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Vollständige Version anzeigen : Akteneinsicht beim SG


rainer1411
31.10.2009, 10:14
Guten Morgen

Vor kurzem habe ich meine Freundin zum SG Termin begleitet.
Zunächst hat die Richterin den Sachverhalt innerhalb von ca. 10 Minuten dargestellt und ihre Wertung einfließen lassen.

Hierbei las sie offensichtlich aus der Akte vor. Also hat sich zuvor jemand im SG die Mühe gemacht den Akteninhalt zusammen zu fassen und zu bewerten.

Genauso lief das bei den 2 Verfahren vorher ab, die ich als Zuschauer beobachtet habe. Immer im 30 Minutentakt.

Stünde mir diese Zusammenfassung vorab zur Verfügung, dann hätte ich mich auf die Verhandlung besser vorbereiten können.

Was denkt ihr, besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, diese Zusammenfassung, mit oder ohne Wertung, im Rahmen der Akteneinsicht vorab einsehen zu dürfen?
Im Rahmen der Waffengleichheit müsste das doch eigentlich das gute Recht der Parteien sein, denn der Richter hatte ja auch im Vorfeld bereits den Sachverhalt mit Wertung der Parteien zu Gesicht bekommen und wird nicht erst im Termin damit konfrontiert.

rainer1411

IngLag
31.10.2009, 11:52
Hallo Rainer,

ich glaube nicht, dass Du diese Zusammenfassung vorab zur Verfügung gestellt kriegst. In dieser Zusammenfassung wird, wie der Name schon sagt, das Wesentliche vom Richter aus den Akten zusammengestellt. Sinn und Zweck ist dabei vorrangig die Laienrichter, die den Fall ja noch nicht kennen, in Kürze darüber zu informieren.

Du schreibst: „und ihre Wertung einfließen lassen“. Das verwundert mich schon etwas. Meines Erachtens muß diese Vorinformation des Richters/der Richterin wertfrei sein. Durch eine Wertung vorab werden die Laienrichter beeinflußt! Diese sollen sich ihre Meinung doch erst im Laufe der Verhandlung bilden.

Grüße von
IngLag

rainer1411
31.10.2009, 14:09
Hallo IngLag

Du hast vermutlich recht, dass die Wertung und die Sachverhaltswiedergabe voneinander in der Akte getrennt wurden.
Aber Sachverhaltswiedergabe und Wertung gingen nahezu nahtlos ineinander über. Nur kurz unterbrochen durch Einschübe der BG und mir.

rainer1411

IngLag
31.10.2009, 14:40
Hallo Rainer,

im Leitfaden für ehrenamtliche Richter

http://209.85.229.132/search?q=cache:4-TtNxbvi5cJ:www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1142606/210703_der_ehrenamtliche_richter_beim_sozialgerich t.pdf+ehrenamtliche+richter+sozialgericht&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

auf Seite 29 kannst du über die „Zusammenfassung“, dem so genannten Sachvortrag, aber auch über vieles mehr über das Verfahren vor dem Sozialgericht nachlesen.

Grüße von
IngLag

seenixe
01.11.2009, 12:44
Hallo,

aber die Zusammenfassung und Sachverhaltsdarstellung ist die persönliche Vorbereitung des Richters. Der Richter kann bereits mit dieser Sachverhaltsdarstellung die Verhandlung lenken und seine Wertung soll auch Einfluß auf den Verlauf nehmen. Du hast keinerlei Recht diese, vom Richter zu verfassende Zusammenfassung des Sachverhalts vorher einzusehen. Ich glaube, diese Unterlagen findest Du nicht mal bei einer Akteneinsicht nach einem Urteil, sondern die Geschäftsstelle wird diese notfalls vor der Akteneinsicht zu entfernen haben.

Gruß von der Seenixe

pussi
01.11.2009, 19:03
hallo, rainer
mir wurden, bei akteneinsicht, bei gericht, vor meiner nase die persönlichen notizen der richter entfernt.
geht mich nix an!

es gibt keine waffengleichheit!
schöne träume - die schnell zu alpträumen werden.

mfg
pussi

rainer1411
02.11.2009, 04:47
Guten Morgen zusammen

Von woher leitet denn das Gericht die Rechtmäßigkeit seines Handelns ab?

Oder handelt es sich vielleicht doch um Rechtsbeugung?

Was haltet ihr davon, solches Verhalten rechtlich überprüfen zu lassen?

