß

auch erscheinen. Kann eine Chance sein. Bedarf einer ungeheueren Vorbereitung.

Denn es kann ja noch sein das die Gelegenheitsursache ins Spiel gebracht wird.

Nichts genaues weiß keiner. Zum OLG ist noch ein weiter Weg, den am LG ist bis

Heute ja nicht viel pasiert.

Gruß Fritzi

Berichter
25.02.2010, 10:48
Hallo Fritzi,
Dein Privatgutachten darf vom Gericht nicht außer acht gelassen werden.
Notfalls sollte Dein Anwalt eine Klärung duch ein Obergutachten anstreben, da es anscheinend unterschiedliche Auffassungen gibt.
Selbst wenn die Richterin sich ein eigenes Bild veschaffen will, was ich gut finde, ist Sie eigentlich aufgrund Ihrer Sachkenntnis nicht befugt, sich für die ein oder andere Meinung der Gutachter zu entscheiden.
Falls es ein Obergutachten gibt versuch Dich zu erkundigen, wer evtl.eine Kapazität auf dem Gebiet ist und schlage diese als Obergutachter vor.
Berichter

pussi
25.02.2010, 13:21
hallo, fritzi

wenn seine durchlaucht "castro" sein gutachten erstellt hat, ist es, wie das amen in der kirche.
da könnte dein privatgutachten nix wert sein.
da er ausschliesslich für versicherungen und gerichte arbeitet.
es gibt heute bereits einige gerichte, die ihn nicht mehr anerkennen. leider zu wenige.

viel erfolg
pussi

Fritzi
25.02.2010, 19:34
Hallo pussi,

habe ein Urteil, das der PGA genauso anerkannt werden muß, wie der GGA

Mit den Castros hast du recht, befinde mich in der Hochburg!

Liebe Grüsse Fritzi

pussi
25.02.2010, 20:23
hi, fritzi

es gibt so viele urteile, an die sich niemand hält!
dein pv-ga verschwindet im nirwada.
das problem ist, es muss vom tisch - egal, wie!
achte immer drauf, dass du keinen einzelrichter bekommst.
denn dann ist das urteil bereits vorher fertig!
spreche deinen ra unbedingt darauf an!
lg
pussi

Fritzi
25.02.2010, 20:38
Hey Pussi,

ich weiß, habe ihm vorab gemailt. Er weiß was kommt! Ich erst Recht! Werde versuchen alle Ratschläge umzusetzen! Meine Frau treibt! Sobald da was läuft gebe
ich euch allen Bescheid!

Alles liebe Fritzi,

PS: Meine 3 Jahresfrist ist so gut wie rum! Brauche ich eine Neubeurteilung?

pussi
25.02.2010, 20:50
hi, fritzi,
denk mal nach!:
wie soll ein einzelrichter sich beim olg, nach der verhandlung, zur beratung zurückziehen?
mit wem soll er sich beraten?
das urteil wird sofort - im namen des volkes - gesprochen-
revision nicht zugelassen.
da stehst du wieder am anfang - hat dich geld gekostet,
deine fristen laufen dir weg!
wenn dein ra ne pappnase ist, hast du alle fristen versäumt,
da innerhalb von 4 wochen die beschwerde erfolgen muss
dann kommt dazu, dass beim zp beim bgh nur spezielle anwälte zugelassen sind.
such dir vorher einen!
sonst ist die frist um!
wünsche dir viel erfolg
pussi

Fritzi
25.02.2010, 21:00
@ Pussi,

ich kann doch gar nicht zum OLG, habe urplötzlich neue Richterin im LG-Verfahren und
die Dame möchte jetzt mal die GAs hören und zum ersten Mal meine Person sehen

Jeder sagt mir, neuer Richter, neue Chance!

Fritzi

pussi
25.02.2010, 21:13
hi, fritzi
könnte wirklich für dich eine neue chance sein.
weil
alle richter können nicht schlecht sein.
ich hatte nur einen termin! beim lg.
nur es kommt mir langsam alles vor, als wär es in einem anderen leben.
verweise bt. auf die inakzeptanz einiger gerichte für "castro-ga"
wenn du mental in der lage bist, hau es deinem ra auf die backe!
fehler von ihm, werden dir angelastet!
nicht vergessen!
lg
pussi

Fritzi
26.02.2010, 08:33
Hallo Pussi,

habe meinem RA alles, aber auch jeden Zusammenhang der GA zu Castro geliefert hat nur gesagt er wüßte das!
Wie schon gesagt wäre gerne Weg von LG Münster aber auch die nächste Instanz
läßt sich von C.....o beraten. Mein Weg ist also noch sehr sehr lang. Es sei denn,
ich werde schon vorher abgewürgt.
Habe gestern noch von jemanden eine e-mail bekommen wo man mir schrieb,
sollte ich jemals vor dem Unfall in Behandlung gewesen sein habe ich schon verloren.
2001, also 5 Jahre vor dem Unfall war ich aber mal beim Arzt es gibt auch ein
Röntgenbild auf dem aber keine Veränderungen sichtbar waren. Habe das auch
schriftlich. Mal sehen was wird!

MfG Fritzi

Aufgeben werde ich nicht !

