Vollständige Version anzeigen : pswolf ./. Continentale Versicherung
Hallo @,
heute ist es nun endlich soweit. Habe um 10 Uhr einen Termin gegen die Versicherung meines Unfallgegners vor dem Landgericht Passau. Auf diesen Termin habe ich fast 1 Jahr gewartet.
Die Versicherung verweigert mir seit einem Jahr sämtliche Zahlungen(sei es Schmerzensgeld oder Verdienstausfall).:mad:
Bin mal gespannt was da heute erreicht wird. Werde weiter berichten!
Gruß pswolf
Laird_Harvey
01.09.2009, 08:19
;) Viel Erfolg!
JoachimD.
01.09.2009, 08:58
Hallo PS-Wolf,
ich wünsche Dir durchschlagenden Erfolg das es nun endlich klappt und nicht der nächste Termin wartet!
Viele Grüße
Joachim
Kasandra
01.09.2009, 11:51
Hallo Pswolf,
ich nehme an, Dein Termin ist oder ist fast vorbei.
Hoffentlich hattest Du Erfolg und Du kannst uns mit guten Nachrichten indirekt an Deinen heutigen guten Tag teilhaben lassen.
Kasandra
Hallo @,
danke erst einmal für Eure guten Wünsche.
Der Termin ist heute aus meiner Sicht ganz gut verlaufen. Mein Unfallgegner hat sich dauernd Widersprochen und der vorsitzende Richter hatte sich richtig auf die Gegenseite eingeschossen. Leider verlangt die gegnerische Versicherung das:
1. Ein Unfall-Rekonstruierungsgutachten und
2. ein gerichtliches, medizinisches Gutachten
erstellt wird.
Das heißt soviel wie: Gutachten abwarten und neue Verhandlung.:(
Mal schauen wie es nun weitergeht und wie lange es dauert.
Grüße pswolf
Hallo,
aber der Richter ist meist ein "Elefant" er vergißt solche Sachen nicht ;-)
und Schritt für Schritt näherst Du Dich deinem Ziel...Die Zinsen sind zur Zeit auch nicht zu verachten....besser als bei der Bank und die Zeit überstehst Du auch noch....
Gruß von der Seenixe
Hallo Seenixe,
ja, der Richter war ganz nach meinem und meiner Anwältin Geschmack. Ich weiß nicht, wie es bei anderen Verhandlungen ist, aber der Richter war ganz auf meiner Seite. Er wollte einen weit höheren Schmerzensgeldbetrag als gefordert von der gegnerischen Seite wenn es zu einer gütlichen Einigung gekommen wäre. Aber darauf ließ sich die gegnerische Anwältin nicht ein und somit wird es noch etwas dauern bis es zu einem Urteil kommt.
Aber wie Du schon sagst, die Zeit arbeitet für mich und für die Gegenseite wird es ein teurer Spaß.
LG pswolf
Hallo @,
habe heute vom Landgericht Passau den Beschluß erhalten, dass, wie von der gegnerischen Versicherung gefordert, ein Unfallanalytisches(die gegnerische Versicherung behauptet, dass ich an meinem Unfall eine erhebliche Mitschuld trage weil ich zu schnell gefahren sei(was durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht widerlegt worden ist)) und Unfallmedizinisches Gutachten(gegnerische Versicherung behauptet: ich könne mich noch sportlich - Bergwandern, Radfahren, Skifahren u. a. betätigen(bei 50 ° Beugefähigkeit meines Knies)).:mad:
Muß nun zu einem Professor. Dr. Neugebauer, Klinik Barmherzige Brüder in Regensburg, um Unfallmedizinischen Gutachten anfertigen zu lassen. Kennt jemand diesen Professor? Er ist zuständig für Unfallchirurgie, Sportmedizin.
VG pswolf
Hallo pswolf,
nein, ich kenne diesen Gutachter nicht. Aber über die Forumssuche lässt sich in Erfahrung bringen, dass das Mitglied Bruster19 mal einen Termin bei Dr. Neugebauer in Regensburg hatte, s. http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=42123&postcount=4. Bruster war zwar länger nicht mehr online, aber vielleicht hilft ja eine PN ;)
Gruß
Joker
Hallo
Prof. Neugebauer kenn ich aus Regensburg. Er hat mich nach meinem Arbeitsunfall endlich richtig behandelt.
Von der Ärztlichen und Gutachterischen Arbeit her kann ich nix negatives sagen zu Ihm und auch nicht zu dem Krankenhaus. Haben mich in keiner Untersuchung, die von der BG angeordnet wahren, runtergestuft.
Denke ist ein fairer Gutachter.
Viel Glück für dich
MFG
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Nun bin ich schon ein klein wenig beruhigter.:) Hoffe, der Prof. ist nicht allzu Versicherungsfreundlich eingestellt.
LG pswolf
Hallo @,
war nun letzten Mittwoch zum Unfallmedizinischen Gutachten(vom Landgericht angeordnet) bei Prof. Neugebauer im Krankenhaus Barmherzige Brüder in Regensburg. Für dieses Gutachten mußte ich bzw. meine Rechtsschutzversicherung 1500 Euro bezahlen und es wurde als Privatgutachten bei denen eingestuft.
Als ich dort zum einbestellten Termin: 10 Uhr dort war, sagte man mir, ich müsse erst mal zum Röntgen. Schön und gut, aber als ich wieder zurück bei der Anmeldung war, sagte man mir, ich könne noch für eine Stunde Kaffee trinken gehen. Als ich dann zum vereinbarten Zeitpunkt wieder bei der Anmeldung war sagte man mir, ich müsse noch warten weil der Gutachter noch nicht da ist.
Endlich dann um 12 Uhr kam dann der Gutachter um mich persönlich abzuholen. Es war dann aber nicht der Prof., sondern ein Assistensarzt von ihm. Das ganze Gutachten lief dann nach dem sogenannten Schema F ab.
Er stellte Fragen und meine Antworten nahm er gar nicht so ernst. Dann Untersuchte er mich und kam zu dem Ergebnis, dass mein Knie fast total eingesteift ist: 10-40-0, meine Kniescheibe total unbeweglich ist, meine linke Hüfte durch die einseitige Belastung nicht mehr so gut sei, meine Wirbelsäule total schief ist. Das alles schrieb er auch auf.
Dann fragte er mich ob ich mich schon um eine Arbeitsstelle gekümmert habe(obwohl ich ihm beim vorherigen Untersuchungsgespräch schon sagte, dass ich volle EM-Rente erhalte und in den ganzen Gutachten(welche schon vorher erstellt wurden) davon ausgegangen wurde, dass ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten könne und dabei öfters Pausen machen müsse wenn das Bein schmerzt. Er sagte darauf nur, dass ich arbeiten könne und das auch in das Gutachten schreibt.
Nach der Untersuchung sagte er mir noch, dass der Prof. sich das Bein nochmal anschauen solle. Der kam dann auch und sagte, das Gesicht zu mir gewandt, er hätte keine TEP eingebaut sondern das Knie versteift. Auf meine Bemerkung: Das bliebe mir überlassen ob ich eine TEP oder Versteifung machen lasse antwortete er gar nicht und unterhielt sich einfach weiter mit seinem Assistenten(das hatte er vorher, als ich dachte er spricht mit mir, auch gemacht).:mad::mad::mad: Dann sagte mir der Assistent, als der Prof. wieder weg war, dass es ca. 5-6 Wochen dauert bis das Gutachten bei Gericht ist(und das, obwohl es von mir bzw. meiner RS-Vers. bezahlt wurde).
Bin dann, nach der Untersuchung, so ziemlich frustriert wieder nach Hause gefahren. Habe mich dann bei meiner Anwältin gemeldet und ihr geschildert wie diese Begutachtung so abgelaufen ist. Sie sagte mir, wir sollen das Gutachten erst einmal abwarten und dann, wenn sie es hat, mit mir zusammen auseinander pflückt.
Mir kommt es so vor, als wenn diese Begutachtung total im Sinne der gegnerischen Versicherung abgelaufen ist. Oder was meint Ihr?:confused:
VG pswolf
Hallo PSwolf,
Der Herr Prof hat sich da wohl etwas sehr daneben benommen. Hast Du dem Gericht mitgeteilt, dass Dich ein AssArzt begutachtet hat und der Prof. mal kurz einen Blick geworfen hat?
