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Vollständige Version anzeigen : Müssen Richter ALLES lesen?


Herzblut
11.12.2009, 17:42
Hallo Miteinander:)

es sieht so aus als wenn ich wirklich eine eigene Stellungnahme zu einem ger. GA zum SG senden muss, weil in der ra-lichen Stellungnahme nicht alle (meine) Fakten genannt worden sind!

Ich habe "gehört", dass ein Richter ALLES LESEN MUSS, WAS IHM ZUGETRAGEN WIRD

Stimmt das? Also, muss er auch meine private Stellungnahme lesen und dementsprechend verwerten, oder:confused:?

Vielleicht kann mir Jemand hier behilflich sein?

Vorschusslorbeeren für Eure Beiträge:)

Grüßle vom Herzblut

pussi
11.12.2009, 20:13
hallo, HB
schön wär´s
versuch es!
mfg
pussi

nightwalker
11.12.2009, 21:54
Hallo Herzblut,

ich habe in früheren Zeiten selbst mehrfach ergänzend Fakten
an das Gericht weitergeleitet,
und zeitgleich an meinen Anwalt.
Alles schön mit Einschreiben und Rückschein,
und weiß das es gelesen wurde.

Wie etwas dementsprechend gewertet wird, ist dann eine andere Sache.

Gruß
nightwalker

Hollis
12.12.2009, 13:45
Hallo Herzblut,

alles müssen Richter nicht lesen - aber alles berücksichtigen. Andernfalls Berufung- oder Revisionsgrund möglicherweise!

gruß

Hollis

Herzblut
12.12.2009, 20:22
´n Abend Zusammen,

so .... es ist geschafft! Ich habe MEINE Stellungnahme geschrieben....puuh - 5 Seiten lang:eek:

Na, wenn der Richter es nicht liest ...... dann eben :D

Ich fühl´ mich jetzt auf jeden Fall besser :), denn ICH hab alles getan!

Danke Euch für Eure "Anteilnahme" ..... Herzblut

h.s
12.12.2009, 20:41
Hallo @all

ich vermute Richter lesen oft, querr ich denke sie "überfliegen" vieles nur...

Im grunde müssten Sie alles lesen und auch werten, denn beim SG gilt doch wohl der "Amtsermittlungsgrundsatz".....

Ich vermute, wenn man belegen kann das der Richter gegen diesen Grundsatz verstoßen hat, das hier ein Revisionsgrund gegeben sein könnte.

Auf jeden Fall sind meine wenigen Erfahrungen beim SG so, das ich schon den Eindruck hatte, dem Richter bzw Richterin fehlt Detailwissen aus der Akte.

gruß

hs

Paro
13.12.2009, 06:42
Es wäre schön wenn Richter alles lesen würden, aber bei Seitenzahlen über 1.000 glaube ich das nicht.
In der Urteilsbegründung, also nicht im "Stress" der Verhandlung schickte mich "mein" Richter 20 Jahre zu früh in Rente und liess mich statt mehr als 30 Jahren nur 3 Jahre am Arbeitsplatz.
Ich würde behaupten, so ein Richter liest, das, was seine vorgefasste Meinung bestätigt, TAD-Berichte und die ablehnenden professualen GA'ten und begründet damit sein Urteil.
Die Einwände der Kläger, dieser nichtakedemischen, besserwisserischen Querulanten interessieren ihn einen Dreck; denn er kann ja sein Urteil "wissenschaftlich" begründen und was er amtsermittelt, bestimmt er immer noch selbst, richterliche Unabhängigkeit heisst das dann.
Einem Richter auch nur ans Bein zu pinkeln ist in D-land unmöglich, s. Nazi- und Stasirichter.
Es bleibt einem nur, das "Wohlwollen" des jeweiligen Richters zu "erheischen".
In diesem Sinne
Paro

Herzblut
13.12.2009, 07:55
Guten Morgen @ All ..... und einen schönen 3. Advent!

menno, ich hatte irgendwann mal -glaube im dejure - ein Urteil dazu gefunden! Hatte es aber damals als "unwichtig" abgetan und von daher nicht gespeichert :-(

Kennt zufällig Jemand dieses Urteil und weiß, wo ich das wiederfinde?