Berichter
26.02.2010, 13:33
Hallo Fritzi,
wenn dieser Gerichtsgutachter" Castro "wirklich so ein schlimmer Finger ist und Dich zum Nachteil begutachtet hat. Muß auf jeden Fall das Gutachten revidiert werden. Dein Privatgutachten ist weniger Wert, als das Gerichtsgutachtachten, aber das Gericht darf dieses nicht übergehen, wenn gegensätzliche Fachmeinungen vorhanden sind. Da das Gericht nicht über medizinische Kenntnisse verfügt, muß dieser Widerspruch von fachlicher Seite aufgeklärt werden. Darin liegt auch Deine Chance! Es müßt also, um die fachliche Differenzen zu klären ein Obergutachten in Auftrag geben, ansonsten begeht das Gericht evtl. einen Rechtsfehler. Also Du mußt unbedingt Deinen Rechtsanwalt anspitzen darauf herumzureiten.
Ich habe auch ein Privatgutachten erstellen lassen und habe mich mit der Wertigkeit eines Privatgutachtens befasst. Der Richter ist noch nicht einmal verpflichtet den Privatgutachter zu laden (war bei mir der Fall).
Sollte Dein Gerichtsgutachten so stehen bleiben, wirst Du weder ein positives Urteil erlangen, noch wird Deine Berufung zugelassen werden.
Grüße Berichter

Berichter
26.02.2010, 19:42
Habe eine Link gefunden, hier werden die Chancen einer Berufung verdeutlicht.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/2291.pdf

Um ins Berufungsverfahren zu kommen ist ein schwieriger Weg und das Berufungsverfahren zu gewinnen, wie ein 6 im Lotto.
Nach meinem Urteil vom Landgericht ist mir total der Glaube an unseren Rechtsstaat verloren gegangen.
Grüße
Berichter

pussi
26.02.2010, 22:48
hi, berichter

kann es sehr gut nachvollziehen, dass der glaube an die gerechtigkeit verloren ging.
eben dafür und nur dafür brauchst du deinen schwarzkittel.

vielleicht war es vor 3 jahren einfacher ans olg zu kommen.
was nützt es, wenn du endlich dort bist und im ergebnis musst du den geldbeutel zücken?
dann haste noch ne flasche als ra, der dir nicht mitteilt, dass du noch die beschwerdemöglichkeit hast.
dafür hast du nämlich nur 4 wochen zeit!
und da er beim bgh nicht zugelassen ist, juckt es ihn nicht im mindesten!.
und ?
ich hab verloren!
suche heute noch nach einer lösung!
immer vorsicht bei einzelrichter!
lg
pussi

Fritzi
27.02.2010, 07:39
Hallo @ all,

was ich die ganze lange Zeit vergessen habe euch mitzuteilen, die PUV führt seit

meiner Klageeinreichung eine Gegenklage gegen mich! Wegen unberechtigtem

erschleichen von Leistungen! Mann möchte von mir 7500€ wieder haben

(Krankenhaustagegeld, Kurbeihilfe, Genesungsgeld) da ich gar nicht hätte operiert

werden müssen, den mein Unfall war ja kein Unfall sondern ist zu 100% krankheits-

bedingt. Die Klage wurde erst eingereicht nachdem ich die PUV verklagt habe.

So nun dürft Ihr alle mal herzlich lachen.

Mußte Euch das einfach noch mitteilen!

Schönes Wochenende!

Es grüßt Euch Fritzi

Pit13
27.02.2010, 10:28
Hallo Fritzi,

"Wegen unberechtigtem erschleichen von Leistungen!"

Leider ist dieses nicht mehr zum lachen, könnte Dir aber in den Verfahren gegen die BG. und PUV. jetzt hilfreich sein!

Ich würde an Deiner Stelle Strafanzeige gegen die PUV. nach § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) oder ersatzweise § 164 StGB (Unterstellung einer Straftat).
In dieser Angelegenheit ermittelt dann die Staatsanwaltschaft und prüft ob ein Unfallereignis vor lag, oder ob es zu keinen Unfallereignis gekommen ist.
Diese Ermittlungen können Dir dann eventuell in Deinem laufenden Verfahren sehr hilfreich sein, denn wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, es war ein Unfall, dürfte dieses die Richterin nicht einfach ignorieren. Die Staatsanwaltschaft muss dann im Ermittlungsverfahren Sachverständige mit der Aufklärung beauftragen.
Bespreche das aber unbedingt mit Deinem RA. vorher.

MfG.
Pit

Fritzi
27.02.2010, 23:43
Hallo Pit,

ich habe nie darüber gesprochen, ist mir auch erst heute aufgefallen, rufe am Montag

meinen RA an und mal sehn was pasiert. Tut mir leid kann mich heute Nacht nicht andersäußern habe schon mein Morphin drin, wenn ich morgen nicht mehr stondt bin
erkläre ich dir mehr.

Gruß Fritzi

Berichter
01.03.2010, 10:55
Mein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht dauert nur eine 1/2 Std., was könnte da auf mich zukommen? Haltet Ihr es für möglich, dass es die Abänderung des Urteils ist?
Es gab ein schriftliches Vorverfahren und dann bekam ich diesen Termin, zu dem nur die Anwälte geladen wurden und dieser dauert nur eine 1/2 Std.


