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Vollständige Version anzeigen : Eure Meinung und Erfahrung


Naddl124
19.11.2009, 22:04
Anfang April hatte ich beim ausparken ein Fzg beschädigt. Kratzer an der Tür und Kotflügel. Polizei kam und der Halter vom Fzg dann auch.
Protokoll wurde aufgenommen. Nun vor 3 Tagen kam nen Schreiben, dass ich auf 140 hochgestuft werde von 85 In der ganzen Zeit, kam NIE irgend etwas von der Versicherung, dem Halter, Polizei oder sonst wem....
Nun erfuhr ich, dass der ne Rechnung von knapp 3500€ hatte.....

Bitte dringenst um Meinungen....

pussi
20.11.2009, 01:47
hallo, naddl
sowas ähnliches hatte ich vor zig-jahren auch.
meine versicherung sagte damals, ich muss mich selber mit dem problem auseinander setzen, sie zahlen - ich werd hochgestuft.
wenn du wirklich den schaden verursacht hast, kannst du immernoch deiner versicherung das geld zurück zahlen, damit sie dich nicht hochstufen.
musst dir ausrechnen, was billiger ist.
hast aber auch nur eine bestimmte frist dafür.
mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
mfg
pussi

derosa
20.11.2009, 09:48
Hallo Naddl,

herzlich willkommen hier im Forum.

Wenn ich das so lese, erscheint mir ein Kratzer an der Tür und am Kotflügel als Bagatelle. Wie hoch dabei der Schaden wirklich ist?

Hat die Polizei Fotos von dem Schaden gemacht? Wenn nicht, erkundige dich, ob das gegnerische Fahrzeug bereits repariert ist. Wenn nicht, bitte den Fahrzeughalter, Fotos von dem Schaden machen zu dürfen.

Zumindest ist es schon mal gut, dass die Polizei den Unfall aufgenommen hat.

Hast du ein Protokoll von der Polizei? Wenn ja, wie hoch hat die Polizei den Schaden eingeschätzt. Wenn nein, hole dir dieses von der Polizei. Denn du brauchst später vielleicht noch das Aktenzeichen.

An deiner Stelle würde ich mich in einer KFZ-Werkstatt erkundigen, wie hoch diese den Schaden maximal einschätzen würden.

Meiner Mutter ist vor einiger Zeit ähnliches passiert. Kleiner Kratzer an der Stossstange des anderen Fahrzeugs und kurze Zeit später sollte sogar der Kühler kaputt gewesen sein...
Du solltest dir vom anderen Fahrzeughalter eine Kopie des Kostenvoranschlages bzw., wenn das Auto bereits repariert worden sein sollte, der Rechnung zukommen lassen.

Weiterhin solltest du deine Versicherung fragen, an Hand welcher Daten diese den Schaden reguliert hat. Es muss ja irgend eine Basis dafür geben.

Wie Pussi schon geschrieben hat, kann man einen Schaden zunächst von der Versicherung regulieren lassen und später die Kosten an die Versicherung erstatten. Ob dieses in deinem Fall sinnvoll ist - wenn der Schaden tatsächlich so hoch ist - kannst du am Besten bei deiner Versicherung abfragen.

Viele Grüße
Derosa

seenixe
20.11.2009, 10:18
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass wenn der Unfall im April war, entweder die Versicherung auf Grund eines Sachverständigengutachtens oder auf Grund einer Reparaturrechnung instand gesetzt wurde. Die Sache mit dem Fotoapparat sollte eigentlich direkt nach dem Unfall erledigt werden und nicht 7 Monate später. ;)

Gruß von der Seenixe

Naddl124
20.11.2009, 16:50
danke für eure antworten. ALso Fotos hat die Polizei natürlich gemacht, aber so nen Protokoll hatte ich glaube nicht. Hab selber Pics mitn Handy. Wir finden es nur komisch, dass in dier Zeit halt nie irgendetwas kam!

LG

Ramona
20.11.2009, 18:25
Hallo,

meine Tochter hatte im Sommer einen kleinen Auffahrunfall - besser gesagt, sie ist nur draufgerollt, weil sie dachte, er fährt los und dieser dann doch stehen geblieben ist und ein Auto vorbeifahren ließ.
Naja, wer auffährt ist halt schuld.
Polizei war da und hat Fotos gemacht und den Unfall aufgenommen.

