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Vollständige Version anzeigen : D-Arzt sieht rot und knallt durch!


Hollis
25.09.2009, 13:33
Hallo,

wegen meines Leistenbruch-Pfuschs möchte ich meinen Chirurgen verklagen. Pfusch wurde hier (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=6746&highlight=leistenbruch) geschildert.

Nachdem er im Frühjahr mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung drohte, da ich ihn schlecht machen würde, bedroht er meinen Rechtsanwalt der die Behandlungsunterlagen beitreibt. Er rückt dies nicht heraus!

Sein Schreiben:


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

zum wiederholten Male haben wir Sie darauf hingewiesen, daß keine weiteren Unterlagen über die Leistenhernie des o.g. Patienten vorhanden sind.

Sollten Sie weiterhin mit so einem Ton mir gegenüber Sprechen, wende ich mich an die zuständige Anwaltskammer.

Mit freundlichem Gruß


Das ist doch wieder der Hammer - diese Arroganz.

gruß

Hollis

oohpss
25.09.2009, 14:33
Hallo Hollis,

ich finde diese Schreiben sehr schön, weil sie offenbaren welch Geistes Kind sein Schreiber ist.

Aber mal unabhängig davon habe ich bisher im Medizinrecht die Erfahrung gemacht, das es regelmäßig zum Vorteil ist, wenn Unterlagen fehlen. Denn im Medizinrecht gibt es die Konstruktion der Umkehr der Beweislast. In Verbindung mit der tatsache, dass eine Schuld einem Arzt schon dann zugesprochen werden kann, wenn ein Geschehensablauf wahrscheinlich ist, eröffnet dies im Medizinrecht Möglichkeiten, die ansonsten juristisch nicht möglich sind.

Mich erfüllt es jedenfalls jedes mal mit Freude, wenn ich wieder etwas dazugelernt habe, indem ich erfahre wie eine Behandlungsschritt richtigerweise erfolgt wäre oder was hätte dokumentiert werden müssen und die zugehörige Dokumentation dann nicht stimmig ist.

Insofern drücke ich Dir die Daumen und freue mich, dass der Arzt zo ist, wie er ist. Denn das ermöglicht erst recht Chancen.

Toi, toi, toi!

Grüße
oohpss

JoachimD.
25.09.2009, 15:10
Hallo ...,

ein Behandlungsfehler müsste dann bei einer Beweislastumkehr schon sehr schlüssig dargestellt werden! Das geht nicht so mal bei einem Gerichtstermin und einem Gutachten! Die Versicherungen der Ärzte sind genau so zahlungsunwillig wie manche Haftpflichtversicherung!
Urteil zum Thema / (http://www.finanztip.de/recht/medizin/ur36p02004.htm)Leitfaden Behandlungsfehler-Pflegefehler !
(http://www.mds-ev.de/media/pdf/Leitfaden_Behandlungs-Pflegefehlern_2007.pdf)
Viele Grüße
Joachim

oohpss
25.09.2009, 15:29
... ein Behandlungsfehler müsste dann bei einer Beweislastumkehr schon sehr schlüssig dargestellt werden! ...
Da hast Du Recht JoachimD
und das wird in der Regel ein Sachverständiger sein müssen, der den (vermuteten/behaupteten) Behandlungsfehler bestätigt bzw. darlegt und als "grob" bezichnet. D.h. zur vollständigen Beweislastumkehr dürfte der Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen.
Aber dann muss der Arzt nachweisen, dass die folgenden Schäden NICHT entstanden wären, wenn er richtig gehandelt hätte.
Sind z.B. medizinisch notwendige Befunde nicht oder nicht richtig erhoben worden und meint der Gutachter, dass solche Befunde Standard seien bzw. ist diese fehlende Befunderhebungsverfahren in der Literatur als Standard beschrieben, so muss der Mediziner nachweisen, dass Folgeschäden auch dann entstanden wäre, hättet er die Befunde richtig erstellt.
Erfolgte eine Therapie grob falsch (es gilt der medizinische Standard), obwohl die Befunde richtig waren, dann ist der Arzt in der gleichen Situation.

Das man einfach mal so behauptet, der Arzt hat dies oder jenes falsch gemacht und so den Arzt in die Situation bringen könnte nun beweisen zu müssen, dass er alles richtige gemacht habe, wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.

Dennoch eröffnet das Medizin- und Arzthaftungsrecht Möglichkeiten, die die Schwäche des Patienten gegenüber dem Arzt ausgleichen soll. Und diesen Ausgleich schafft die Rechtsprechung durch andere Beweisführungsansprüche als in den anderen Rechtsgebieten.

Und diese Chance sollte man kennen um sie nutzen zu können.

DANKE für den Link, das kann ich gerade gebrauchen, da ich in Abstimmung mit der KK die Anforderung des Gutachtens nach § 66 SGB V vorbereite ...

Grüße

oohpss

Hallo Hollis,
kann es sein dass Deine Klagefrist gegen den BG-Arzt Ende dieses Jahres ausläuft?
Hast Du denn vor, da noch etwas zu machen?
Grüße
oohpss

Hollis
25.09.2009, 15:45
Hall Oohpss,

die Verjährungsfrist bei Behandlungsfehler würde Ende des Jahres auslaufen. Allerdings wurde mir der Behandlungsfehler erst letztes Jahr bewußt und bestätigt und dann beginnt im Medizinrecht erst die Frist zu laufen. Sie wird im übrigen gehemmt (Gestoppt) durch Verhandlungen, also würde eine Klageeinreichung bis zum Ende des Jahres diese eh hemmen!

Generell liegt dann die maximale Verjährungsfrist bis jemanden Kenntnis erlangt bei 30 Jahren - über 30 Jahre läuft also nichts mehr. Mir wurde bekannt, daß allerdings die Berufshaftpflichtversicherungen auf Einrede der Verjährung verzichten würden, insofern der mandatierte Rechtsanwalt sie anschreiben würde. Falls er sie anschreibt - hier erkennt man also wie gut ein Rechtsanwalt sein kann - und anscheinend die Berufshaftpflichtversicherungen gar nicht so sind.

Auch war ich mal als Beobachter am Landgericht bei einem Arzthaftungsprozeß dabei, um den Richter und die Atmospäre kennen zulernen und hatte hierbei auch nicht den Eindruck, waren zwar gleich 5 Rechtsanwälte für die Berufshaftpflichtversicherung anwesend, daß die Gegenseite erheblichen Widerstand aufbringen würde. Ich war sogar am Überlegen mich durch sie vertreten zu lassen - insofern kein Interessenkonflikt bestünde.

gruß

Hollis

oohpss
03.10.2009, 01:40
Hallo Hollis,

die 30jährige Frist gilt nur bei "Körperschäden".
Das ist alles ein wenig vertrakt, aber nach der Frist von 3 Jahren zum Jahresende fallen eine Anzahl Möglichkeiten weg, die man zuvor noch hat.

