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Vollständige Version anzeigen : Sozialgericht 1. Instanz


Paro
01.07.2009, 11:49
Aus masochistischen Gründen, habe ich mir gestern mehrere Temine meiner (es steht ein Verfahren an) Kammer beim Soz.-Ger. angehört (reingezogen).
Um nicht in den Ruch der Rosinenpickerei zu geraten, werde ich die weiteren Termine wahrnehmen; denn es scheint, das die 1. Instanz zur Selektion verurteilt ist.
Fall 1: Dame mit Bänderiss im Knöchel, keine weitern Verletzungen, demonstratives Auftreten mit 2 Krücken.
Nun mag es in dem Fall, zu weitern Beschwerden, jenseits der dokumentierten Verletzungen gekommen sein, der Abgang aus dem Gerichtssaal, passte nicht mehr in das geschilderte Verletzungsniveau.
Fall 2: Dame, mit Impigment der Schulter, machte Ihre Arbeit, aufkurbeln der Basketballkörbe für den Sportunterricht für ihr Syndrom verantwortlich.
Ablehnung war vorgegeben.
Fall 3: Dem Kollegen war ein schweres Teil auf den Fuss gefallen, sagt er.
Da sei der Grosse Zeh gebrochen, doch war er erst am nächsten Tag beim D-Arzt, der eingedrückte Sicherheitsschuh war unauffindbar und kein Kollege konnte es bestätigen.
Fall 4: Ein Doktorant wurde zu einem Kongress in die USA geschickt. Beim Snowborden ging er über die Ohren und brach sich (kam beim Prozess nicht raus), nun er wollte den Snowbordunfall als Arbeitsunfall anerkannt bekommen, weil er beim Snowborden für sein Fach wichtige Kontakte geknüpft hätte.
Fall 5: Putzfrau fiel auf nassem Boden, Summe der undokumentierten Verletzungen, Gehirnerschütterun, SHT 1, Hörsturz, Tinnitus.
Da die Dame nicht anwesend war, bat ihr Anwalt um ein Urteil. na ja.
Wir beschweren uns immer über die Richter, aber wer einen solchen Tag erlebt/hat, hat Verständnis für die Art; denn wann ist ein Fall, ernstzunehmen?
Ausserdem bemängele ich, dass die Laienrichter erst in der Verhandlung die Fälle erfahren; denn mancher Laienrichter könnte sonst aus seiner Praxis etwas beitragen.
Resüme, warum haben wir eine 1. Instanz, die sich mit der "im Rücken" befindlichen 2. Instanz, nicht wirklich entscheidet?

j_e_n_s
01.07.2009, 13:06
Hallo Paro,

das ist ja gerade der Sinn eines Laienrichters (auch Schöffe). Dieser soll ohne rechtliche und möglichst juristische Kenntnisse den Fall aus seiner Sicht betrachten und dann seine Meinung kundtun.

Du kannst dich auch selbst als Schöffe in deinem Amtsgerichtsbezirk bewerben. Leider kannst du dir nicht raussuchen, in welche Gerichtsbarkeit du dann eingeteilt wirst.

Bist du einmal als Schöffe angenommen, musst du diese Aufgabe dann auch ausführen. Unkosten bekommst du erstattet, Arbeitsausfall auch, der Arbeitgeber ist verpflichtet dich freizustellen.

Gruß Jens

seenixe
01.07.2009, 17:00
Hallo,
Ja, so sieht leider der Alltag aus, aber muß es nicht.
Ich bin selbst auch Schöffe, allerdings nicht am Sozialgericht, habe mich aber in diesem Zusammenhang sehr intensiv damit beschäftigt.
Schöffe beim Sozialgericht zu werden ist etwas schwieriger als von Jens beschrieben. Beim Sozialgericht werden die Schöffen paritätisch besetzt. Ein Schöffe im Sozialgericht ist entweder Vertreter der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite und wird auch jeweils von diesen nominiert. Die Schöffen werden auch entgegen der ehrenamtlichen Richter an Straf-, Zivilgerichten berufen. Die sonstigen Schöffen werden durch die jeweiligen Regionalparlamente bestimmt.

