Vollständige Version anzeigen : AOK setzt meine Partnerin erheblich unter Druck
Meine Partnerin ist erkrankt, jetzt hat ihr Arbeitgeber fristgerecht während der Probezeit gekündigt. Der Arbeitgeber hat sofort bei der KK beantragt, dass meine Partnerin beim MDK vorstellig wird. Der MDK bestätigte die AU. Zur Info, meine Partnerin leidet an Depressionen, da ihre Mutter kürzlich verstorben ist und sie den Tod bis heute nicht richtig verarbeiten konnte. Nun hat die AOK mehrmals zu einem Beratungsgespräch eingeladen und gleichzeitig in den Schreiben gedroht die AU nicht länger anerkennen zu wollen, da angeblich die Mitwirkungspflicht verletzt würde. Der Mitwirkungspflicht kommt meine Partnerin jedoch nach, da wir der AOK schriftlich mitgeteilt haben, dass sie die Termine vor Ort aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann. Wir haben uns sogar bei der Geschäftsführung schriftlich beschwert, dass wir mit der Art und Weise, wie die Krankenkasse ihre Mitglieder unter Druck setzen nicht einverstanden sind und haben mitgeteilt, dass das Vorgehen der AOK sicher nicht gesundheitsfördernd sein kann. Heute hat dann jemand von der Geschäftsführung angerufen um sich auf unsere Beschwerde zu äußern. Der gute Mensch machte ebenfalls Druck und meinte, meine Partnerin ist verpflichtet an dem Gespräch teilzunehmen. Es wurde ihm mitgeteilt, dass ein persönliches Gespräch zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, er wollte hierüber eine schriftliche Bescheinigung unseres Hausarztes. Der Mann der AOK sagte abschließend; es geht erneut eine Einladung heraus! Ich finde die Vorgehensweise unmöglich und streckenweise menschenunwürdig. Meine Partnerin ist durch das Verhalten der AOK noch depressiver.
Ist so etwas zulässig? Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Krankenkasse gemacht? Gibt es § auf die wir uns berufen können?
Ingeborg!
29.10.2009, 19:01
Hallo Tenor!
Hierauf kann Bezug genommen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG001000314
Insbesondere 'Dritter Titel' - Mitwirkung des Leistungsberechtigten: ab § 60 SGB I.
Unter § 65 SGB I - Grenzen der Mitwirkung: s. § 65 (1) Nr. 2 und § 65 (2) Nr. 1.
Lest es Euch in Ruhe durch, dann ausdrucken und verwenden - schriftlich! Was soll denn bei der 'Einladung' herumkommen, wenn der Arzt und der MdK die Arbeitsunfähigkeit bestätigen - was soll beraten werden? Handauflegen zwecks Spontanheilung im Sinne einer Gesundheitskasse?
Für Euch alles Gute!
Grüße von
Ingeborg!
Hallo Tenor,
das Krankenkassenrecht im SGB V geregelt, wird in seiner Ausübung durch die GKV ziemlich regide und restriktiv gehandhabt. So ist es der Krankenkasse jederzeit gestattet, eine von einem Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung durch den MDK überprüfen zu lassen, und davon machen sie in letzter Zeit immer mehr Gebrauch, weil den H-Ärzten immer öfter Gefälligkeit unterstellt wird.
Wenn eine Krankenkasse zu einem Beratungsgespräch oder zu einer Untersuchung durch den MDK auffordert, ist dieser Folge zu leisten, weil sie unter die Mitwirkungspflicht nach § 65 SGB I fällt. Verweigert man die Mitwirkungspflicht ohne plausible Erklärung kann die Krankenkasse dies sofort mit der Einstellung der Krankengeldzahlung sanktionieren § 275 Abs. 1 - 5 SGB V.
Der Hinweis, dass die Teilnahme an einem Beratungsgespräch aus gesundheitlichen Gründen nicht stattfinden kann, ist zu pauschal und deshalb nicht plausibel. Dies läßt die Krankenkasse nicht durchgehen, deshalb fordert sie eine ärztliche Bescheinigung. Auch diese kann sie vom MDK überprüfen lassen. Deshalb wäre es ratsam in besonnener Weise mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, damit Sanktionen nicht nur angedroht sondern in die Tat umgesetzt werden. Es gibt keine rechtliche Handhabe sich der Aufforderung einer GKV zu entziehen. Dies wird auch von der höchst richterlichen Rechtsprechung bestätigt.
Gruss
kbi1989
Ich denke das ihr da nicht viel mehr machen müsst als der Kasse ein Attest des behandelnden Arztes zu schicken, das es es halt mit dem Gespräch nicht geht.
