PDA

Vollständige Version anzeigen : Erhöhtes Unfallruhegehalt nach Dienstunfall abgelehnt


TimLuca
15.06.2009, 19:44
Hallo,

als betroffener suche ich Hilfe!

In meinem Forum http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=9990 (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=9990) ist mein Fall kurz beschrieben!


Uns ist der Fall eines Kollegen bekannt, der bei Widerstandshandlungen verletzt wurde und in der Folge dienstunfähig geworden war. Sein Antrag auf die Weitergewährung von DuZ und Schichtdienstzulage wurde vom LBV abgelehnt, weil er sich bei dem Einsatz, der zur Dienstunfähigkeit
geführt hatte, weder objektiv in einer lebensgefährlichen Situation befand noch sich dieser besonderen Lebensgefahr bewusst war.

Demzufolge habe das zuständige RP festgestellt, dass kein qualifizierter Dienstunfall vorgelegen habe.
Sowohl der Sachbearbeiter beim Landesamt für Besoldung und Versorgung als auch das zuständige Regierungspräsidium haben hier bei der Überprüfung der Rechtslage nicht den neuesten Stand. Sie sind von der uralten Definition des qualifizierten Dienstunfalles nach § 37
Beamtenversorgungsgesetz ausgegangen, der diese Lebensgefahr forderte.

Man höre und staune:

diese Vorschrift wurde bereits 1998 geändert, es genügt seitdem für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 Beamtenversorgungsgesetzes bereits die Tatsache des rechtswidrigen Angriffes auf den Amtsträger. Und wer wollte behaupten, dass dieser rechtswidrige Angriff bei einer Widerstandshandlung nicht vorläge?


Die Sachbearbeiter beim LBV und beim RP kennen wohl nicht einmal die Rechtsauffassung ihrer obersten Dienstbehörde zu dem Begriff des qualifizierten Dienstunfalles.

Bereits im Jahr 2002 steht in der Landtagsdrucksache 13/1090 (Antwort auf eine kleine Anfrage der SPDFraktion) zu lesen:

„nach dem geltenden Recht liegt ein qualifizierter Dienstunfall nur dann vor,
wenn der Beamte entweder Opfer eines rechtswidrigen Angriffs geworden ist oder aber sich bei der Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Gefahr…“.

Ein besseres Argument als diese Feststellung des IM ist einer Ablehnung durch das LBV oder das RP wohl nicht entgegenzusetzen, also legt Widerspruch ein, wenn Ihr in so einem Fall betroffen seid.

TimLuca
23.06.2009, 22:36
Genau so habe ich es erwartet, es gibt nix was es dazu zu schreiben gibt.............


http://www.youtube.com/watch?v=V4zBjY1RViw&feature=related

War ein Versuch wert...

Tschau

UweG
05.09.2009, 12:47
Ich bin letztes Jahr bei einem Angriff verletzt worden und habe den Antrag auf Fortzahlung der Zulagen gestellt.
Seit dem Herbst bekomme ich regelmäßig die Zulage überwiesen.
Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt.
Ich bin übrigends bis heute dienstunfähig und besuche in der nächsten Zeit eine st. Therapie.

TimLuca
05.09.2009, 12:57
Hallo,

hoffe das du den Unfall einigermaßen verkraften kannst!

Ich hätte vor ab eine wichtige Frage, zum Zeitpunkt der Pensionierung und der Anerkennung des 37§, wie hoch belief sich da die Höher der MdE

