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Vollständige Version anzeigen : Kosten Klage beim SG


Kai-Uwe
20.10.2009, 10:31
Hallo,

wir wollen Klage beim SG wegen der EM-Rente einreichen.

Kann mir jemand sagen welche Kosten auf uns zukommen?

Danke.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau

stinababy
20.10.2009, 10:39
Hallo Kai- Uwe´s Frau,

da uns wohl wenn nicht noch ein Wunder geschehen sollte, der Weg zum SG auch nicht erspart bleiben wird, hatte ich mich dahingehend auch schon mal erkundigt.
Soviel ich weiß ist das Verfahren beim SG kostenfrei, es sei denn, das ihr einen Anwalt beauftragt. Anwaltszwang besteht in erster Instanz nicht.
Wenn ihr euch an einen Sozialverband wenden solltet wird da eine geringe Gebür in erster Instanz fällig, ich weiß die genaue Summe leider nicht mehr, aber das war ganz wenig, ich meine so zwischen 20 und 30 Euro.
Die einizigen Kosten die du hast sind deine Porto und Benzinkosten.
Habt ihr denn vor das alleine durchzuziehen?
Wünsche euch auf jeden Fall viel, viel Glück für die Sache.
Gruß von stinababy

pussi
20.10.2009, 11:33
hallo, kai-uwe

sg und lsg sind kostenfrei
deinen anwalt musst du selber bezahlen.
hast du mal überlegt, ohne anwalt klage einzureichen?
dann können dir hinterher auch keine anwaltsfehler angelastet werden und die gerichte sind verpflichtet, dir zu helfen.
spitzfindig sind die gerichte mit und ohne anwalt.
selbst beim aufsetzen der klageschrift hilft dir ein rechtspfleger.
mfg
pussi

stinababy
20.10.2009, 11:41
Hallo pussi,

du schreibst, beim Aufsetzen der Klageschrift hilft ein Rechtspfleger.
Wie komme ich an den Rechtspfleger?
Ist vieleicht eine dumme Frage aber kenne mich in der Hinsicht nicht aus.
Gruß von stinababy

pussi
20.10.2009, 12:07
hallo, stinababy

ins sg, den pförtner fragen, wo du deine klageschrift aufnehmen lassen kannst.
dann marschierts du hin - ohne termin.
kann sein, dass du warten musst.
mehr nicht.

mfg
pussi

stinababy
20.10.2009, 12:26
Hallo pussi,

ach so, wir haben mal Kündigungsschutzklge eingereicht. Da sind wir auch zum Gericht und da hat ein SB die Klage aufgenommen.
Ich nehme mal an, das es beim SG das gleiche ist und auch so abläuft.
Danke für den Tipp.
Gruß von stinababy

pussi
20.10.2009, 14:08
hallo, stinababy

es läuft bei allen gerichten so, in denen kein anwaltszwang herrscht.

mfg
pussi

stinababy
20.10.2009, 14:15
Hallo pussi,

alles klar nun, aber außer damals die Sache mit dem Arbeitsgericht, hatte ich noch nie mit dem Gericht zu tun. Also entschuldige meine vieleicht etwas dumme Frage. Aber jetzt weiß ich ja bescheid und sollte es zur Klage in unserer Sache kommen, dann überlege ich ob ich versuche das selber durchzuziehen, oder einen Sozialverband da hinzuziehe.
Habe leider mit Anwälten auch nicht die beste Erfahrung gemacht.
Gruß von stinababy

Kai-Uwe
20.10.2009, 14:16
Hallo Ihr 2,

wir danken Euch:D,

damit ist nun klar....wir werden über den VdK klage einreichen beim SG.

Vielleicht haben wir ja mal Glück:)

Liebe Grüße
Kai-Uwe und seine Frau

stinababy
20.10.2009, 14:22
Hallo auch an kai Uwe und Frau,

die Sache mit dem VDK sind wir auch am überlegen. Mir ist auch etwas unwohl bei der Geschichte das alleine durchzuziehen, aber habe auch immer Sorge das die ganze Sache mit Anwalt oder VDK noch weiter verzögert wird.
Habt ihr schon Erfahrungen mit dem VDK? Wenn ja wie wart Ihr zufrieden.
Gruß von stinababy

pussi
20.10.2009, 14:22
@ stinababy

zitat:

"Also entschuldige meine vieleicht etwas dumme Frage."

es gibt keine dummen fragen, nur dumme antworten, weil man nicht richtig zuhört.
das ist ein problem unserer gesellschaft geworden.

@kai-uwe
viel glück

mfg
pussi

stinababy
20.10.2009, 14:44
Hallo pussi,

schön das du so denkst.

Gruß stinababy

Kai-Uwe
20.10.2009, 15:04
Hallo Stinababy,

wir haben schon eine Klage am Laufen (da haben wir wohl jetzt auch den richtigen RA gefunden:)) und wollen uns nicht selber mit dem SG auseinandersetzen.