Den Kammern der Sozialgerichte gehören neben dem Berufsrichter jeweils zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter an. Sie werden für fünf Jahre durch die Sozialgerichte berufen. Vorgeschlagen werden sie von hierzu ermächtigten Verbänden oder Vereinigungen. Das ist vom Fachgebiet abhängig und können z.B. Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen, Sozial- und Behindertenverbände, aber auch Behörden sein.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter spiegeln in ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Verbänden und Vereinigungen die Interessen der am Gerichtsverfahren beteiligten gesellschaftlichen Gruppen wider.

Voraussetzung zur Berufung sind:
deutsche Staatsangehörigkeit, Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie sollten in jeweiligen Bezirk wohnen oder beschäftigt sein. Für eine Tätigkeit in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung ist eine versicherungspflichtige Tätigkeit notwendig.

Was macht ein ehrenamtlicher Sozialrichter?
Sozialgerichte entscheiden in Angelgenheiten
- der fünf Sozialversicherungen (Arbeitsförderung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung)
- des sozialen Entschädigungsrechtes
- des Schwerbehindertenrechtes
- des Vertragsarztrechtes
- des Bundeserziehungsgeldgesetzes
- der Grundsicherung für Arbeitssuchende (u.a. Arbeitslosengeld II)
- der Sozialhilfe, des Sozialgeldes und des Kindergeldzuschlages.

Interessierte gehen zu einer Gewerkschaft, einem Sozial-Verband oder ihrem Arbeitgeber und lassen sich von denen dem Sozialgericht als ehrenamtlicher Sozialrichter vorschlagen.

Übrigens: Das ein Verfahren vor dem Sozialgericht auch anders aussehen kann, können Berliner User gerne am 14.7. erleben. Wer Interesse hat, bitte kurze PN an mich.

Gruß von der Seenixe

pussi
02.07.2009, 01:40
hallo, seenixe

ist das dein ernst?:

zitat;

"Schöffe im Sozialgericht ist entweder Vertreter der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite "

mfg
pussi

Kasandra
02.07.2009, 05:14
Hallo Seenixe,

ich habe mir ebenfalls vorgenommen, wenn ich jetzt Urlaub habe mal zum SG zu fahren und mir Verhandlungen zur eigenen Vorbereitung anzusehen.

Nun, auf der HP des SG finde ich keine Info´s. Ich wohne auch nicht in der gleichen Stadt des Gerichtes. Wie bekomme ich heraus, wann Verhandlungen stattfinden?
Wo werden die öffentlichen Termine sonst noch veröffentlicht?

Hast Du einen Tipp der noch besser ist, außer anzurufen, sich zum richtigen Ansprechpartner durchzufragen und den um Nennung von Terminen zu bitten?

Kasandra

seenixe
02.07.2009, 10:01
Hallo,
Ja, es ist mein Ernst, die Interessenvertreter setzen sich offiziell aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Wer noch arbeitet kann aber über seinen Arbeitgeber zum Arbeitgebervertreter werden ;)

In jedem Sozialgericht gibt es einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser befindet sich auch meist auf den Internetseiten der Sozialgerichte. Dort ist ersichtlich, welche Kammer für den Bereich Unfallversicherung zuständig ist. Da alle Verhandlungen öffentlich sind, bekommt man auch über die jeweilige Geschäftsstelle das Recht, Auskunft über Termine zu bekommen.

Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht, aber meist hat die jeweilige Kammer feste Sitzungstage, die sich ständig wiederholen...zum Beispiel immer Dienstags.....


