Vollständige Version anzeigen : Auto Unfall, leichter Blechschaden
Janizzle
12.09.2009, 10:19
Ich bin kein Unfallopfer sondern der Verursacher. Darum geht es mir aber auch nur indirekt. Habe gestern die Spur gewechselt, nun ja, leider ohne einen Blick nach rechts zu werfen. Bin mit meinem Spiegel dann ganz kurz an ein anderes Auto getitscht, nicht viel passiert. Mehr oder weniger nur ein kleiner Kratzer und eventuell eine leichte Delle.
Folgendes ist mir allerdings heute morgen beim durchlesen des Unfallberichts der Polizei aufgefallen. Die haben mich und ihn auf dem Zettel vertauscht. D.h. er steht dort indirekt als "Verursacher" (Laut Ordnungsnummer in der Skizze). Von Familienname bis Kennzeichen sind alle Angaben vertauscht. Die Hauptanstoßstelle ist dann wieder richtig. Den Zahlschein für das Bußgeld hab ich auch bekommen, aber der ist ja wie gesagt nicht bei mir eingetragen.
Was nun?
Bitte um schnelle Hilfe!
Janizzle
12.09.2009, 11:01
Ok, war jetzt bei der Polizei und die sagten mir die können daran nichts machen. Das muss ich mit der Versicherung klären.
Hallo:),
habe ich das richtig gelesen...Unfallverursacher bist du:confused:...und den, den du angefahren hast steht im Polizeiprotokoll als """Täter"""" und die Polizei will das nicht ändern....dann aber ganz schnell zum Vorgesetzten der Behörde und bitte die Polizisten die das ausgefüllt haben zur Stellungnahme auf....das Protokoll ist ein amtliches Schreiben...die Angaben ändern darf nur die Behörde und nicht die Versicherung....
Nachher hast du ein Verfahren am Hals wegen Verschleierung einer Strafttat...am Besten rufst du auch den Fahrer an der jetzt als Täter dasteht und ihr geht Beide zur Wache...und nicht abwimmeln lassen....
Gruß Buffy07
Die Unterlagen über den Unfall gehen an die Bussgeldstelle und spätestens dort wird dein Unfallgegner sich gegen den Bussgeldbescheid wehren und dann kommt die Bussgeldstelle auf dich zu. Die haben 3 bzw 6 Monate Zeit dich anzuschreiben (Verjährung).
Den Rest regelt deine Versicherung.
Grüße
WD
... Nachher hast du ein Verfahren am Hals wegen Verschleierung einer Strafttat...am Besten rufst du auch den Fahrer an der jetzt als Täter dasteht und ihr geht Beide zur Wache...und nicht abwimmeln lassen....
Hallo Buffy07,
ganz so schlimm ist das nicht.
Die Beurteilung der Polizei ist eine grundsätzlich nur eine Tatsachenfeststellung aufgrund deren Auffassung zum Zeitpunkt der Niederschrift.
Die Polizisten dürfen also grundsätzlich ihre Angaben aufgrund ihrer persönlichen Meinung schreiben. (Haben mir der Polizeipräsident und dann auch der Leitende Staatsanwalt aufgrund meiner Beschwerde geschrieben.)
Eine juristische Bewertung ist das nicht. (Hat mir der Anwalt gesagt.)
Am einfachsten regelt man das, indem man ein Schreiben an die zuständige Behörde schreibt und dort den tatsächlichen Sachverhalt darstellt. (Hat mir der Anwalt gesagt.)
Allerdings sollte man einen Nachweis haben, dass man das Schreiben auch abgsandt hat, denn in einem ähnlichen Fall hat die Polizei das Schreiben zur Korretur ihrer falschen "Tatsachenfeststellung" (= Polizeibericht) zunächst verschwinden lassen, zumindest ist es in der Polizeiakte nie aufgetaucht.
Übrigens ändern die nach meiner Erfahrung tatsächlich nichts mehr, wenn die Angelegenheit schon weitergegeben ist und da sind die nach meiner Erfahrung äußerst fix.
Grüße
oohpss
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