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Vollständige Version anzeigen : SG-Gutachten negativ - und nun?


Dueper1
31.08.2009, 15:11
Hallo
wer hat ein paar Tips wie ich mich verhalten kann-
ich bin Selbständig und habe eine Reifendienst ohne Angestellten -habe einen Bizeps-Sehnenabriß am Ellenbogen erlitten-dieser ist auch nach langen hin u.her anerkannt-
mit diesem abriss verbunden sind ständige Schmerzen und erheblicher Kraftverlust der bei meiner Tätigkeit nicht unrelewand ist -die BG schickt mich zum Gutachter dieser bescheinigt weniger 10% MDE die BG sagt Pech gehabt-
ich habe Klage eingereicht beim Sozialgericht es wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben und dieser geht wieder von einer geringen (unter 20% ) aus -es werden bei den Untersuchungen immer nur Bewegungseinschränkungen beurteilt und diese hab ich ja so gut wie nicht-
deweiteren bin ich nach meinem Berufs Risiko mäßig eingestuft worden .
Ich kann definitiv keine Lasten heben und habe wegen Fehlhaltungen und Fehlbeanspruchungen schon Schultergelenke und den anderen Arm in Mitleidenschaft gezogen dieses wird auch Gutachterlich belegt-(habe mir Aushilfskräfte gesucht um das Geschäft bedingt am Leben zu halten)
wehr kennt einen ähnlichen Fall und kann man mich al Arbeitnehmer verpflichten ?
Mario

derosa
31.08.2009, 16:39
Hallo Mario,
schön, dass du zu uns gefunden hast.

Waren die Gutachter von der BG bzw. Gericht gestellt? Meine Frage deshalb, weil ich es schon etwas sehr sonderbar finde, dass diese Ärzte deine Kraft nicht getestet haben. Ich selber habe eine kaputte rechte Hand und die Gutachter testen auch immer meine Kraft. Deshalb gehe ich davon aus, dass dir die Gutachter gestellt wurden.
Kleiner Tipp für die Zukunft: Traue keinem Gutachter, der dir von der BG vorgeschlagen wird. In der Regel stehen die in einer gewissen Abhängigkeit zur BG.

Hast du einen guten D-Arzt, der dich behandelt? Wenn nicht, suche dir einen. Am besten hier im Forum unter Gutachter gesucht den Fachbereich und Ort nennen. Von dem solltest du dir einen ausgiebigen Befund erstellen lassen und dabei die täglichen beruflichen Beschwerden berücksichtigen lassen.

Wenn ich dich recht verstehe hat das Sozialgericht deine Klage gegen die BG abgelehnt, weil deren Gutachter zum gleichen Ergebnis kam, wie der vorherige. Dann hast du jetzt die Möglichkeit, innerhalb der Frist, Einspruch zu erheben.

Was mir bei dir als Selbständiger etwas Sorge bereitet ist, dass die BG deinen Beitragssatz (Gefahrenklasse) erhöht, wenn die dir mehr zahlen. Vielleicht ist meine Sorge aber auch verkehrt. Da hat hier sicherlich jemand mehr Erfahrung als ich.

Alles Gute
Derosa

Dueper1
31.08.2009, 18:03
Hallo schön das sich so schnell jemand meldet
ein Gutachter ist von der BG und einer vom Gericht gewesen aber der vom Gericht ein totaler Spinner er hat das erste fast nur abgeschrieben -und dem hab ich auch gesagt das ich einen Reifendienst betreibe und kein Computergeschäft er möge das berücksichtigen -ich war bei dem bis 17,00 zur Begutachtung und das Gutachten ist vom gleichen Tag-eigentlich wollte er sich noch belesen-
Nein die Verhandlung steht noch aus -wollte noch son paar Tips im Vorfeld man weis ja nicht wie die ticken-behandeln mit Schmerzmitteln und Massagen tut nur mein Hausarzt- ich hab nun Angst das der Richter sich nur auf das sch... Gutachten beruft .