Dies ist bei einer Beauftragung durch das Gericht meines Wissens nicht zulässig.
Zumindest ein Grund, das ganze Gutachten in die Mülltonne zu werfen, aber wenn es ein gerichtlich angeordnetes Gutachten war, warum mußtest Du da zahlen?
Die Zeiten, ist schon eher normal.
Gruß von der Seenixe
Hallo Seenixe,
vielen Dank für Deine Antwort. Nein, dem Gericht habe ich es noch nicht mitgeteilt. Habe immer gedacht, das die beauftragten GA einen Arzt festlegen können der dann einen begutachtet.
Warum ich bzw. meine RS-Vers. das zahlen sollten kann ich Dir auch nicht sagen. Habe auch geglaubt, die gegnerische Vers. müsse es zahlen. Aber soviel ich mitbekommen habe, soll es ja ein unabhängiges Gutachten sein und deshalb müsse ich es erst einmal zahlen.
VG pswolf
hallo, seenixe
ich musste auch ein vom gericht angeordnetes ga selber bezahlen - vorkasse, versteht sich.
im zp läuft es offensichtlich anders als im sozialverfahren.
mfg
pussi
Hallo pussi,
ist es denn bei Deiner Begutachtung auch so abgelaufen wie bei mir? Bist Du vom gerichtlich beauftragten GA untersucht worder oder auch von einem Assi?
VG pswolf
Hallo pswolf,
Dein Anwalt hat schon Recht mit seiner Taktik.
Das Gutachten angreifen.
Aber der Anwalt soll auch prüfen, inwiefern Du Dein Geld zurück bekommst.
Den auch darauf ergibt sich ein Anspruch, wenn das Gutachten nicht den Anforderungen entspricht, die an Gutachten gestellt werden.
Es gibt da noch eine andere Sache, die mir aufgefallen ist:
... Mitschuld trage weil ich zu schnell gefahren sei(was durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht widerlegt worden ist)) ...
Bedauerlicherweise können Polizei und Staatsanwalt Sachverhalte darstellen und Schlussfolgerungen ziehen und natürlich haben deren Angaben eine gewisse Aussagekraft. Aber diese Angaben stellen keine Beweise dar. Dies kann letztlich tatsächlich nur ein Sachverständiger und das sind weder Polizei noch Staatsanwalt.
Insofern ist da auch noch etwas im Busch, was genau beobachtet werden muss.
Das Gericht kann (zunächst) nur Angaben und Argumentationen folgen, die im Verfahren zur Sprache gekommen sind. Insofern wäre eine Überlegung, sobald die Gutachten da sind, ob noch private Gutachten von eigenen Beauftragten vorgelegt werden sollen.
Denn wenn sich Widersprüche zwischen den verschiedenen Gutachten auftauen, muss das Gericht diese Widersprüche "auflösen" , kann sie jedenfalls nicht ignorieren.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Grüße
oohpss
Hallo oohpss,
Es ist vom Gericht, im Strafprozess, eindeutig festgestellt worden, dass ich keine Schuld an dem Unfall habe und der Unfallgegner 100% Schuld hat. Er wurde auch dementsprechend verurteilt.
VG pswolf
... Es ist ... im Strafprozess ... dementsprechend verurteilt.
Hallo pswolf,
das hört sich schon anders - und viel, viel besser - an.
Hoffen wir, dass der Gutachter zu keinem anderen Ergebnis kommt, soweit es im Strafprozess nicht bereits ein Gutachten gab.
Dann solltest Du die Veranstaltung sportlich sehen und Dich, wie hier schon geschrieben wurde, über die Zinsen freuen, denn die lagen zwiscitlich mit den 5 % über Leitzins zeitweise bei über 8 % und stehen nun bei 5,12 %.
Das gibt es sonst nirgendwo.
Grüße
oohpss
Das hoffe ich auch. Es wird ja auch noch ein Unfallanalytisches Gutachten erstellt und das muß die gegnerische Vers. zahlen. Bin mal gespannt wie das ausfällt.
VG pswolf
Und das daaaaaauuuuuuueeeeeerrrrrrrrttttt erst mal wieder ! :rolleyes:
Ich drücke Dir die Daumen, toi, toi, toi !
Santafee
25.11.2009, 14:32
...dazu habe ich doch auch mal wieder eine Frage: Muss man so ein GA wirklich selbst bezahlen, auch wenn man eine RSV hat:confused: Neeee, oder?
PSWolf, ich drück Dir auch die Daumen und schließe mich voll oohpss Meinung an!
VG Santafee
...dazu habe ich doch auch mal wieder eine Frage: Muss man so ein GA wirklich selbst bezahlen, auch wenn man eine RSV hat:confused: Neeee, oder? VG Santafee
Hallo Santafee,
wenn man keine RS-Versicherung hat, muß man, wie ich es erlebt habe, in Vorleistung treten. Das macht die RS-Vers. auch. So wie ich es weiß, holen die sich aber das Geld zurück bei gewonnenen Prozess.
Aber ich weiß nicht ob ich da richtig liege.
Hallo @,
vielen Dank für Euro aufmunternden Worte und Wünsche!
VG pswolf
hallo, pswolf
ich wurde von castro persönlich verarscht. der handlanger sass daneben und schrieb mit, was castro so von sich gab.
nachdem ich das ga las, hat mich esrtmal der schlag getroffen.
hatte vom gericht zeit, stellungnahme innerhalb von 4 wochen zu beziehen.
hatte ich getan.
meine beanstandungen wurden an castro gesandt, zwecks stellungnahme.
na, wie die aussah, kannst du dir denken.
für seine antwort ans gericht, durfte ich nochmal zahlen!
dann gibt es am ende oder kurzt vor dem ende einen kostenfestsetzungsbescheid.
das nennt man auch zahltag!
mfg
pussi
Hallo @,
habe gestern ein Schreiben meiner RAin erhalten. Darin geht es um das, vom Landgericht angeordneten, Unfallanalytischen Gutachten welches von der Beklagtenversicherung bezahlt werden mußte. Hier mal ein Auszug des Schreibens:
Zitat:
Sehr geehrter Herr R.,
in obiger Angelegenheit haben wir auf unsere Anfrage beim Landgericht Passau die Mitteilung erhalten, dass die Beklagtenversicherung "versehentlich" den Auslagenvorschuß für das Sachverständigengutachten nicht bezahlt hat. Das Landgericht Passau hat daraufhin unverzüglich die Gegenseite erinnert. Diese hat nunmehr am 22.02.2010 des Auslagenvorschuß bezahlt. Das Sachverständigengutachten wird nunmehr in Auftrag gegeben.
Zitatende!
Zur Erinnerung: Das Verfahren vorm Landgericht war am 08.09.2009. Da wurde, auf drängen der Beklagtenversicherung, festgesetzt, das ein Unfallmedizinisches Gutachten(wurde am 18.11.2009 erstellt und von meiner RS-Versicherung bezahlt) und ein Unfallanalytisches Gutachten(muß von der Beklagtenvers. bezahlt werden) erstellt werden soll.
Da sieht man mal wieder, wie Versicherungen arbeiten und wie die diese typische Verzögerungstaktik anwenden. Normalerweise müßten die Vers. von den Gerichten wegen dieser Verzögerungstaktik wegen Prozessverschleppung belangt werden.:mad: Aber diese Branche kann wahrscheinlich alles machen ohne dafür bestraft zu werden.:mad::mad:
Bin mal auf Eure Meinung dazu gespannt!
Gruß pswolf
hallo, pswolf
kennst du die vorgaben der versicherung für das unfallanalytische ga?
die solltest du dir unbedingt ansehen, denn, wenn die vers. schrott vorlegt, kommt auch schrott raus.
ich sprech aus erfahrung!
mfg
pussi
Hallo Pussi,
wie meinst du das mit den Vorgaben der Vers.? Kannst Du mir das näher erläutern?