Ich habe das jetzt nicht mehr im Kopf, aber beispielsweise möchten wir gerichtlich Aufklärungsmängel feststellen lassen. Die haben möglicherweise nicht zu Körperschäden geführt, sind aber ein Behandlungsfehler. Würden also bei der 30 Jahresfrsit möglicherweise nicht mehr betrachtet werden, weil verjährt.

Ich weiß auch nicht wie es mit der "Gesamtschau" der Behandlung ist, die ein Richter durchführen muss (dazu gab es mal ein Urteil), wenn ein Teil der Mängel/Fehler bereits verjährt ist.

Irgendwie hatten uns unsere unsere Anwälte klargemacht, dass die kurze Frist die wichtige wäre.

Also würde ich in jedem Einzelfall empfehlen beim Anwalt genau nachzufragen, was die Unterschiede der Verfolgung des eigenen Begehrens unter Beachtung der beiden Fristen sind.

Grüße
oohpss

Grüße
oohpss

Hollis
03.10.2009, 07:54
Hallo Oohpss,

dabei ist zu berücksichtigen, daß es 2002 eine Gesetzesänderung hierzu gab. Behandlungsfehler die vor 2002 liegen sind noch nach dem alten Gesetz zu handhaben!

gruß

Hollis

Hollis
08.10.2009, 17:03
Hallo,

ich war gerade bei Dr. med. Wolfgang von Bremen 67269 Grünstadt, wollte dort Einblick in ordnungsgeführte Dokumentation - die er ja anscheinend nicht hat.

Während des sachlich geführten Gespräch meinte er ich würde Hausfriedensbruch begehen. Nach einer kleineren rechtlichen Diskussion erteilte er mir Hausverbot und verwies mich der Tür. Ich tätschelte ihm leicht auf die Schulter und sagte zu ihm: "sehr guter Arzt" - sarkastisch gemeint.

Nun drohte er mir mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung. Durch die noch geöffnete Tür rief ich ihm zu, das mit der Körperverletzung das sagt ausgerechnet ein Arzt und dazu noch Chirurg. Daraufhin schlug er die Eingangstür zu und meinte dabei noch "und im übrigen bleibt diese Tür in Zukunft für Sie verschlossen."

Nach einem Gespräch mit meinem Rechtsanwalt riet er mir auf den Verdacht, daß er die medizinische Dokumentation manipulierte (Urkundenfälschung), solle ich zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, dies werde ich morgen gleich tun.

Ferner verstieß er heute gegen etliche Punkte der ärztlichen Berufsordnung. Deswegen werde ich eine Beschwerde an die Ärztekammer zusätzlich einreichen.

Ich kenne den Arzt leider schon seit 1997 (war mein D-Arzt in 67227 Frankenthal und zog sich 2001 nach Grünstadt zurück. Wurde von einem Kollegen nach einem Arbeitsunfall zu ihm gebracht.

Sämtliche Patienten von ihm tun mir leid, da er nicht ausreichend Dokumentiert. Bei Anfragen von Versicherungen fällt man hier voll auf die Schnauze, besonders nach Arbeitsunfällen.

Was meint Ihr zu diesen Scharlatan im weißen Kittel - den hatte er auch heute angehabt?


gruß

Hollis

Marcela
08.10.2009, 18:52
Hallo,

mir fehlen die Worte, ich bin entsetzt:eek:

Bitte schildere das unbedingt (schriftl.) der Ärztekammer UND! beim "Ärztlichen Bezirksverband", der für deine Stadt zuständig ist.
Der Ärztl. Bezirksverband kontrolliert insbes. wg. Verstoß gegen die Berufsordnung.

Desweiteren, nehme ich an, ist dieser Arzt Mitglied in einer Vereinigung, z.B. Vereinigung d. Chirurgen. Ich würde dem Präsidenten u. Vorstand dieses Vereines ebenfalls den Vorfall schildern.

Ich wünsche dir alles Gute u. Kopf hoch

LG
Marcela

oohpss
09.10.2009, 09:40
... ich war gerade bei Dr. med. ...
... da er nicht ausreichend Dokumentiert. ... Scharlatan im weißen Kittel ...
Hallo Hollis,
erlaube mir den Hinweis, dass es möglicherweise, wenn es hart auf hart kommt, für Dich nachteilig sein kann, wenn Du diese Darstellungen hier in dieser Art und Weise bzw. mit diesen Formulierungen öffentlich machst.
Um Deine Position in einer (juristischen) Auseinandersetzung nicht unnötig zu schwächen, würde ich Dir empfehlen zu veranlassen, dass Deine Darstellung ein wenig "entschärft" wird.
Man weiß ja nie wer mitliest bzw. wo ein findiger Verteidiger/Anwalt Material sammelt.

Grüße
oohpss

PS.: Diesen Tipp schreibe ich Dir, weil ich möchte dass Du bestmögliche Chancen hast und der Gegner möglichst wenig "Futter" bekommt.

Hollis
21.10.2009, 13:41
@ oohpss,

wenn ich Strafanzeige erstatte, dann mach ich es eh öffentlich. Die Ergebnisse des Staatsanwaltes werde ich nutzen um bei der zivilrechtlichen Verhandlung wegen des Behandlungsfehlers drauf hinzuweisen.

Bei einer Strafanzeige wegen eines Behandlungsfehlers wartet meist die Berufshaftpflichtversicherung ab um die Ergebnisse des Strafverfahrens bei dem Zivilprozeß offenzulegen und immer hübsch darauf zu pochen.

@ alle,

ich habe mit der Strafanzeige gewartet und habe selbst die Behandlungsunterlagen mittels meines angehängten Schreibens hier angefordert. Gestern erhielt ich trotz Hausverbot (Arzt weiß anscheinend nicht was er will) einen Anruf ich solle persönlich die Unterlagen in der Praxis abholen, was ich heute morgen getan habe.

Siehe da er hat tatsächlich zu meinem Nachteil die Unterlagen gefälscht - zum Vorteil der Berufshaftpflichtversicherung. Jetzt werde ich nicht nur wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung Strafanzeige erstatten - sondern wegen Urkundenfälschung dies tun. Ferner werde ich noch wegen 2 zusätzlichen Punkte Anzeige erstatten, die ich allerdings hier nicht aufführen möchte, da dies mitgelesen werden könnte und die Beweise beseitigt werden könnten vom Arzt. Soll der Staatsanwalt erst ermitteln und sicherstellen!

Hier die zu meinem Nachteil dem Rechtsanwalt übermittelt Dokumentation:

09.09.2005: Pat stellt sich heute wegen "V.a. LH li. u. re. in unserer Praxis vor
Druckschmerz, Belastungsschmerz und Bewegungsschmerz Leiste
Rö-Befund: n.erforderlich
Diagnosen: [BV] (K40.90) Leistenhernie
Therapie: Hatten MRT Abdomen veranlaßt, danach stellt sich der Pat. im Krankenhaus vor.

