Vollständige Version anzeigen : wer bestimmt den Gutachter
Miracelix
29.06.2009, 12:36
Hallo,
Vorfall:Auffahrunfall auf Stadtautobahn, "Täterin gibt an Schaden selbst bezahlen zu wollen wenn nicht zu hoch. Werkstatt fertigt Kostenvoranschlag an, Stoßstange; Kennzeichen, Auspuff 430 € inkl. MWST, also 360 ohne. Kleinigkeit ,nach Wochen nun Antwort von Ihrer Versicherung wir mögen einen Termin benennen um das Fahrzeug von einem Ihrer Gutachter untersuchen zu lassen. Daraufhin schrieb ich zurück das sie mir bestätigen sollen das sie für diesen Bagatellschaden einen Gutachter haben wollen und ich dann einen unabhängigen GA beauftrage. Als Antwort kam das Sie dei Kosten für einen Gutachter nicht übernehmen wollen und ihren eigenen Gutachter nehmen wollen.
Was das für einer dann ist kann ich mir vorstellen
Wie ist die Rechtslage? Wer kann den Gutachter bestimmen.
Weiters Problem da meine Frau das Auto ja jeden Tag benötigt ist es längst repariert.
Danke
Eine weitere Begutachtung erscheint ja insofern sinnlos, da das Auto ja repariert ist...Du kannst ja dann ggf. eine Rep.-Rechnung vorlegen...
Bei der genannten Schaden-Höhe ist ein Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung nicht zulässig - es sei denn man bezahlt ihn selber. Aber auch hierbei gilt der 1. Satz.
Fotos vom Schaden + KVA sollten dem Sachverständigen der Vers. ausreichen können - vorausgesetzt der Verursacher ist definitiv schuldig, hat dies anerkannt, die pol. Ermittlungsakten geben den Hergang eindeutig her.
Hallo Miracelix,
dann zeige doch die Fahrzeughalterin an wegen Sachbeschädigung:mad:.Du hast deinen PKW doch ordnungsgemäß in der Werkstatt vorgestellt und hast den Kostenvoranschlag eingereicht. Wurde der Hergang bei der Polizei aufgenommen:confused:. Wenn du eine RSV hast rede mit einem Anwalt.
Gruß Buffy07
Miracelix
29.06.2009, 14:12
An der Schuld gibs keine Frage, Polizei hatte es auch alles aufgenommen. Mich sträubst nur vor einem Gutacher der von der gegenerischen Versicherung kommt. Ich hab da genug Erfahrungen gemacht das wann immer ein Gutachter von der Gegenseite bestimmt wird dieser niemals unparteiisch ist.
Schon allein die Aussage das sie einen Gutachter wollen aber keinen bezahlen wollen sagt ja schon alles.
Hallo,
soviel mir bekannt ist und selbst erlebt habe,kann ich selbst einen GA bestimmen und das GA der Versicherung zuschicken oder durch einen RA.
Die Kosten für einen GA wurde jetzt gespart, der PKW ist wie im Kostenvoranschlag repariert worden, also was will die Vers. noch:confused:.
Wenn die nicht zahlen, dann bleibt dir nur der Weg mit RA oder du erwägst einen Pfändungsbeschluss gegen den Unfallverursacher / Versicherung. Die Anzeige gegen den Unfallverursacher würde ich auf jeden Fall machen, dann kann der Versicherungsnehmer seiner Versicherung mal Dampf unter den Hintern machen...Vielleicht wird dann doch schnell bezahlt.
Gruß Buffy07
Vom Grundsatz her ist es aber so, dass der, der die Musi bezahlen soll auch das Recht hat zu gucken. Die Betonung liegt auf AUCH - man kann das nicht verweigern, wenn man fiktiv abrechnen will.
Nochmals - frag die Versicherung doch mal, was der GA den sehen will, wenn doch schon längst repariert ist. Auch ein eigener kann dann nix mehr sehen.
Zudem wird die Vers. Ihrer VN anbieten, den Schaden selber zu übernehmen, um die Hochstufung zu vermeiden.