Gruß pswolf
hi, pswolf
aber gerne:
der sachverständige soll ein ga erstellen.
auf welcher basis?
die versicherung muss ihm daten liefern
und das ist die frage
auf welcher grundlage erfolgt das ga?
beispiel:
es wurde ein ga in auftrag (aufprallgeschwindigkeit)gegeben, welcher schaden entstanden sein kann.
vorlage war ein foto. kein kostenvoranschlag der reparatur - und das nur von unserem auto - von der gegenseite nix.
na, was da rauskam kannst du dir denken.
erst aus dem urteil habe ich gelesen, dass das ga nur geschätzt wurde, mittels edv.
da war es aber zu spät.
also, vorher anfordern, auf welcher grundlage/vorgae das ga erstellt wird.
mfg
pussi
Hi Pussi,
das Gutachten wird wahrscheinlich auf Grundlagen von den Unfallfotos(von Polizei erstellt) und Kostenvoranschlägen(welche auch in meinem Besitz sind) erstellt. Wie genau ein Unfallanalytisches Gutachten dann genau gemacht wird weiß ich leider nicht sondern nur der Gutachter.
Gruß pswolf
hi, pswolf
stell dir bt. vor, du bist ga
von welcher seite bekommt er die vorgaben?
das gericht hat keine eigenen, sondern nur deine oder vers-version.
woher willst du wissen, welche version ihm vorliegt und wonach er das ga erstellt?
lass deine rä nachfragen!
stell dir vor-da liegt dem sachverständigen vor, dass du hälftig schuldig bist
fragen, vorlegen lassen! vorher!
von wem kommen die vorgaben., usw.
nicht erst, wenn das ga im brunnen liegt.
da die vers. es bezahlen muss, wird sie auch die entsprechenden vorgaben machen müssen.
mfg
pussi
Hallo Pussi,
vielen Dank für Deine Hinweise. Werde sie sicher beherzigen und am Montag meine Anwältin deswegen kontaktieren!
Gruß pswolf
Berichter
06.03.2010, 15:24
Hallo pswolf,
ich kenne das eigentlich so, wird vom Richter das Gutachten in Auftrag gegeben,
stellt er die Fragen, die der Gutachter klären bzw. beantworten muß (Gerichtsgutachten).Auch wenn der Richter beschlossen hat, dass die Gegenseite für die Gutachterkosten aufzukommen hat.
Was anderes ist es, wenn die Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt, dann kann die Versicherung angeben, was Sie geklärt haben will, dann gilt es aber nicht als Gerichtsgutachten, sondern ist parteiisch(wie Privatgutachten). Ebenso ist es, wenn Du einen Gutachter beauftragst, dann ist es parteiisch und gilt es ein Privatgutachten.
Gruß
Berichter
hi, berichter
kennst du die fragestellung des gericht´s?
wär schön, vorher!
mfg
pussi
hi,
pswolf
wenn du nicht aufpasst, denk dran:
ich bin pussi - lange krallen!
ich erwisch dich!
denk gut nach, übernimm die arbeit deiner rä!
gute nacht
pussi
Hallo Berichter,
das Unfallanalytische Gutachten wurde vom Gericht in Auftrag gegeben. Nur muß die gegnerische Versicherung dieses bezahlen weil diese den Unfallverlauf anzweifelt und mir die hälfte der Schuld anhängen will. Der Richter, die Staatsanwaltschaft, die Polizei, meine RAin geben mir da Recht und zweifeln nicht an dem Unfallgeschehen und geben dem Unfallgegner die Schuld.
Das Unfallmedizinische Gutachten(welches auch vom Gericht in Auftrag gegeben wurde) mußte ich bzw. meine RS-Versicherung zahlen.
Hallo Pussi,
lange Krallen gefallen mir!;)
Gruß pswolf
Berichter
07.03.2010, 14:19
Hallo pswolf,
mir gefallen auch die langen Krallen von pussi!
Bei mir mußte meine Rechtsschutzversicherung das Verkehrsgutachten sowie, das medizinisch Gutachten bezahlen, auch das Einfliegen des med. Gutachters dufte ich bezahlen bzw. meine RS. Der Richter hat das med. Gutachten angezweifelt, da er nicht glaubte, nicht glauben wollte, oder nicht glauben durfte, dass die Verletzung vom Unfall ist. Letztendlich hat er den Gutachter von München, ins schöne Saarland reisen lassen, um sich das schriftliche Gutachten bestätigen zulassen. Ebenso hat er das Verkehrsgutachten angezweifelt, es mußte noch ein Zusatzgutachten her, das ALLES auf Kosten meiner RS.
Trotz positiver Gutachten, habe ich meinen Prozess verloren, da er der Meinung war, ein Schneepflug braucht sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten, da es ein Sonderfahrzeug ist und dieser im hoheitlichen Auftrag unterwegs war.
Nach der Klageabweisung, stellte man mir dann die Rechnungen zu, über 30.000€ Gerichtskosten und Anwaltsgebühr(5.000€ waren schon vorher beglichen), die ich innerhalb 14 Tagen zu begleichen hatte.
Meine Anwältin bat um Aufschub, da die Sache ja in die Berufung gehen sollte. Der Aufschub wurde nicht gewährt, statt dessen kam eine einstweilige Verfügung, dass der Betrag sofort zu begleichen ist (ist völlig unüblich, aber möglich und rechtens).Man wollte damit verhindern, dass ich in die Berufung gehe, man war der Meinung ich sei nicht Rechtsschutzversichert(stand in einem Schreiben meines früheren Anwalts).
Es war das ein Irrtum des Richters und der Gegenseite, meine RS übernahm die Kosten und nun befinden wir uns in der Berufung.
Im Übrigen mein nächstes Fahrzeug wird ein Schneepflug
Viele Grüße
Berichter
Hallo,
hier mal wieder was neues von mir. Habe nun von meiner RAin endlich die Nachricht erhalten das das Unfallanalytische Gutachten endlich da ist:
Zitat:
gute Nachrichten kurz vorm Wochenende. Ich habe soeben das unfallunfallanalytische Gutachten erhalten. Eine Kopie davon erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Zusammenfassend kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, daß der Beklagten-PKW NICHT stand, sondern in Bewegung war und daß Sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 37-48 km/h unterwegs waren. Damit ist die Verschuldensfrage einwandfrei zu Ihren Gunsten festgesetllt.
Zitatende!
Nun warte ich noch auf die Stellungnahme des medizinischen Gutachters. Gegen dessen Gutachten haben meine RAin und ich Widerspruch eingelegt. Hoffe das der GA bald mal in die "Pötte" kommt und seine Stellungnahme gegen den Widerspruch gibt. Und dann hoffe ich auch, dass das Gericht endlich einen neuen Termin einberaumt.
Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Euch
pswolf
Kasandra
29.05.2010, 10:31
Hallo Pswolf,
na Glückwunsch, so langsam nimmt es ja Formen bei Dir an.
Freut mich sehr für Dich. Wünsche Dir ein schönes WE.
Grüße Kasandra
Herzblut
29.05.2010, 11:07
Hallo PSwolf,
GLÜCKWUNSCH .... die Wahrheit kommt endlich ans Licht
Jetzt kannst Du dieses schöne Wochenende wirklich genießen!
Grüßle vom Herzblut
Hallo @,
habe nun von meiner RAin endlich wegen dem neuen Termin vor dem Landgericht Bescheid bekommen.
Zitat:
Mittlerweile hat das Gericht einen neuen Termin für eine abschließende Verhandlung mitgeteilt. Dieser findet statt am 26.10.10 um 10 Uhr. Das Gericht hat Ihr persönliches Erscheinen zu diesem Termin nicht mehr angeordnet, weshalb Sie zu dem Termin auch nicht mehr erscheinen brauchen. In diesem Termin wird auch noch kein Urteil gesprochen werden. Dies wird erst ca. 2- 3 Wochen nach dem Schlußtermin schriftlich ergehen.
Zitatende!
Werde aber dennoch zu diesem Termin gehen um ggf. noch Einwände zu bringen. Die beiden, vom LG beauftragten, Gutachten(Unfallanalytisch und Unfallmedizinisch) sind ganz in meinem und meiner RAin Sinne ausgefallen.
Bin mal gespannt was bei dem Termin rauskommt und wie das Urteil ausfällt. Auch bin ich gespannt was die gegn. Versicherung macht(ob sie das Urteil annimmt oder in Revision geht).
Werde Euch auf dem laufenden halten.
Gruß pswolf
Hallo @,
hier ein kleines Update zu meiner Klage gegen die Continentale Versicherung.
