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Vollständige Version anzeigen : PKW-Unfall Werde ich betrogen?


JörgGolf
14.12.2009, 11:53
Hallo hatte vor ein paar tagen einen unfall mir ist ein fahrzeug hinten drauf gefahren auf meinen Golf 3. Heute war ich bei einem Kollegen den ich eigentlich sehr gut kenne in der "werkstatt" und der kennt einen privaten gutachter der sich mein auto angeschaut hat, die beiden haben mir geraten das ich das auto so schnell wie möglich verkaufen soll am besten an meinen kollegen für 300 € damit ich die MwSt zurück bekomme und die versicherung mir keine weiteren kosten abzieht wie die summe vom Kaufvertrag wenn ich das auto privat verkaufen würde. Ich wollte fragen ob es nicht möglich ist wenn ich das Auto an meinen Bruder für einen geringen wert verkaufe und dann trotzdem vernünftig das geld von der versicherung bekommen kann, weil die beiden mich richtig zu gequatscht haben das mir ne menge verloren geht wenn ich nciht das auto sofort verkaufe an meinen kollegen und alles über den anwalt (der die schwägerin ist von meinem kollegen) laufen lasse. Was habt ihr für erfahrungen bzw. wie würdet ihr den vorfall abwickeln und was könnt ihr für tipps geben? danek euch im voraus

ironman13/08
14.12.2009, 12:22
Hallo JörgGolf,

irgendwie werde ich hier das Gefühl nicht los das hier ne ganze Bande am Werk ist.

1) Wenn dir einer hintendrauf ist, war Polizei da?
2) Was war das Auto vor dem Unfall noch wert?
3) Von was sollst du MWST zurück bekommen als Privater?
4) was soll hier so schnell vertuscht werden?

Mich machen am meisten die ganzen "Bekanntschaften" stutzig, klingt alles irgendwie nach Konstruktion, vielleicht kennt dein Kollege auch noch den Unfallverursacher.

Wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, bekommst du doch den Schaden von der gegenerischen Versicherung ersetzt - oder gibt es da etwa keine? Wenn ja, dann setz dich mit denen in Verbindung ob der Schaden überhaupt schon gemeldet ist.

Viele Fragen die erst mal beantwortet werden müssen. Ich denke da läuft was ziemlich schief.
Geh mal zu einem unabhängigen Gutacher (z.B. ADAC usw.) und lass dir von dem ein Gutachten machen.
Man sagt nicht umsonst: bei Geld hört die Freundschaft auf.

Viele Grüße
Irionman 13/08

JoachimD.
14.12.2009, 12:31
Hallo Jörg,

ich glaube kaum das die Versicherung das Gutachten akzeptiert was mal schnell von einem "Bekannten" kommt! Die Versicherung will schon genau wissen ob dies ein wirtschaftlicher Totalschaden ist evtl. Rahmen verzogen udg.. Ja und da muss schon unten drunter stehen vereidigter Sachverständiger XY. > Restwert .... bzw. Reparaturkosten!
Der Restwert richtet sich ein Stück danach wie viel Kilometer auf dem Tacho stehen udgl.. Man sollte sich nie zu einem Kauf bzw, Verkauf drängen lassen dann kommt meist kurze Zeit später das böse erwachen!
Was um Gotteswillen hat dies mit der Mehrwertsteuer zu tun? Hast Du schon einmal die Mehrwertsteuer zurückbekommen? Das funktioniert nur bei Tausch! Das heißt man kauft sich meinetwegen ein Fernsehgerät es ist nach kurzer Zeit defekt! Nach zwei Reparaturversuchen kann man den verkauf rückgängig machen innerhalb von 6 Monaten!
bei einem Golf III der vielleicht schon älter ist als 10 Jahre gibt`s da nun wirklich nichts mehr zurück! (wie das im Gewerbe ist ?)
Ich würde den ganz normalen Weg gehen mir einen richtigen Gutachter suchen und dann kannst Du immer noch entscheiden!
Wenn Du jetzt mal schnell das Fahrzeug verkaufst und ein Gutachten von einem Bekannten kommt kann die Versicherung auf seltsame Gedanken kommen und sich die Frage stellen ist da an dem Unfall vielleicht etwas gedreht worden...?
Die KFZ -Gutachter stehen in den Gelben Seiten! Alles andere hat inzwischen Ironman geschrieben

Viele Grüße
Joachim

oohpss
14.12.2009, 16:30
... Man sollte sich nie zu einem Kauf bzw, Verkauf drängen lassen dann kommt meist kurze Zeit später das böse erwachen! ....
Vor allen Dingen kommt ein böses erwachen, wenn die Versicherung des Unfallgegners das Auto noch nicht zum Verkauf freigegeben hat.
Wenn der Beweis eines Schadens weg ist, kann der Schaden nicht bewiesen werden, falls er von der Versicherung bestritten werden sollte.
Und dann gibt es gar nichts.