Jedenfalls habe ich den Schaden selbst gesehen, weil ich hinfuhr - bin der Halter. Am gegnerischen Auto war an der Stoßstange hinten eine ganz kleine Delle und ein Deckel für die Beleuchtung des Nummernschildes war herausgefallen - war aber noch heil.
Das Auto war alt und es fährt heute noch mit dem kleinen Schaden rum.
Die Versicherung wollte meine Haftpflicht von 85 auf 130 % hochstufen.
Wir bezahlten den Betrag von 850 € zähneknirschend, um nicht hochgestuft zu werden.

Ich habe, nachdem ich mich darüber so aufgeregt hatte, von Verwandten gesagt bekommen, dass das eben so ist - jeder versucht das Meiste aus dem Blechschaden herauszuholen.


Gruß und schönen Abend noch
Ramona

derosa
21.11.2009, 17:03
Hallo,
wollte die Sache mit den jetzt zu machenden Fotos vom gegnerischen Fahrzeug noch rausnehmen. Sorry, gepennt.

Ich kann mir jetzt eigentlich nur vorstellen, dass sich deine Versicherung mit der Abwicklung des Schadens Zeit gelassen hat. An deiner Stelle würde ich mal bei deiner Versicherung nachfragen.

@Ramona: Man muss sein Auto nach einem Unfall nicht reparieren lassen, ausser der Schaden stellt eine Gefährdung dar. Ein Bekannter von mir ist nicht mal in der Lage gewesen, sein Auto in eine Werkstatt zu bringen, weil ihm gleich danach wieder einer dagegen gefahren ist.

Viele Grüße
Derosa

Ramona
22.11.2009, 10:01
Hallo derosa,

natürlich ist das jedermanns Sache, ob er das Auto - bei so einem geringen Schaden reparieren lässt.

Aber wenn man es nicht reparieren lässt, muss man den U-Gegner auch nicht ausquetschen, oder? Es wird aber gemacht, und das ist, was ich bei der heutigen Menschheit beanstande - aus jeder Lapalie wenn es geht Profit zu schlagen.:mad::confused:

Ich muss dazu sagen, es geht hier nur um Blechschäden und keine Personenschäden.

Gruß Ramona

Pit13
22.11.2009, 11:27
Hallo Ramona,

dem anderen ist erstmal ein Schaden entstanden und wenn dieser angezeigte Schaden mit seiner Höhe in keinster Weise mit dem übereinstimmt den ich verursacht habe, würde ich auch auf die Barrikaden gehen.
Leider ist es immer öfter so, dass ein Vorschaden vorliegt und nur darauf gewartet wird, dass ein "neuer" Verursacher den alt Schaden mit übernehmen soll.
Ich hatte vor Jahren eine ähnliche Situation, mir ist jemand ins Auto gefahren (ich stand) und behauptete, dass Gegenteil und wollte auch die Regulierung des Schadens erzwingen.
Strafanzeige bei der Polizei wegen versuchten Versicherungsbetrug gestellt und habe dann abgewartet. Das Verfahren wurde später eingestellt und meine VS. hat nicht gezahlt!

MfG.
Pit

Jette72
24.11.2009, 17:25
Hallo,

naja...das Übliche. Da werden aus uralten Kisten plötzlich fast Jahreswagen, wenn es um die Schadenshöhe geht.
Im Normalfall wird bei einem Schaden ab 1000 Euronen ein Gutachter eingeschaltet. Dass man dann lange nichts von der Versicherung hört, ist eigentlich auch normal.
Ich hatte auch mal so einen Bagatellschaden. Vor mir ein uralter "Hundefänger", klapperig und rostig und ich stupste ihn von hinten an (ja, ich dachte Grün heißt losfahren...). Da es ein Firmenfahrzeug war, kam die Polizei. Die Herren warnten mich auch, weil schon diverse Vorschäden zu sehen waren. Schlußendlich wollte mir der Besitzer ein völlig verzogenes Bodenblech und gerissene Träger in Rechnung stellen. Ich hatte das Glück, dass meine Versicherung sehr genau hinsah und ich mir die Option Selbstzahler offenhielt. Zwischendurch rief mich dann der etwas enttäuschte Besitzer an und fragte, ob ich dieses Geschoß nicht kaufen wolle...:D

Grüße
Jette

Wolo
24.11.2009, 19:58
Hallo,

meine Tochter hatte im Sommer einen kleinen Auffahrunfall - besser gesagt, sie ist nur draufgerollt, weil sie dachte, er fährt los und dieser dann doch stehen geblieben ist und ein Auto vorbeifahren ließ.
Naja, wer auffährt ist halt schuld.
Polizei war da und hat Fotos gemacht und den Unfall aufgenommen.

