Vollständige Version anzeigen : Wartezeit bis zum Gerichtstermin
rainer1411
16.11.2009, 08:34
Guten Morgen zusammen
Wie lange habt ihr auf euren SG Termin gewartet, nachdem der gerichtliche Schriftwechsel beendet war?
Beim SG Koblenz muss ich mit ca. 2 Jahren rechnen. Angeklagt ist der DRVB.
Spielt es vielleicht auch eine Rolle, wer der Angeklagte ist, oder bearbeitet jeder Richter alle Bereiche?
Bei ALG II ist ja wohl eine Prozesslawine im Anmarsch.
Hallo,
Du kannst Dir den Geschäftsverteilungsplan Deines SG anschauen. Dann wirst Du erkennen, dass jede Kammer ihr Gebiet hat. Also völlig unabhängig von der Hartz 4-Lawine, hat Deine Kammer überhaupt nichts damit zu tun. Wenn Du dann in der Geschäftsstelle Deiner Kammer (ersichtlich aus dem Aktenzeichen) anrufst und den nächsten Sitzungstag besuchst, dann lernst Du den Richter kennen und siehst selber, welche Verfahren gerade behandelt werden.
Zur Frage der Dauer von SG-Verfahren schaue bitte mal in den Umfragenbereich. Dort gab es bereits Umfragen zur Verfahrensdauer.
Wie kommst Du darauf, dass der Schriftwechsel beendet ist? Das Gericht hat seine Entscheidung bis zur mündlichen Verhandlung zu fassen. Also kannst Du jederzeit neue Erkenntnisse, Probleme usw. mitteilen.
Gruß von der Seenixe
rainer1411
16.11.2009, 09:43
Hallo Seenixe
Danke für die Hinweise.
Mit dem Vorbeischauen beim SG ist es bei mir, aufgrund der Entfernung zum Gericht und meiner gesundheitlichen Einschränkungen, nicht so einfach.
Nach meiner Klageerhebung gab es einen regen Schriftwechsel zwischen allen Beteiligten. Nun ist seit Mai 2009 Ruhe.
Bei dem Schriftwechsel wurde hin und her argumentiert, ob ich denn aus gesundheitlichen Gründen überhaupt "umschulungsfähig" sei.
Gedächtnis-und Konzentrationsstörungen wurden thematisiert.
Zuletzt im Mai hatte meine Anwältin dem Gericht vorgeschlagen, meine "Umschulungsfähikeit" gutachterlich überpüfen zu lassen.
Hierauf haben wir keine Reaktion erhalten. Seltsam oder?
Eine Sachstandanfrage im September 2009 ergab, dass das Verfahren zur Terminierung für 2010/2011 anstehe.
Bis dahin steht zu befürchten, dass mir die Felle fortschwimmen, da die beantragte Umschulung 2010 eventuell das letzte Mal durchgeführt wird.
Aufgrund eines Tipps hier im Forum wird derzeit geprüft, ob daher ein Eilantrag nach §86b SGG gestellt werden soll.
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