Also das Auto erst verkaufen oder verschrotten wenn die gegnerische Versicherung den Schaden anerkannt hat und das Fahrzeug zum Verkauf freigegeben hat!

Grüße
oohpss

moni68
14.12.2009, 16:46
Wenn der Beweis eines Schadens weg ist, kann der Schaden nicht bewiesen werden, falls er von der Versicherung bestritten werden sollte.
...
Also das Auto erst verkaufen oder verschrotten wenn die gegnerische Versicherung den Schaden anerkannt hat und das Fahrzeug zum Verkauf freigegeben hat!


Nö ! Bloß nicht von der gegnerischen Versicherung einwickeln lassen !

Dafür läßt man ja von einem vereidigten Sachverständigen ein Gutachten machen ! Da darf dann auch die gegnerische Versicherung nicht mehr dran rütteln, als Unschuldiger am Unfall hast Du das Gutachter-Wahlrecht ! Es empfiehlt sich natürlich, sich einen seriösen, anerkannten Gutachter zu suchen (TÜV, DEKRA, DAT) !

oohpss
14.12.2009, 16:57
... Da darf dann auch die gegnerische Versicherung nicht mehr dran rütteln, als Unschuldiger am Unfall hast Du das Gutachter-Wahlrecht ! ...
Hallo moni,
nach meiner Meinung gibt es keinen Grundsatz/Gesetz/Regelung, dass nicht ein solches Gutachten - auch dass eines seriösen Gutachters - anzuzweifeln wäre!

Warum sollte das die generische Versicherung nicht dürfen?
Und spätestens, wenn es eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt, muss doch die Möglichkeit bestehen, dass ein vom Gericht benannter Sachverständiger ein Gutachten anfertigt.

Ich bin der Überzeugung Du irrst.

Und es geht nicht um einwickeln lassen, sondern lediglich darum, dass die gegnerische Versicherung ihr Einverständnis zur Schadensbeseitigung gibt - nachdem das Gutachten von wem auch immer erstellt wurde.

Grüße
oohpss

moni68
15.12.2009, 13:08
Mag sein, daß ich irre. Eine Regelung/Gesetz/Grundlage kann ich Dir jetzt adhoc auch nicht nennen. In der Praxis ist es jedoch so wie ich beschrieben habe, immer gut gelaufen. Selbst wenn später noch ein Gerichtsverfahren dazu kam !

Hauptsache ist, es gibt ausreichend viele und gute (!) Fotos. Möglichst natürlich von einem anerkannten Sachverständigen gemacht. Dann kann auch später der evtl. hinzugezogene Gerichtssachverständige anhand der Fotos noch den Schaden beurteilen !

Wie lange sollte man sonst die "Schrottkarre" irgendwo stehen lassen müssen, für den Fall, daß die gegnerische Versicherung vielleicht irgendwann mal das Fzg. nochmal sehen will ? :cool:

Micha
15.12.2009, 14:19
Hallo hatte vor ein paar tagen einen unfall mir ist ein fahrzeug hinten drauf gefahren auf meinen Golf 3. Heute war ich bei einem Kollegen .....
Hallo willkommen hier im Forum!
Wenn ich das mit den paar Tagen lese, dann denke ich das es dir nicht so wichtig zu sein scheint mit der Regulierung.
Wenn du einen Kostenvoranschlag hast und den Wagen verkaufst, dann wird die Versicherung den Kaufpreis gleich als Restwert festsetzen und dir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes deines Fahrzeuges abzüglich 19% Steuer ersetzen. Wenn du den Wagen behältst, reparieren lässt und noch ein paar Monate nutzt können dir die Kosten bis zu 125% des Wiederbeschaffungspreises erstattet werden.
Alles ein Rechenexempel. Ich würde auf jeden Fall keinen Gutachter beauftragen ohne mit der Versicherung zu sprechen, da ein Golf 3 ja wohl nicht mehr so ganz teuer ist und ein Gutachter bei einem Zeitwert von 1000 Euro vielleicht nicht mehr ganz verhältnismäßig ist.
Viele Grüße!

Micha

oohpss
15.12.2009, 14:44
... Wie lange sollte man sonst die "Schrottkarre" irgendwo stehen lassen müssen, für den Fall, daß die gegnerische Versicherung vielleicht irgendwann mal das Fzg. nochmal sehen will ? ...

Hallo moni,
so kurz wie möglich, denn man hat als Geschädigter auch eine Schadensminderungspflicht.
Aber ich vertrete weiterhin die Auffassung, dass man der Versicherung die Gelegenheit geben muss sich zu dem Gutachten zu äußern.
Also die Variante: Schnell ein Gutachten und dann schnell verkaufen, damit nicht mehr beweisbar ist, ob das Gutachten stimmig ist oder nicht und dann das Gutachten an die Versicherung senden, halte ich für riskant.

Grüße
oohpss