Grüße Berichter

pussi
01.03.2010, 11:42
hallo, berichter

ich würde in jedem fall selber dabei sein.
sonst siehst du nicht, was da abläuft.
es geht um dich!
bei mir wr es auch nur eine halbe stunde.
hast du einen einzelrichter?
ist es wirklich dein ra, der den termin wahr nimmt?
wie gesagt, ich habe schon eine ganz caballerie von pferden vor der apotheke ko.. sehen.
mfg
pussi

Fritzi
01.03.2010, 19:07
Hallo Pit,

habe meinen Anwalt heute nicht erreicht, er war bei Gericht. Versuche es morgen, bin
gespannt was er mir erzählt.
Gebe dir auf jedenfall Recht, man sollte Sie anzeigen. Hoffentlich ist es noch nicht zu
spät! Habe mich seinerzeit so aufgeregt und da es schon über 1,5 Jahre her ist völlig
verdrängt.
Vielleicht läßt sich ja noch was machen.

MfG Fritzi

Pit13
01.03.2010, 19:24
Hallo Berichter,

unabhängig ob eingeladen oder nicht hätte ich an dieser Verhandlung teilgenommen, allein schon, damit ich informiert bin was abläuft.
Es geht in diesem Verfahren um Deine Belange und so kannst Du notfalls schnell eingreifen!

MfG.
Pit

Berichter
01.03.2010, 22:08
Die Rechtsanwältin hat mich auch gebeten mit an dieser Verhandlung teilzunehmen, obwohl ich nicht geladen bin. Ich gehe selbstverständlich da auch hin.
Es ist das erste Mal, dass nur meine Anwältin geladen wurde, zu den Verhandlungen beim Landgericht war ich grundsätzlich geladen, obs mir gesundheitlich schlecht ging oder nicht. Während von Gegenseite nur der Anwalt anwesend sein mußt.
Ob es ein Einzelrichter ist weiß ich nicht, aber es ist schon merkwürdig.
Unterzeichnet ist die Ladung von einer Justizbeschäftigten, habe Geschäftzeichen, Termin und Saalnummer, alles andere keine Ahnung.
Könnt Ihr Euch vorstellen, das bei diesem Termin eine Änderungsurteil verkündet wird, oder könnte es wieder ein neuer Beweisbeschluss sein (habe schon 5 davon beim Landgericht über mich ergehen lassen)
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man in dieser 1/2 Stunde viel klären kann und denke eher, es hängt mit einer Entscheidung oder sowas zusammen.

pussi
01.03.2010, 22:29
hi, berichter

es muss in der ladung stehen, wer die verhandlung leitet!
ruf doch an und frag!
in der halben stunde kannste nix klären!
es wurde alle vorab geklärt.
darum musst du selber hin!
aber glaube bt. nicht, dass du etwas ändern kannst, an der verhandlung.
es obliegt deiner rä!
du kannst ihr nur vors knie treten (symbolisch, versteht sich)
berichte bt. weiter!
ein wenig erfahrung hab ich persönlich sammeln müssen, natürlich negative.
davor möchte ich dich warnen.
mfg
pussi

Berichter
01.03.2010, 23:07
Vielen Dank pussi,

aber es steht wirklich nichts drin, wer die Verhandlung leitet.

Die Berufung abzulehnen und das Urteil des Landgerichts zu bestätigen, das wäre im schriftlichen Vorverfahren gelaufen.

Aber das Urteil konnte so nicht durchgehen, es war offensichlich ein Verfahrensfehler und ne Menge Rechtsfehler in dem Urteil.
Der Juztiziar des ADAC in München hat sich zum Urteil öffentlich geäußert er fand das Urteil "völlig unverständlich".
Du mußt Dir vorstellen, dieser komische Richter sagte in der letzten Verhandlung und das noch vor der Presse, der Landesbetrieb ist schuld an dem Unfall und 14 Tage später weist er die Klage ab, Du kannst Dir vorstellen, dass er das Urteil ganz schön zusammen zimmern mußte. Es wimmelt in dem Urteil nur von Rechtsfehlern. Meine RAin meint, er hätte den Überblick über das Verfahren verloren, ich habe eine andere Vermutung, ich würde sagen er war......., aber beweisen kann man es nicht.
Aber sag mal, was passierte bei Dir, in der 1/2 Std. der Verhandlung?
Grüße Berichter

pussi
02.03.2010, 13:34
hallo, berichter

wie bist du an den justitiar des adac rangekommen?
ja, wie lief es ab:
erst wurde die berufungsklage verlesen, dann der antrag des gegners.
10 minuten weg.
da mein ra den mund nicht aufbekam, wollte wenigstens ich meine einwendungen vorbringen.
alles abgewürgt, mit der begründung:
kann man keinem zumuten nach so langer zeit.
allerdings wurde es mir zugemutet.
mitten im satz abgebrochen - aufgestanden - im namen des volkes - klage abgewiesen - revision nicht zugelassen.
es sollte aber alles in der klageschrift stehen, was du bemängelst - war bei mir natürlich nicht.
in der verhandlung selber wird es wenig möglichkeiten geben.
lg
pussi

Berichter
02.03.2010, 14:00
Hallo pussi
ich bin durch den swr und den sr an diesen Rechtsanwalt gekommen. Beide Fernseh-und Rundfunksender haben sich dort hin gewandt zur Beurteilung der rechtlichen Lage. Er hat mehrmals Stellung zu unserer Sache genommen. Du siehst Ihn oft auch im ARD Ratgeber Recht usw. Wenn Du unter Veröffentlichungen im Forum schaust, findest Du diese Sendungen bestimmt noch.
War denn diese Entscheidung, die Du schilderst beim Oberlandesgericht oder beim Landgericht?
Warum hat Dein Anwalt keine Beschwerde eingelegt?
Außerdem, wenn die Berufung abgelehnt wird, steht Dir die Möglichkeit noch offen, beim Verwaltungsgericht die Berufung zu erklagen.
Mich verwundert auch, dass die Berufung nicht im schriftlichen Vorverfahren abgelehnt wurde, so ist es eigentlich nach der Änderung des neues Prozessrechtes üblich und so wird eigentlich auch verfahren. Wann war das denn mit der Ablehnung der Berufung?

