Vollständige Version anzeigen : Morgen 9:00 Uhr im ZDF Ärger nach dem Arbeitsunfall
Der Charly
27.10.2009, 14:57
@ alle
Volle Kanne bericht morgen über unser aller Freund - die BG
Wie Sie zu Ihrem Recht kommen
Arbeiten kann gefährlich sein: Allein im letzten Jahr wurden 1,1 Millionen Arbeitsunfälle in Deutschland registriert. Für die körperlichen Folgen der Unfälle kommen die Berufsgenossenschaften auf. Doch bis die Ansprüche geregelt sind, kann viel Zeit vergehen.
Grüssle
JoachimD.
27.10.2009, 15:27
Hallo Charly,
danke für den Hinweis leider muss ich zur Physiotherapie...
Hier einmal die Kurzfassung http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,7919262,00.html
Viele Grüße
Joachim
Wer es verpasst sollte mir eine PN senden da ich es aufnehmen lasse und die Datei als Videodatei versenden kann oder
man meldet sich selber an bei,
http://www.onlinetvrecorder.com/
und kann es selber aufnehmen lassen um es sich dann später anzusehen!
So kann ich nichts mehr verpassen und mir zu jeder zeit wieder ansehen bzw.
auf meinen Rechner laden. So behalte ich wertvollen Speicherplatz auf meine
HD Recorder für andere Aufnahmen.
Dies ist keine Werbung ! ! !
ondgi
Hallo,
meine aufgenomme Datei ist 250MB groß, man kann den Bericht aber auch
unter folgenden Link sehen (rechts wo die beiden Damen auf dem Bild sind):
http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,7919262,00.html
Es ist der Fall den das ZDF die Woche schon einmal hatte.
ondgi
Micky Mouse
28.10.2009, 20:23
Hallo ongi,
danke für den Tipp. Habe mir gerade den Bericht angesehen und wundere mich über die Aussage der Anwältin für Arbeitsrecht:"Wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben Kann, hat man ein "Anrecht" auf eine Umschulung''. Dies habe ich noch nirgenswo nachlesen können (obwohl ich meine Weiterbildung durchbekommen habe). Wäre aber mal interessant zu erfahren, wo das Niedergeschrieben ist ( könnte einigen hier im Forum weiterhelfen ). Falls jemand näheres weiß, möge er dieses doch im Forum veröffentlichen.
Gruß Micky Mouse
JoachimD.
28.10.2009, 20:57
Hallo Micky Mouse,
ich würde dazu einmal ins SGB IX sehen Teilhabe am Arbeitsleben!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html
Das Anrecht auf eine Umschulung ist darin aber sehr vage beschrieben! Man schreibt eher von Beruflicher Wiedereingliederung!
Ab 50 J. sieht es sowie so schlecht aus eine Umschulung zu bekommen - geschweige einen Arbeitsplatz!
Viele Grüße
Joachim
§33 /4.> Berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
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