Gruß von der Seenixe

Paro
02.07.2009, 11:14
Hallo @ alle,
an jedem Soz.-Ger. gibt es einen Geschäftsverteilungsplan.
Aber wenn man beim Gericht anruft, und fragt wann die Kammer für Unfallversichrungssachen öffentlich tagt, bekommt man die nächsten 3, 4 Sitzungstage genannt.
Man geht dann einfach hin, im Sitzungsraum (Gerichtssaal will ich das nicht nennen) stehen hinten bequeme Stuhlreihen, von denen man die Verhandlungen verfolgen kann.
Angesichts der herrschende Temperaturen, verzichtete der Richter und die Anwälte auf ihre Roben.
Nur zur Urteilsverkündigung zwang sich der Richter wieder in seine Robe. Ich kann allen nur empfehlen, sich ein paar Verhandlungen anzuhören/-anzusehen. Man kann nur lernen.
Ich, älterer Jahrgang, habe die Scheu, die uns vor der Obrigkeit und den Gerichten anerzogen worden ist verloren. Bei sachlicher Diskussion kann sogar ein gewisser Humor einziehen, besonders wenn Kläger und Richter (beide Akademiker) sich über den Tisch ziehen wollen. Das der Richter in dem Falle (Snowborden) durch Präzedenzurteile gebremst wurde, tat dem Dialog keinen Abbruch.
Was oder wer mich enttäuschte, waren die Anwälte. Einer schien sogar seine abwesende Mandantin zu fürchten und bat den Richter um ein Urteil, um seine "Unschuld" am Ausgang des Verfahrens zu beweisen.
Es schien mir so, als ob die Anwälte ohne Wissen im Soz.-Recht in diese Verhandlungen gingen und von den klaren Ansagen des Richters bzgl. Gutachten/er überrascht würden.
Keiner, weder Richter (Ausrede:"Ich bin kein Mediziner") noch Anwalt hinterfragten ein Gutachten, auch die Kläger nicht.
Wenn das Gutachten für mich negativ ausfällt, ich anderer Meinung bin, sammele ich doch Gegenargumente. Wieso trage ich die nicht vor?
Das Recht auf Anhörung hat doch jeder!

pussi
02.07.2009, 11:52
hallo, paro

zitat:

"Wenn das Gutachten für mich negativ ausfällt, ich anderer Meinung bin, sammele ich doch Gegenargumente. Wieso trage ich die nicht vor?
Das Recht auf Anhörung hat doch jeder!"

das hab ich praktiziert.
offensichtlich hätte ich mir das sparen können. es wurde im urteil oder auch im protokoll gar nicht beachtet.

rechtliches gehör gibts auf dem papier, aber nicht im gerichtssaal.

mfg
pussi

tamtam
02.07.2009, 12:44
Hallo Pussi,

dann mußt du innerhalb der zweiwöchigen Notfrist gegen den Gerichtsentscheid Gehörsrüge einlegen und prüfen, ob nicht eventuell auch noch ein Verfahrensmangel vorliegt. Und die Gehörsrüge kannst du bis zum Bundesverfassungsgericht erheben und da nach gehts zum EuGh.

Viel Glück
tamtam

seenixe
02.07.2009, 12:46
Hallo,
vielleicht noch einmal:
Es wird ein Protokoll angefertigt. Das macht das Gericht. Dieses Protokoll muß von Kläger und Beklagter genehmigt werden. Warum hast Du dann dem zugestimmt?

Dort ist der Zeitpunkt......Darauf bezieht sich dann auch die nächste Instanz.

Gruß von der Seenixe

pussi
02.07.2009, 21:27
hallo, seenixe
wo sollte ich wann dem protokoll zustimmen
das habe ich erst über den anwalt im nachhinein so stikum zugestellt bekommen. (gelb)

hallo, tamtam

wo steht die rechtsbelehrung, dass ich eine 2-wöchige notfrist habe?

ihr geht alle von den voraussetzungen aus, dass man sich auskennt,
wenn dieses so wäre, bräuchte ich doch keinen anwalt!
für mich tun sich abgründe auf!
na - ich bin geschockt!
mfg
pussi

seenixe
02.07.2009, 22:01
Hallo Pussi,
Warum warst Du zur Verhandlung nicht anwesend?
Jetzt weißt Du es....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....Du mußt notfalls den Anwalt in Haftung nehmen.
Ich habe die über 4 Jahre seit Klageerhebung und 6 Jahre nach Unfall intensiv genutzt mich mit all diesen Sachen bekannt zu machen. Meinst Du, ich hätte mich vor meinem Unfall auch nur ein wenig mit diesem Stoff beschäftigt?