Wenn das in der 1/2 Std. meiner Verhandlung passieren sollte, dann haue ich aber auf den Putz!

Grüße Berichter

pussi
03.03.2010, 00:28
hi, berichter

ich hab beim olg verloren, dank meines anwaltes, den ich nicht mal kannte.
mein ra, im lg, war ja nicht zugelassen, beim olg.
darum einen "freund", denke ich.
revision, beim bgh,war nicht mehr zugelassen!

da keiner von beiden beim bgh zugelassen war, hatten offenbar beide kein interesse, mir behilflich zu sein.
diese beiden ra hatten ihr geld verdient.
mehr war nicht drin.
du kannst beim olg auf den putz hauen, wie du willst.
es muss im vorfeld klar sein!
sieh dich rechtzeitig nach einem ra um, der beim bgh zugelassen ist (vorsichtshalber).
du hast nach der ablehnung der revision nur 4 wochen zeit!
sprich mit deiner rä den fall durch, falls es passiert!
es muss aber nicht sein.
wappne dich trotzdem mit dem negativen!
ich war in berufung! beim olg!
lg
pussi

RoswithaT
04.03.2010, 19:43
[QUOTE=Fritzi;118698]Hallo Berichter,

Hallo Fritzi ,bin neu im Forum
Möchte gerne wissen was das Urteil für Dich zu Bedeutung hat.
Grüße RoswithaT

Berichter
04.03.2010, 20:51
Hallo pussi,
Du hast vollkommen recht, ich sehe es auch so, das Urteil steht schon vor Beginn der Verhandlung fest.
Es gibt in Deutschland insgesamt 41 Rechtsanwälte, die beim BGH zugelassen sind, alle befinden sich im Raum Karlsruhe. Jetzt schon einen auszuwählen halte ich für etwas verfrüht. Meine RAin sagt, die Kanzlei hat einen RA. der mit Ihnen zusammenarbeitet und der beim BGH zugelassen ist. Warten wir es also mal ab, wie die Entscheidung beim Oberlandesgericht ausfällt.
Mit dem Ausspruch " auf den Putz hauen" meine ich, dass ich Himmel und Hölle in Bewegung setze. Notfalls kette ich mich ans Gericht, zu Justitzas Füßen und warte darauf, dass deren Küchenwaage mir wegen einseitiger Belastung auf den Kopf fällt.
Grüße Berichter

pussi
04.03.2010, 21:48
mir ist gerade der beitrag, unvollständig abgehauen.
entschuldigung.
mfg
pussi

hi, berichter
wenn es nicht so ernst wäre, müsste ich lachen.
hab auch geglaubt, jetzt ist die gelegenheit, das urteil gerade zu rücken.
kam ja gar nicht zu wort!
wenn die gegenseite nicht soweit weggesessen hätte, wäre ich ihm ins gesicht gesprungen - so fett hat der gegrinst.
musste am ende aufpassen, dass ich keinen schlaganfall bekomme.
jetzt warts mal ab.
du scheinst eine brauchbare rä zu haben.
alles glück
lg
pussi

Berichter
04.03.2010, 23:18
Hallo RoswithaT,
herzlich Willkommen auch von mir in diesem Forum!
Falls Deine Frage mir gilt, gibt es hierzu folgendes zu sagen:
Ich bin seit dem Unfall 100% Schwerbehindert, habe erhebliche Sprachstörungen, kann nicht mehr handschriftlich richtig schreiben(eingeschränkte Motorik) und eine Halbseitenlähmung. Außenstehend denken ich sei betrunken aufgund meiner Sprache und meiner Bewegungen.
Meine Halsschlagader ist auf die gesamte Länge bis zur Schädelbasis gerissen.

Ich bekomme seit meinem Unfall nur eine kleine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit.
Meine Frau muß bis zu Ihrer Rente voll arbeiten, um uns am Leben zu erhalten, Sie muß mich quasi mit durchziehen. Urlaub, oder sonstige Dinge sind nicht mehr möglich. Renovierung oder Reperaturen im Haus muß Sie machen, Telefonat, Überweisungen, Erledigungen muß Sie durchführen, einen Handwerker können wir uns nicht leisten. Selbst das Auswechseln einer Glühbirne ist für mich nicht möglich, ohne einen Sturz von der Leiter zu riskieren.
Hinzu kommt, dass ich jederzeit einen neuen Schlaganfall bekommen kann, es ist niemand da, der mir helfen kann, da meine Frau zur Arbeit ist, Sie hat auch teilweise Nachtbereitschaften und ständige Angst, es könnte mit mir etwas passieren.
Schon 4 mal war ich in der Uniklinik, man hat versucht mir einen Stent zu setzen, was jedesmal mißlang. Ich muß also mit der Gefahr weiter leben, jeder Tag könnte der letzte sein.
Nicht nur, dass ich die Behinderung habe und mich bewege und spreche, als sei ich betrunken und schon in gewisser Weise diskriminiert werde. Wir leben so, dass wir gerade so über die Runden kommen, mein Gehalt fehlt eben. Da ist nicht anderes mehr drin und wie lange meine Frau den ganzen Stress, ohne Urlaub oder sonstiges aushält, ist auch noch die Frage. Kurz gesagt, ich habe keine Lebensqualität mehr.
Grüße
Berichter