Habe gestern ein Schreiben meiner Anwältin erhalten in dem sie mir mitteilt, dass der zuständige Richter schwer erkrankt ist und der Stellvertreter eine vergleichsweise Regelung vorschlägt.
Erst einmal wird der alleinigen Haftung der Beklagtenseite zugestimmt.
Aber nun der Hammer!:mad: Das Gericht regt einen folgendem Vergleichsbeschluß an:
Zitat:
1. Die Beklagten verpflichten sich gesamtschuldnerisch, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 Euro zu bezahlen.
2. Ferner verpflichten sich dei Beklagten gesamtschuldnerisch, dem Kläger in Zukunft noch entstehende matieriellen und immateriellen Schaden zu 100 Prozent zu ersetzen, soweit dieser nicht auf Versicherungsträger oder sonstige Dritte kraft Gesetzes übergegangen ist oder übergeht und aus dem Schadensereignis vom 14.07.2007 resultiert.
3. Damit sind die streitgegenständlichen Forderungen abgegolten, wobei offenbleibt, in wieweit seitens der Beklagten die etwaige Behandlungskosten aufgrund der Heilbehandlung, die der Kläger in Österreich anstrebt, zu ersetzen wären.
4. Von den Behandlungskosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 60 Prozent, die Beklagten gesamtschuldnerisch 40 Prozent.
Zitatende!:mad:
Zu Punkt 1: der erkrankte Richter hatte in der ersten Verhandlung ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro(abzgl. der bereits gezahlten Abschläge) vorgeschlagen!
Zu Punkt 3: Kann ich getrost vergessen.
Zu Punnkt 4: Ist eine Frechheit! Wieso sollte ich bei dem Verfahren, obwohl die Beklagtenseite zu 100 % Schuldig ist, die Prozesskosten zu 60 % tragen und die Beklagten nur 40%?
Mir kommt es so vor als wennd er zuständige, jetzige Richter voreingenommen ist. Werde dieser Regelung nicht zustimmen und habe dieses auch schon meiner Anwältin mitgeteilt!
VG pswolf
Hallo Pswolf,
dieser Vergleichsvorschlag des Richters ist für mich nicht nachvollziehbar und hier ist Achtung geboten!
Warum weicht der jetzige Richter mit seiner Beurteilung so gravierend ab, von der des vorher eingesetztem Richter?
"Erst einmal wird der alleinigen Haftung der Beklagtenseite zugestimmt." Wenn jetzt die alleinige Haftung für den Dir entstandenen Schaden der Beklagtenseite zurecht anerkannt wird, warum dann diese Kostenquotelung?
Was geht hier ab? Du hättest ja keine Klage eingereicht, wenn die Continentale Versicherung Leistungs- und Gesprächsbereitschaft signalisiert hätten.
Was hat Dir Deine RAin. empfohlen? Normalerweise kann man diesem Vergleich mit den hier bekannten Fakten nicht zustimmen.
MfG.
Peter
hallo peter,
warum der jetzige Richter mit seiner Beurteilung so von der seines Kollegen abweicht kann ich nicht nachvollziehen! Kann mir nur vorstellen das der jetzige Befangen ist. Ich werde, wie schon geschrieben, diesem Vorschlag auf keinem Fall zustimmen! Habe schon mit meiner Rechtsanwältin einen Gesprächstermin wegen dieser Angelegenheit ausgemacht! Sie wollte sowieso deswegen mit mir Rücksprache halten.
VG pswolf
Hallo pswolf,
ich sehe es wie Pit13. Vorsicht und Rücksprache mit Deiner Anwältin. Sofern Deine Anwältin keinen triftigen Grund für eine Annahme nennen kann, würde ICH den Vergleich so nicht akzeptieren.
Alles Gute!
MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
Hallo @,
erst einmal wünsche ich Euch eine Besinnliche Weihnachtszeit. Nun ein kleines Update:
Meine Anwältin und ich haben dem Vergleich nicht zugestimmt, ebenfalls die Gegenseite nicht. Es kommt also zu einem erneuten Termin vor dem LG mit einem angeordneten persönlichen Erscheinen. Den genauen Termin kenne ich noch nicht.
VG pswolf
Moin @pswolf :)
dir ebenfalls ein paar ruhige und stressfreie Tage -
und dann Daumendrück für deine Verhandlungen.
Hallo @,
morgen ist nun der große Tag wegen der Verhandlung gegen die Continentale Versicherung vorm Landgericht. Hoffe, es fällt alles zu meinen Gunsten aus und der Richter stimmt meinen Wünschen(OP in Wien, Schmerzensgeld u. a.) zu.
Werde morgen nach der Verhandlung berichten was rausgekommen ist.
VG pswolf
uschreider
31.01.2011, 13:33
Hallole pswolf,
wünsche dir von ganzem Herzen
VIEL VIEL GLÜCK !
1000 Grüßlein
Würmlie
Hallo,
auch von mir Daumen drücken für die morgigen Verhandlung. Da es um konkrete Fragen geht, kann man dir nur wünschen, dass die Verhandlung sofort beendet wird und nicht durch Verfahrensfragen hinausgezögert. was du brauchst sind ja Sachentscheidungen in die der Richter in der Verhandlung klären können sollte.
Gruß von der Seenixe
lizzy109
31.01.2011, 18:26
Hallo pswolf,drücke Dir für morgen ganz doll die Daumen,toi.toi.toi.LG lizzy
Hallo pswolf,
wünsche Dir für heute ganz, ganz viel Glück!
Meggy
Hallo @,
danke erst einmal für Eure Wünsche!
Habe nun mein Verfahren gegen die Continentale Versicherung beim Landgericht hinter mich gebracht.
Der Richter hat der Versicherung nahe gelegt die Behandlungskosten im Ausland zu übernehmen. Dieses hat die Anwältin der Versicherung abgelehnt. Daraufhin meinte der Richter, das mit einer entgültigen Zahlung von 34.000 Euro(was ich dann damit mache(Bezahlung Auslandsbehandlung oder nicht) bliebe mir vorbehalten)) alles abgegolten ist.
Dieses haben dann aber meine Anwältin und ich abgelehnt weil Zukunftsschäden nicht vorhersehbar sind.
Nun meinte der Richter, dass er sich was überlegt wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Auslandsbehandlung etc. Das Urteil erfolgt dann mitte Februar.
Bin mal gespannt was da rauskommt. Falls es nicht so ausfällt wie ich es gerne hätte, werden meine Anwältin und ich Klage vorm OLG beantragen.
Werde dann weiterberichten wenn das Urteil da ist.
VG pswolf
uschreider
01.02.2011, 14:44
Hallole pswolf,
erst mal super, dass du diese Verhandlung hinter dich gebracht hast.
und dann
... doppel super, dass du das Angebot nicht angenommen hast.
Tja, es ist zwar ein schönes Sümmchen, aber mit einer Abfindungserklärung - niemals.
Da hast du und dein Rechtsanwalt vollkommen richtig gehandelt. Denn, so wie du es schon geschrieben hast, weißt man nicht, wie es dir in ein paar Jahren geht.
Leider ist dies ein Fehler, den so maches UO unbewusst macht. Man sieht nur das Geld und nicht die Folgen.
Klar, reißt ein Unfall auch immer ein großes finanzielles Loch in die Finanzkasse. Aber genau das ist das, was die Versicherungen auch wissen - in der Hoffnung man fällt auf das Angebot herein und unterschreibt.
Halte dir jetzt ganz fest die Daumen, dass das endgültige Urteil noch mehr als positiv für dich ausfällt.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
ronja2007
01.02.2011, 15:28
Hi, Respekt das Du Rückrat zeigt und dem schnöden Mamon wiederstanden hast, meine Unfallgenerichen Versicherung hat mir voriges Jahr angeboten, weil keine Besserung mehr zu erwartet wird, mir eine Abfindung zu zahlen und ich war nicht dagegen, weil ich dachte dann hast Du deine Ruhe, mein Anwalt bejahte es dann auch und dann kam der Hammer, Sie boten mir 24000€ an mit den Hinweis damit sind alle Schäden abgegolten und da haben wir gleich die Bremse gezogen, denn nach unsere Rechnung Anwalt und der meinen kamen wir über 432000€ und dann noch die Rentenbeiträge die ja viele dabei vergessen und Lohnerhöhung ist ja auch nicht drinn, denn wen wir arbeiten würden, würden wir ja auch regelmäßig Lohnerhöhung erhalten und was ist mit Behandlungskosten?, also wie gesagt wir haben Dankend abgelehnt mit dem Hinweis das wir uns selbst melden, was wir aber nach reiflicher Überlegung sein lassen, weil keiner weiß wie es kommt, siehe Finazkrise, also Wolf immer schön aufpassen und 7mal drüber schlafen und dann immer noch nicht, also viel Glück und kämpfe weiter für dein Recht, hast eh schon lange warten müssen, da kommt es auf ein paar Tage nicht an.