Grüßle vom Herzblut

h.s
13.12.2009, 08:44
Hallo Paro,

Du schreibst:
"Die Einwände der Kläger, dieser nichtakedemischen, besserwisserischen Querulanten interessieren ihn einen Dreck; denn er kann ja sein Urteil "wissenschaftlich" begründen und was er amtsermittelt, bestimmt er immer noch selbst, richterliche Unabhängigkeit heisst das dann."

Diesen Eindruck kann ich nur bestätigen.....so richtig problematisch wird es offenbar wenn man anwaltlich vertreten ist, ergänzungen zum anwaltlichen Vortrag sind anscheinend nicht erwünschst..

schönen 3.Advent...

hs

oohpss
13.12.2009, 11:32
[QUOTE=h.s;112015]... richterliche Unabhängigkeit ..."

Richterliche Unabhängigkeit ergibt sich vor allem aus dem Fehlen von Kontrolle, Aufsicht und Tadel:

"Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, RA Dr. Egon Schneider, beklagt in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis, 2005, Seite 49: „Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“

Quelle: VGR-INFORMATION Nr. 1 – 5/2009, Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V. (http://www.justizgeschaedigte.de/pdf/VGR-INFORMATION-1-5-2009.pdf)

Grüße
oohpss

Ramona
13.12.2009, 13:07
Hallo,

ich habe in meinem Verfahren vor dem LSG auch einen Berufungsbegründungs"nachtrag" ans Gericht geschickt, weil ich der Meinung war, dass meine Anwältin nicht alles berücksichtigt hatte.

Kurz darauf bekam die Anwältin Post vom Gericht und wurde gefragt, ob sie mich noch vertritt. Auch ich wurde gefragt, ob ich noch vertreten werde, was ich bejahte. Es gab einigen Kuddelmuddel wegen meines Schreibens (weiß ich aber nicht mehr so genau).

Daraufhin wurde ein gewerbeärztliches Zusammenhangsgutachten im Auftrag der BG angefertigt (ohne mein Wissen), das wieder mal alles ablehnte.
"Auf die laienhaften Einlassungen der Versicherten am Ende der Akte wurde nicht gesondert eingegangen" , stand am Ende des GA's. Kann man mal sehen, wie ernst man als Laie genommen wird...:mad:

Trotzdem hat mein Schreiben etwas gebracht, nämlich die Reaktion der BG und noch ein GA im Auftrag des LSG.:)

L.G. und euch allen noch einen schönen Dritten Advent
Ramona

Herzblut
14.12.2009, 19:36
Hallo @ All .... hallo oohpss.

Genau DIESEN Dr. Schneider hatte ich auch gefunden:D, als ich nach einem anderen Dr. Schneider gesucht hab! Ich war erschüttert Und habe noch viele viele Seiten zu lesen *ojö*

@Ramona.... was bitte schön ist ein "gewerberäztliches" Zusammenhangsgutachten? Und wieso OHNE DEIN WISSEN?

Grüßle vom Herzblut:)

Ramona
16.12.2009, 09:53
Hallo herzblut,

ja, ein gewerbeärztliches Zusammenhangsgutachten - soweit ich sehen konnte - wird aus allen vorherigen Gutachten zusammengestellt.
Die Ärztin hat sich alles durchgelesen und ihre Schlüsse daraus gezogen.

Natürlich hat sie auch der BG zugearbeitet, da ich zu diesem Zeitpunkt erst ein positivers GA hatte und dieser Arzt im SG-Verfahren von einem anderen GA (IMB) als inkompetent in Sachen Rö-Bilder diagnostizieren hingestellt wurde.

Ich hatte ja diesen Nachtrag geschrieben - am 17.01. und am 28.01. war schon das GA beauftragt worden von der BG - ohne mein Wissen. Es war dann plötzlich da.

