Vollständige Version anzeigen : Gerichtsverhandlung mit Unfallgegner
uschreider
16.09.2009, 18:38
Hallo alle Leidensgenossen/innen,
nachdem ich heute schon so viele nette Rückinfos bekommen habe, habe ich jetzt aber noch eine andere Frage bzg. Gerichtsverhandlung, wie das bei euch so gelaufen ist?
Meine Verhandlung steht für nächste Woche an und ich darf gar nicht so richtig darüber nachdenken, dass da alles nochmal ,,aufgewült" wird.
Bin als Zeugin und Nebenklägerin geladen. Ich hatte damals nach dem Unfall keine Strafanzeige gestellt, weil ich der Meinung bin, dass dies jedem mal passieren kann - ist menschlich, mal einen Augenblick nicht aufzupassen und schon krachts.
Nachdem aber bei mir div. Verletzungen erst einige Wochen später diagnosiziert wurden, habe ich dann Angst bekommen und meinen Anwalt gebeten, mit zu der Verhandlung zu gehen. Er hat daraufhin ,,Nebenklage" eingereicht, was auch bewilligt wurde.
Meine Bedenken liegen einfach darin, dass evt. die gegnerische Versicherung bzw. die Unfallgegnerseite sagt, dass ich mir die späteren Verletzungen ja auch anderweitig irgendwo zugezogen haben kann. Habe zwar ein MRT vom Januar, wo auch drin steht, dass diese Verletzungen eindeutig dem Unfalltrauma vom Dezember zuzuordnen sind - man weiß ja aber, wie schwer manchmal die Beweislast ist.
Kann es jetzt z.B. sein, das die gegnerische Versicherung sagt: Tja, wenn die Verletzungen im Krankenhaus übersehen wurden, dann ist dies nicht unsere Schuld ?
Viele liebe Grüße
Würmlie
Der Charly
16.09.2009, 20:03
hallo uschreider
also erst mal kurz zu der von dir nicht gestellten Strafanzeige.
Bei einem Unfall mit Personenschaden wird egal ob du es willst oder nicht immer von der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Verursacher gestellt und somit hast du da nichts versäumt.
Was für eine Verhandlung steht bei dir an?
Bezüglich der Unfallschuldfrage also Verkehrsrechtlich oder ist dies die Schadensanspruchsverhandlung gegen die Versicherung?
Was deine erst später festgestellten Verletzungen angeht so wäre es wichtig dass diese von den Ärzten als Folge des Unfalls dokumentiert sind.
Es ist nichts Ungewöhnliches das Verletzungen sich erst Wochen nach einem Unfall bemerkbar machen nur wie gesagt es sollte von den Ärzten als Unfallfolge beschrieben sein.
Die Versicherung wird natürlich wie in den meisten Fällen versuchen die Verletzungen nicht als Unfallfolgen anzuerkennen. Doch da besteht ja dann die Möglichkeit bei Gericht weitere Gutachten zu beantragen.
Grüssle
Hallo,
ersteinmal finde ich die Schrift, die Du gewählt hast so was von schwierig zu lesen, das mir die Augen weh tun. Falls Du weiterhin schreibst, dann versuche bitte eine "normale" Schrift zu wählen.
Du bist Zeugin und Nebenklägerin in einem Strafprozess. Dies hat nichts mit der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu tun. Natürlich wird jede Seite versuchen, die Ergebnisse eines Strafverfahrens in das Spiel um die zivilrechtlichen Ansprüche einzubringen, aber dort herschen ganz andere Rechtsverhältnisse.
Hast Du Dir Gedanken darum gemacht, was Du mit der Nebenklage erreichen möchtest?
Ich habe nicht einmal Strafanzeige gestellt. Auch Du äußerst Bedenken, ob der Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde. Ansonsten kann ein Unfall immer wieder passieren und wenn etwas "faul" ist, dann hat die Staatsanwaltschaft die Aufgabe tätig zu werden, wie es bei Dir ja scheinbar der Fall ist.
Verwertbare Aussagen für die Versicherung wird es aber meines Erachtens nicht geben, da Du dort ja nicht körperlich untersucht wirst ;)
Gruß von der Seenixe
Hallo uschreider,
erst einmal viel Glück für die Verhandlung.