Ansonsten schau mal in meinem anderen Thread:

http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=32

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=9990&page=16


Gruß
TimLuca

P.S. Deines Sache würde mich auch mal interessieren

UweG
05.09.2009, 13:08
Den Mde habe ich noch nicht...ich erfahre ihn am 17.09. bei einem Abschlußgespräch mit dem Amtsarzt.
Ich hatte im Mai einen ersten Termin bei Ihm...musste dann zu einem ext. Gutachten welches mit mir am 17. besprochen werden soll.
Aber glaube man...auch ich musste über einen RA Druck machen, sonst hätte ich bis heute keinen Termin. Nachdem der RA die Behörde angeschrieben hatte , haben sich hier am nächtsten Tag die Ereignisse überschlagen.
Auch bekomme ich sämtl. Arzt und Therapierechnungen vom Land erstattet. Nur verschwinden bei meiner Behörde hin und wieder Rechnungen und Rezepte bzw. die Bearbeitung dauert manchmal 5 Wochen. Doch diesen Zahn werde ich den Burschen auch noch ziehen ;-)

TimLuca
05.09.2009, 13:14
Hi,


verstehe ich nicht ganz:


Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt


Hast du einen Bescheid bekommen wo drinne steht das dir das erhöhte Unfallruhegehalt nach 37§ anerkannt wurde?

Gruß
TimLuca

UweG
05.09.2009, 13:26
Nein. Ich habe die Fortzahlung der Zulagen nach §4 der EZulV im Herbst beantragt. Ich bekam dann ein Schreiben in dem stand ( sinngemäß ) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall nach § 37 verletzt und Dienstunfähig, steht im die Fortzahlung der DUZ nach dem Durchschnitt der letzten 3 Monate...usw. zu.

Diese Zahlung wird auch regelmäßig an mich geleistet. Durch die Zahlungen und das Schreiben hat man von meiner Behörde grundsätzlich anrkannt, dass ich nach §37 verletzt wurde.

Die Frage nach einer evtl. Pension steht noch nicht im Raum.

Im Frühjahr 09 habe ich den Unfallausgleich beantragt. Lt. Schreiben von meiner Behörde an meinen RA wird dies am 17. beim Amtsarzt mit entschieden.

Gruß UweG

TimLuca
05.09.2009, 13:37
Hi,

der 37er sagt nur aus:



Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten ergibt sich auch der Anspruch des Beamten auf Absicherung im Falle der Schädigung von körperlicher Integrität bei der Verrichtung von Dienstgeschäften. Den Begriff des sog. Dienstunfalls normiert § 31 Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Wichtig in diesem Zusammenhang ist immer, daß der Schaden in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Bei Bestehen eines kausalen Zusammenhangs kommen dann Unfallfürsorgeleistungen nach dem BeamtVG in Betracht. Hierzu gehöhren z.B nach § 35 BeamtVG der Unfallausgleich, nach § 36 BeamtVG das Unfallruhegehalt (wenn der Körperschaden zur Versetzung in den Ruhestand führt) und auch das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG.
Das erhöhte Unfallruhegehalt setzt allerdings voraus, daß ein sog. “qualifizierter Dienstunfall” vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn
- ein Beamter sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt,
- infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall erleidet,
- infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig wird und in den Ruhestand tritt und
- im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.




Es geht also um das erhöhte Unfallruhegehalt
Da du aber wie du selber schreibst nicht in Pension bist, bekommst du doch dein normales Gehalt und die Zulage die du beantragt hast!

Um den 37er zu bekommen müssen die kriterien, siehe oben, erst erfüllt sein und das zum Zeitpunkt des eintrittes in die Pension!

Diese muss auch schrieftlich beantragt werden!

Ich gehe mal davon aus das die Behörde dir geschrieben hat, das die Verletzungen in Folge des DU entstanden sind und du die Kosten dafür erstattet bekomst.

Dies hat aber nix mit dem § 37 BeamtVG.


Gruß
TimLuca

UweG
05.09.2009, 13:46
Nach § 37 Beamtenversorgungsgesetz wird in bestimmten Fällen ein erhöhtes Unfallruhegehalt gezahlt, wenn ein Beamter bei einem Dienstunfall verletzt wird und sich dadurch seine Dienstunfähigkeit ergibt, die zur Pensionierung führt.

Gezahlt wird mir bisher mein normales Gehalt weiter.
Im Falle eines Falles ist die Zahlung bzw. die Anerkennung nicht von Nachteil.