Hallo @,
habe nun heute mein Gerichtsurteil vom 15.02.2011 erhalten.
Darin wird die Versicherung meines Unfallgegners verurteilt, mir ein weiteres Schmerzensgeld(18.000.,00 Euro habe ich schon erhalten) in Höhe von 27.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.01.2009 zu zahlen.
Des weiteren ist die Versicherung dazu verurteilt worden, mir alle in Zukunft noch entstehende materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen.
Leider hat das Gericht nicht dem entsprochen, dass ich die Auslandsbehandlung in Wien bekomme. Es gäbe zwar die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung einzulegen. Aber meine Anwältin hat mir dazu abgeraten, zumal tatsächlich entstehende Arztbehandlungen über die Position Zukunftsschaden künftig geltend gemacht werden können.
Das war nun erst einmal meine "Unendliche Geschichte".
VG pswolf
Hey:)....pswolf,
wir freuen :D uns total für Dich. Zu 98% ist Deine Klage doch gut ausgegangen.
Ganz lieben Gruß
Kai-Uwin
... 27.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.01.2009 ...
Hallo pswolf,
da hat sich der Aufwand an Nerven und Stress und Zeit und Diskussionen und Erfahrunsgaustausch doch gelohnt.
Schön das Du Dein Recht durchsetzen konntest und dass sich die Continentale erklären lassen konnte, welche Ansprüche ihre Versicherten haben.
Bedauerlich für alle Continentale Versicherten: Mit der Überschußbeteiligung wird es jetzt erstmal wieder etwas weniger. Weil die Versicherung offensichtlich nicht in der Lage ist das bestehende Recht so anzuwenden wie es ist, sondern Nachhilfe vom Gesetzgeber benötigt sind den Versicherten neben den Kosten des unnötigen Streits auch noch rund 3800 Euro Zinsen flöten gegangen.
Liebe Continentale-Versicherte,
da die Continelae nun diese Gelder nun bei Euch einsammeln wird, wird sich zwangsläufig das Leistungsvermögen verringern. Dadurch wird es in Zukunft noch ein bischen schwieriger berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Deshalb zieht die richtigen Konsequenzen:
1. Habt ihr eine Unfall und/oder BU-Versicherung: Schließt eine Rechtschutzversicherung ab (und zwar bei einer Versicherung, die nichts mit der Continentalen zu tun hat).
2. Habt ihr eine Unfallversicherung und eine BU bei der Continetalen: Kündigt die Unfallversicherung und schließt diese bei einer anderen Versicherung neu ab.
Liebe Continental-Marketing-Leute,
nun könnt ihr eine neue Headline in euren Anzeigen verwenden:
"Unsere Versicherten erhalten Traumrenditen mit bis 5 % über dem Baiszinsatz".
Ich bin sicher dass viele auch auf dieses Versprechen hereinfallen, dass wie so vieles von Euch nicht so ganz richtig ist und nicht so ganz falsch ist.
Grüße
oohpss
Hallo pswolf,
meinen herzlichen Glückwunsch, ich freue mich mit Dir.
Vielen Dank auch für das Einstellen des Ergebnisses.
Wünsche Dir alles, alles Gute
Meggy
Sunshine3005
05.04.2011, 20:41
Hallo, erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg und super das Du es durchgezogen hast und für Dein Recht gekämpft hast. Habe den Blog mit Interesse verfolgt......
Bei mir steht ähnliches an, hatte Anfang Dez. 10 einen Wegeunfall mit Personenschäden /7 Wochen arbeitsunfähig/ aktuell immer noch starke Schmerzen/ und zur Krönung ist der Schaden an meinem Wagen auch noch nicht reguliert...! Orignal-Aussage vom Sachbearbeiter der Conti. an meinen Anwalt, welcher mehrfach nach aktuellen Stand gefragt hat + Klage angedroht hat: Seien Sie froh das der Unfall nicht aus Dez. 09 ist !
Was glauben die eigentlich, das wir alle das Geld für Reparaturen auf dem Tisch liegen haben und vorstrecken können und körperlicher Schaden /Schmerzen scheinen ja wohl auch kein Problem zu sein... Wir haben Anfang April und ich habe immer noch Einschränkungen und die Versicherung träumt weiter vor sich hin... Hätte mir echt gewünscht der Unfallverursacher wäre bei einer anderen Versicherung... Naja, nun gehen halt die Kosten nach oben, da Abwicklung nun über Anwalt + Klage läuft...
Schade, aber ich habe weder die Kraft noch die Lust mich weiter so hinhalten zu lassen. So kann man Kosten auch noch oben treiben liebe Continentale.....Auf vernünftigen Gesprächsniveau hätte man sicherlich die Anwaltskosten u.ä. vermeiden können.... Naja
Hallo @, hallo Sunshine3005,
vielen Dank erst einmal vielen Dank für Eure Glückwünsche.
@ Sunshine3005:
Erst einmal begrüße ich Dich hier im Forum ganz herzlich! Berichte doch mal was dir genau passiert ist. Das wäre wichtig um Dir zu helfen.
Die Regulierung der Schäden an meinem Motorroller und meinen, bei dem Unfall zerstörten bzw. beschädigten, Sachen hat die Versicherung ja relativ schnell, nach Einschalten meiner Anwältin, reguliert. Auch hatte die Versicherung am Anfang auch den Unfall voll anerkannt und mir auch schon Schmerzensgeld gezahlt.
Erst nach fast 2 Jahren hat sie die Zahlungen mit der Begründung eingestellt das ich eine Teilschuld an dem Unfall gehabt hätte. Dieses wurde aber zum Glück durch Gutachten abgeschmettert, so dass die Versicherung zahlen mußte.
Wenn Du Glück hast, läuft alles ganz schnell aber mach Dich auf einen, mindestens, zweijährigen Kampf mit der Versicherung gefasst.
VG pswolf
Sunshine3005
04.05.2011, 20:28
Hallo, leider kann ich heute erst antworten, da mein pc ausgestiegen ist und ich die letzten Mal nur über einen Fremd-PC surfen konnte..:(
Was ist bei mir passiert?
Also ich hatte Anfang Dez. einen unverschuldeten Wegeunfall . Musste mein Auto aufgrund Hinternis zum Stehen bringen, nach längerer Standzeit fuhr mir nachfolgender PKW auf meinen stehenden PKW. Folge 7 Wochen arbeitsunfähig HWS/LWS/BWS. Danach wieder arbeiten gegangen mit Schmerzen (nach 1,5 h hätte Sitzen/Stehen hätte ich vor Schmerzen heulen können). D-Arzt konnte aber keinen WS-Bruch oder -Vorfall feststellen und sagte er könne nichts mehr machen, da müsse ich mich wohl an meinen Hausarzt wenden. Der schickte mich zum Oesteopathen . Super Idee jetzt Anfang Mai bin ich endlich schmerzärmer , aber auch um 400 Euro ärmer, da ja keine Kassenleistung.
PKW konnte ich Ende APril endlich reparieren lassen (solange hat sich die Freigabe der gegn. Versicherung rausgezögert).
Schmerzengeld ist bis heute noch nicht mal eine Stellungnahme eingangen. Aber Anwalt ist im regen Schriftverkehr mit der "unfreundlichen" gegnerischen Versicherung....:mad::mad: Das Geld für die Behandlung beim Oesteopathen werde ich wohl auch nie wiedersehen....:mad:
Bin echt begeistert, Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit inkl. Stress dadurch mit Arbeitgeber und sowohl bei der Reparatur des PKW als auch beim Schmerzensgeld etc. wird Du hingehalten... Bin doch kein Simulant oder ähnliches. Also ich bin echt bedient. Ich weiss nicht was das soll, wollen die Versicherungen zukünftig alle Unfälle über Klagen abgewickelt haben und damit die Kosten noch weiter nach oben schrauben....