Du hast geschrieben; Kann es jetzt z.B. sein, das die gegnerische Versicherung sagt: Tja, wenn die Verletzungen im Krankenhaus übersehen wurden, dann ist dies nicht unsere Schuld ?
Darüber brauchst du dir nun überhaupt nicht den Kopf zerbrechen. Dein Anwalt wird folgendermaßen argumentieren:
"Wenn der Unfall erst gar nicht eingetreten wäre, dann hätte es auch niemals zu einer Fehl- oder Nichtbehandlung kommen können."
Das ist so ziemlich der Standardsatz, den man immer bei einem Unfall anwenden kann.
Also Kopf hoch, wird schon (nicht) schief gehen.
liebe Grüße von mazzu
uschreider
17.09.2009, 05:25
Hallo Zusammen,
erst mal Danke für eure Infos.
Zu Charly,
also, bei der Verhandlung geht es rein um die verkehrsrechtliche Angelegenheit, also ,,Straßenverkehrsgefährdung".
Die nachfolgenden Verletzungen habe ich schriftlich - ... ,,sind ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen" so steht es in den Attesten geschrieben.
Zu Seenixe,
hi, dass mit der Schrift, da muss ich dir recht geben. Habe es aber leider zu spät bemerkt (hi, gelobe Besserung).
Über die Nebenklage habe ich mir keine Gedanken gemacht. Zu der Nebenklage kam es nur, weil mein Anwalt mit zur Verhandlung möchte. Da ich aber als Zeugin geladen bin, war dies wiederum nur durch ein ärztliches Attest mit dem Vermerk ,,aufgrund der schweren Folgen der Tat" möglich.
Ich wiederum wollte meinen Anwalt nur gerne dabei haben, weil ich Angst habe, dass man mir unterstellt, dass ich mir die nachfolgenden Verletzungen ja auch woanders zugezogen haben könnte.
Klar, gehe ich davon aus, dass der Unfall nicht beabsichtigt war. Dies würde ja wohl hoffentlich keiner machen.
Zu mazzu,
hi, danke für's ,,Glücksprechen". Hm, klar, wenn man es so sieht:
"Wenn der Unfall erst gar nicht eingetreten wäre, dann hätte es auch niemals zu einer Fehl- oder Nichtbehandlung kommen können"
stimmt es ja auch.
Hatte noch nie einen Unfall in so einer Art. Deshalb bin ich wirklich ziemlich - sagen wir mal ,,ängstlich".
Also, nochmals danke euch dreien.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
Hallo,
Der Hinweis von mazzu ist sehr wichtig, weil Du auch eigentlich alle Forderungen wegen der Fehlbehandlung zusätzlich an die Haftpflichtversicherung stellen kannst. Dies bedeutet nicht, dass die Forderungen zweimal erfüllt werden, sondern wenn der eine "zickt" die Ansprüche immer noch vom anderen erfüllt werden können müssen ;)
Gruß von der Seenixe
Nur zu Ergänzung, falls mal jemand zu dem Themenkomplex ergänzende Informationen sucht:
Bei den Juristen läuft das unter dem Begriff "Sekundärschaden" bzw. "Mittelbarer Schaden".
Ein Klassiker ist das Beispiel des unfallbedingten Beinamputierten, der die Bewegungen noch nicht beherrscht und deshalb stolpert und sich nochmals verletzt.
Der andere Klassiker ist der Patient, der operiert wird und bei dem sich ein Behandlungsrisiko realisiert.
Grüße
oohpss
Hallo Würmlie,
also erst einmal zu der verkehrsrechtlichen Angelegenheit:
Bei mir war es so, dass die Gegenseite mir eine Mitschuld an dem Unfallgeschehen anlasten wollte. Ich wäre zu schnell, unaufmerksam gewesen und hätte mein Fahrzeug nicht beherrscht(ich bin bis zu meinem Unfall Personenschützer gewesen und mit fast allen Fahrzeugen sehr vertraut gewesen). Dieses war aber nicht der Fall weil ich zum Unfallzeitpunkt nur noch eine Geschwindigkeit von ca. 25 km/h hatte(kannst Du aber alles in meiner Geschichte lesen).
Leider hatte ich keinen Anwalt dabei weil ich keine Nebenklage eingereicht hatte. Aber das Gericht und die Staatsanwaltschaft stand da ganz auf meiner Seite und ließ diese Argumentation erst gar nicht aufkommen.