Nein, ich habe nicht an die Abgründe, die sich auch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auftun, gedacht.

Sie es nicht als persönlichen Angriff an, sondern helfe uns, damit andere nicht Deine Fehler wiederholen. Leider fallen noch viel zu viele Opfer darauf herein.

Gruß von der Seenixe

ondgi
02.07.2009, 22:26
Hallo Seenixe,

pussi ist nun vor den Abgründen, Du schreibst aber
"Sie es nicht als persönlichen Angriff an, sondern helfe uns, damit andere nicht Deine Fehler wiederholen."

Warum wird dann nicht ein Pool gemacht in dem solche Informationen wie z.B.
"wie sollte das Verfahren am Soz. Gericht RICHITG von statten gehen" oder
"wie verhalte ich mich bei einem Gutachten"
stehen und wo waorauf man Zugriff hat? Gepflegt bzw. geändert werden kann
das nur durch die Mods

Dann wird den, die uns noch folgen, geholfen!

ondgi

seenixe
02.07.2009, 22:33
Hallo Ondgi,

wir sind längst an der Arbeit dran, aber Rom wurde auch nicht in einem Jahr erbaut und ich bin selbst momentan in Prozessstreß, da ich sehr bald nach 4 Jahren endlich meine SG verhandlung habe...Besucher gerne eingeladen ;)

Gruß von der Seenixe

pussi
03.07.2009, 00:47
hallo, seenixe

wie kommst du darauf, dass ich in der verhandlung nicht anwesend war?
ich war da!
plötzlich - ich dachte, es geht jetzt los - im namen des volkes - alles stand stramm, ich einbegriffen, wusste gar nicht, was los war - urteilsverkündung - klageabweisung.
ich wusste nicht, wie mir geschah! mich hat auch keiner gezwickt, damit ich aus meinem schock erwache.
ich nehme gar nichts persönlich. bin ja kein racheengel!
nun weiss ich aber immer noch nicht, wo der rechtsbehelf der 2-wochen-notfrist steht. das urteil habe ich doch nicht in die hand gedrückt bekommen. da steht auch nix von einer notfrist.
woher soll ich den ordnungsgemässen ablauf einer verhandlung kennen?

wer kann denn , bt, im eiltempo:
jura und medizin studieren, wenn selbst ra und ärzte versagen`
deshalb bin ich ja froh, dass es dieses forum gibt.
es ist schon eigenartig, dass die fristsetzung für den kläger so kurz gehalten werden. da frage ich mich doch, wie läppern sich die 10 jahre zusammen?
mfg
pussi

tamtam
03.07.2009, 06:55
Hallo Pussi,

die Anhörungsrüge ist in § 178a SGG geregelt:

(1) Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.
(2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Rüge ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Ist die Rüge nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.
(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. Für den Ausspruch des Gerichts ist S 343 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(6) S 175 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.

pussi
03.07.2009, 12:01
hallo, tamtam

dks für die §§
muss ich erstmal richtig lesen.
soll ich dieses meinem anwalt geben?
da er ja das mandat nicht niedergelegt hat, muss das gericht von mir nichts annehmen.
das ist schon ein kreuz mit anwälten!

mfg
pussi

tamtam
03.07.2009, 12:06
Hallo pussi,

Gegenfrage: was hast du von diesem Anwalt noch zu erwarten, außer noch seine Rechnungen zu zahlen. Rechnest du mit Erfolgen von ihm, wenn er noch nicht einmal sein juristisches Handwerk kennt?

Mandat entziehen (auch dem Gericht mitteilen) und selber machen.

ondgi
03.07.2009, 12:08
Sorry Seenixe wusste ich nicht das Ihr an solchen Sachen drann seit, steht
nirgends geschrieben was für Veränderungen ins Haus stehen.