Hier die Original Dokumentation:


09.09.05 ta V.a. LH li. u. re.
da [V] (K42.9) Nabelbruch
da [BV] (K40.90) Leistenhernie
bü Überweisung an Radiologie
29.09.05 xx MRT Abdomen
13.10.05 da (K40.90) Leistenbruch
da (42.90) Nabelbruch




Jetzt noch seine Dokumentation meines vermeintlichen Hausfriedensbruch und der vermeintlichen Körperverletzung - mehr was zum Lachen oder gar zum weinen. Wenn Ärzte immer so genau dokumentieren würden, dann ging es uns als geschädigte viel besser. Er hat die Vorkommnisse vermerkt in der Patientenkartei:


08.10.09

tb Pat war heute in der Praxis und wollte Unterlagen die bereits schon an den Rechtsanwalt geschickt wurden. Nachdem Fr. Massott mich rief und ich ihm erklärte das die Unterlagen an den RA geschickt wurden sagte er, er werde Unterlagen über die Staatsanwaltschaft rausklagen. Ich forderte ihn auf meine Praxis zu verlassen, daraufhin packte er mich an der Schulter und sagte ich wäre ein toller Arzt (ironisch gemeint). Nachdem ich ihn nochmals aufforderte die Praxis zu verlassen (sonst informiere ich die Polizei) ging er schimpfend weg. Habe Praxisverbot augesprochen,

09.10.09 tb Praxisverbot!



Sei angemerkt, daß ich ihn nicht an der Schulter packte sondern dreimal leicht drauftätschelte! Der Arzt neigt anscheinend zur aggravation in diesem Fall.

Werde nun am Freitag morgen Strafanzeige erstatten wegen Urkundenfälschung und den beiden zusätzlichen Punkten!

Eben rief mich die Rechtsanwaltsgehilfin an und teilte mir mit ich solle zusätzlich Anzeige wegen Betruges erstatten.


gruß

Hollis

pussi
21.10.2009, 14:09
hallo, hollis

du hast nerven!

ich wüsste gar nicht, wen ich zuerst anzeigen soll.
wenn ich hinten anfangen würde, wären es die richter.
na, da find mal erst einen staatsanwalt, der sich darauf einlässt.

mfg
pussi

Micha
21.10.2009, 15:45
Hey Hollis,
ich wünsche dir wirklich von ganzem Herzen das deine Anzeigen bei einem motivierten Staatsanwalt landen, der die Sache nicht wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellt , sondern sondern genau so wie du dir das wünscht los legt.
Halte uns mal weiter auf dem Laufenden du Arztschultertätschler ;)
Viel Erfolg!


Micha

Marcela
21.10.2009, 17:09
Hallo Hollis,

auch wenn dich das alles emotional sehr, sehr mitnimmt, BITTE überlege dir mit Hilfe deines Anwaltes eine Strategie, wie ihr am besten vorgeht.

Ich wünsche dir alles, alles Gute, Daumen sind gedrückt!

Gruß
Marcela

Pit13
21.10.2009, 18:33
Hallo Hollis,

sollte der/die Staatsanwalt/in wegen keinem oder geringem öffentlichen Interesse das Ermittlungsverfahren einstellen, besteht die Möglichkeit beim Oberstaatsanwalt Beschwerde dagegen einzulegen.
Des weiteren würde ich noch eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede in Betracht ziehen. (wegen der schweren Körperverletzung) Falls der Dok. eine Anzeige gegen Dich erstattet hat....Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat.
Ich bin nur über Dich erstaunt, dass Du nach dem ausgesprochenem Hausverbot, seine Praxis dennoch betreten hast.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und das nötige Stehvermögen.

MfG.
Pit

Hollis
23.10.2009, 05:10
...
Ich bin nur über Dich erstaunt, dass Du nach dem ausgesprochenem Hausverbot, seine Praxis dennoch betreten hast...


Hallo Pit13,

zuerst wollte ich auch nicht, da Hausverbot - allerdings die Neugierde und der Bedarf an den richtigen Behandlungsunterlagen war größer. Deswegen beschloß ich diese doch persönlich zu holen. Immer diese bornierten Ärzte; sind unschlagbar!

gruß

Hollis

Hollis
23.10.2009, 16:14
Hallo,

ich war heute morgen bei der Polizeidienststelle und wollte Anzeige erstatten. Nach Ansicht des Polizeibeamten hätte jeder Arzt 25 Arzthelferinnen angestellt, die bei einer sich anbahnenden Vernehmung nach dem Munde des Arztes reden würden. Er sieht keine Chance, aber ich solle Beschwerde bei der Ärztekammer einreichen oder selbst Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen. Dies werde ich selbstverständlich heute noch anfertigen und hinfaxen.

Der Polizist hat die Anzeige nicht entgegengenommen. Nach einem Telefonat eines Pensionierten JVA-Beamten entgegnete er der Polizist hätte im jeden Fall die Anzeige entgegennehmen müssen und der Staatsanwalt müßte sich innerhalb von 4 Wochen bei mir melden.

Also lieber dann doch ich schriftlich einreichen bei der Staatsanwaltschaft! Die Polizeidienststelle war nur ca. 500 m entfernt vom beschuldigten Arzt! Der Polizist erschien mir auch wenig motiviert!

Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt soll ich Strafanzeige drüber schreiben und als letzten Satz schreiben: hiermit reiche ich Strafantrag ein.

Strafanzeige und Strafantrag unterscheiden sich mit dem "öffentlichen Interesse" Gewäsch. Die Unterschiede hatte ich mal hier im Forum gepostet!

Werde Euch weiter auf dem Laufenden halten


gruß

Hollis

Hollis
05.11.2009, 09:59
Hallo,

Strafanzeige wurde schriftlich bei der Staatsanwaltschaft am Sonntag eingereicht, eine Abschrift habe ich an meinen Rechtsanwalt zur Kenntnis geschickt.

Heute erhielt ich Post von meinem Ra er reichte die Strafanzeige an die Ärztekammer weiter!

Mal sehen wie es weiter geht!


gruß

Hollis

Pit13
05.11.2009, 10:06
Hallo Hollis,

da bin ich mal gespannt, wie der Arzt reagieren wird. So sehr viele Möglichkeiten werden ihm da nicht bleiben....., meiner Meinung nach.
Interessant wird auch sein, wie die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe nach kommt und ermittelt.

MfG.
Pit

netzguru
05.11.2009, 20:41
Hallo,

ich war heute morgen bei der Polizeidienststelle und wollte Anzeige erstatten. Nach Ansicht des Polizeibeamten hätte jeder Arzt 25 Arzthelferinnen angestellt, die bei einer sich anbahnenden Vernehmung nach dem Munde des Arztes reden würden.
....
Schnipp
gruß

Hollis


Hallo,

wenn das so sein sollte mit 25 Mitarbeiter/innen, könnte dies eine Sache für Überprüfungen sein.
Nachweis der Tätigkeit und Meldung bei den entsprechenden Stellen.
Ist ein/e Mitarbeiter/innen unbekannt oder nicht gemeldet ist dann diese Aussage sehr fraglich.

Gruß
netzguru

Kuckuk
05.11.2009, 21:50
Hallo,

wenn das so sein sollte mit 25 Mitarbeiter/innen,
also der Dr Bremen hat keine 25 Mitarbeiterinnen.