Dann geben die auch erstmal Ruhe. Gesetze hin und her. Wenn ihr der Kasse zu blöde kommt, dann macht die den Hahn erstmal zu und dann steht deine Freundin schön blöd da, auch wenn sie im Recht ist.
Viel Erfolg!
Micha
Danke für die schnellen Antworten. Wir werden erst einmal eine Nacht darüber schlafen und uns morgen wieder Gedanken dazu machen.
Euch einen schönen Abend.
LG aus dem Kohlenpott....;)
Herzblut
29.10.2009, 20:28
Hallo Tenor,
von welchem Zeitraum reden wir hier? Wann wurde die AU Deiner Lebensgefährtin durch den MDK festgestellt?
Wann kam die Aufforderung der Krankenkasse (KK) zu einem Beratungs-/Untersuchungstermin? Vorher oder Nachher? Ich entnehme, dass dies nach der ersten MDK-Untersuchung stattfand, oder irre mich da?
Grüßle .... Herzblut
Hallo Tenor,
von welchem Zeitraum reden wir hier? Wann wurde die AU Deiner Lebensgefährtin durch den MDK festgestellt?
Wann kam die Aufforderung der Krankenkasse (KK) zu einem Beratungs-/Untersuchungstermin? Vorher oder Nachher? Ich entnehme, dass dies nach der ersten MDK-Untersuchung stattfand, oder irre mich da?
Grüßle .... Herzblut
Guten Morgen,
erst war der Termin beim MDK, der auch die AU bestätigte. Dann kam die Einladung zum Beratungsgespräch bei der AOK selbst, also in der Geschäftsstelle. Da sich meine Partnerin zur Zeit nicht in der Lage sieht und fühlt diesen "Beratungstermin" wahrzunehmen, haben wir schriftlich geantwortet. Es kam dann direkt ein neuer Termin mit der Drohung: "Wir beabsichtigen wegen fehlender Mitwirkung die AU nicht länger anzuerkennen".
Meine Partnerin hat gestern unseren Hausarzt angerufen, der der Meinung ist, dass er keine gesonderte Bestätigung für die Krankenkasse auszustellen hat. Er meint es genügt, dass meine Partnerin krankgeschrieben ist und der MDK diese AU auch bestätigt hat. Unser Arzt meint sogar, wir sollen uns aufgrund der Vorgehensweise der Krankenkasse an die Öffentlichkeit (Presse) wenden.
LG Tenor
Noch etwas, da meine Partnerin nicht persönlich bei der AOK erscheinen konnte, haben wir Krankengeld nun schriftlich beantragt. Bisher ohne Antwort.
.......
Meine Partnerin hat gestern unseren Hausarzt angerufen, der der Meinung ist, dass er keine gesonderte Bestätigung für die Krankenkasse auszustellen hat. Er meint es genügt, dass meine Partnerin krankgeschrieben ist und der MDK diese AU auch bestätigt hat. ......
LG Tenor
Hallo das würde ich so mit einem freundlichen Anschreiben schnell an die Kasse schicken.
bertel01
30.10.2009, 12:57
Hallo,
es wäre meiner Meinung doch am besten, wenn der Arzt bestätigt, daß zur Zeit deine Partnerin nicht in der Lage ist an diesen Gesprächen ststt zu nehmen. Nur so könnt Ihr vermeiden, dass Ihr zum Spielball werdet. Was der Hausarzt am Telefon sagt ist eines, was ihr aber belegen könnt was handfestes.
LG Wolfgang
Herzblut
30.10.2009, 17:41
Hallo Tenor,
teile Deiner KK mal schriftlich mit, was der Arzt gesagt hat und dann unterstreiche das mal mit den o.e. Paragraphen von Ingeborg.
Ansonsten kannst Du Dich auch mal in diesem speziellen Forum mal erkundigen http://www.forum-krankenversicherung.de/index.php
oder wende Dich an einen Sozialverband in Deiner Gemeinde.
Da bin ich aber mal gespannt...... toi toi toi
Grüßle .... Herzblut
Zur Info.
Die Krankenkasse hat eingelenkt, nachdem wir mitteilten, dass wir die Angelegenheit zur Weiterbearbeitung unserer Rechtsanwältin übergeben werden. :rolleyes:
Es wurde uns schriftl. mitgeteilt, dass ausnahmsweise ein telefonisches Beratungsgespräch stattfinden kann.
LG aus dem Kohlenpott
Tenor:)
Herzblut
05.11.2009, 16:02
Hi Tenor,
dann habt Ihr ja diese Schlacht gewonnen! Supi!
Grüßle .... Herzblut
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