Auf alle viel Glück für Deinen Prozess !

ondgi

bln_ib
03.07.2009, 20:42
hallo pussi,
kann dir nur recht geben, ich war in erster instanz auch anwesen und wurde gehört doch die gegenseite sah mich mit dem allerwertesten nicht an und obwohl der richter versuchte sie zu überzeugen meiner meinung nach auch ernsthaft wollten die schöffen - zwei ältere herren - nicht begreifen das ich mit rollstuhl und meiner behinderung nun mal weiteres vom versorgungsamt benötige.
nun ist das ganze seit zwei jahren in der zweiten instanz und ich weiß nicht wann da eine verhandlung geschieht.
an anderen fronten sieht es teilweise so aus das vergleiche geschlossen werden und ich stappel die gutachten die sich in ihrer genialität mittlerweile selbst immer wieder übertreffen. jetzt habe ich eins was mir 10% behinderung (und dies bei bisher 50-70%) aus dem unfall bescheinigt und noch eins vom selben gutachter wo er schreibt das die ärzte ja nicht schuld seien, da ich ja kein risikopatient war ...
also alles ellenlanges spiel und ich komm mir vor wie auf dem basar!
jetzt kommen wieder stellungnahmen über stellungnahmen und anfragen wie den dieser oder jener absatz wohl gemeint ist.
ich bin übrigens bisher mit meinem anwaltsbüro zufrieden aber sie brauchen eben ausführlich meine mitarbeit und meine zeugen!
viele grüße

pussi
03.07.2009, 23:56
hallo, tamtam

ich würde mich gerne vor gericht selber vertreten, wenn es denn im schriftlichen verfahren wäre.
mündlich, geballte konzentration, sich nicht aus der fassung bringen lassen, den faden nicht verlieren - das schaffe ich nicht. meine konzentration ist nach 5 minuten am ende, dann will ich nur noch schlafen.
würde sogar mein todesurteil unterschreiben, nur, damit ich meine ruhe habe.

schönes we
pussi

tamtam
04.07.2009, 08:20
Hallo pussi,

dann stell den Antrag auf schriftliches Verfahren und füge dem die ärztlichen Befunde oder Gutachten bei, in denen dir Konzentrationsschwäche etc. bescheinigt wird. Bisher habe ich den Eindruck, dass meine Richter immer erleichtert waren, wenn ich den Antrag stellte und nach spätestens 14 Tagen hatte ich immer den entsprechenden Beschluss bzw. die Termine für die mündliche Verhandlung wurden sofort aufgehoben.

Jetzt ist es mit dem ganzen Schriftverkehr viel leichter Verfahrensfehler nachzuweisen und immerhin ist vorkurzem in einer Sache meiner NZB stattgegeben wurden. Schaun wir mal, was da noch kommt...

pussi
04.07.2009, 09:55
hallo, tamtam

na, wenn das geht, wäre die beste lösung.
aber
wenn es abgelehnt wird, was dann?

mfg
pussi

ondgi
04.07.2009, 20:31
@pussi,
ich sende Dir mal eine PN inkl. Datei, habe ich gefunden und hilft Dir eventuell.

ondgi

pussi
07.07.2009, 13:58
hallo, seenixe

ist es zwingend vorgeschrieben, dass das protokoll vorgelesen/abgespielt und genehmigt werden muss?
habe sowohl in sg- als auch im zp-verfahren nix davon gehört.
mfg
pussi

tamtam
07.07.2009, 14:07
...ja pussi, das Band wird laut vorgespielt und der Richter fragt nach der Genehmigung der Parteien.

Achtung: Es wird nicht die gesamte Verhandlung aufgenommen (ein Schelm, wer Böses denkt). Daher mußt du bei Sachen, die dir wichtig erscheinen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangen

pussi
07.07.2009, 19:41
hallo, tamtam
bei mir wurde nix vorgespielt.
hätte mich schon artikuliert, wenn etwas ausgelassen wurde.
es wurde in der mündl. verhandlung so vieles übergangen. deshalb würde ich mich an das vorspielen ganz sicher erinnern.
das schlimme ist, dass man es immer erst im urteil erfährt. da liegt das kind dann schon im brunnen.
wäre es ein verfahrensfehler, wenn das protokoll nicht verlesen oder abgespielt wurde?
ich weiss, ich nerve. - nützt nix - muss da durch!
lg
pussi

j.kanuff
21.07.2009, 05:25
Hallo Leute,

ein Tipp von mir aus schlechter Erfahrung zum Thema Besuch von Verhandlungen des eigenen Richters:

zuvor bei der Geschäftstelle genau in Erfahrung bringen, welcher Richter eigentlich genau für das eigene Verfahren zuständig ist.