Das schaffe ich zu meiner täglichen Arbeit nicht und Kai-Uwe ist dazu leider nicht mehr in der Lage.

Bei uns geht es beim SG nicht um "Kopf-und-Kragen", der Antrag zur Altersrente ist gestellt....ich will nur die Zwischenzeit als EM-Rente bezahlt haben und das wir nicht ewig mit dem Abschlag von 10,8% leben müssen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

Kasandra
20.10.2009, 20:23
Hallo Kai-Uwes Frau,

ggf. kommt für Euch auch ein RA von der Gewerkschaft in Frage, soweit Dein Mann ein Gewerkschaftsmitglied ist.
Diese RA´s haben im allg. auch viel Erfahrung bei Sozialgerichten (Renten / Kündigungsangelegenheiten und auch einiges an Prozessen mit der BG etc.).

Viele Grüße Kasandra

gummibär
21.10.2009, 12:21
Ich habe meine erste Klage gegen die BG auch anfänglich über den Sozialverband VdK laufen lassen. Leider hatte die vermeintliche Sozialrechtlerin des VdK keine Ahnung, was den Leistungskatalog der Ge setzlichen Unfallversicherung betrifft. Ich habe ihr dann, nachdem die Klage zu platzen drohte, die Vollmacht entzogen und das Verfahren eigenständig weiter geführt.
Ich bin leider nicht rechtschutzversichert, habe aber beim SG gute Erfahrungen mit dem eigenständigen durchboxen meiner Ansprüche gehabt.
Das SG ist rechtlich verpflichtet dein Anliegen von Amts wegen neu aufzurollen. - Amtsermittlungsgrundsatz-.
Die Richter haben bei mir jedesmal extra nachgefragt, um zB die gestaffelten MdE-Werte (wie von mir angestrebt) aufgelistet zu bekommen.
Bei meiner Unfallrente habe ich alle meine Ansprüche aus dem Klageantrag,
vollständig per Gerichtsurteil zugesprochen bekommen!
Leider ist die eigenstängige Bearbeitung der SG-Klagen mit einen nicht unerheblichem Zeit -/Nervenaufwand verbunden.Man verbringt viele Stunden hinter dem Schreibtisch...
Der Aufwand lohnt sich aber durchaus, das die Verfahrensfehler der ahnungslosen Anwälte nicht euer Person angelastet werden können.
Ihr seid für den Inhalt selbst verantwortlich.
Meine Mitgliedschaft im VdK habe ich dann postwendend gekündigt.
Führe derzeit ca.4 Widerspruchsverfahren und 6 Klagen gegen sämtliche Sozialversicherungsträger, da die BG ihrer vorrangigen Leistungspflicht in keinster Weise nachkommt, erfolgreich alleine.
Bei Krankenkasse,DRV und Arbeitsamt reichen jeweils Widersprüche um zu seinem Recht zu kommen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung muß man grundsätzlich Klage vorm SG einreichen, um zu seinem Recht zu kommen.
Wünsch Euch viel Glück und Durchhaltevermögen
Gruß-Gummibär

Kai-Uwe
21.10.2009, 12:41
Hallo,

wir danken Euch für Eure Antworten....eben kam ein Brief vom RA (VdK)...es wird uns nichts kosten und die Klage wird jetzt eingereicht.

Wie Gummibär schon schreibt, selber die Klage durchzuziehen kostet Zeit und Nerven....beides brauche ich für meine Arbeit und für die andere Klage.

Wir wünschen Euch allen auch sehr viel Glück vor dem SG.

Lieben Gruß
Kai-Uwe und seine Frau

gummibär
23.10.2009, 14:08
Hallo Kai-Uwe+Frau!
Ich kenne leider die körperlichen Gebrechen nicht, aber es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Sonderpassus zum Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente, den ich hier zitieren werde:
Die DRV muß unter Umständen auch im Prinzip arbeitsfähigen, gehbehinderten Arbeitnehmern eine volle Erwerbsminderungsrente zahlen.Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Gehbehinderte keine Möglichkeit hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu erreichen, stellte das Bundessozialgericht klar (Entscheidung vom 21.03.2006, AZ B 5RJ 54/04R).

Somit lassen sich viele orthopädische und neurologische Krankheitbilder mit der "fehlenden Wegefähigkeit" begründen und die volle EM-Rente erzingen.
Über diesen Passus habe ich mir nach mehreren Absagen der DRV über ein
24(!) monatiges Widerspruchsverfahren, erfolgreich die Volle EM-Rente erkämpft.
Viel Glück
Gruß-Gummibär

gummibär
26.10.2009, 12:09
Dumme Frage: Wo finde ich meinen Posteingang
Habe von Computern leider gar keine Ahnung.
Danke. Gruß-Gummibär

Kai-Uwe
26.10.2009, 12:30
Hallo Gummibär....

....geh mal oben rechts auf "Private Nachrichten", oder unter "Kontrollzentrum";)

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau