Vollständige Version anzeigen : §45 LBG NW;§47 LBG NW; §37 BeamtVG
Hallo Forum,
der Dienstvorgesetzte teilt dem Beamten mit es ist dauernde Dienstunfähigkeit
festgestellt und er soll in den Ruhestand versetzt werden.
In Gesprächen einigt man sich das der Beamte nach §45 LBG den Antrag stellt weil die Stelle so schnell besetzt werden kann.
Es handelt sich um einen anerkannten Dienstunfall und der Kausalzusammenhang ist Amtsärztlich bescheinigt.
Es ist eine MdE von 50% festgestellt.
Es wird ein Unfallausgleich nach § 35 BeamtVG gezahlt.
Wie ist Eure Einschätzung.
Wie lange wird der Unfallausgleich gezahlt.
Die Versorgungskasse zahlt jedoch nicht nach § 37 BeamtVG.
Hallo,
hoffe du kommst mit deiner Unfallsache klar
Zum Unfallausgleich müssten Fristen im Bescheid stehen, wann eine Nachuntersuchung, bzw. Neufestsetzung der Höhe des Unfallausgleiches ansteht und wieviel bezahlt wird
Wenn du eine MdE von mindestens 50% bei Eintritt in den Ruhestand hast, und der Unfall als DU anerkannt wurde, musst du einen Antrag Stellen um das Erhöhte Unfallruhegehalt nach §37 zu erhalten!
Wird in der Regel abgelehnt, dann musst du Klagen.
Das ist das was ich z.Z. tue, allerdings habe ich das Problem, das ich nach deren Ansicht zum Zeitpunkt als ich in den Ruhestand getreten bin, keine 50% hatte.
Aber vom Amtsarzt als Dauernd Dienstunfähig beurteilt wurde aber leider keine Höhe der MdE angegeben wurde, welche ich aber jetzt noch hinterfragen werde!
Wünsche dir weiterhin viel Glück und Erfolg und lass dich nicht unterkriegen!
Gruß
TimLuca
In dem Bescheid des Unfallausgleichs steht " bis auf weiteres" keine Frist oder anderes.
Zu dem Versorgungsfestsetzungsbescheid ist von meinem RA Wiederspruch eingelegt.
Griesu
Fast ein Jahr hat es gedauert aber das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Den Widerspruch den mein RA eingereicht hat erhöhtes Unfallruhegehalt und einmalige Unfallentschädigung zu zahlen wurde stattgegeben.
Jetzt kann ich mich ganz auf meine Gesundheit konzentrieren.
GRIESU
Hallo Grisu,
herzlichen Glückwunsch, schön zu hören, dass auch du ein positives Ende des Rechtstreits erleben konntest. Wie du in meinem Urteil vor dem VGH Mannheim nachlesen kannst, wurde auch mir Unfallausgleich und Unfallrente gewährt.
Zwar sind damit die Schmerzen durch Unfallfolgen nicht weg, aber das geklärte Verfahren lässt mehr Zeit sich mit angenehmeren Sachen zu beschäftigen. Die Ärzte besonders Gutachter meinten, sie werden sehen, danach wird es ihne bestimmt besser gehen. Schön wäre es, was seit 10 Jahren nicht mehr geht, wird auch durch ein Urteil nicht wieder machbar. Aber verschlimmert sich nicht noch durch manch blödsinnigem Frust durch die Tatsache, dass die Gegenseite keine Klärung herbeiführt in ewig hinausgezögernden offenen Fragen.
Gruß Teddy:cool:
wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, oder aber gewinnen!:)
der springer
09.03.2010, 10:46
Hallo Griesu
Glückwunsch zu dem positiven Ergebnis.Nur aus Neugier wieso erhöhtes Unfallruhegahlt?
Wer hat Deinen DU als qualifizierten DU anerkannt?Bin damit vor dem Verwaltungsgericht
gescheitert.Bitte antworte mal
Gruß der Springer
BeamtVG § 37 (2) 1.
.....wird auch gewährt,....
in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angrif
Griesu
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