Fritzi
05.03.2010, 09:12
Hallo RoswithaT,

ein herzliches Willkommen im Forum auch von mir! Es tut mir leid, aber ich verstehe
deine Frage nicht! Was für ein Urteil meinst du? Ich muß erneut vors Landgericht, bis
heute ein hin und her, wir waren auf eine neue Richterin, die jetzt meinen Fall bearbeitet nicht vorbereitet. Der vorherige Richter hätte uns abgewimmelt und wir
hätten dann in Berufung zum Oberlandesgericht gehen können. Mein Rechtsanwalt
sagte unsere Ausichten sind dort besser da mehrere Richter in der Verhandlung sitzen. Aber fürs erste wird das wieder nichts! Also auf ein neues!

MfG Fritzi

Hallo Berichter,

ich wünsche dir und deiner Familie alles erdenklich Gute. Kann sehr gut nachvollziehen, wie es um euch steht. Hier ist nichts anders als bei dir. Alles muß meine Frau machen und dann soll sie mich auch noch ständig aufmuntern weiter zu
kämpfen und mich trösten weil ich mal wieder down bin! Es ist für beide Seiten grausam.

Ich wünsche euch alles Glück der Welt, auf das ihr euren Prozeß gewinnt!

MfG Fritzi

@ Pussi,

es tut mir sehr leid für dich, danke 100 mal das du hier anderen die es noch vor sich haben mit Rat zur Seite stehst!

MfG Fritzi

@ Pit13,

er hat mir nur gesagt, was mir noch alles einfallen würde. Habe nachgesehen, am
12.03.2008 hat der RA der PUV das in die Welt gesetzt, von wegen Erschleichen!
Es ist zu spät dafür, meint er. Ich solle nun mal abwarten was passiert wenn die
GA aufeinander treffen.

MfG Fritzi

pussi
05.03.2010, 11:53
hallo, fritzi
du musst dich nicht bedanken.
meine warnungen müssen nicht auf euch zutreffen.
aber ich hab mich immer gefragt:
was wäre, wenn ich es vorher auch nur geahnt hätte?
hätte, hätte, hätte -was wenn,...

auch nur zu hoffen, dass dem einen oder anderem ein wenig geholfen wird, macht mich etwas versöhnlicher.
hab eine unbändige wut auf die ungerechtigkeit!
und das alles im namen des volkes
pfui deibel!
mfg
pussi

Fritzi
05.03.2010, 12:19
Hallo Pussi,

hätte ich ein paar Monate früher vom Forum gewußt, wären mir 100 Fehler nicht

passiert. Ich bin in Treu und Glauben an die Gerechtigkeit meine Sache angegangen.

Habe allen Einblick in meine Unterlagen gewährt, weil ich ein ehrlicher Mensch bin und

nichts zu verbergen habe. Bin inzwischen sowas von abgestraft wegen meiner

Blödheit, ich könnte schreien.

Deine Wut kann ich mehr als nachvollziehen und wie du schon betonst alles:

IM NAMEN DES VOLKES!

Liebe Grüße Fritzi

Berichter
14.04.2010, 00:02
Heute war der Termin beim Oberlandesgericht.
Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend für mich. Ich bekam das Grundurteil, d.h. ich bekomme nur 1/3 des Schadens vom Land ersetzt. Das Verfahren bezüglich des Schmerzensgeldes und alles was damit zusammen hängt, wird wieder an das Landgericht zurück verwiesen. Dort wird dann über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden.
Klar ist, der Beifahrer des Schneepflugs hätte den Gegenverkehr warnen müssen, als er den Bus in der Kurve überholt hat,das wurde nun von den Richtern auch so gesehen.
Aber mir wurde angelastet, dass ich bei Eis und Schnee unterwegs war und habe deshalb eine größere Betriebsgefahr
Außerdem hätte ich damit rechnen müssen, dass hinter der Kurve auf meiner Seite ein Auto steht bzw. ein Unfall passiert ist und hätte meine Geschwindigkeit entsprechend anpassen müssen. Das kann ich nachvollziehen.....aber mir kam auf meiner Seite in der Kuve der Schneepflug entgegen! (Der Schneepflug hatte die Tachoscheibe verschwinden lassen, damit man seine Geschwindigkeit nicht festellen kann) Und hier denke ich muss ich meine Geschwindigkeit nicht bzw. den Bremsweg nicht so einplanen, dass ich vor dem entgegenkommenden Schneepflug halten kann. Das ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Oder Wie seht Ihr das?
Aber alles logisch ich klage ja auch gegen das Bundesland!
Ich plane mit diesem Urteil zum BGH zu gehen ich glaube da habe ich gute Chancen.
Nun meine Frage an Euch:

1.Ich habe ja nun das Grundurteil, d.h., wie sieht es mit dem Autoschaden aus, bleibe ich zum Beispiel auf der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erstmal sitzen und ebenso auf der Leihwagengebühr? Oder sind diese Beträge sofort fällig?