Ich würde die Verursacherin noch man kontakten und auf direkte Zahlung an Dich drängen. Die Tatsache dass da die Versicherung im Spiel ist, lässt fast darauf schließen, dass sie den Schaden gegenüber der Vers. anders schildert, als die Polizei das sieht.
Wenn da nix zu holen ist - ein Schreiben des RA hilft wahre Wunder bei der Zahlungsmoral der Versicherer - oft reicht auch die Androhung.
@buffy: Warum Anzeige? War doch keine Fahrflucht so wie ich das verstanden habe.
Torfstecher
29.06.2009, 15:30
..moin...
Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, einen Gutachter SEINER Wahl zu nehmen.
In dieser Schadenshöhe wäre dann kein Gutachten sondern eine Reparaturkostenermittung herausgekommen.
Wäre aber durchaus denkbar daß diese höher ausgefallen wäre wie der KV, da kein Nutzungsausfall und/oder Wertminderung beim KV einer Werkstatt gerechnet wird....
In dem Falle würde man direkt dem Verursacher ohne Umleitung einen Mahnbescheid entsprechend der Reparaturrechnung mit Zahlungsziel von xx Tagen zukommen lassen....
Torfstecher
29.06.2009, 15:32
Vom Grundsatz her ist es aber so, dass der, der die Musi bezahlen soll auch das Recht hat zu gucken. Die Betonung liegt auf AUCH - man kann das nicht verweigern, wenn man fiktiv abrechnen will.
....ähemmmm....erklär mal hierzu die rechtliche Grundlage...außer bei Betrugsverdacht...?
Gerne - wenn ich wieder arbeiten bin - so in ca. 2 monaten... :)
Grundsätzlich hast Du ja recht - aber mal ganz im Ernst - warum sollte die Versicherung sonst bei der der Schadenhöhe (360 Eu) einen GA schicken wollen? Ausser der Verdacht auf Unregelmäßigkeit oder die Versicherungsnehmerin behauptet jetzt was ganz anderes.
Ich habe zwar als Geschädigter das Recht auf eigenen unabhängigen SV, aber nicht bei der Schadenhöhe.
Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
Hallo miramoe,
ich habe als Geschädigter das RECHT mir die Werkstatt, den GA und den RA auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers zu nehmen:):D.
Ich würde jetzt einen Mahnbescheid mit Fristsetzung vom Gericht schicken lassen, wird darauf nicht reagiert ergeht der Pfändungsbeschluss.
Außerden bringst du den Verdacht hinein,dass etwas nicht stimmen könnte...:confused:Für 360€ das ich nicht lache...
Gruß Buffy07
Nein, Nein - so war das nicht gemeint!
Ich meinte, dass die Versicherungen sowas gerne mal annehmen.
Miracelix
29.06.2009, 18:44
vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde dann erst mal die Rechnung hinterherschicken . Das habe ich bis jetzt noch nicht getan weil ich nicht wusste ob ich das Fahrzeug überhaupt schon reparieren darf.Sollte die Versicherung dann immer noch rumspinnen werd ich wohl einen RA einschalten müssen.
Danke
Hallo Miracelix,
ich würde die Versicherung um Ausgleich der Reparaturrechnung bitten. Das eine Begutachtung nicht vor der Reparatur erfolgte, kannst du ja mit deiner Schadenminderungspflicht begründen. Die Gutachterkosten würden die Schadenskosten ja fast verdoppeln.
Übrigens könntest du dir den Gutachter selbst raussuchen, den von der Versicherung des Schädigers musst du nicht akzeptieren.
Hat die Werkstatt irgendwelche Dokumentationen über den Unfallschaden gemacht. Es ist von der Werkstatt eine schwache Leistung, wenn dies nicht erfolgt ist. Evtl. kannst du den Unfallschaden nur über Zeugenaussagen der Werkstatt belegen.
Der Rat, dich mit dem Unfallverursacher direkt in Verbindung zu setzen, ist auch sehr gut. Ich denke mal, er wird sonst von der Versicherung hochgestuft, dass ist bestimmt teurer als der Reparaturschaden. Fragen kostet nichts.