Jedenfalls habe ich den Schaden selbst gesehen, weil ich hinfuhr - bin der Halter. Am gegnerischen Auto war an der Stoßstange hinten eine ganz kleine Delle und ein Deckel für die Beleuchtung des Nummernschildes war herausgefallen - war aber noch heil.
Das Auto war alt und es fährt heute noch mit dem kleinen Schaden rum.
Die Versicherung wollte meine Haftpflicht von 85 auf 130 % hochstufen.
Wir bezahlten den Betrag von 850 € zähneknirschend, um nicht hochgestuft zu werden.

Ich habe, nachdem ich mich darüber so aufgeregt hatte, von Verwandten gesagt bekommen, dass das eben so ist - jeder versucht das Meiste aus dem Blechschaden herauszuholen.


Gruß und schönen Abend noch
Ramona

Mir ist eine Frau auf fast neuen BMW gerollt, rückwärts. Wir haben Bilder gemacht und ich war anschließend beim Händler (BMW) und der wollte mehr als 1.000 € für das bischen Schaden. Werde es aber trotzdem machen lassen, den das Auto ist fast neu.
Fazit:
1.000 € Schadensumme ist im Bereich von Kfz nichts.

moni68
24.11.2009, 20:18
Sind Deine Fotos gut geworden ? Evtl. mal einem Kfz-Gutachter zeigen und fragen, was der so meint, was da rauskommen könnte !

Ich würde vielleicht verlangen, die Reparatur-Rechnung einzusehen. Wer weiß, was die noch alles repariert haben ! Vielleicht hilft Dir Deine Versicherung ja auch dabei, wenn Du mal den Hinweis auf Versicherungsbetrug gibst ? :D

Ramona
25.11.2009, 09:46
Mir ist eine Frau auf fast neuen BMW gerollt, rückwärts. Wir haben Bilder gemacht und ich war anschließend beim Händler (BMW) und der wollte mehr als 1.000 € für das bischen Schaden. Werde es aber trotzdem machen lassen, den das Auto ist fast neu.
Fazit:
1.000 € Schadensumme ist im Bereich von Kfz nichts.

Hallo Wolo,

natürlich ist ein Schaden - v.a. an so teuren Autos - von 1000 € nichts. Solang der Betroffenen den Schaden richten lässt ist es ja o.k.. Muss man halt bezahlen!
Aber den Versicherungen genügt der Vorkostenanschlag, weil zu guter letzt bei solch kleinen Schäden immer der Schädiger der Dumme ist.
Entweder steigt die Versichung im Schadensrabatt oder der Verursacher bezahlt den Schaden. Die Versicherung ist fein raus und deshalb ist es denen auch egal, wenn die Leute abgezockt werden.

M.M. nach sollten die Versicherungen auch bei Bagatellschäden eine Rechnung vom reparierten Schaden verlangen und nur dann bezahlen wenn auch repariert wurde. Nichts mit - "ist doch meine Sache ob ich den Schaden reparieren lasse." Keine Rep. - kein Geld.

Ist es kein Betrug, wenn man für etwas Geld verlangt/bekommt, was gar nicht in Anspruch genommen wird? :mad:

Gruß Ramona

oohpss
25.11.2009, 10:31
... Ist es kein Betrug, wenn man für etwas Geld verlangt/bekommt, was gar nicht in Anspruch genommen wird? ...
Nein Ramona,

das ist kein Betrug, denn der Schädiger ersetzt nicht die Reparatur, sondern den angerichteten Schaden.

Wenn ein Verletzter Schadenersatz bekommt, z.B. den Haushaltsführungsschaden, dann darf der das Geld auch benutzen um nach den jahrelangen Streitereien einen schönen Entspannungsurlaub zu machen.

Streiten kann man sich aber natürlich, ob ein Schaden tatsächlich so hoch ist, wie er angeblich sein soll.

Grüße
oohpss

Ramona
25.11.2009, 11:02
Hallo oohpss,

Zitat: Wenn ein Verletzter Schadenersatz bekommt, z.B. den Haushaltsführungsschaden, dann darf der das Geld auch benutzen um nach den jahrelangen Streitereien einen schönen Entspannungsurlaub zu machen.

Bei Personenschäden sehe ich die Sache auch anders und da muss bei einem Schaden auch der Schadenersatz sein.