2. Wenn die Höhe Schmerzensgeld beim Landgericht verhandelt wird, kann dann trotzdem beim BGH über das Grundurteil verhandelt werden, ohne dass es ersteinmal den Prozess beim Landgericht beeinflußt? Oder wird dann der Prozess beim Landgericht ersteinmal zurück gestellt?

3. Wer entscheidet, ob ich beim BGH klagen kann, das Oberlandesgericht?
Oder ist es so, dass ein Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, das Urteil vom Oberlandesgericht beim BGH einreichen?

Viele Grüße
Berichter

pussi
14.04.2010, 02:11
hi, berichter

hatte dich ausdrücklich gewarnt - alles für nix?
was steht in deinem urteil:
revision zugelassen, abgelehnt?

denk dran:
falls keine revision zugelassen is:
du hast gerade 4 wochen zeit, seit zugang an deine rä
nicht an dich!
schwupps, hast du die frist versäumt.
auf, auf, beweg dich!
wenn du weiter kommen willst!
hattest du nicht geschrieben, dass deine rä kollegen beim bgh hat?
man wach auf!
willst du eine neue baustelle gegen deine rä aufmachen?
die dann haften muss.
für heute
kämpfe und frag deinen schwarzkittel deutlich, schriftlich.
lg
pussi

Berichter
14.04.2010, 12:25
Ihr würdet mir sehr helfen, wenn Ihr meine Fragen beantworten könntet.
Meine Anwältin kann ich vor Dienstag nicht erreichen. Ich habe die ganze Nacht über diese Fragen nachgegrübelt. Die Antwort auf diese Fragen sind für mich sehr wichtig, da ich ja für eine Revision nur 1 Woche Zeit habe und ich Entscheidungen treffen muss.

Hier nochmal meine Fragen:

1.Ich habe ja nun das Grundurteil, d.h., wie sieht es mit dem Autoschaden aus, bleibe ich zum Beispiel auf der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erstmal sitzen und ebenso auf der Leihwagengebühr? Oder sind diese Beträge sofort fällig?

2. Wenn die Höhe Schmerzensgeld beim Landgericht verhandelt wird, kann dann trotzdem beim BGH über das Grundurteil verhandelt werden, ohne dass es ersteinmal den Prozess beim Landgericht beeinflußt? Oder wird dann der Prozess beim Landgericht ersteinmal zurück gestellt?

3. Wer entscheidet, ob ich beim BGH klagen kann, das Oberlandesgericht?
Oder ist es so, dass ein Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, das Urteil vom Oberlandesgericht beim BGH einreichen?

Viele Grüße
Berichter

pussi
14.04.2010, 16:11
hi, berichter

zu 3)
was steht denn im urteil?

wenn gestern erst der termin war, kannst du oder deine rä das urteil noch nicht haben.
die frist fängt an zu laufen, nach erhalt des urteils.
da sollten die rechtsmittel am ende stehen.

wie kommst du auf eine woche?
lies dir mal urteile vom bgh durch, dann wirst du sehen, wie was ausgeht, was gefordert wurde, warum abgewiesen.
das sind aber alles fragen, die deine rä dir beantworten sollte.
lg
pussi

Berichter
14.04.2010, 17:18
Hallo pussi,


Also, das eigentliche schriftliche Urteil bekomme ich erst am 27.04.10.
Der Vorsitzende Richter hat das Urteil vorab mündlich verkündet.
Ich gehe mal davon aus, dass das Einlegen der Revision (incl. Postweg) auf den 30.04.10 terminiert wird, d.h. ab hier gilt dann die einwöchige Frist für die Revision beim BGH.

Was ich nicht weiß, ist u.a. muss die Revision vom Oberlandesgericht in dem Urteil zugelassen werden, oder kann es einfach beim BGH eingereicht werden und der BGH dann über die Zulassung bestimmen?
Habe vor Wochen das mal mit meiner Anwältin thematisiert, ich meine, Sie hat gesagt der BGH prüft die Zulassung.

Wenn die Revision vom Oberlandesgericht zugelassen werden muss, habe ich schlechte Karten, wenn allerdings der BGH das prüft, habe ich gute Karten.
Ansonsten, was im Urteil stehen wird, siehst Du in der Nachricht von gestern.

Schön, das Du Dich gemeldet hast, habe die letzte Nacht nicht geschlafen nur über das bescheuerte Urteil nachgedacht.

Viele Grüße
Berichter

tamtam
14.04.2010, 18:43
Hallo Berichter,

für ein Rechtsmittel beim BGH hat du 4 Wochen Zeit ab Zustellung des schriftlichen Urteils an deinen RA.

Wenn das OLG die Revision zugelassen hat, kann den BGH-RA sofort die Revison einlegen (sofern erfolgversprechend) ansonsten kann der BGH-Anwalt nur Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und dann entscheidet der BGH ersteinmal nur, ob er bereit ist über eine dann einzulegende Revision zu entscheiden (du hast nochmal einen Rechtsweg mehr!).

Da es nur 30 BGH-Anwälte gibt würde ich alle schonmal vorab anmailen, ob sie in den nächsten 4-6 Wochen überhaupt Zeit haben ein neues Mandat zu übernehmen.

Die Zeit ist verdammt knapp....

