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Vollständige Version anzeigen : Widerspruch DRV abgelehnt


stinababy
24.10.2009, 15:37
Hallo,

mein Mann bekommt z.Z. Arbeitslosengeld1 und hat einen GDB von 50%.
Bei der Arbeitslosenmeldung lief das Widerspruchsverfahren gegen die DRV auf Erwerbaminderungsrente noch.
Nun wude das abgelehnt, so das wir erst einmal Klage vor dem SG einreichen müssen.
Die SB des Arbeitsamtes sagte uns, wir warten erst einmal den Widerspruch ab, wenn dieser abgelehnt wird, dann würde sie den Amtsarzt hinzuziehen.
Wie darf man das verstehen?
Soll der dann festlegen, ob mein Mann nun arbeiten kann oder nicht, oder soll von ihn festgestellt werden, welche Arbeiten mein Mann noch machen könnte?
Ich habe da ein wenig Panik vor, denn wenn der feststellt, das mein Mann nun gar nicht mehr zu vermitteln ist, bzw. nicht mehr auf Grund der gebrechen arbeiten kann, bekommen wir am Ende noch nicht mal mehr das Arbeitslosengeld 1.
Kann mir da wohl jemand weiterhelfen?
Gruß von stianbaby

Kai-Uwe
24.10.2009, 15:42
Hallo Stinababy,

mein Mann hat trotz der EM-Ablehnung ALG1 (§125) bis zur vollen Ausschöpfung seiner Ansprüche bekommen.

Ihr müßtet sehen das er mehr %te im Schwerbehindertenausweis bekommt.

Viel Glück
Kai-Uwe´s Frau

stinababy
24.10.2009, 15:48
Hallo kai- Uwe und Frau,

das könnte man mal versuchen. Die 50% hat er seid 3 Jahren, damals sagte die Ärztin wohl auch, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist, dann könne er noch mal einen Antrag auf Verschlimmerung stellen evtl auch ein G.
Werde mich darum kümmern, ist nur ein bisschen viel mit kümmern in der letzten Zeit. Ich weiß bald nicht mehr wo ich am besten Anfange zu kümmern.
L.G.
stinababy

Kai-Uwe
24.10.2009, 15:54
Hallo Stinababy,

ich kann Dich gut verstehen, es geht mir genau so.

Ich arbeite immer abends und am WoEn meine Zeichenarbeit auf.

Aber wenn Du nicht alles selber überwachst :eek:.

Ich hätte bei Dir nur bedenken das 50% nicht reicht.

Kai-Uwe hat 70%. Auch da kann der Sozialverband Dir helfen, so war es bei uns.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

stinababy
24.10.2009, 16:01
Hallo Kai- Uwe und Frau,

wie hoch die Prozente da sein müssen das weiß ich auch nicht.
Ich weiß nur, das mein Mann bei der ARGE nicht über die normale Vermittlung läuft, sondern auf Grund der 50 % über die Rehe Stelle der ARge.
In wie weit da nun bei den verschieden hohen Prozenten unterschiede gemacht werden, da muss ich dann mal sehen.
Gruß stinababy