Aber bei Blechschäden, die nicht rep. werden....:confused: bin ich uneinsichtig.:o

Gruß Ramona

moni68
25.11.2009, 11:17
Die Kfz-Sachverständigen argumentieren dann immer mit dem Wertverlust, den der Pkw erfährt, weil er unfallbeschädigt ist. Egal, um was für ein Auto es sich handelt oder wie hoch der Schaden war. Ein Auto ist unfallbeschädigt eben immer weniger wert, als ohne Unfall. Das merkt man z.B. beim An- und Verkauf von Gebrauchtwagen !

oohpss
25.11.2009, 11:18
Bei Personenschäden sehe ich die Sache auch anders und da muss bei einem Schaden auch der Schadenersatz sein.
Aber bei Blechschäden, die nicht rep. werden....
Hallo Ramona,
wenn Die Rechte eines anderen schuldhaft verletzt sind und dadurch ein Schaden entsteht, kann man doch keinen Unterschied machen, ob eine Reparatur erfolgte oder nicht.
Auch bei der Verletzung von z.B. Nutzungsrechten kann Schadensersatzanspruch-/pflicht entstehen und dort gibt es weder etwas zu reparieren noch handelt es sich um Personenschäden.
Der Gesetzgeber möchte den Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten. Der Schaden beim PKW ist dich der Unterschied zwischen vor dem Unfall und hinterher. Und wenn die Wertbemessung des Unterschieds (also des Schadens) über Werkstattkosten zu ermitteln ist, dann ist dass doch eine prima Basis um diese Ausgleichshöhe zu bemessen.
Der Geschädigte hat dann entweder ein Auto ohne Beule oder ein Auto mit Beule + Geld. Aber in jedem Fall hat er in beiden Fällen den gleichen Wert.

Möglicherweise fällt es Dir leichter dies nachzuvollziehen, wenn Du Dir vorstellst, dass jemand etwas beschädigt, was Dir gehört (Dein Auto, Deinen Computer, Dein Sofa mit Brandloch oder sonst etwas was Du reparieren lassen könntest oder eben auch nicht.)?

Grüße
oohpss

Ramona
25.11.2009, 16:23
Hallo oohpss,

in einem solchen Fall, wie meiner Tochter geschehen, hätte ich nicht auf die Zahlung einer solch hohen Summe bestanden. Ich hätte mich ohne Versicherung mit dem Verursacher geeinigt.
Ich weiß Gutmütigkeit ist Dummheit in der heutigen Zeit.
:rolleyes:

Gruß Ramona

oohpss
25.11.2009, 16:31
Hallo Ramona,

ich hatte vor einigen Jahren genau so einen Unfall. Meiner war damals ein Corsa und der Prellbock ein Benz. Der Benz hatte sichtbar nur eine Schramme und ich hatte eine zerdepperte Front.
Wie sich hinterher herausstellte hatte der Benz aber trotzdem einen Schaden. Und zwar hat der irgendeinen Mechanismus zum Auffangen der Aufprallenergie der irgendwo an der Stoßstangenaufhängung hängt. Weiß ich auch nur, weil ich die Angaben des Benz-Besitzers nicht glauben wollte und in einer Werkstatt nachgefragt hatte.
Und ob der das repariert hat oder nicht, weiß ich auch nicht.
Tatsache ist aber, dass ich halt den Schaden verursacht hatte und somit leisten musste.

Wenn mir eine meinen Wagen andotzen würde, würde ich nicht anders handeln.

Aber nun sind wir ja schon zwei, die haben zahlen müssen. ;)

Grüße
oohpss

peterson
26.11.2009, 01:00
Hallo Naddl124,

Du solltest zwei Dinge getrennt betrachten:

1. Höhe des Schadens/der Reparaturkosten: Kann anhand der Fotos evtl. nachvollzogen werden, ob berechtigt oder nicht ?

Ursachenforschung machen, aus welchen Detailpositionen die Reparaturkosten resultieren (bereits Lackieren allein kann recht teuer sein ). Ggfls. Durchschriften des Kostenvoranschlages/Gutachtens anfordern.

2. Hochstufung.
Die gegnerischen Versicherungen dürfen sich im gegenseitigen Einvernehmen einigen mit dem Ziel, daß der/die Schädiger/in hochgestuft wird/werden. Insbesondere bei Teilschuld.
Letztendlich dient das den finanziellen Interessen der Versicherungen.
Lies mal im Kleingedrucken der AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) nach.
Das geht sogar gegen den Willen des Versicherungsnehmers. Es sei denn, er übernimmt die Schadensregulierung selbst.
Vielleicht hättest Du selbst schon früher aktiv werden und den Geschädigten bezüglich Schadenersatz ansprechen sollen. Da ist vieles verhandelbar.

VG.