Aus eigener Erfahrung ist Prof. Dr. Reinelt nur mit äußerster Vorsicht zu geniessen.

Gruß
tamtam

Berichter
14.04.2010, 19:11
Hallo tamtam,

vielen Dank für Deine Info, ich weiß,dass die Zeit sehr knapp ist, bin deshalb auch sehr beunruhigt und bekomme nichts mehr auf die Reihe. Wenn ich die Seite vom BGH aufmache sind es allerdings 41 Rechtsanwälte, die alle im Raum Karlsruhe ansässig sind.
Hast Du Erfahrung mit dem BGH?

Grüße
Berichter

pussi
14.04.2010, 23:46
hi, berichter,
jetzt mal langsam mit den wilden pferden.

hattest du nicht geschrieben, dass deine rä, einen beim bgh zugelassenen anwalt hat?

wenn du von deiner rä überzeugt bist, wird sie sich auch nicht für eine woche aus dem staub machen.
allerdings könnte zwiscitlich das protokoll/niederschrift von der verhandlung eingetroffen sein.
in der mündlichen verhandlung wird am schluss gesagt, ob revision zugelassen ist oder nicht.
waren deine lauscher da schon zu?
egal, wie,
zulassung oder nicht.
du hast 4 wochen zeit ab zustellung.
kann dann revision eingelegt werde oder beschwerde gegen die nichtzulassung - begründung kann später folgen.
ich kann dir aus erfahrung sagen, dass du deiner rä auf die finger schauen solltest.
meine pfeife war im urlaub - somit frist versäumt - ende der fahnenstange!
du selber kannst es nicht - muss vom anwalt kommen - leider.
wer hat dir die 1-wochen-frist ins ohr gesetzt?
mal ganz ruhig!
lg
pussi

Berichter
15.04.2010, 15:31
Hallo pussi,

habe das hier gefund:

Die Frist zur Revisionseinlegung beträgt nach § 341 I StPO eine Woche nach Verkündung des Urteils. Wird das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten verkündet, dann beginnt diese Frist mit Zustellung des Urteils (s. § 341 Abs. 2 StPO).

Aber ich habe jetzt gesehen, dass es die StPO betrifft, sind unterschiedliche Fristen mit der ZPO
Der Richter hat sich nicht geäußert ob Revision zugelassen wird oder nicht.
Er stellt nur meiner RAin grinsend die dumme Frage, ob Sie mit mit dem Urteil einverstanden ist.
Grüße
Berichter

pussi
16.04.2010, 01:20
hi, berichter
und was hat deine rä auf die frage geantwortet?
m.m. hättest du gefragt werden müssen, da deine rä dich nur vertritt.
jetzt bist du die nächsten tage etwas ruhiger, da du den irrtum mit der wochenfrist bemerkt hast.

du hast nach ablehnung der revision/ablehnung der beschwerde zur nichtzulassung, durch den bgh, noch die möglichkeit bvg und dann eghmr.
mit der revision hat das olg nix mehr zu un.
du klagst ja gegen die urteile vom lg und olg.
das wär ja ein ding, wenn die dann auch noch was zu sagen hätten.
lg
pussi

Berichter
16.04.2010, 11:24
Hallo pussi,

meine Anwältin hat natürlich gesagt, dass Sie mit dem Urteil nicht zufrieden ist.
Das Gute ist ja, dass wir ja mal zumindest 1/3 Recht bekommen haben und das kann uns keiner mehr nehmen.
Ich bin mir sicher wenn wir zum BGH gehen, dass wir mindesten zu 70% Recht bekommen.
Ich habe Vergleichsurteile gefunden bezüglich der Betriebshaftung. Generell gilt die Regel, je größer das Auto, desdo höher ist die Betriebshaftung und wenn es sich um ein Sonderfahrzeug, handelt ist dessen Betriebshaftung ebenso höher, weil von diesem Fahrzeug eine größere Gefahr ausgeht.
Nur bei mir heißt es( obwohl ich einen PKW fuhr), ich habe eine größe Betriebshaftung, da ich bei Eis und Schnee unterwegs war.:confused:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der BGH das auch so sieht. Es gibt noch mehr von diesen witzigen Ungereimtheiten bei dem 1:2 Urteil.

Es ist einfach traurig, dass selbst die Richter beim OLG nicht ganz unabhängig sind und dem Land den Steigbügel halten.

Grüße
Berichter

pussi
16.04.2010, 12:13
hi, berichter

trotzdem sollte deine rä in die gänge kommen, da sich der, beim bgh zugelassene, ra ja auch einarbeiten muss.

nicht, dass der ra 5 minuten vor toresschluss mitteilt, dass keine aussicht auf erfolg besteht.
hoffentlich bezahlt den deine rs - ist nämlich nicht ganz billg.