Wie's bei dem Dr. Bremen in der Praxis ist - ich kenne ihn auch - ist halt das übliche..... Soooo halt..... ist der mir in meinem damaligen Anliegen nicht verkehrt erschienen..... Verkauft nebenbei gern.... da ist was chirurgisches ambulant operatives angeschlossen

aber zum Fall sehe ich persönlich die Chancen nicht so rosig..... In Grünstadt - gute Pfalz - dürft der Filz relativ ausgeprägt sein.

Kleinstadt: Jeder kennt jeden. Der Frau/Herr Staatsanwalt geht vor Langeweile mit den Herren Doktoren abends ein Bier trinken

Ich will nicht unken aber les morgen nochmal das ganze desaster.

Liebe Grüße

Hollis
06.11.2009, 00:22
Hallo Kuckuck,

er war früher bis 2000 gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Friedrich-Ebert-Straße, dort hieß es noch Gemeinschaftspraxis Dres. Miketta & von Bremen! Die Praxis war gerade mal 50 m entfernt von der Staatsanwaltschaft!

gruß

Hollis

Hollis
06.11.2009, 08:21
Verkauft nebenbei gern.... da ist was chirurgisches ambulant operatives angeschlossen


Hallo Kuckuk,

bei meinem letzten zwangsweise beendeten Besuch hatte ich gesehen, daß er die Preise zwiscitlich verdoppelt hat. Er berechnet sogar angebliche OP privat die sogar die Krankenkassen noch zahlen.

Mein Physiotherapeut wurde gerade Arzt - absolvierte das Studium nebenbei. Er meinte vermutlich würde er privat abrechnen und zusätzlich noch über die Kasse - doppelt verdienen macht mehr "Fett", besonders darf er privat dann noch den 1,8-fache berechnen!

gruß

Hollis

Wolo
06.11.2009, 18:31
...darf er privat dann noch den 1,8-fache berechnen!


das 1,8 fache berechnet doch keiner mehr, gibt nicht genügend Kohle, das 2,3 bis 3,5 fache bezahlt die PK ohne zu murren. Wird es mehr, dann mit ausführlicher Begründung, geht zum Teil bis zum 5,6 fachen Satz.
:D:D Das gibt "FETT"!:D:D

Hollis
12.11.2009, 14:50
Hallo,

mein Rechtsanwalt hat mir die Antwort der Ärztekammer zugesendet:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wir bestätigen den Erhalt Ihres o.g. Schreiben nebst Strafanzeige Ihres Mandaten vom 31.10.2009 wegen Betruges gegen Dr. med. Wolfgang von Bremen, Grünstadt, und möchten Ihnen mitteilen, dass wir wegen den rechtlichen Vorgreiflichkeit des von ihrem Mandanten anhängig gemachten Strafverfahrens gehalten sind, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten.

Wir würden Sie daher zu gegebener Zeit höflichst bitten, uns über das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu unterrichten, bevor wir ein eine etwaige zusätzliche Würdigung der Angelegenheit eintreten können.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Mal sehen wie sich das entwickelt!

Bei dem Begriff der rechtlichen Vorgreiflichkeit :confused::confused::confused:
tue ich mir schwer - welche genaue Bedeutung hat der Begriff - Vorgreiflichkeit wir mir auch von der Rechtschreibprüfung unterstrichen, die ich auf Grund JoachimD Tip hier mal installiert habe.
gruß

Hollis

Kuckuk
12.11.2009, 16:45
Hallo Hollis,

Bei dem Begriff der rechtlichen Vorgreiflichkeit tue ich mir schwer
... bedeutet ganz einfach, dass zunächst - bevor ein Ermittlungsverfahren überhaupt eröffnet wird - von der Staatsanwaltschaft zunächst geprüft wird, ob ein Verdacht für gewerblichen Betrug festgestellt werden kann....

wenn das passiert ist, wird das Verfahren eröffnet.....

und schließt ab mit dem Urteil eines Richters.

(Das Delikt Betrug setzt Vorsatz voraus. Nicht jeder Beschiss ist automatisch Betrug :))

Liebe Grüße

seenixe
13.11.2009, 08:02
Hallo,
ich glaube hier eher, dass die Ärztekammer lediglich mitgeteilt hat, das sie, solange der Staatsanwalt ermittelt, den ganzen Fall ruhen läßt und anschließend werden sie auf Grund des Ergebnisses dieser Ermittlungen tätig.

Gruß von der Seenixe

Hollis
26.01.2010, 13:15
Hallo Freunde,

ich erhielt eine Vorladung durch die Polizei:

Anlass: Urkundenfälschung durch Dr. von Bremen

Zweck: Zeugenvernehmung
Vernehmungsersuchen der Staatanwaltschaft Frankenthal
(ergänzende Vernehmung)
Termin: Mo, 11.01.2010

Ich war dort eine Stunde lang. Es wurden ca. 3 Seiten aufgenommen.

Scheinbar nimmt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit ernst.;) Dies war zumindest die erste positive Nachricht, oder was meint Ihr.:rolleyes:

Bin mal gespannt wie es weiter geht! :p

gruß

Hollis

frank
26.01.2010, 14:51
Hallo Hollis,

Hallo Freunde,
.................
Scheinbar nimmt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit ernst.;) Dies war zumindest die erste positive Nachricht, oder was meint Ihr.:rolleyes:
..............

Freut mich für dich, dass die Polizei ermittelt. Sie nehmen deine Anschuldigungen ernst. Aber solange noch nichts bewiesen und/oder entschieden ist, solltest du besser den Namen des Beschuldigten schwärzen. Das solltest du zu seiner - aber auch zu deiner Sicherheit lieber machen.

Stelle dir mal vor eine Urkundenfälschung kann nicht nachgewiesen werden :eek:

Mal abgesehen davon, dass dem Arzt durch die Vorab - Nennung (Veröffentlichung) seines Namens echte Schäden entstehen können, bis hin zur Berufsaufgabe (Patienten bleiben aus, seine Umgebung sieht ihn jetzt schon als Straftäter an usw.), können dich aber dann auch Vorwürfe (und Anklagen) wegen Verleumdung, Rufschädigung und sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen treffen.

Deine Anschuldigungen sind keine Spielerei. Aber genauso hart kann es, wenn nichts bewiesen werden kann, auch dich treffen.

Hollis
26.01.2010, 15:14
Hallo Frank,

die Urkundenfälschung liegt der Staatsanwaltschaft in schriftform von Dr. v. Bremen vor - hierbei ist die Fälschung ersichtlich - die Beweislage ist Niederschmetternd für v.Bremen.

Etwaige Folge hat der Arzt sich selbst zu zurechnen!

gruß und dank

Hollis

Pit13
26.01.2010, 18:40
Hallo Hollis,

auch wenn alle Anzeichen dafür sprechen, dass hier eine Straftat vor liegen kann, ist es Sache der Justiz dieses zu verfolgen und zu verurteilen!
Ich sehe das auch so wie Frank, denn noch ist er nur verdächtigt eine Straftat begangen zu haben. Eine Vorverurteilung kann Dir unter Umständen teuer zu stehen kommen!:eek:
Wenn der "Täter" überführt und verurteilt ist, sollte mit dem Urteil Dir Gerechtigkeit und Genüge erfahren sein!;)
Ich möchte nicht, dass Du dich da in eine Sache verrennst und so selber zum Täter wirst.:mad:

MfG.
Pit

Kuckuk
26.01.2010, 22:13
Hallo Holis,

da das Verfahren fortschreitet würde ich persönlich, wenn ich an Deiner Stelle wäre, möglicherweise die Moderatoren bitten, bestimmte Äußerungen zu löschen und würde nochmal jeden einzelnen Beitrag ganz akribisch überprüfen, welcher Strick mir ggf. daraus gedreht werden könnte

Ich hab nicht alles im Detail nochmal nachvollzogen...

aber u.a. das hier könnte Dir das Genick brechen, falls Du's nicht belegen könntest:

Er berechnet sogar angebliche OP privat die sogar die Krankenkassen noch zahlen.

Mein Physiotherapeut wurde gerade Arzt - absolvierte das Studium nebenbei. Er meinte vermutlich würde er privat abrechnen und zusätzlich noch über die Kasse - doppelt verdienen macht mehr "Fett", besonders darf er privat dann noch den 1,8-fache berechnen!

Was sind denn angebliche OP's?

Was heißt:Er (der Physiotherapeut) meinte: vermutlich würde er privat abrechnen

Meinen, glauben .... bla bla bla.... Wenn's nicht 100% hasenrein ist, gibt's ne böse Retourcouche. Ich hab deinen konkreten Vorwurf noch nicht verstanden, obgleich ich den leistenbruchlink gelesen habe. Sei so gut und schildere bitte nochmal kurz die medizinischen Sachverhalte nebst Deiner Anklage

Liebe Grüße

Micha
26.01.2010, 22:40
Hallo
aus meiner Sicht schildert hier jemand das was er mit einem Arzt dessen Namen er nennt erlebt hat und was er dagegen unternimmt. Hollis ist seriös, lange dabei und ich gehe davon aus das er jede seiner Aussagen auch vor Gericht belegen kann. Sollte sich nun rausstellen das ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine andere Sicht der Dinge als Hollis hat so denke ich das er genug Rückrad hat uns darüber zu informieren.
Ich würde mir ganz persönlich wünschen, dass wir viel mehr solche konkreten Fälle haben und das sich so andere Betroffene informieren können.
Was ist da rufschädigend, wenn man Ross und Reiter beim Schildern des Erlebten beim Namen nennt?
Viele Grüße!

Micha

Hollis
27.01.2010, 04:43
Hallo Micha,

genau so sehe ich es auch! Vielen Dank.

@ alle,

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ Betrug

StGB > Besonderer Teil > Betrug und Untreue
">263 bis SubventionsbetrugStGB > Besonderer Teil > Betrug und Untreue
">264 oder UrkundenfälschungStGB > Besonderer Teil > Urkundenfälschung
">267 bis Fälschung beweiserheblicher DatenStGB > Besonderer Teil > Urkundenfälschung
">269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.Dr. von Bremen hat das Dokument offensichtlich in der Absicht gefälscht, damit seine Haftpflichtversicherung keine Leistungen zu erbringen braucht. Das passiert uns tagtäglich mit den Berufsgenossenschaften. Weil es muß ja zu keinem Arzthaftungsprozeß kommen, habt Ihr schon mal daran gedacht! Eine außergerichtliche Einigung und Leistung der Haftpflichtversicherung ist möglich!

Sie (1) § 267 und (2) Der Versuch ist bereits strafbar!

Durch Urkundenfälschungen treten wir oft ohne jeglichen Beweis gegen Versicherungen auf - dies ist häufig der Fall - ich spreche aus Erfahrung. Sei es Befunderhebungen durch die BG, Röntgenbilder, Befunderhebungen von Amtswegen etc.

@ Pit13, Kuckuk,

die Urkundenfälschung wurde begangen und dies ist Fakt. Unabhängig ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Ich und mein Rechtsanwalt (wird auch eine Aussage zu Gericht machen müssen) sind die Zeugen für die Staatsanwaltschaft nebst den gefälschten Unterlagen, wie gesagt die Beweislage ist erdrückend!

Wenn ich in Euren Worten reden wollte, selbst wenn es so wäre dann müßte v.Bremen erst mal die Verleudnung erst mal nachweisen, ob Verleudnung oder nicht. Verurteilt wäre ich dann schon lange nicht. Warum schildert Ihr Eure Sicht so einseitig - so pessimistisch

Nach Eurer Auffassung sollte ich mit einem gefälschten Dokument in die Schlacht gehen - mir würden dann ein negatives Urteil zu Teil werden und ich bekäme keine Leistungen durch die Haftpflichtversicherung. Wie gesagt ich habe die durchgeführte Urkundenfälschung durch Dr. Wolfgang von Bremen angezeigt und sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann werde ich ebenfalls bei einem möglichen anhängenden Gerichtsprozeß (Zivilprozeß) gegen die Haftpflichtversicherung darauf hinweisen! Zwecks möglicher Beweislastumkehr! Möglicherweise zahlt die Haftplichtsversicherung ja außergerichtlich solche Fälle gibt es ebenfalls hinreichend genug - aber wie gesagt mit einem gefälschten Dokument sicherlich nicht!

Ich schildere den Fall auch um jeden Mut zu machen und sich nicht hinter Windmühlen zu verbergen. Ferner möchte ich mit meinen Schilderungen (Tatsachenverhalt) jeden vor Dr. von Bremen warnen - bei seinem Fall könnten gefälschte Dokumente vorliegen - also gewissenhaft prüfen! Den möglichen Behandlungsfehler habe ich nicht zur Anzeige gebracht - denke aber darüber nach wegen unterlassener Hilfeleistung. Diesbezüglich habe ich auch schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Mit unterlassener Hilfeleistung hat der Staatsanwalt gute Chance!

gruß

Hollis

Pit13
27.01.2010, 07:51
Hallo Hollis,

da ich ebenfalls von so einer Straftat betroffen bin und ich den selben Weg beschreite, kann ich mir sehr gut vorstellen, wie Du dich fühlst. Zum Teil habe ich, in meinen letzten Beiträge schon Bezug darauf genommen.
Ich werde Ross und Reiter benennen, aber erst wenn die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Ich finde auch das solchen Leuten keine Plattform/Möglichkeit mehr geboten werden darf, falsche Zeugnisse bewusst zu erstellen und im Umlauf zu bringen.
Wie ich mich fühle, als ich vor ein paar Wochen davon erfuhr, kannst Du dir sicher denken!

MfG.
Pit

oohpss
27.01.2010, 08:16
Hallo Pit13 und Hollis,

ich bin in einer ähnlichen Sache unterwegs. Allerdings geht es bei mir um StGB § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse habe ich gestern gesprochen. Morgen bekommen die die Unterlagen. Mal sehen wie die das beurteilen. Jedenfalls machte er einen sehr interessierten Eindruck.

