nero79
13.08.2009, 22:34
Einen schönen guten Abend
In meinen Fall geht es um einen Areitsunfall der vor 2Jahren passiert ist.
Dabei habe ich mir mein rechtes Hangelenkt schwer verletzt ich bin von
ca 6m gefallen auf Beton. Wurde Operiert und habe jetzt eine Schiene drin und Bewegegungseinschränkungen Laut Gutachen 20%.
Ich kann auch nicht mehr so fest zufassen dasheist bekomme auch kaum noch eine glaß oder flasche auf.. so das kurz zu meinen fall.
Ich hatte von der BG nun das gutachten bekommen war bei dem arzt der mir zu auswahl stand soweit alles gut kurz daruf gab es einen brief es wurden 20% festgestellt und mir wurde eine kleine rente gezahlt.
kurz darauf kam noch ein brief um nun die rente auf lebenszeit zu zahlen wie es immer so schön heißt sollte ich nun noch einen gutachter wählen der das ganze noch mal überprüft.
also das gleiche spiel wieder nun bekomme ich heute von der BG post da steht drin..
Zitat: die folgen des unfalls,die aufgrund der ärztlichen befunde und deren auswertung herausgearbeitet wurdenn bedingen nach unserer wertung zur feststellung der rente auf unbestimmte zeit nur eine mde von 15 v.H.
also das heist ich bekomme keine rente mehr
weiter unten steht da Bergründung:
als folgen des unfalls liegen vor:
das steht nun eine halbe seite mit meinen leiden drin minderung der groben kraft bewegungseinschränkung usw usw.
mir geht es jatzt darum weil am ende steht:
sie haben gelegenheit sich bis zum bla bla hierzu zu äußern eine äußerung hat jedoch nicht die wirkung eines rechtsbehelfs (wiedersruch) gegen die beabsichtigte entscheidung
einen rechtsbehelf können sie erst nach bekanntgabe des bescheides einlegen unabhängig davon ob sie sich zu diesen schreiben äüßern oder nicht.
so nun frage ich mich wenn ich jetzt noch keinen wiederspruch erheben kann warum soll ich mich den zu dem schreiben äußern,soll ich da reinschreiben bin nicht damit einverstanden und wenn ich wiederspruch erheben kann mache ich es. oder was wollen die jetzt von mir hören
wüßte jetzt gar nicht so recht was ich da zurückschreiben soll oder erstmal das entgültige schreiben abwarten
aber ich gehe mal morgen gleich zu meiner rechtschutz mal sehen was die mir raten
ich danke euch lieben schon mal für die antworten
In meinen Fall geht es um einen Areitsunfall der vor 2Jahren passiert ist.
Dabei habe ich mir mein rechtes Hangelenkt schwer verletzt ich bin von
ca 6m gefallen auf Beton. Wurde Operiert und habe jetzt eine Schiene drin und Bewegegungseinschränkungen Laut Gutachen 20%.
Ich kann auch nicht mehr so fest zufassen dasheist bekomme auch kaum noch eine glaß oder flasche auf.. so das kurz zu meinen fall.
Ich hatte von der BG nun das gutachten bekommen war bei dem arzt der mir zu auswahl stand soweit alles gut kurz daruf gab es einen brief es wurden 20% festgestellt und mir wurde eine kleine rente gezahlt.
kurz darauf kam noch ein brief um nun die rente auf lebenszeit zu zahlen wie es immer so schön heißt sollte ich nun noch einen gutachter wählen der das ganze noch mal überprüft.
also das gleiche spiel wieder nun bekomme ich heute von der BG post da steht drin..
Zitat: die folgen des unfalls,die aufgrund der ärztlichen befunde und deren auswertung herausgearbeitet wurdenn bedingen nach unserer wertung zur feststellung der rente auf unbestimmte zeit nur eine mde von 15 v.H.
also das heist ich bekomme keine rente mehr
weiter unten steht da Bergründung:
als folgen des unfalls liegen vor:
das steht nun eine halbe seite mit meinen leiden drin minderung der groben kraft bewegungseinschränkung usw usw.
mir geht es jatzt darum weil am ende steht:
sie haben gelegenheit sich bis zum bla bla hierzu zu äußern eine äußerung hat jedoch nicht die wirkung eines rechtsbehelfs (wiedersruch) gegen die beabsichtigte entscheidung
einen rechtsbehelf können sie erst nach bekanntgabe des bescheides einlegen unabhängig davon ob sie sich zu diesen schreiben äüßern oder nicht.
so nun frage ich mich wenn ich jetzt noch keinen wiederspruch erheben kann warum soll ich mich den zu dem schreiben äußern,soll ich da reinschreiben bin nicht damit einverstanden und wenn ich wiederspruch erheben kann mache ich es. oder was wollen die jetzt von mir hören
wüßte jetzt gar nicht so recht was ich da zurückschreiben soll oder erstmal das entgültige schreiben abwarten
aber ich gehe mal morgen gleich zu meiner rechtschutz mal sehen was die mir raten
ich danke euch lieben schon mal für die antworten