@ miramoe
Vom Grundsatz her ist es aber so, dass der, der die Musi bezahlen soll auch das Recht hat zu gucken.
ist schlichtweg falsch. Der bezahlt die Musi, der sie bestellt hat (nícht der der sie hört, wie du geschrieben hast).
@ buffy
du vergisst zu erwähnen, dass der Mahnbescheid kostet, die Gerichtskosten müssten erst mal von miracelix bezahlt werden, sonst wird der MB gar nicht zugestellt. Wenn den MB der RA macht, kostet der RA auch noch Geld.
Das der Anspruch dann auch mit in den Schaden einfließt ist zwar logisch, wenn man es aber übertreibt und zu schnell schießt, kann § 93 ZPO greifen:
§ 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Gruß Jens
Hallo Jens:),
das ein MB Geld kostet ist mir auch klar:rolleyes:. Wer treibt den die Kosten in die Höhe...die Versicherung...das UO wollte ja ,was auch beachtenswert ist die Kosten so nierdrig wie möglich halte..
Das UO hat Rechte und wer die negiert muss auch für den Folgeschaden haften....:eek:.
Das UO hat seine Mitwirkungspflicht demonstriet..ausreichend.
Gruß Buffy07
Torfstecher
30.06.2009, 09:27
Grundsätzlich hast Du ja recht - aber mal ganz im Ernst - warum sollte die Versicherung sonst bei der der Schadenhöhe (360 Eu) einen GA schicken wollen? Ausser der Verdacht auf Unregelmäßigkeit oder die Versicherungsnehmerin behauptet jetzt was ganz anderes.
Ich habe zwar als Geschädigter das Recht auf eigenen unabhängigen SV, aber nicht bei der Schadenhöhe.
Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
Mal was grundsätzliches zu dem Thema.
Der Versicherungsbeauftragte GA arbeitet nach Vorgabe seines "Brötchengebers", also kommt i.d.R. ein nicht korrektes Ergebnis heraus.
Korrekt für Vs, da sie nach "niedrigerer" Schadenshöhe abrechnen möchte.
Nicht korrekt für den Geschädigten, da diese Summen i.d.R. nicht dem realen Kostenbedarf entspricht und etliche Positionen sehr häufig "vergessen" werden.
Gleichzeitig wird "schöngerechnet" bzgl. Altschäden, Abzug NfA, durchschnittliche Lohn-, Ersatzteil- und sonstiger Kosten, fehlende Preisaufschläge, keine Lackangleichungen, Verbringungskosten etc.
Bei angeliefertem Gutachten von Geschädigten (!) wird häufig von anderen Firmen "überprüft", ob korrekt (nach Vs-wunsch) kalkuliert wurde. Oftmals kommen anschliessend Kürzungsschreiben heraus von Firmen wie: ControlExpert, SSH, DEKRA etc., die den Anschein erwecken, daß der beauftragte Gutachter des Geschädigten falsch gerechnet hat und die Vs nimmt diese gekürzten Zahlen zwecks Regulierung zugrunde. Spätestens dann wird der Weg zum Anwalt sinnvoll.
Es gibt den Begriff der Waffengleichheit, der einem Geschädigten (Haftpflichtfall) die Zuhilfenahme von Ga, Anwalt und eigener Werkstatt gestattet (meist nicht bei Kasko) und vor allem lässt sich bei den heutigen Fahrzeugen auch nicht immer sogleich erkennen, ob "nur" ein Bagatellschaden vorliegt.
Somit kann durchaus ein Ga gewählt werden, der dann, bei kleinem Schaden, eben kein Gutachten sondern eine Reparaturkalkulation erstellt.
Zitat: Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
Weil sie kein Recht dazu hat, außer bei der genannten Betrugsunterstellung oder Gegenüberstellung/Rekonstruktion, was aber die Mithilfe aller Beteiligter voraussetzt. Grundsätzlich sollte dies auch schriftlich begründet für alle Parteien erfolgen.
