stinababy
24.10.2009, 15:37
Hallo,
mein Mann bekommt z.Z. Arbeitslosengeld1 und hat einen GDB von 50%.
Bei der Arbeitslosenmeldung lief das Widerspruchsverfahren gegen die DRV auf Erwerbaminderungsrente noch.
Nun wude das abgelehnt, so das wir erst einmal Klage vor dem SG einreichen müssen.
Die SB des Arbeitsamtes sagte uns, wir warten erst einmal den Widerspruch ab, wenn dieser abgelehnt wird, dann würde sie den Amtsarzt hinzuziehen.
Wie darf man das verstehen?
Soll der dann festlegen, ob mein Mann nun arbeiten kann oder nicht, oder soll von ihn festgestellt werden, welche Arbeiten mein Mann noch machen könnte?
Ich habe da ein wenig Panik vor, denn wenn der feststellt, das mein Mann nun gar nicht mehr zu vermitteln ist, bzw. nicht mehr auf Grund der gebrechen arbeiten kann, bekommen wir am Ende noch nicht mal mehr das Arbeitslosengeld 1.
Kann mir da wohl jemand weiterhelfen?
Gruß von stianbaby
mein Mann bekommt z.Z. Arbeitslosengeld1 und hat einen GDB von 50%.
Bei der Arbeitslosenmeldung lief das Widerspruchsverfahren gegen die DRV auf Erwerbaminderungsrente noch.
Nun wude das abgelehnt, so das wir erst einmal Klage vor dem SG einreichen müssen.
Die SB des Arbeitsamtes sagte uns, wir warten erst einmal den Widerspruch ab, wenn dieser abgelehnt wird, dann würde sie den Amtsarzt hinzuziehen.
Wie darf man das verstehen?
Soll der dann festlegen, ob mein Mann nun arbeiten kann oder nicht, oder soll von ihn festgestellt werden, welche Arbeiten mein Mann noch machen könnte?
Ich habe da ein wenig Panik vor, denn wenn der feststellt, das mein Mann nun gar nicht mehr zu vermitteln ist, bzw. nicht mehr auf Grund der gebrechen arbeiten kann, bekommen wir am Ende noch nicht mal mehr das Arbeitslosengeld 1.
Kann mir da wohl jemand weiterhelfen?
Gruß von stianbaby