Wer wäre dann die Prüfinstanz?

Ein Gruß von

rainer1411

IngLag
02.11.2009, 08:52
Hallo Rainer,

ich denke, dass es in Ordnung ist, wenn Dir der Richter nicht die Notizen, Zusammenfassung , oder wie man es sonst nennen mag, herausgibt. Sieh es doch mal von der anderen Seite. Auch Du bereitest Dich auf die Verhandlung vor und machst Dir evtl. Notizen, die nur für Dich bestimmt sind. Würdest Du diese dem Richter vor der Verhandlung geben?

Was mich wesentlich mehr stört ist - und das habe ich bei fast allen Verhandlungen denen ich als Besucher und auch als Kläger dabei war erlebt - ist, dass der Richter die Zusammenfassung und Sachverhaltsdarstellung so wie Seenixe schreibt nutzt, den Verhandlungsverlauf in seinem Sinne zu lenken. Es waren da bereits Wertungen eingeflossen, die vor Allem für die Laienrichter gedacht waren. Sollten die Laienrichter tatsächlich unbedarft, und ohne Vorinformationen in die Verhandlung gehen, muß der Richter ja von Anfang an versuchen, diese zu beeinflussen. Sie könnten ja sonst bei der Urteilsfindung eine andere Meinung als der Richter vertreten!

Auch habe ich erlebt, dass der Richter während der Verhandlung für den Kläger negative Sachverhalte seinen Laienrichtern so lange erklärte, bis von denen eifriges, zustimmendes Kopfnicken kam.

Und dann wird „Recht“ gesprochen, im Namen des Volkes!

Grüße von
IngLag

seenixe
02.11.2009, 08:54
Hallo,

wie bei der anderen Diskussion, wo wir etwas aneinandergeraten sind....
Was sind Deine Gedanken und warum stellst Du hier diese Fragen?
Gerade nachdem Du ja Deinen Hintergrund etwas beleuchtet hast, stellen sich mir diese Fragen.
Willst Du mit uns hier die Unabhängigkeit der Richter diskutieren oder vielleicht das Sozialgerichtsgesetz oder eine Fundamentalkritik am deutschen Gerichtswesen lostreten?
Ich verstehe das nicht und besonders auch nicht, was dieses hier bringen soll, außer Frust und Provokation.
Ich würde gerne verstehen, was Dich zu solchen Fragen bewegt. Magst Du vielleicht doch in Deiner Umschulung noch Jurist werden und betreibst hier schon mal Verhaltensstudien?

Gruß von der Seenixe

IngLag
02.11.2009, 09:17
Hallo Seenixe,

ich will hier keine Diskussion über die Unabhängigkeit der Richter entfachen. Darüber wurde schon viel geschrieben. Dieser Beitrag sollte für mich der Abschluß zu diesem Thema sein. Und vor Allem auch noch als Antwort auf Rainers Bemerkung


Zunächst hat die Richterin den Sachverhalt innerhalb von ca. 10 Minuten dargestellt und ihre Wertung einfließen lassen.


Grüße von
IngLag

seenixe
02.11.2009, 09:28
Hallo Inglag,
kannst Du Dir vorstellen, auch mal nicht gemeint zu sein? Oder hast Du jetzt nur Deinen Account verwechselt?

Gruß von der Seenixe

IngLag
02.11.2009, 09:53
Hallo Seenixe,

da Dein Beitrag auf meinen folgte und keine namentliche Anrede enthielt, habe ich ihn auf mich bezogen. Sorry!
Was soll das mit der Verwechslung des Accounts? Kann nicht passieren, ich habe nur Einen!

Grüße von
IngLag

fliedertiger
02.11.2009, 11:36
Hi,

bei meinem letzten Besuch Sozialgericht ist mir aufgefallen, daß die Zusammenfassung die die Richterin verlesen hat, um die ehrenamtl. Richter über den Fall zu informieren von einem Blatt abgelesen wurde. Und die Gegenseite (Rentenversicherung Bund) hatte auch ein Blatt und las zeitgleich mit und machte sich Notizen. In der Aufstellung fehlte jedoch, daß gegen die Richterin ein Befangenheitsantrag gestellt wurde.

@IngLag

Vielleicht liest Du mal Deine Beiträge und die Beiträge von rainer1411 genauer und zwar vergleichend, dann wird Dir hoffentlich auffallen, daß da was nicht paßt ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p