Übrigends....Lebesgefahr muss nicht bestanden haben.....es reicht ein vors. Angriff.

Und die Zulage wird nur weitergezahlt , wenn ein DU nach d.o. Kriterien vorliegt.

TimLuca
05.09.2009, 13:51
Übrigends....Lebesgefahr muss nicht bestanden haben.....es reicht ein vors. Angriff



Richtig und die Höher der MDE muss mindestens 50% betragen!



Gruß
TimLuca

Laird_Harvey
14.12.2009, 07:41
Ich bin letztes Jahr bei einem Angriff verletzt worden und habe den Antrag auf Fortzahlung der Zulagen gestellt.
Seit dem Herbst bekomme ich regelmäßig die Zulage überwiesen.
Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt.
Ich bin übrigends bis heute dienstunfähig und besuche in der nächsten Zeit eine st. Therapie.

Hallo UweG.

Du hast nicht zufällig die Möglichkeit, mir dieses Dokument anonymisiert zur VErfügugng zu stellen? Dieses wäre genau der Schlüssel zu meinen Problemen mit meiner DU als ehemaliger SaZ.

LG, Laird_Harvey

UweG
14.12.2009, 09:38
Sicher kann ich das...schreib mir eine PM
Du kannst aber auch nach der EZulV googeln oder schau mal hier
http://www.beamtenrecht-hh.de/beamtenrecht/vgminden270396.htm

UweG

Griesu
15.12.2009, 09:39
Hallo Uwe G,
dann kannst Du Dich ja ganz locker zurücklegen, Anerkennung § 37 in der Tasche jetzt noch eine MdE von min. 50% bekommen und dann in Pension gehen mit § 43 BeamtVG.
Griesu

michel2211
26.11.2010, 22:16
Ich bin letztes Jahr bei einem Angriff verletzt worden und habe den Antrag auf Fortzahlung der Zulagen gestellt.
Seit dem Herbst bekomme ich regelmäßig die Zulage überwiesen.
Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt.
Ich bin übrigends bis heute dienstunfähig und besuche in der nächsten Zeit eine st. Therapie.

Hallo,

ich hatte im Juni genauso einen Dienstunfall. Allerdings lehnt es meine Behörde ab den Dienstunfall als qualifizierten Dinstunfall nach §37 anzuerkennen.
Der Fall: Ein Gefangener der unter einer Psychose leidet griff mich überraschen an, bespuckte, schug und würgte mich. Dieses löste eine schwere Psychsomatische Belastungstörung bei mir aus. Eine stationäre und eine teilstationäre Therapie habe ich bereits erfolglos absolviert. Ab 01.01.2011 bin ich Ruheständler auf Grund des DU. Der Amtsarzt hat schon schriftlich erklärt, das der Angriff auschlaggebend war und das ich zu 80% Erwerbsgemindert sei.
Wer kann mir einen rechtlichen Hinweis nennen dafür das die Anstaltsleitung den DU nach §37 anerkennen muß. Die Anstaltsleitung stützt sich auf den alten §37 (mit der Lebensgefahr).
kann ich eigendlich benachteiligt werden, wenn es einen Präsidenzfall wie bei UweG gibt?

Danke im Voraus, michel2211

Griesu
27.11.2010, 12:20
Hallo Michel2211,

ich denke Du hast Unterstützung durch einen Rechtsanwalt schau aber mal in den
§37 BeamtVG da steht unter
(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt,wenn der Beamte
1.in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff

Gruß Griesu

michel2211
01.12.2010, 20:22
Hallo Michel2211,

ich denke Du hast Unterstützung durch einen Rechtsanwalt schau aber mal in den
§37 BeamtVG da steht unter
(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt,wenn der Beamte
1.in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff

Gruß Griesu

Hallo Griesu,

genau da hängt der Haken. Ich habe jetzt den Rechtsanwalt Christoph Arnold aus Bonn. Ausser mal kurz angerufen hat er noch nichts gemacht. Also versuche ich selber ein wenig nachzuforschen. Das VG Lüneburg wollte mir nicht erklären ob der §37 nun geändert wurde oder nicht. Im Internet habe ich beide Versionen gefunden. Und gilt der §37 BeamtVG für alle Bundesländer gleich?