Ich hatte mal falsch geschlossen, der Richter, der ein Schreiben unterzeichnet hatte, sei auch der für mich zuständige Richter.

Ich habe darauf irrtümlich die Verhandlungen eines anderen Richters besucht der das Schreiben nur unterzeichnet hatte weil mein Richter gerade krank gewesen war und er dessen Arbeit mit erledigen musste.

Ich habe richtig dumm gekuckt als ich in meiner Verhandlung plötzlich einen ganz anderen Richter vor mir hatte, und auch noch so einen der in erster Linie schnellseinen Tisch leer haben will!

Das könnte übrigens auch passieren wenn der richtige Richter nicht mehr da ist (befordert, Ruhestand usw.), das wäre dann aber unvorhersehbares Pech.

Gruß
Jürgen

pussi
21.07.2009, 23:25
hallo, tamtam
" es ist vollbracht"

habe meinem ra die vollmacht entzogen, schreiben ans lsg
wegen termin bestägigung-
und wenn die nicht wollen?
mfg
pussi

NixchenII
04.08.2009, 10:44
Hallo,
vielleicht noch einmal:
Es wird ein Protokoll angefertigt. Das macht das Gericht. Dieses Protokoll muß von Kläger und Beklagter genehmigt werden. Warum hast Du dann dem zugestimmt?

Dort ist der Zeitpunkt......Darauf bezieht sich dann auch die nächste Instanz.

Gruß von der Seenixe

Hallo Seenixe,
ich habe eben mal den betreffenden Punkt markiert. Ist es also üblich, dass bei einem Verfahrenstermin ein Protokoll geführt wird? LSG wie SG? Bei meiner "Verhandlung" wurde ich weder gefragt noch mein Anwalt wurde gefragt, entsprechendes zu bestätigen.

Es wurde nur eine ganze Reihe von Fakten vorgelesen die nicht wirklich den Ablauf des Geschehens wiedergegeben haben. Obwohl ich mehrfach um Korrektur bzw. Ergänzung gebeten habe, wurde das in etwas so kommentiert " sie werden gleich noch Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern, ich verlese erst.... und dann später könnnen sie es ergänzen etc....." So in etwa wurde das gesagt. Dass ich dann aber später dennoch nicht zu Wort gekommen bin oder überhaupt befragt worden bin, hat mein Anwalt zwar mehrfach betont und wiederholt gesagt, doch reagiert hat niemand darauf. Auch nicht beim späteren "vorspielen" der zwischendurch immer mal wieder gestarteten Aufnahme. (Das Band lief, soweit ich das beurteilen konnte, nicht laufend, denn ich wurde nur einmal gefragt, ob das eben vorgelesene und vorgespielte so korrekt sei. Das bezog sich aber explizit auf diese eine Sache und war mittendrin!)

Wenn ein entsprechendes Protokoll bei einer Verhandlung geführt wird, wo kann ich das dann bekommen? (das ganze ist mir wirklich schleierhaft, denn es wurde nix davon gesagt, dass eine Aufnahme gemacht wird!)

Ich weiß, das ist vielleicht ne "dämliche" Frage, doch da ich meinen Anwalt erst am Freitag erreichen kann und mir das ganze mehr als unter den Nägeln brennt, bitte ich Dich oder den der mag, mir eine kurze Antwort hierzu zu schreiben.

Liebe Grüße vonnet NixchenII :confused:;)


..... wer nicht fragt bleibt dumm :eek::D... und wenn ich schreiben könnte bräuchte ich diesen Beitrag nicht der Edith zur Last legen