Naja, bei mir ist ja alles noch am Laufen, aber ich würde mich gerne wieder melden, wenn ich meine Hilfe zu brauchen. Aktuell kann ich nur immer wieder nachhaken und gemeinsam mit meinem Anwalt die Versicherung unter Druck setzen... :D
Sunshine3005
25.05.2011, 17:54
Hallo, hier bin ich wieder oder immer noch und noch wütender als vorher..
Habe heute ein Brief von der Versicherung erhalten, Inhalt: Meine 7,5 Wochen Krankheit nach dem Unfall (HWS,LWS,BWS) waren eigentlich gar kein HWS-Syndrom sondern ich würde mir das nur einbilden, weil
1) der Unfallversucher gar keine Symtome hat
2) die Schadenintensität an meinem PKW zu gering ist
3) eine Studie von der Uni Münster 1999 ergeben hätte, das sich Patienten sowas einbilden können.
Hallo Ich war 7 Wochen kaum bewegungsfähig (bzw. stark eingeschränkt und das über Weihnachten und Silvester und das habe ich mir eingebildet und die Schmerzen habe ich mir auch nur eingebildet ? Was soll das ? Ich habe im April/Mai sogar noch private Behandlungen beim Oesteopathen gehabt, um die Unfallfolgen loswerden.
Und nun bilde ich mir alles ein? Und das ich Nutzungsausfall für die Reparaturdauer meines PKWs beantrage, das unterstützt nur die Harmlosigkeit des Unfalls ?
Bitte helft mir ? Ich weiss einfach nicht weiter ? Warum spricht man mir meine Schmerzen ab ? Werde morgen erstmal versuchen was mein REchtsanwalt dazu sagt .... Wenn Ihr ähnliche Erfahrung habt und mir erzählen wollt wie es ausgegangen ist , wäre ich euch dankbar...
Sunshine3005
Hallo, hier bin ich wieder oder immer noch und noch wütender als vorher..
Hallo,
DAS ist es was die Versicherung erreichen will. Jegliche emotionale Stabilität angreifen und den Anspruchsberechtigten zermürben.
Ihre Taktik beinhaltet unberechtigte Vorwürfe, Behauptungen und Diffamierungen.
Aber rechtlich alles so abgesichtert, dass denen kaum beizukommen ist.
[/QUOTE]Hallo Ich war 7 Wochen kaum bewegungsfähig (bzw. stark eingeschränkt ...[/QUOTE]
Beweise sichern! Zeugen notieren. (alle, auch Daten vom Postboten und dem Weihnachtsmann aufschrieben, soweit die das mitbekommen haben.)
Alle Arztberichte sichern.
Medikation dokumentieren.
Einschränkungen notieren.
ALLES!
Und nun bilde ich mir alles ein?
Nein, nicht Du bildest Dir das ein, sondern jedes Unfallopfer mit einer ähnlichen Schadensursache bildet sich das ein, biuldet sich die VErsicherung ein und stellt die Behauptung auf.
Es geht nicht um Dich. Du interssierst die Versicherung überhaupt nicht. Es geht um das Geld der Versicherung. DAS interessiert die. DU bist nur eine Nummer und die wechseln andauernd. Aber das schöne Geld, dass der Maßstab für den Erfolg der Versicherung ist, DAS interessiert sie brennend.
Was Du erlebst haben die Versicherungen an tausenden von UO ausporbiert und perfektioniert. Über Ihren Verband, über Forschunsgarbeiten der EU und über sebst beauftragte Studien manipulieren Versicherungen Studien und deren Ergebnisse, um es den UO schwerer zu machen ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Da alle VErsicherungen global vernetzt sind, ist es ihnen ein leichtes in einem Land eine Studie mit dem gewünschten Ergebnis zu "generieren". Dies publizieren zu lassen und dann in anderen Ländern dieses Ergebnis anhand "neuer" Studien nachzubilden.
Du brauchst einen Fachanwalt. Die Kosten wir der Schädiger zahlen müssen.
Du brauchts einen unabhängigen Schadensgutachter (z.B. Schmidt, Berlin). Auch den wird die Versicherung zahlen müssen.
Du brauchst Gelassenheit, wenn Dich Schreiben der Versicherung erreichen.
Bitte helft mir ?
Schau Dich im Board um: Es ist in diesem Rechtsstaat völlig normal, was die Versicherung mit Dir macht. Du bist nicht nur ein Unfallopfer, Du bist mit dem Unfall auch ein Opfer der Strategien und Machenschaften der Versicherungen innerhlab unseres Rechtssystems.
Am besten machst DU einen eigenen Threat auf, in dem Du Dich anhand des Fortgangs der Ereignisse und "Behandlung" durch die Versicherung an die Boardmitglieder wendest.
Ich weiss einfach nicht weiter ?
Deshlab herlfen Dir hier Menschen, die das alles schon mehr oder weniger durch haben.
Warum spricht man mir meine Schmerzen ab ?
Taktik um Dich weich zu klopen. Die wollen dass Du zu der Erektniss kommst, dass DU froh sein kannstk, wenn Du überhaupt etwas bekommst.
Ein guter Fachwanwalt könnten einen geharnischten Antwortbrief aufsetzen und den Sachbearbeiter in seine Grenzen verweisen. Allerdings würde die snichts an der grundsätzlichen Taktik ändern.
Werde morgen erstmal versuchen was mein REchtsanwalt dazu sagt ....
Ist es ein Fachanwalt?
Wenn Ihr ähnliche Erfahrung habt und mir erzählen wollt wie es ausgegangen ist , wäre ich euch dankbar...
Da hast Du hier aber viel zu lesen, denn die meisten sind im Board, weil sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Eingfach mal (ganz viel) Zeit nehmen und durchlesen, was so berichtet wird und wurde.
Grüße
oohpss
Hallo Sunshine3005, hallo @,
habe mal wieder Neuigkeiten in meinem Kampf gegen die Continentale Versicherung(siehe meinen Thread: KSR-Maßnahme durch die BG).
Bin jetzt seit dem 09.05.2011 wieder in der BGUK Murnau. Erst habe ich bis zum 23.05. an einer KSR-Maßnahme(ist eine Art verstärkte Physioterapie) teilgenommen in der Annahme, dass ich nochmals wegen meiner Einsteifung vom Knie, Bewegungslosikeit der Patella und Verknöcherung der Innen- und Aussenbänder operiert werde. Leider wurde meine Hoffnung durch den Erstbehandelnden Oberarzt dort zunichte gemacht bis ich mich an den stellvertretenden Klinikleiter der BGUK Murnau gewandt habe und ihm meine Geschichte erzählt habe.
Wurde daraufhin dann am 23.05. auf die Chirurgische Abteilung verlegt worden und am 25.05. erneut(mit Erfolg, so wie ich es haben wollte) operiert worden.
Habe nun wieder meine Anwältin konsultiert und es ihr erzählt. Sie meinte nun, dass mir wieder Schmerzensgeld zusteht. Ich solle ihr nur nachweisen, wie lange der Klinikaufenthalt sowie die anschließende BGSW dauert und dann wird sie die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Wie ihr seht, kämpfen lohnt sich immer auf alle Fälle.
Werde weiter Berichten!
VG pswolf
Quack_BLN
27.05.2011, 21:19
2) die Schadenintensität an meinem PKW zu gering ist
Wer gibt einen das Recht darüber zu Urteilen?
Als ich an eine Kreuzung (Tempo 30) heranfuhr, blinkte ich Rechts.
Beim reinfahren in die Kreuzung bog ich dann Rechts ab, am Rechten
Fahrbahnrand stand als letzter ein PKW. Als ich nun anfuhr (im zweiten
Gang) weil ich ja eingebogen ca. 20KmH fuhr ich an diesem PKW vorbei.
Dieser fuhr (ohne das ich Blinker sah, weder davor noch danach) aus
dieser Parklücke heraus in meine Rechte Beifahrertür, ich bremste und
kam ca 1,5 meter weiter zum stehen. Mein Wagen war von der Tür bis
zum Heck zerkratzt und Zerbeult.