Mario:mad:

JoachimD.
31.08.2009, 19:15
Hallo Mario,

Du schreibst von Gutachten die sich sehr gleichen! Ich weis nicht wie alt die Gutachten sind! Man kann auch ein Gutachten anfechten!
Dafür wäre es aber besser ein Rechtsanwalt macht dies! Allerdings muss man da Fristen einhalten! (http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/gutachten-anfechten/)
http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/gutachten-anfechten/ (http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/gutachten-anfechten/)
Denn bei Dir scheint einiges schief gelaufen zu sein! ich weis auch nicht ob Dir die BG drei Gutachter genannt hat! Wenn das nicht geschehen ist das ein Grund alle zwei Gutachten abzulehnen! Ich würde mit so einem Krankheitsbild unbedingt zum Orthopäden gehen!
Ein Hausarzt ist gut mal für eine Grippe udgl. aber weniger für so etwas! Die ganze Geschichte ist so angelegt, dass wir als Unfallopfer, BKs immer den kürzeren ziehen! Wie das Arbeitsrechtlich bei Dir als Selbstständiger aussieht das weis ich im Moment nicht (>kann man mich als Arbeitnehmer verpflichten ?...)
Aber ich glaube so schnell geht das nicht!

Viele Grüße
Joachim

Dueper1
31.08.2009, 19:54
Danke ja werd mal ne Überweisung hohlen und vieleicht schreibt der mir noch was fürs Gericht-Ja sicher ist da was schief gelaufen wenn man mir damals die so gravierenden folgen genannt hätte hätte ich mich vieleicht doch operieren lassen aber es hies immer "bei der ständigen Belastung hält das nicht und reißt wieder ab.-Ich hab mich ja auch nicht krank schreiben lassen obwohl der Arzt das wollte stattdessen hab ich mir Helfer ( mein Vater u. Schiegersohn )gesucht und die Kunden so bestellt das immer einer von beiden da war.Aber hab dann trotzdem alles versucht leichte Sachen allein zu machen .Dadurch wurde jetzt schon durch die Überbelastung und Fehlbelastungen Auswaschungen in der Schulter und Sehnenentzündung im anderen Oberarm festgestellt.Wenn es jetz durch die Überbelastung zum Abriss im anderen Arm kommt ist das doch eine Folgeerscheinung wer haftet denn dafür? die BG? weil sie sagt ich habe keine Einschränkungen-Es ist schon komisch der Gutachter sagt er operiert 2 mal im Monat so ne Sache ..aber warum denn wenn angeblich keine Einschränkungen bestehen- Beim Anwalt hab ich schon 2600,00Euro gelassen nur um mir jetzt sagen lassen zu müssen "rechtlich ist da nichts zu machen.":mad:

JoachimD.
31.08.2009, 20:51
hallo Dueper1,

wenn Du jetzt zu einem Orthopäden gehst kann der Dir einen Arztbrief schreiben!
Wenn Du auf die Seite http://orthopaedie.docinsider.de/list/ gehst und einen entsprechend guten Orthopäden findest auch wenn er nicht gerade um die Ecke wohnt (zwei gute Bewertungen mind.)... Der könnte dann bestimmt einiges mehr für Dich tun!
Was Deinen Anwalt angeht - ich kenne Deine Zusammenhänge nicht zu 100 Prozent ich weis nicht ob er ein Anwalt Sozialrecht ist..? Unter Umständen würde ich einmal den Anwalt wechseln! Vorher würde ich aber unbedingt mal zum VDK, SoVD gehen die haben Rechtsberatungen und mal Deinen Fall schildern! Es gibt auch die Möglichkeit einmal in einem Juraforum zufragen was sinnvoll ist! Sieh hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=13350 (Links Jusline usw.)
Vielleicht können die Spezis hier aus dem Forum auch noch etwas dazu sagen! Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen!

Viele Grüße
Joachim

Dueper1
01.09.2009, 08:08
Hallo Joachim

erstmal schönen Dank warum hab ich dieses Forum nicht früher gefunden-es gibt ein wieder ein wenig Mut um sein Recht zu kämpfen-es ist ein schönes Gefühl -
Danke

Wenn die BG ihren Beitrag auf meine Tätigkeit zuschneidert ,dann kann sie mir doch nicht den Vorwurf machen "es kommt von der jahrelangen Überbeanspruchung und dann müsse ich mir andere Arbeit suchen" - Oder?
Das schlimmste ist das hin und her geht seit 05/2007 sie machen nur Vorwürfe was ich hätte machen sollen aber einen Vorschlag zur besserung haben Sie auch nicht gemacht.
Die versuchen echt das man aufgibt.

Mario