Kann ich eigentlich einen Strafantrag stellen, obwohl ich nicht Geschädigter bin?

Allerdings nenne ich dann doch lieber (noch) keine Namen, da ich - ebenso wie Pit13 - befürchte, dass die auf mich losgehen, und außerdem habe ich mit diesen Ärzten/dieser Einrichtung noch viel mehr vor ...

Grüße
oohpss

Pit13
27.01.2010, 10:07
Hallo Oopss,


§ 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.:eek:



da diese Straftat mit weitere § des StGB tangiert wie z.B. 153,154, 163, 203,223,229 ist es Sache der Justiz, dieses zu beurteilen und Klage zu erheben.


Du kannst im bei sein der betroffenen Person oder mit deren Vollmacht, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei erstatten. Ich habe mit Absicht diese Reihenfolge gewählt, (da viele glauben, dieses geht nur bei der Polizei) da dieser Weg das Verfahren erheblich verkürzen kann, wenn man alle benötigtem Unterlagen (Schreiben,Urkunden,(GA.) die als Beweismittel dienen können dabei hat! Wichtig den Personalausweis nicht vergessen. Empfehlenswert ist es auch, vorher bei der Staatsanwaltschaft anzurufen und sich einen Termin bei dem zuständigen Staatsanwalt zu holen!:rolleyes:
Ich werde Ross und Reiter benennen, wenn das Verfahren durch die Justiz abgeschlossen ist und ich nicht befürchten muss, mich selber einer Straftat schuldig gemacht zu haben! Wir alle haben hier schon mehrfach in anderen Beiträgen gelesen, Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe.
Ich kann nur jeden ermutigen, jeden begründeten Verdacht einer Straftat bei den Behörden anzuzeigen, damit diesen Damen und Herren das Handwerk gelegt wird und dadurch andere gehindert werden das gleiche zu tun!;)

MfG.
Pit

Hollis
27.01.2010, 11:29
@ Oohpss,

selbstverständlich kannst Du Strafantrag oder Strafanzeige stellen, wenn Du nicht der Geschädigte bist, der Staatsanwalt hat den Hinweisen nachzugehen.

Ließ aber nochmals die Unterschiede zwischen Strafanzeige und Strafantrag durch, habe mir mal die Mühe gemacht diese auszuarbeiten um hier im Forum zu veröffentlichen. Unterschied zwischen Strafantrag und Strafanzeige! (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=13759&highlight=Strafanzeige+Strafantrag)

@ Pit13,

selbstverständlich verstehe ich Deine zögerliche Haltung. Ruckzuck hat man irgendwelche Drohungen am Hals - meisten würden die eh im Sande verlaufen, ist aber eine recht nervige Angelegenheit. Ich verstehe dich, wenn Du erst nach Abschluß der Ermittlungen uns berichten möchtest.

gruß

Hollis

Pit13
27.01.2010, 12:19
Hallo Hollis,

"Ruck zuck hat man irgendwelche Drohungen am Hals - meisten würden die eh im Sande verlaufen, ist aber eine recht nervige Angelegenheit."

Danke, da ich aber z.Z. genug Baustellen habe und ich mir weitere nicht zu muten möchte warte ich ab. Gern würde ich hier alles hinaus posaunen nur dieses muss halt
noch warten.
Sei trotzdem Vorsichtig und schieße nicht übers Ziel hinaus, denn "meistens" muss nicht immer gut gehen.

MfG.
Pit

Hollis
28.01.2010, 11:40
... da ich aber z.Z. genug Baustellen habe und ich mir weitere nicht zu muten möchte warte ich ab...


Hallo Pit13,

nicht umsonst sagt das alte Sprichwort: "Übung macht den Meister". Drück Dir mal die Daumen!

Sei trotzdem Vorsichtig und schieße nicht übers Ziel hinaus, denn "meistens" muss nicht immer gut gehen.

Früher mußte ich täglich die Leiter hoch auf der Arbeit, dies ging meistens immer gut - Eines Tages stürzte ich von der Leiter - an diesem verfluchten Tag ging es nicht gut. - fast schon eine Metapher für mich.

...Sei so gut und schildere bitte nochmal kurz die medizinischen Sachverhalte nebst Deiner Anklage.

@ Kuckuk,

Werde ich tun bei Gelegenheit, mein Rechtsanwalt hat am 14.01.2010 die Krankenversicherung angeschrieben, der übliche Fragenbogen liegt mir heute vor mit der Bitte um Erstellung des Gedächtnisprotokoll.

Sollte es für mich unschädlich sein den kompletten Vortrag hier zu veröffentlichen - unschädlich im Rahmen eines möglichen Zivilprozesses, dann werde ich es hier komplett veröffentlichen.

D.h. für mich Haftpflichtversicherer die hier möglicherweise hier mitlesen können vorweg mit den Informationen Gegenmaßnahmen ergreifen! Andernfalls könnte ich es kürzen - aber das wäre nicht ganzes und nichts halbes.

Ich werde es dann allerdings im Leistenbruch-Pfusch Thread veröffentlichen.

gruß

Hollis


PS: Dank nochmals an den Forumsschreiber der bei den Stichworten:"Weißkittelhypertonie" hier im Thread verknüpft hat, dies werde ich auch als vorübergehenden Schaden aufzählen - letztenendes findet man es ja auch bei Wikipedia, die Art der Hypertonie (Bluthochdruck)

Pit13
28.01.2010, 13:51
Hallo Hollis,

wir haben uns verstanden und lassen uns nicht von den Emotionen der "Rache" leiten sondern wollen unseren Gegnern zeigen, dass es so nicht geht! Nicht mit uns, sehr geehrte Damen und Herren!

Gerade diese Punkte sind es, die mir sehr am Herzen liege, einfach anderen zu zeigen,
dass dieses kein versehen sondern Vorsatz ist und dieser Vorsatz ist eine Straftat und muss angezeigt und verfolgt werden!

Das Forum zeichnet sich durch seine Sachlichkeit und Hilfsbereitschaft aus, etwas was es in unserer Gesellschaft fast nicht mehr zu finden ist.

in diesem Sinne
Pit

Petra
29.01.2010, 22:20
Danke Hollis für Deinen Mut!

Wir sollten wieder zu unserer frühreren Form zurückfinden und wieder Namen öffentlich nennen, wie in unserem "alten" Forum.

Nur so können "schwarze Schafe" ausortiert und Betroffene gewarnt und geschütz werden!

Viele Grüsse

Petra

Hollis
13.04.2010, 14:31
Wir sollten wieder zu unserer frühreren Form zurückfinden und wieder Namen öffentlich nennen, wie in unserem "alten" Forum.

Nur so können "schwarze Schafe" ausortiert und Betroffene gewarnt und geschütz werden!

Hallo Petra,

finde ich auch, so kann man sich umfangreich informieren. Ich frage mich wo die Ängstlichkeit herkommt. Immerhin nennen wir uns doch die größte Informationsquelle, dann sollten wir es auch doch so halten!

gruß

Hollis

Hollis
21.06.2010, 18:48
Hallo,

habe letzte Woche eine negative Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommen. Mein Anwalt riet mir Strafanzeige wegen Betruges einzureichen, ich habe leider wegen Urkundenfälschung eingereicht.