Der Aufprall war MINIMAL
Der Schaden sehr GROß
Ich prallte mit dem Brustkorb anscheinend gegen die Tür und Lenkrad,
Airbag löste nicht aus. Mir tat die Brust nur leicht weh..
Die Polizei kam, nahm alles auf und ging wieder.. bereits 1 Stunde später
nahm ich Nackenschmerzen wahr.., Brustschmerzen... meine Luft begann
zu schwinden.. ich konnte kaum noch stehen.. Knieend und liegend war es
auch nicht möglich.. ich bekam Angst...
3 Stunden später brach ich nach Sauerstoff Japsend zusammen..
Feuerwehr kam, Notaufnahme, NOT-OP .. auf der Intensivstation kam ich
wieder zu mir...
Diagnose: Quetschung der Lunge, folge: Traumatischer Pneumothorax,
vollständiger Kollaps der Linken Lunge folge: Quetschung des Herzens was
zur folge hatte das ich fast einen Infarkt auf dem OP Tisch bekam..
Schaden: Folgeschaden genau nach 6 Monaten, wieder die selbe Seite Kollabiert,
Lunge ist irreparabel beschädigt, ich muss mich auf ein Langzeitschaden
einstellen und damit umgehen können. Es kann alle paar Monate nun
passieren, jedes mal wenn dieses passiert darf ich für 3-6 Monate nicht
fliegen, Langzeitflüge (zb. USA) sind Tabu, da dieses im Flug passieren
kann und dort kann mir keiner helfen.
Urlaube immer nur da wo Krankenhäuser sind, Tauchen ist absolut Tabu..
und überhaupt, die folge kosten (ich bin Selbstständig) sind immens..
ich muss meine Selbstständigkeit aufgeben...
Das alles weil es mit knapp 20KmH gerummst hat :(
Ich bin knapp 30, in der Blüte meines Lebens.. ich wollte die Welt gerade entdecken...
Abgestempelt zum Langzeitkranken - was mir ehrlich gesagt übelst aufstösst wenn ich so etwas lese: Aufprallgeschwindigkeit zu Gering.. gehts denen noch gut?
PS: bis heute hab ich nicht einen Cent reguliert bekommen... der Unfall war im Okt. letzten Jahres...
Sunshine3005
27.05.2011, 22:12
Hallo,
danke für Eure Unterstützung...
PS_WOLF hoffe Dir geht es bald wieder richtig gut . Drücke Dir die Daumen, das die OP den gewünschten Erfolg bringt.
Quack_BLN, Drücke Dir die Daumen , das Du auch bald Erfolg hast in Deinen Bemühen Dein Recht zu bekommen..
Rückmeldung an Euch: Ich habe einen Fachanwalt,!
Die Klage rollt, der Arzt schreibt nochmal einen zusätzlichen Bericht und jetzt heisst es abwarten...
Und ich werde durchhalten damit die Damen und Herren der Versicherung merken, das Sie mit uns nicht alles machen können.
Ich habe die Kraft weiterzumachen und eine Rechtschutzversicherung , die mich unterstützt und ich hoffe das die Versicherungen merken, wenn wir uns wehren, das sie damit kein Geld verdienen, die Menschenwürde und Gefühle mit Füssen zu treten.:rolleyes:
Man merkt ich habe mich wieder ein wenig abgeregt:cool:
Hallo,
wenn alles so einfach zu erklären ist....niedrige Geschwindigkeit....wenig Blechschaden....also kann auch den Autofahrer/Mitfahrer nix passiert sein.:rolleyes:
Warum werden für die Testversuche dann immer Dummy's und nicht mal diese klugen Theorie-Gutachter genommen....kann ja nix passieren;).
Ich wünsche Euch viel Glück (uns auch;))
Lieben Gruß
Kai-Uwin
... Warum werden für die Testversuche dann immer Dummy's ...
Hallo Kai-Uwin,
mal ein allgemeiner Tip:
Wer mit Gutachtern zu tun hat, die diese Studien heranzuziehen um nachzuweisen, dass die Schdensschwelle nicht unterschritten wurde, sollte sich einmal mit der Kritik an diesen Studien auseinandersetzen.
ALLE Studien gehen von einem Idelaverhalten der Verkehrsteilnehmer aus. Das heißt, die UO müssen so gesessen haben, wie die Dummys im Test. In der Regel Kopf nach vorne, beide Hände am Lenkrad, kerzengerade Haltung und keinerlei Bewegungsablauf im Rücken, im Hals, in den Armen, in den Schultern.
Sobald bei einem UO aber ein Bewegungsablauf während des Unfallereignisses vonstatten ging, sind die Dummy-Studien für den Popo. Und wer beim abbiegen den Kopf über die Schulter drehte (wie es lt. Fahrschule gelehrt und (so glaube ich) laut StVo gefordert ist), der verhält sich schon nicht mehr Dummygemäß.
Die meisten Dummy-Studien haben also einen SEHR begrenzten Aussagewert. Gemeinsam mit einem fähigen Anwalt und einem fähigen privaten Gutachter sollte man als solche Stellungnahmen von Sachverständigen immer auseinandernehmen können.
Nach meiner Meinung sollte man dem Sachbearbeiter der Versicherung auch klar machen, dass er - soweit er sich auf Studien zur Ablehenung bezieht - einerseits angeben soll auf welche Studien er sich konkret bezieht (damit man seine pauschalen Angaben qualifiziert überprüfen kann und dass er angeben solle, welche Umstände des Unfalls er als Tatsachen behauptet, also z.B. Körperhaltung des UO während des Unfallereignisses, Bewegungsabläufe des UO während des Unfalls etc.). Nach meiner Meinung sollte dieses Schreiben ein Anwalt aufsetzen um dem Sachbearbeiter von Anfang zu verdeutlichen, dass es sich bei Dir nicht um ein 08/15-UO handelt.
Viel Erfolg.
Grüße
oohpss
Sunshine3005
27.09.2011, 20:58
Hallo zusammen,
wollte Euch nur über die aktuelle Situation unterrichten, hab Euch nicht vergessen*.*
Aber in den letzten Monaten gab es über meinen Anwalt immer wieder
einen fruchtlosen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung mit div. Fristsetzungen. Erfolglos...! Da wird in Frage gestellt, warum ich die zugewiesene Werkstatt zur Reparatur aufgesucht habe. Wobei mir
die Gegn. Versicherung diese zugewiesen hat etc. Man behauptet ich wäre während der Krankheit Auto gefahren (nachweislich bin ich das nicht) etc...
Naja, Ende vom Lied die Klage ist seit 4 Wochen auf dem Wege und nun heisst es wieder warten. Sobald es ein Ergebnis gibt, melde ich mich wieder . Vielleicht kann ich dann auch mal irgendjemand hier im Forum helfen... Liebe Grüsse
Hallo @,
meine Rechtsanwältin hat am 26.08.2011 wegen meiner erneuten OP in Murnau eine neue Schmerzensgeldforderung an die Continental Versicherung gestellt. Die Versicherung hat meiner Anwältin nun am 06.10.2011 mit folgendem Schriftsatz geantwortet:
Zitat:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin ....,
wegen personeller Engpässe kommen wir erst jetzt auf den Vorgang zurück,wir bitten um Entschuldigung. Wegen weiterer Behandlungen Ihres Mandanten fordern Sie ein weiteres Schmerzensgeld.Hierzu möchten wir
auf das seinerzeitige Urteil des LG Passau - S.7,3.Absatz - verweisen.
Dort heißt es:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes standen die gesundheitlichen Dauerfolgen der Unfallverletzungen im Vordergrund. ... .(Letzter Satz dieses Absatzes). Verbunden ist dies mit einer Schmerzsymtomatik und der zukünftigen Notwendigkeit von weiterer Behandlung auf unbestimmte Zeit.
Das Landgericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes bereits weitere Behandlungen/Operationen berücksichtigt und wertmäßig erfasst.Wir können deshalb ein weiteres Schmerzensgeld derzeit nicht erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Continentale Sachversicherung AG
Zitatende.
Darauf hin hat meine Anwältin folgenden Schriftsatz an die Versicherung gesendet:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 06.10.2011 und können uns Ihrer Auffassung, dass das Landgericht bei der
Bemessung des Schmerzensgeldes weitere Operationen bereits wertmäßig
erfasst hat, nicht anschließen.