Gruß und Dank, Michel2211

netzguru
01.12.2010, 23:08
Hallo,

ist der Unfall vor der Gesetzänderung geschehen?
Mitglied in Verdi?

Gruß
netzguru

michel2211
01.12.2010, 23:23
Hallo,

ist der Unfall vor der Gesetzänderung geschehen?
Mitglied in Verdi?

Gruß
netzguru

Hallo nochmal,

der Unfall ist am 03.06.2010 geschehen und ich bin Mitglied im VNSB.

Es ist nur absolut unnötig, diese Hinhaltetechnik meiner Anstalt auf der Seite der OFD Lüneburg steht folgender Text:

Aktuelle Fassungen von BBesG und BeamtVG in Niedersachsen nicht anzuwenden file:///C:/Users/mitch/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image002.giffile:///C:/Users/mitch/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image003.giffile:///C:/Users/mitch/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image004.gif

Die Besoldung und Versorgung waren bis zur Föderalismusreform 2006 (Gesetz vom 28.08.2006, BGBl. I S. 2034) bundeseinheitlich durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Im Rahmen der Reform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten ab 1. September 2006 insgesamt auf das Land übergegangen. Dies hat zur Folge, dass


das BBesG bei nach niedersächsischem Recht besoldeten Beamtinnen und Beamten in der Änderungsfassung vom 12.07.2006 (BGBl. I S. 1466) angewandt wird und
bei der beamtenrechtlichen Versorgung nach Landesrecht das BeamtVG in der Änderungsfassung vom 19.07.2006 (BGBl. I S. 1652) zu berücksichtigen ist.

Die im Internet zur Verfügung stehenden Fassungen dieser Gesetze sind für gewöhnlich diejenigen nach Bundesrecht, also in der Regel solche aus 2009. Diese gelten jedoch nur für Personal des Bundes und enthalten einige Regelungen, die auf Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen nicht anzuwenden sind.
Es sind eigene Landesfassungen der beiden Gesetze in Vorbereitung.

Und in der aktuellen Fassung des §37(2) BeamtVG vom 31.08.2006 steht eindeutig:

(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte
1. in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder
2. außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4
einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet.

falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, würde dieses -laut meinen Therapeuten- meine Verfassung verschlechtern.

Gruß Michel2211

michel2211
01.12.2010, 23:47
Hallo nochmal,

der Unfall ist am 03.06.2010 geschehen und ich bin Mitglied im VNSB.

Es ist nur absolut unnötig, diese Hinhaltetechnik meiner Anstalt auf der Seite der OFD Lüneburg steht folgender Text:

Aktuelle Fassungen von BBesG und BeamtVG in Niedersachsen nicht anzuwenden file:///C:/Users/mitch/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image002.giffile:///C:/Users/mitch/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image003.giffile:///C:/Users/mitch/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image004.gif

Die Besoldung und Versorgung waren bis zur Föderalismusreform 2006 (Gesetz vom 28.08.2006, BGBl. I S. 2034) bundeseinheitlich durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Im Rahmen der Reform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten ab 1. September 2006 insgesamt auf das Land übergegangen. Dies hat zur Folge, dass


das BBesG bei nach niedersächsischem Recht besoldeten Beamtinnen und Beamten in der Änderungsfassung vom 12.07.2006 (BGBl. I S. 1466) angewandt wird und
bei der beamtenrechtlichen Versorgung nach Landesrecht das BeamtVG in der Änderungsfassung vom 19.07.2006 (BGBl. I S. 1652) zu berücksichtigen ist.

Die im Internet zur Verfügung stehenden Fassungen dieser Gesetze sind für gewöhnlich diejenigen nach Bundesrecht, also in der Regel solche aus 2009. Diese gelten jedoch nur für Personal des Bundes und enthalten einige Regelungen, die auf Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen nicht anzuwenden sind.
Es sind eigene Landesfassungen der beiden Gesetze in Vorbereitung.