lg
pussi

Berichter
01.05.2010, 12:59
Hallo Leute,

habe das Urteil nun schriftlich! Ich bekomme nur 1/3 des Schadens ersetzt.
Meine Verletzungen wurden in der Schwere und Kausalität voll anerkannt. Das komische an der Geschichte ist allerdings, plötzlich tauchen bei der Kausalitätsbegründung Sachen auf, die weder im Gutachten standen, noch im Krankenhausbericht, des damals aufnehmenden Krankenhauses. Meiner Frau wurde 2 Tage nach Aufnahme mitgeteilt, dass ein Hämatom an der Halsschlagader vom Gurt gefunden wurde und dadurch die Halsschlagader gerissen ist. Der Richter hat das Gutachten sogar angezweifelt und den Gutachter per Flieger einfliegen lassen. Es lag nicht am Gutachter, dieser war bei seiner Meinung geblieben, dass die Verletzung mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Unfall stammt!
Plötzlich steht die Sache mt dem Hämatom jedoch im Urteil....Wie kommt das Gericht an diese Information? Warum steht es in keiner Krankenakte, die an den Gutachter geschickt worden sind?
Ach ja, ich habe vergessen, ich klage ja gegen das Bundesland!
Weitere Besonderheiten sind u.a.
1. Ich sei, so das Oberlandesgericht, daran Schuld, dass die Tachoscheibe des Schneepflugs verschwunden ist, da ich nicht am gleichen Tag die Anzeige gemacht habe, dann hätte man die Tachoscheibe sichern können.
Nur so nebenbei erwähnt, der Unfall wurde der Polizei am gleichen Tag telefonisch gemeldet. Der Polizist sagte am Telefon wörtlich, ich hätte eben Pech gehabt und nahm den Unfall nicht zur Kenntnis. Außerdem ist das Haarspalterei, das Landesamt hat eine Aufbewahrungspflicht.
2. Man gibt zu, dass der Schneepflug nicht ohne Absicherung des Gegenverkehrs an dem Bus vorbei fahren dürfen, da das Verkehrsgefährdung war. Ich sei jedoch vermutlich zu schnellgefahren oder hätte einen Fahrfehler gemacht und trage deshalb die Hauptschuld.

Ich sage es mal mit meinen Worten, der Unfall hätte nie statt gefunden, wenn, der Schneepflug nicht den Bus überholt hätte und man sich an die Verkehrsregeln gehalten hätte.
Auf den letzten Seiten des Urteils versucht man mich dann zu beschwichtigen,in dem man mir Schmerzensgeld, Haushaltführungsschaden, (die Rente aufgerechnt wird) etc. zugesteht, allerdings von Allem nur 1/3.
Der Umfang Urteil ist beträgt 40 Seiten.
Ach ja, war eigentlich klar, die Revision ist nicht zugelassen

Grüße
Berichter

pussi
01.05.2010, 13:13
hi, berichter
gibst du dich mit der 1/3-lösung zufrieden?
wenn nicht, denk an die fristen!
4 wochen sind schneller rum als du denkst.
wann ist das urteil bei deiner rä eingegangen?

falls du rs-versicherung hast, geh weiter, mit der beschwerde gegen die nichtzulassung der revision.
die muss innerhalb der frist von einem ra eingelegt werden.

charly klagt übrigens auch gegen deutschland.
lg
pussi

Berichter
01.05.2010, 15:40
Hallo Pussi,

ich weiß, dass charly gegen die Bundesrepublik, beim EuGh klagt, finde ich Übrigens super. Soweit bin ich noch nicht, habe mir erst ein Bundesland ausgesucht.
Sicherlich werde ich mich nicht mit dem 1/3 begnügen und Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beim BGH einreichen, sofern das meine Rechtsschutz mitmacht.

Grüße
Berichter

pussi
02.05.2010, 13:13
hi, berichter
hurtig, hurtig!

warum habt ihr nicht bereits nach dem mündlichen urteil wegen deckung der rs angefragt?
dir läuft die zeit weg!
lg
pussi

Fritzi
18.05.2010, 19:44
Hallo Pussi,

habe meinem Schwarzkittel heute Mittag ettliches an die Hand gegeben, der GGA war frustiert und hat gefragt warum er ihn so angreift! Meinen PGA hat man als Zeugen der Begutachtung degradiert! Man hat sich dann maßvoll auseinandergesetzt.

Jeder Einwand von mir Sofort abgebblockt

Urteil ,wegen Urlaub ,erst am 15.06.10.

Wird sicher wieder sehr lustig. Diese Std. vor Gericht hat mich 9 Std. gekostet, an u. ab.

Sagen darf man ja nichts!

Gruß Fritzi

pussi
19.05.2010, 02:15
hi, fritzi
egal wer sich über was einigt!
es sind immer deine! fristen!
dein schwarzkittel muss ja innerhalb der frist was von sich geben!
gönn dir auch deinen urlaub, vom stress.
lass es dir gut gehen.
was sind neun stunden, gegen deine gesundheit?
lg
pussi

Fritzi
19.05.2010, 11:07
Hallo Pussi,

habe ich da irgendetwas nicht verstanden? Es ist bei den bereits gestellten Anträgen
geblieben.

Was für Fristen muß ich jetzt beachten ?

VG
Fritzi

Habe hier wohl einige Seiten verpasst, muß mich neu einlesen!

Danke @ all

Fritzi
19.06.2010, 10:19
Hallo @ all,

mein RA hat mir telefonisch mitgeteilt das am 15.06.2010 kein Urteil gesprochen wurde!

Die Richterin ( 5 Termin) möchte erneut in die Beweißaufnahme gehen.

Was heißt das für mich?

Sie hat doch beide GA gehört und man hatte sich auf einen frischen Riss geeinigt.

Desweiteren, auf einen für meine Berufsgruppe alterstyischen Verschleißzustand.

Auch die Gelegenheitsursache war vom Tisch.

Kann mir jemand sagen was das zu bedeuten hat?

Gruß Fritzi