Hallo Buffy,
die Versicherung hat ja noch nicht die Leistung abgelehnt, lediglich einen eigenen Gutachter wollte diese vorbeischicken. Da der Schaden aber schon repariert ist, hat dies eh wenig Sinn (genauso wie eine eigene beauftragte Begutachtung). Vielleicht sollt man erstmal abwarten, was dabei rauskommt.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man nicht zu überstürzt vorgehen sollte und nicht hinter jedem Schreiben gleich Leistungsentziehung oder Verzögerungstaktik vermuten/unterstellen soll.
@ Torfstecher
Wo hast du denn die Weisheit her:
Zitat: Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
Weil sie kein Recht dazu hat, außer bei der genannten Betrugsunterstellung oder Gegenüberstellung/Rekonstruktion, was aber die Mithilfe aller Beteiligter voraussetzt. Grundsätzlich sollte dies auch schriftlich begründet für alle Parteien erfolgen.
Das ist mit der größte Unfug, den ich hier seit langen gelesen habe.
Wenn ich von jemanden verlange, dass dieser eine Leistung bezahlt, hat dieser natürlich das Recht zu wissen und zu sehen, für was er zahlen soll (deiner Aussage zufolge dürfte mich die BG nicht begutachten lassen, sondern nur zahlen :confused: :D).
Gruß Jens
Torfstecher
30.06.2009, 17:19
Wenn ich von jemanden verlange, dass dieser eine Leistung bezahlt, hat dieser natürlich das Recht zu wissen und zu sehen, für was er zahlen soll
...ist korrekt und dies kann er auch entsprechend KV, Reparaturrechnung oder dem gelieferten Ga.....deswegen muss er nicht ans Fahrzeug...
Unter deiner zitierten Ansicht bzgl. BG stell ich dir dann die Gegenfrage, weshalb u.a. dieses Forum existiert, bzw. soviele Beiträge sich mit solchen Dingen befassen.....
Zitat jens :Das ist mit der größte Unfug, den ich hier seit langen gelesen habe.
....ich nehme diesen Satz zur Kenntnis....
(Nachtrag: mein Beitrag bezieht sich nur auf Fahrzeughaftpflicht bzgl. Fahrzeugschäden...nicht Berufshaftpflicht...das könnten durchaus zweierlei Stiefel sein....)
Hallo Torfstecher,
er muss nicht ans Fahrzeug, aber es ist sein gutes Recht bzw. das der Versicherung (die ihn ja bezahlen muss).
Meinen Satz kannst du zur Kenntnis nehmen (klingt wie ne Drohung), deshalb habe ich ihn ja geschrieben. Es ist und bleibt einfach schlichtweg falsch, was du geschrieben hast.
Deine Begründung, warum dieses Forum existiert nehme ich so an. Es gibt aber auch außerhalb dieses Forums genug Leute, bei denen es richtig läuft sonst wären hier bestimmt tausende Benutzer mehr.
Gruß Jens
Torfstecher
30.06.2009, 20:55
er muss nicht ans Fahrzeug, aber es ist sein gutes Recht bzw. das der Versicherung (die ihn ja bezahlen muss)....
Es ist und bleibt einfach schlichtweg falsch, was du geschrieben hast.
Gruß Jens
http://www.vks.org/ir0803.htm
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3+O+317/98
http://www.jurion.de/login/login_mobile.jsp?goToUrl=../urteil_mobil/287095.html&docid=1-287095
http://unfall-hilfe24.de/_nachbesichtigung.html
....hmmmm...ob es noch immer so falsch ist...?
hier ein urteil dazu:
Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 30. März 2005 (Aktenzeichen: 1 C 1787/04)
wollte den ganzen text einstellen, geht leider nicht.
also reinschauen.
mfg
pussi
Hallo Torfstecher,
bei den von dir eingestellten Links passt keiner auf den Tatbestand der Ausgangsituation. In den eingestellten Links wird immer davon ausgegangen, dass schon ein Gutachten vorliegt.
Miracelix hat aber keinen Gutachter vor der Reparatur beauftragt, somit fehlt jede Dokumentation (wenn nicht die Werkstatt was veranlasst hat, davon hat der/die User/in aber nichts geschrieben) über den Unfallschaden.