Ich werde dennoch Widerspruch einlegen.

Kann ich eine erneute Anzeige wegen Betruges (Versuch) einreichen, oder ist dies verjährt?

Das Verfahren bezüglich Dr. med. Wolfgang von Bremen wird gemäß § 170 Abs. 2 der StPO eingestellt

Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage nur, wenn die Ermittlungen hierzu genügend Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO).

Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn - bei der gebotenen Anlegung eines strengen Maßstabes - aufgrund vorläufiger Tatbewertung anhand des gesamten Akteninhalts eine Verurteilung des Beschuldigten in einer Hauptverhandlung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die für die Begehung der Straftat in objektiver und subjektiver Hinsicht sprechenden Gründe müssen dagegen anzuführenden Erwägungen überwiegen.

Nach dieser Maßgabe kann vorliegend ein hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden.

Im Zusammenhang mit dem Schreiben des Beschuldigten vom 31.07.2009 ist kein Vergehen der Urkundenfälschung gem. § 267 StgB erkennbar. Es wurde keine unechte Urkunde geschaffen, da dabei über die Identität des Ausstellers getäuscht werden muß. Dies ist hier nicht der Fall. Soweit der Inhalt der Urkunde nicht der Wahrheit entsprechen sollte, ist dies unerheblich. Die schriftliche Lüge als solche ist nicht strafbar. Darüber hinaus wurde das Schreiben erkennbar nicht als Original des Krankenblatts vorgelegt, so daß auch kein Gebrauchmachen einer verfälschten Urkunde in Betracht kommt.

Weiter besteht auch kein hinreichender Tatverdacht für ein Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StgB in der Variante des Gebrauchsmachen durch Vorlage eines Ausdrucks verfälschter Daten. Das Krankenblatt das vom Beschuldigten vorgelegt sein worden soll, ist nach Auffassung des Anzeigers inhaltlich wahr. Es deutet damit nicht darauf hin, das den Daten im original (digitalen) Krankenblatt durch unwahre oder veränderte Einträge eine veränderte Beweisrichtung gegeben wurde, diese somit verfälscht und dann ein entsprechender Ausdruck vorgelegt wurde.


Und was meint Ihr hierzu. Habt Ihr Vorschläge für die Beschwerde die innerhalb 14 Tage bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht werden muß - bin für jede Empfehlung zu haben.

Kann ich die Anzeige wandeln in Betrugsversuch? Das Schreiben sollte der Berufshaftpflicht Versicherung von Wolfgang von Bremen vorgelegt werden sollen. Diese hätte auf Grund der Lüge keine Leistungen erbracht, bzw. ein Urteil wäre für mich sicherlich negativ ausgegangen!

Für Eure Meinungen bin ich Euch dankbar!


gruß

Hollis

Pit13
21.06.2010, 21:15
Hallo Hollis,

in Deutschland wird die Staatsanwaltschaft erst tätig, wenn eine Straftat begangen wurde!
"Diese hätte auf Grund der Lüge keine Leistungen erbracht,"
Wenn auf Grund des Schreibens die VS. eine Leistungspflicht abgelehnt hätte, wäre der Straftatbestand gegeben gewesen. (ein Schädiger und ein Geschädigter)
Eine Beschwerde würde ich in jeden Fall beim Oberstaatsanwalt gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. Dazu wäre es jedoch empfehlenswert, einen Termin beim zuständigen Oberstaatsanwalt/in zu vereinbaren um mit diesem den Sachverhalt und die Beweismittel zu sondieren. Oft kommt es nur auf die förmliche Anzeige und deren Begründung an, ob ein Verfahren verfolgt oder einfach gleich eingestellt wird.
Leider hat das oft nichts mit Gerechtigkeit zu tun und wir sind keine Juristen, die jeden Juristischenwinkelzug kennen um erfolgreich solche für uns in betrügerischen handelnde
Gutachter und SB. einer Behörde das Handwerk zu legen.
Die Justiz hat wohl oft kein Interesse diese Machenschaften zu verfolgen und abzuurteilen und man steht einfach machtlos und allein gelassen da.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das meiner Meinung nach schon lange nichts mehr zu tun. Was bedeutet der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit?
Grundsatz
Der Rechtsstaat versucht, die geltende Rechtsordnung mit verhältnismäßigen (d.h. weder übertriebenen noch zu laschen) Mitteln durchzusetzen. Verbrecher, die andere Menschen an Leib und Leben schädigen oder ihnen materiellen Schaden zufügen, sollen durch Strafen abgeschreckt, im Strafvollzug nach Möglichkeit resozialisiert [gemeinschaftsfähig gemacht, d.h. "nacherzogen"] werden und - als ultima ratio [letzte Möglichkeit] im Falle von nicht korrigierbarer Gemeingefährlichkeit - lebenslänglich verwahrt werden.
Umgekehrt ist jeder verdächtigen Person ein faires Gerichtsverfahren zu gewähren. Die Polizei darf keine übermäßige Gewalt bei der Verfolgung und Verhaftung anwenden. Bei der Vernehmung darf keine Folter angewendet werden und jeder Verdächtige hat Anspruch auf einen professionellen Rechtsbeistand (Verteidiger), der ihn während der Untersuchung und vor Gericht berät und bei Verletzungen der Verfahrensregeln Einspruch erhebt.
Ein weiterer wesentlicher rechtsstaatlicher Grundsatz ist die Gleichbehandlung: Vor dem Gesetz sind alle Personen gleich - unabhängig davon, aus welcher Familie sie stammen, wie viel Geld sie besitzen oder wie berühmt / populär sie sind.
Mehr dazu unter: http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/rechtsstaatlichkeit.html

Mit freundlichen Grüßen.
Pit

Hollis
22.06.2010, 12:48
Hallo,

von Bremen log mich noch wegen den chiropraktischen Maßnahmen an, bei der 2. Behandlung als ich diese nochmals wollte, sagte er :"Ich habe gar keine chiropraktische Ausbildung". Bei einem weiteren Besuch rief er durch den Flur zur Anmeldung er hätte gerade einen Patienten chiropraktisch behandelt, daher brachte ich damals weitere Punkte zur Anzeige:


... Mit Blick auf den Vortrag des Anzeigers zu angeblich durchgeführten chiropraktischen Maßnahmen besteht kein hinreichender Tatverdacht für eine Körperverletzung. Unabhängig davon, ob die in Rede stehenden Maßnahmen überhaupt im medizinischen Sinne als solche chiropraktische Maßnahmen einzuordnen wären für die eine entsprechende Ausbildung erforderlich wäre (und dies auch bewiesen werden könnte), ist nicht erkennbar, daß ein Körperverletzungserfolg eingetreten ist. Der Anzeiger selbst wollte die Behandlung sogar wiederholen.