Da ich gewonnen habe und damals auch noch nicht die Erfahrung hatte wie heute (durch das uo-Forum), habe ich nichts unternommen.
Aber wen man es genau nimmt, wurden während meines Verfahrens einige Fehler gemacht.:confused:

Das habe ich noch im web gefunden:
http://www.aplusa-online.de/cipp/md_aplusa/custom/pub/show,fair,aplusa09/lang,1/oid,8521/event_id,178/~/Web-EventsDatasheet/events_datasheet
Beschreibung:

Am Berufskrankheitenverfahren wird die "für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle" beteiligt. Diese landesbezogene Stelle ist aus den gewerbeärztlichen Dienststellen der Länder hervorgegangen und wird deshalb auch als "Gewerbearzt" bezeichnet. Ihre Beteiligung wird im SGB VII und der Berufskrankheitenverordnung normiert. Der Gewerbearzt kann den Unfallversicherungsträgern u. a. Ermittlungen vorschlagen. Die intensivste Beteiligung ist das sogenannte Gewerbeärztliche Zusammenhangsgutachten. Hierin befasst sich der Gewerbearzt zunächst mit der Arbeitsplatzsituation, die ihm aufgrund seiner Erfahrung bekannt ist, und bewertet sie auf der Basis der vorgelegten Ermittlungen zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen. Danach wird die beim Arbeitnehmer festgestellte oder vermutete Erkrankung aus ärztlicher Sicht kritisch geprüft und schließlich zur Zusammenhangsfrage Stellung genommen. Im Detail geht es darum festzustellen, ob bei den gegebenen Expositionsbedingungen die festgestellte Erkrankung als berufsbedingt anzusehen ist. Dabei ist insbesondere auch das versicherungsrechtlich ausreichende Wahrscheinlichkeitsmaß zu berücksichtigen.

Der Schwerpunkt der Gewerbeärztlichen Zusammenhangsbegutachtung hat sich im Laufe der Zeit verlagert. Ursprünglich war das Zusammenhangsgutachten in jedem BK-Fall obligat und ersetzte häufig eine Begutachtung durch einen externen Gutachter sowie die Stellungnahme eines beratenden Arztes. Unter den Bedingungen der Entbürokratisierung und Personalreduktion wird in den meisten Bundesländern ein Gewerbeärztliches Zusammenhangsgutachten nur noch fakultativ nach unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen erstellt. Heute dient es sowohl der Beobachtung der Anerkennungspraxis der Unfallversicherungsträger und dem Einfluss darauf als unabhängige Stelle. Weiterhin können aktuelle Entwicklungen zu arbeitsbedingten Einflüssen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer registriert sowie Konsequenzen für den primärpräventiven Arbeitsschutz aus staatlicher Sicht abgeleitet werden.


L.G. Ramona

Herzblut
16.12.2009, 18:04
Hi Ramona,

Dank Dir für die Aufklärung! Aber bei mir war es ein Arbeitsunfall und ist keine Berufskrankheit!
Dann hab ich wohl nichts zu befürchten!

Ich kann nur hoffen, dass ein weiteres GA durch den Richter angeordnet wird! .... Aber bitte bitte nicht durch einen GA vom IMB *aaaaaahhhh*

Kann dann nicht "mein" GA eingesetzt werden? Er hat sich doch (schriftlich beim Gericht - durch die Stellungnahme) angeboten!

Grüßle vom Herzblut
Mal schauen, wie der Richter reagiert? Und mein Schwarzkittel erstmal?

Ramona
17.12.2009, 09:59
Hallo herzblut,

ich drück die Daumen, dass noch ein GA angeordnet wird und diese bei einem neutralen Arzt.
Mit dem IMB habe ich auch meine Erfahrung machen müssen - jedenfalls mit einem ihrer Ärzte. :mad:

Viel Glück im weiteren Verfahren.

L.G. Ramona