Um eine Nachbegutachtung durchzuführen muss erst mal eine Begutachtung stattgefunden haben. Das Nachbegutachten bezieht sich ja nicht auf ein Gutachten nach der Reparatur sondern auf das Nach - nach ersten Begutachtung. Als Gutachter weist du das ja.
Gruß Jens
Torfstecher
01.07.2009, 09:22
In den eingestellten Links wird immer davon ausgegangen, dass schon ein Gutachten vorliegt.
Miracelix hat aber keinen Gutachter vor der Reparatur beauftragt, somit fehlt jede Dokumentation (wenn nicht die Werkstatt was veranlasst hat, davon hat der/die User/in aber nichts geschrieben) über den Unfallschaden.
Um eine Nachbegutachtung durchzuführen muss erst mal eine Begutachtung stattgefunden haben. Das Nachbegutachten bezieht sich ja nicht auf ein Gutachten nach der Reparatur sondern auf das Nach - nach ersten Begutachtung.
Man kann einen Schaden dokumentieren mit einem Gutachten, einem Kostenvoranschlag, einer Reparaturkalkulation oder eben auch mithilfe einer Rechnung. Vor- und/oder Nachteile der jeweiligen Methode sei dahingestellt. (Deshalb auch mein Beitrag bzgl. "grundsätzliches zu dem Thema"...)
Rechnung der Reparatur scheint vorhanden, vllt. auch ein paar Bilder (eigen gemachte oder von Werkstatt) und u.U. auch die ersetzten "Altteile". Somit dürfte eine plausible zügige Regulierung machbar sein aufgrund der "Beweise".
Gruss Torfi...
Hallo Torfi,
ganz meine Meinung. Ich versteh das Verhalten von Versicherungen eh nicht immer, zumal dieses Verhalten sich meistens Kostenerhöhend auswirkt.
Vielleicht steckt da auch System dahinter. Durch Gutachten und ähnliches wird die Schadenhöhe hochgetrieben, der Unfallverursacher kann sich seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht freikaufen (weil es ihm zu teuer ist) und die Versicherung kassiert über Jahre die höheren Beiträge...
Gruß Jens
Miracelix
17.07.2009, 12:01
Hallo an alle,
Es gibt Neues zu berichten,
Wie hier empfohlen habe ich mir von der Werkstatt die Rechnung geben lassen. Diese hatten wir noch nicht, sollte erst gemacht werden wenn Versicherung gezahlt.
Diese habe ich mit ensprechendem Schreiben an die Versicherung gesendet. Die bereits erfolgte Reperatur habe ich mit der Schadensminderungspflicht begründet. Man kann ja nicht über einen Monat auf das Auto verzichten nur weil die nich zu Potte kommen.
Weiterhinh habe ich mitgeteilt das unverzüglich einen Anwalt einschalten werde falls etwas anderes als ein Regulierung des Schadens erfolgt.
Gestern kam die Antwort, wir hätten unsere Mitwirkungspflicht verletzt und daher keinen Anspruch auf Reguliereung, man behalte sich weitere Schritte vor.
Tja da muss dannn nu wohl doch ein Anwalt ran. Wegen ca 400 € :confused:
hallo, mira...
versuchs mal über die BAFIN.
die ist kostenlos.
mfg
pussi
bertel01
15.11.2009, 21:43
Hallo,
ich kann Torfstecher nur zu stimmen. Im KFZ Bereich ist es so bei Haftpflicht - Schädeb hat der Geschädigte eine freie Gutachterwahl. Bis 1000 Euro Schaden wird jeder Gutachter sich mit der geg. Versicherung in Verbindung setzen zwecks Kostenübernahme. Bei Nagatellschäden darf er nur auf Wunsch des Auftraggebers tätig werden da kommt dann zu tragen, wer die Musik....
Anders bei Vollkaskoschäden, da hat der Versicherer das Recht der Gutachter Wahl.
Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
LG Wolfgang
|
vBulletin v3.8.3, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.