Und hier kommt der wichtigste Punkt für mich:

Ob der Beschuldigte zu Recht die Bezeichnung D-Arzt verwendet ist keine strafrechtliche, sondern eine standesrechtliche Frage, die die Staatsanwaltschaft mangels Zuständigkeit nicht überprüfen kann.
Mögliche Verstöße gegen die Röntgenverordnung wären ebenfalls nicht als Straftaten einzuordnen.



Erkenne ich als richtig an der Aussage der Staatsanwaltschaft "..., sondern eine standesrechtliche Frage,", daß hier die Ärztekammer zuständig ist?

Wir in den vorigen Beiträgen erkennbar wartet diese ja bereits auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft!

Von Bremen lügt (in mündlicher und schriftlicher Form) und betrügt damit!

gruß

Hollis

Hollis
25.06.2010, 16:19
Hallo Pit13,

Dein Link ist Klasse ich habe Teile bei der Beschwerde beim Generalstaatsanwalt mit eingebaut!

...
Mehr dazu unter: http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/rechtsstaatlichkeit.html
...


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und das gegnerische Verhalten des Dr. med. Wolfgang von Bremen insgesamt setzen mich unter Druck und Furcht. Hiermit lege ich Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ein!

Es wurde der § 263 StGB „Betrug und Untreue“ bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Herr Dr. med. Wolfgang von Bremen erstellte das Schriftstück vom 31.07.2009, das als Beweismittel in einem Arzthaftungsprozeß dienen sollte und Grundlage für ein Gutachten bilden sollte, und versehrte dieses mit falschen Tatsachen um einen Vermögensschaden meinerseits herbeizuführen. Durch den zugefügten Halbsatz sollte eine Schuld/Versäumnis meinerseits vorgetäuscht werden. Dies hätte zu nachteilige Konsequenzen - für mich - bei der Berufshaftplichtversicherung (verweigert die Leistungspflicht) oder gar in einem anhängigen Zivilprozeß (Arzthaftungsprozeß) geführt.

Ich weise darauf hin, daß hier ein Betrugsversuch begangen wurde. Ich konnte den vollendeten Betrug gerade noch abwenden durch meine Interventionen.


Die massive kriminelle Energie die Herr Dr. med. von Bremen hierbei einsetzte ist nicht zu begreifen. Es ist erforderlich die geltende Rechtsordnung mit verhältnismäßigen Mitteln durchzusetzen und Herrn Dr. med. Wolfgang von Bremen, der mich materiell schädigen wollte, müßte durch eine Strafe abgeschreckt werden oder ggf. im Strafvollzug resozialisiert werden.

Ich bitte den Sachverhalt auch bezugnehmend auf andere ggf. hierfür geltende Paragraphen zu überprüfen.

Mit freundlichem Gruß



Die Formulierung ist mir nicht ganz so geglückt, aber man weiß sicherlich was gemeint ist!

gruß

Hollis

Marcela
25.06.2010, 18:49
Hallo Hollis,

bitte beachte, dass dein "Gegner" über seinen Rechtsanwalt Akteneinsicht anfordern kann. Solltest Du evtl. was behauptet haben, was nicht der Wahrheit entspricht/nicht eindeutig beweisbar ist, könntest Du selbst eine Strafanzeige wg. z.B. falscher Verdächtigung, Verleumdung, usw. bekommen,...

Sollte der Arzt gegen die Berufsordnung für Ärzte verstossen haben, bitte an die Ärztekammer u. den ärztl. Bezirksverband schreiben. Die sind dafür zuständig, dass der Arzt sich an seine Berufsordnung hält. Ein Beschwerdeschreiben an die KV wäre ebenfalls zusätzlich möglich.

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143

Viel Glück!

Gruß
Marcela

Hollis
26.06.2010, 15:23
Hallo Marcela,

in unserem Rechtssystem hat der Staatsanwalt die Beweise zu sammeln und nicht der Anzeiger. Hierbei hilft ihm die Polizei als exekutives Organ, also bei meinem Fall war es meine ergänzende Zeugenaussage bei der Polizei.

Er könnte von mir aus Anzeige wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdnung einreichen - ich hätte in dem Fall das gleiche Recht gegen ihn Anzeige wegen falscher Verdächtigung/Verleumdnung einzureichen und das Spielchen würde ewig weiter gehen. So einfach ist das nämlich nicht mit der falschen Verdächtigung/Verleumdnung.

Es hört sich zwar hübsch an, Dein Gegner reicht Anzeige ein wegen falscher Verdächtigung/Verleumdnung - ob dann auch Klage eingereicht wird von der Staatsanwaltschaft, daß ist die andere Frage.

Übrigens könnte er es ja dann auch tun, wenn ich Beschwerde bei der Ärztekammer einreiche.

gruß

Hollis

Hollis
05.08.2010, 18:45
Hallo,

ich habe bereits am 29. Juli die Rückantwort der Generalstaatsanwaltschaft erhalten. Fiel leider negativ aus. Also wird der Ärztekammer die Zuständigkeit meinerseits zugeschoben. Ansonsten geht der Zivilprozeß weiter seine Gänge!

Mit der Begründung wird aufgeführt, daß die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal richtig wären. Und es wird nochmals verlauten gelassen, daß es sich um eine schriftliche Lüge handelt - und diese wäre nicht strafbar. :mad:

Anscheinend regiert das Chaos unser Rechtssystem - und nicht die Rationalität, daran kann ich momentan nichts ändern. Also nicht wie die Beschwerde an die Ärztekammer ausführlicher formulieren und der Tante von Vorsitzenden der Ärztekammer zusenden! :rolleyes:

gruß

Hollis

Hollis
05.03.2011, 16:35
Hallo,

mir liegt nun das 2. revidierte Gutachten des MDK vor, nach dem 1. Vertuschungsgutachten bei Behandlungsfehler, hier zeigt sich warum Dr. von Bremen die "Dokumentation" versuchte zu manipulieren zu seinen Gunsten!

Zwiscitlich habe ich im Fernsehen gesehen, daß es nicht nur den versuchten Betrug und vollendeten Betrug gibt - sondern auch die Vorbereitung zum Betrug - allerdings ist diese ebenfalls nicht strafbar!


Da von Dr. Wolfgang von Bremen keine Dokumentation über Befunderhebung und Therapieempfehlung vorliegt, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht bestätigt werden, daß die Behandlung des oben genannten Versicherten mit der notwendigen ärztlichen Sorgfalt durchgeführt wurde.

Nach Rücksprache mit dem Regreß der Krankenversicherung DAK, welche das Gutachten in Auftrag gab, würden auch Dokumentationsmängel zur Beweislastumkehr führen. Also bislang ein Sieg - insofern das stimmt!

Also achtet immer auf Eure Dokumentation bei den Ärzten, daß diese korrekt geführt wird. Ihr benötigt es auch um Eure Rechte vor Versicherungen zu wahren. Wenn ich teilweise meine Doku ansehen. Manche Ärzte haben da nur ein Datum stehen (war dort) ohne weitere Eintragungen. Dies ist echt ein Graus!

Und bitte keine Manipulation dulden!


gruß

Hollis