Der Unfallgegner wurde dann, leider nur!, zu einer Geldstrafe von 1000 Euronen verurteilt(die Staatsanwaltschaft wollte 2000, der Richter 1500).
So, und nun zu der zivilrechtlichen Angelegenheit:
Da wirst du erst einmal warten müssen. Bei mir hat es, von der verkehrsrechtlichen bis zu der zivilrechtlichen Verhandlung vorm Landgericht 1 Jahr gedauert.
Da hat die gegnerische Versicherung nun gefordert, das ein Unfallanalytisches und medizinisches Gutachten erstellt wird bevor sie etwas zahlen. Da muß ich nun durch und bin mal gespannt wann diese Gutachten gemacht werden. Habe da aber überhaupt keine Angst weil diese Gutachten schon von anderen, schon erstellten, Gutachten gestützt werden und der Richter mir sehr wohlgesonnen war!
Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben und lass Dich nicht von der Gegenseite kirre machen(gut das Du deinen Anwalt dabei hast)!
LG pswolf
uschreider
18.09.2009, 13:03
Hallo oohpss, hallo pswolf,
Daaaaaaaanke !
Also, die Schuldfrage ist eigentlich geklärt und die gegnerische Versicherung hatte anfang des Jahres auch mal 2500 Euro an Schmerzensgeld überwiesen.
Kommt es dann eigentlich immer zu einer weiteren Verhandlung bzg. des Schmerzensgeldes ?
Weil, die für nächste Woche angesetzte Verhandlung bezieht sich rein auf das Unfallgeschehen bzw. den Unfallhergang - hoffe ich mal.
Ich selber würde ja eigentlich lieber gar nicht hingehen. Es kraust mir richtig davor, dass alles nochmal aufgewühlt wird.
Aber mein liebes Männlein interssiert es sehr, warum z.B. das Auto der Gegnerin nach dem Zusammenstoß so weit vom Unfallort gestanden hat (hi, wollte sie evt. einfach weiterfahren ?) und dann konnte man auf den Polizeibildern noch sehen, dass die Gegnerin nach dem Zusammenstoß auch in eine Einbahnstraße reingefahren ist - warum ? Ich selbst weiß es nicht, da ich von dem ganzen Geschehen nichts mitbekommen habe. War zwar nicht bewusstlos - kann mich nur an nichts mehr erinnern, nicht einmal die Helfer beschreiben usw.
Eine Begutachtung meinerseits hat bis jetzt nicht stattgefunden. Lt. BG erfolgt diese erst, wenn ich wieder arbeitsfähig bin - hi, fragt sich nur wann?
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
... Kommt es dann eigentlich immer zu einer weiteren Verhandlung bzg. des Schmerzensgeldes ? ...
Hallo Würmli,
nein, das hängt davon ab, wie man sich mit der Versicherung einigen kann, denn grundsätzlich ist das freie Verhandlungssache. Es gibt da keine Tabelle oder ein Messverfahren.
Wenn Du zu der Auffassung kommst, dass Du mehr Anspruch hättest, dann kannst Du klagen, soweit die Versicherung darauf nicht eingeht.
Das Problem: Solltest Du mehr Schmerzensgeld fordern als die Versicherung lt. Urteil bezahlen muss, dann trägst Du anteilig die Kosten der Auseinandersetzung. Z.B. Du forderst 10.000 Euro, die Versicherung wird verurteilt 6.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, dann trägst Du, weil Du 40 % zu viel gefordert hast, 40 % der Kosten des Verfahrens (beide Anwälte, Gerichtsgebühren). Wenn es ungünstig läuft, hast Du also mehr Kosten, als Dir von dem zugesprochenen Schmerzensgeld übrig bleibt.
Sicherer geht man, wenn man nicht auf einen bestimmten Schmerzensgeldbetrag klagt, sondern nur darauf, dass ein angemessenes Schmerzensgeld nach der Bestimmung des Gerichts festgesetzt wird. Dann hat der Gegner die kompletten Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit das Gericht feststellt, dass man nur einen Euro mehr Schmerzensgeld beanspruchen kann.
Eine Vorstellung von der Höhe der zugesprochenen Schmerzensgelder kannst Du erhalten, wenn Du auf www.unfallreporter.com nach suchst.