Im Urteil des Landgerichts Passau (Seite 7, 3. Absatz) gibt das Gericht nur
die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. .............
wieder. Der Sachverständige hat in seinem Gutachten angegeben,
dass die Verletzungsfolgen mit einer Schmerzsymptomatik verbunden sind
und weitere Behandlungen notwendig machen. Mit keinem Wort aber hat
das Landgericht Passau die Tatsache, dass künftig evtl. weitere Operationen erforderlich sind betragsmäßig beim ausgeurteilten Schmerzensgeld bereits erfasst.
Wäre dies vom Landgericht gewollt gewesen, wäre sicherlich keine Verurteilung zum Ersatz der in Zukunft noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden erfolgt. Dann hätte sich das Landgericht auf den Ersatz der materiellen Schäden beschränkt.
Es verbleibt daher bei unserer Forderung im Schreiben vom 26.08.2011.
Wir erwarten nunmehr eine Zahlung bis
21. Oktober 2011.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwälte -
Zitatende.
Da sieht man mal wieder, wie sich Versicherungen weigern auf berechtigte Schmerzensgeldforderungen einzugehen obwohl sie vom Gericht dazu verurteilt worden sind.:mad:
Aber nicht mit mir. Ich bin mir jetzt am Überlegen, ob ich meiner Anwältin zu sagen, dass ich, zusätzlich zu den Schmerzensgeldforderungen, eine Art zusätzliche Unfallrente von der Versicherung verlangen könnte.
Was meint Ihr dazu?
VG pswolf
Quack_BLN
15.10.2011, 14:21
Hi Pswolf,
mit großen Interesse verfolge ich ja deine Story.
Was mich immer nur stutzt ist die Tatsache, dass Versicherung ja mit
Abfindungen oder Generalvollmachen versuchen, die Opfer abzuspeisen, Sie
für die in Zukunft entstehenden Schmerzen durch OPs, Verletzungen die
Unfallbedingt aufgetreten sind nicht mehr zu Entschädigen. Obwohl Sie
vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, solang es keine Abtretungserklärungen vom Opfer gibt.
Wozu sich die Mühe machen eine Abfindung zu schreiben und dem Opfer
unterzuschieben, wenn das Gesetz dort sagen würde, - Ihr bekommt
für weitere Folgeschäden kein Geld mehr - Absoluter Hohn
Halt uns bitte auf dem laufenden,
Quack
Hallo @,
habe gestern von meiner Anwältin folgenden Schriftsatz der Continentale Versicherung erhalten::mad:
Zitat:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin ....,
das LG Passau hat ausgeführt, dass bei der Bemessung des Schmerzensgeldes die gesundheitlichen Dauerfolgen im Vordergrund gestanden haben.
Damit sind die weiteren Behandlungen -somit auch die OP`s- immateriell bereits abgegolten.
Wir können dem Wunsch Ihres Mandanten -Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes- nicht nähertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Continentale Versicherungs AG
Zitatende!
Daraufhin hat meine Rechtsanwältin bei meiner Rechtsschutzversicherung erneut um Deckung für ein gerichtliches Verfahren angefragt.
Wie ich es jetzt nun sehe, wird die ganze Sch..... wieder von vorne losgehen::mad:
- Gutachten über Gutachten,
- ein langes hin und her im Schriftwechsel,
- Gerichtliche Verfahren.
So langsam hängt mir das alles aus dem Hals heraus und ich habe keine Lust mehr! Ich kann vor lauter Schmerzen nicht mehr aus den Augen schauen und wenn so eine Schmerzattacke losgeht, dann schießen mir die Tränen in die Augen und Schreie vor Schmerzen(und das als Mann, schäme mich manchmal dafür!).
Werde weiter berichten!
VG pswolf
Hi pswolf
du hast damals geschrieben dass beim letzten Urteil die Versicherung für Folgeschäden
weiterhin eintreten muss - jetzt das - das muss zermürben, aber es gilt mal wieder
Probieren dürfen sie es, aber nicht damit durchkommen
Die Strategie der Versicherungen ist doch mal wieder allzu gut bekannt
Also Kopf hoch und durch - du kennst die Maschinerie - Recht ist was Recht ist, da kann eine Versicherung sich noch so winden -
Also MUT, wir sind bei dir und unser Beistand soll ein kleines Pflaster auf deiner verwundeten UO-Seele sein
Ich weiß, du bleibst dran und wirst sehen: Gottes Mühlen mahlen langsam - ab sie stehen niemals still.
LG Teddy
xsilviax
29.10.2011, 22:50
Hallo pswolf,
ja es ist immer wieder das gleiche mit den Versicherungen.
Ich frage mich manchmal auch,welche Menschen,oder ob man diese überhaupt noch als Menschen bezeichnen kann,dort arbeiten.
Du schreibst,dass Du vor lauter Schmerzen schreien,oder sogar weinen musst.Das kann ich sehr gut nachvollziehen,auch wenn Du ein Mann bist.
Du brauchst Dich aber dennoch nicht dafür zu schämen,denn wer solche Schmerzen nicht hat kann das gar nicht nachvollziehen wie das ist.
Egal ob,Kind,Frau,Mann,oder ältere Leute,wir sind alles nur Menschen,die Schmerzen nur bis zu einem gewissen Punkt ertragen können.
Gebe Bitte nicht auf und lass Dich von denen nicht unterkriegen,denn irgendwo auf dieser Welt wird es doch wohl noch ein Funke von Gerechtigkeit geben!Daran halte ich mich auch fest,wenn ich mal wieder Tage habe,an denen mir auch alles sinnlos erscheint.
LG silvia
Sunshine3005
06.12.2011, 19:55
Hallo pswolf,
halte durch und lass Dich nicht unterkriegen... Das versuchen die Kollegen von den Versicherungen anscheinend jetzt vermehrt und
scheint ja auch oft zu gelingen, das sich die Betroffenen zurückziehen und sich weiter demütigen lassen...
Ich werde genau wie Du um mein Recht kämpfen ...
Ich drücke Dir die Daumen und lass Dich nicht einschüchtern...
PS. Ob diese Damen und Herren im Privatleben genau so skrupellos handeln ?
Man soll ja nichts böses wünschen aber manch einem würde die Erfahrung , die Du oder auch jedes andere Opfer gemacht hat , den guten DAmen und Herren auch nicht schaden , um einfach mal zu sehen wie es uns so geht ..
Ich wünsche Dir noch ein schönes Nikolausfest und ein wenig Ruhe die nächsten Tage....
LG Sunshine3005:)
Andreas 43
06.12.2011, 20:26
Hallo pswolf
Ich habe deine Story auch gelesen. Diese Sache ist mir nicht fremd. Auch ich hatte einen sehr schweren Unfall 2003 und seitdem Schmerzen und ich meine Schmerzen, so dass selbst meine Kinder mitgeweint haben, wenn ich trotz starker Schmerzmittel an die Decke gesprungen bin.
Ich kämpfe seit 8 Jahren gegen die Versicherungen und meinen Arbeitgeber wegen des Unfalles.
Ich war des öfteren soweit, dass ich alles hinschmeissen wollte. Sogar meine Ehe hing am seidenen Faden.
Zudem kam es noch dazu, dass ich mich veränderte. Ins negative. Ich wurde richtig aggressiv zu meinen Kindern, zog mich immer mehr zurück und war völlig antriebslos (bin ich heute noch trotz Therapie). Bis dann eine chronifizierte PTBS diagnostizierte wurde. Ganze 6 Jahre nach dem Unfall.
Wenn dann noch Versicherungen kommen und das Ganze künstlich hinauszögern, die wirklich über Leichen gehen, kann man gar nicht so viel essen wie man ko..en könnte.
Wenn man dann noch liest, wieviel Gewinn diese V..b..ch.r jedes Jahr einfahren
Dies ist kaum auszuhalten. Auch ich bin bei dir und wünsche sehr viel Durchhaltevermögen in deinem Kampf. Wir alle müssen kämpfen damit die Versicherungen und die Gutachter immer öfter in ein schlechteres Licht gerückt werden. Denn nur die sind es, die sich auf unsere Kosten ihre Taschen großzügigst füllen.:mad:
Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen.
Gruß
Andreas
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