... Es kraust mir richtig davor, dass alles nochmal aufgewühlt wird. ...
Nimm das positive: Auch für Dich wird es etwas Seelenfrieden geben, wen die eine oder andere Frage geklärt werden kann.
Grüße
oohpss
[Fullquote entfernt]
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hi - die versuchen alles um nichts zu zahlen - aber in deinem fall werden sie keine chance haben wenn dir die ärzte es schriftlich geben dass die verletzung auf den unfall zurückzuführen sind - lass dich bloss nicht abfinden ! - viel glück - und nimm den kampf der versicherungen nicht persönlich ... das ist die beste strategie ... lg nicole
uschreider
18.09.2009, 19:14
Hallo nimo,
hi, danke für deine nette Rückinfo. Ja, dass sich die Versicherungen gern drücken, dass ist bekannt. Deshalb bin ich auch echt froh, dass der Arzt, welches das MRT damals gemacht hat, reingeschrieben hat, dass die Verletzungen auf den Unfall zurückzuführen sind.
Abfindung werde ich nicht annehmen. Davon hat mir auch mein Anwalt abgeraten, da man ja nicht weiß, was in den kommenden Jahren sich evt. noch aus den bestehenden Verletzungen entwickeln kann. Man will es zwar nicht hoffen, ab es kann auch keiner vorhersagen.
Viele liebe Grüßlein und ein schönes Wochenende
Würmlie
SirHenry
11.08.2010, 15:14
Hallo
Ich habe das Ganze mit Interesse durchgelesen. Ich selber war ebenfalls Hauptzeuge, aber kein Nebenkläger.
Bei mir verlief das strafrechtl. Verfahren allerdings ganz anders ab, als erwartet.
Ich hatte im Juni 2008 auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall mit meinem Motorroller. Ein Taxifahrer wechselte ohne den Blinker zu tätigen und mit Vollgas aus dem Stand die Fahrbahnspur. Dabei wurde ich von dem Taxi geschnitten, mußte eine Vollbremsung hinlegen und stürzte dabei zur Seite. Dabei zog ich mir einen Schulterkopftrümmerbruch zu. In dem Moment als ich die Vollbremsung hinlegte, kann ich heute noch mit Sicherheit sagen, das der Taxifahrer ebenfalls kurz abbremste, dann Vollgas gab und weg war.
Es wurde ein Krankenwagen, Notarzt und Polizei gerufen. Eine Zeugin hatte Erste Hilfe geleistet und wohl noch ein Zeuge.
Die Staatsanwaltschaft hat dann die Ermittlungen eingeleitet.
Im April 2009 kam es zur Gerichtsverhandlung mit dem Unfallverursacher, einer Zeugin und ich als Hauptzeuge. Für die Verhandlung waren 25 min. angesetzt, es dauerte aber bis zu 2 Std.. In der zeit stellte sich folgendes heraus. Als die Polizei das Protokoll am Unfallort aufnahm, wurden noch 2 weitere Personen ( Zeugen ) aufgeführt. Diese 2 Zeugen wurden allerdings seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Verhandlung vorgeladen und diese Zeugen, so hatte man herausgefunden waren mit am Unfallhergang beteiligt. Der Richter ordnete an, die 2 Zeugen vorzuladen und die Verhandlung in 3 Monaten nochmals neu zu verhandeln.
Als dann mehr als 3 Monate vergingen und ich nichts vom Amtsgericht hörte, hab ich dort mal angerufen und nachgefragt. Dort teilte man mir mit, daß das Verfahren eingestellt wurde. Entsetzen! Nur weil die Staatsanwaltschaft hier nicht richtig ihre Aufgabe gemacht hat, steht man jetzt da als dauerhaft Geschädigter und der Unfallverursacher kommt so einfach davon.
Da ich Hauptzeuge war, hab ich keine Möglichkeit der Strafanzeige / Strafantrag etc. Ich muß es einfach so hinnehmen.
Gruß
SirHenry
Rudinchen
11.08.2010, 21:20
Hallo,
so ähnlich wie du es schreibst, ging es auch meinem Sohn. Das Verfahren, das nach dem Unfall folgte, der meinen Sohn zum Schwerbehinderten machte, wurde ebenfalls eingestellt.
Im Krankenhaus wurde er nicht richtig diagnostiziert - und als Folge dessen folgte ein mühseliger Weg, bis die Diagnose feststand. Wir sprachen darüber auch mit dem Anwalt, der uns erklärte, "Soweit der Schaden durch gegebenenfalls auch als behandlungsfehlerhaft zu wertenden Versäumnisse der Ärzte vertieft wurde, berührt dies die Forderungen gegen Ihr Haus nicht, da der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch für Fehler im Rahmen der unfallbedingt erforderlichen Heilbehandlung einzustehen hat."
Das heißt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für evtl. Schäden durch die Fehlbehandlung haftbar ist (jedenfalls theoretisch - leider stand im Schreiben kein Paragraph dabei). So bestätigte mir das auch die Krankenkasse, bei der wir einen Antrag auf Fehlbehandlung gestellt hatten. Dieser Antrag ruht jetzt so lange, bis die Sache mit der HPV entschieden ist. Falls diese sich erfolgreich weigert, für den Schaden aufzukommen, kann man die Ärzte haftbar machen für den durch sie entstandenen Schaden.
Mir wurde erklärt, wenn man beide gleichzeitig haftbar macht, würden sich die Versicherungen absprechen und man bekäme insgesamt ca. den gleichen Betrag ausgezahlt (wenn man denn erfolgreich gegen beide vorgeht), hat aber zwei Prozesse am Laufen ... Deshalb haben wir uns für o. g. Weg entschieden ...
Du musst dir also erst einmal wegen der Haftung für die Fehldiagnosen keine Gedanken machen, eigentlich ist dafür auch die HPV zuständig.
Viele Grüße, Rudinchen
uschreider
12.08.2010, 04:29
Halloe Rudinchen,
ja, genau so, wie du es geschrieben hast, ist es jetzt auch bei mir.
Die gegnerische Versicherung hat meinen Anwalt angeschrieben, ob diese gegen das Krankenhaus Schadensersatzansprüche geltent machen soll, oder ob mein Anwalt dieses machen möchte.
Wir haben uns dann dafür entschieden, dies der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Lt. meinem Anwalt würde diese Klage - bei Erfolg - in mein Schmerzensgeld seitens der gegnerischen Versicherung mit einlaufen.
Desweiteren wurde vereinbart, dass sämtlicher Schriftwechsel seitens der gegnerischen Versicherung und dem Krankenhaus meinem Anwalt und mir in Kopie zugesendet wird.
Aber, es wird - so wie es hier im Forum ja schon oft beschrieben wird - ein sehr sehr langer Weg werden.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
SirHenry
12.08.2010, 05:06
Hallo
bei scheiden sich die Gemüter. Nach Aussage von mehreren Orthopäden hat die Unfallchirurgie einen Behandlungsfehler begangen. Eine Schraube wurde zu weit in das Gelenk reingesetzt. Aber wie heißt es so schön, wenns wirklich drauf ankommt : " Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" !
Jetzt besteht nur noch die Möglichkeit auf Schmerzensgeld durch die HPV des angeblichen Unfallverursachers, obwohl es schwierig werden wird, nachdem das strafrechtl. Verfahren eingestellt wurde.
Und da evtl. noch eine BG - Rente ansteht ( das neue Gutachten steht noch aus ) würde dies mit dem Schmerzensgeld ausgeglichen.
Gruß
SirHenry
@SirHenry
Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Strafverfahren bei Dir denn eingestellt worden?
Sind da dann Verjährungsprobleme aufgetreten?
Wenn nicht, gibt es ev. für die Körperverletzung ja noch die Möglichkeit der Privatklage (§ 374 StPO), wenn Dir so viel am Strafverfahren liegt.
SirHenry
14.08.2010, 06:50
Hallo gato311
gute Frage. Ich denke mal, wie so oft, aus Mangel an Beweisen. Ich wurde zu der 2. Verhandlung nicht vorgeladen. Ich hab nur die Möglichkeit der Akteneinsicht über meinen Anwalt der das zivilrechtliche klärt.
Wird schwierig mit der Privatklage, vorallem nach 2 Jahren und hab ich da überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Gruß
SirHenry
Ohne die Details zu kennen, sehe ich da kein Problem bei der Verjährung.
Man muss den Fall kennen. Wenn dein RA die Akte hat, kann der Dir das auch sagen...
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