Und in der aktuellen Fassung des §37(2) BeamtVG vom 31.08.2006 steht eindeutig:

(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte
1. in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder
2. außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4
einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet.

falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, würde dieses -laut meinen Therapeuten- meine Verfassung verschlechtern.

Gruß Michel2211

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=142318&posted=1#post142318#ixzz16u2f1mqs

Griesu
02.12.2010, 16:19
Hallo Michel2211

ich verstehe da was mit dem Anwalt nicht schreib mir mal ne PN.

Griesu

michel2211
02.12.2010, 22:08
Was verstehst du denn nicht?

michel2211
02.12.2010, 22:14
Hallo Michel2211
schreib mir mal ne PN.

Griesu

Wo ist denn das <feld für die PN

netzguru
02.12.2010, 22:38
Hallo

eine kleine Anleitung

Rechts oben auf "Private Nachrichten" klicken oder Kontrollzentrum (http://www.unfallopfer.de/forum/usercp.php)
Links im Menue unter "Private Nachrichten" "Neue Nachricht"
als Empfänger Benutzername eintragen


Gruß
netzguru

Griesu
06.12.2010, 14:40
Hallo Michel2211

Du schreibst :
Ausser mal kurz angerufen hat er noch nichts......

Was hat Dein Anwald mit Dir besprochen, hast Du Vollmacht erteilt, hat der Anwalt Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt.

Hat der Anwalt wen kurz angerufen.

Mein Anwalt arbeitet an dem Fall und ich bekomme regelmäßig Post von Ihm oder wir telefonieren kurzfristig wenn es Schriftverkehr gibt erhalte ich eine Kopie.
Wenn es so ist wie Du sagst würde ich den Anwalt wechseln.

Griesu

michel2211
06.12.2010, 22:38
Na ja, ich habe ihm gesagt, das es bis jetzt keinen ablehnenden Bescheid bezüglich des §37 gibt und das es einen Kollegen aus der niedersächsischen Hauptstadt ( dieser ist auch hier im Forum zu diesem Thema geschrieben)gibt der diesen ohne Probleme, auch nach einem rechtswidrigen Angriff, angerechnet bekommen hat.
Leider stützt sich meine Anstaltsleitung auf den Punkt der Lebensgefahr, welchen es seit 1998 nicht mehr gibt.

Und da sagte dieser, er würde ein Schreiben aufsetzten und sich dann melden. Das ist jetzt 2 Wochen her. Aber mit Ablauf des 31.12.2010 bin ich Frühpensionär.

Morgen ruf ich den RA mal an. Mal sehen was er dann sagt.

Aber wenn ihr Präsidenzfälle kennt, wo jemand auch durch die Folgen eines rechtswidrigen Angriffs nach §37 BeamtVG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, würde ich mich über Rückmeldungen freuen.
Ein gerichtliches Verfahren mit der Anstalt würde meinen gesundheitlichen Zustand (PBS und starke Depri)nämlich sehr verschlechtern. Dieses gilt ja auch zu vermeiden.

Gruß, Michel2211

netzguru
07.12.2010, 01:06
Und da sagte dieser, er würde ein Schreiben aufsetzten und sich dann melden. Das ist jetzt 2 Wochen her. Aber mit Ablauf des 31.12.2010 bin ich Frühpensionär.

Gruß, Michel2211

Hallo Michel,

dann sollte die Berechnung der Pension schon da sein, Besoldungs-/Personalstelle hatte mir das Ganze frühzeitig erklärt.

Wenn zum Monatsende das Ganze durchgeführt wird ist doch schon ein Verwaltungsakt amlaufen und ein paar Infos bei dir sein.

Gruß
netzguru

Griesu
07.12.2010, 16:27
Hallo michel,

wichtig ist einfach nur das keine fristen verstreichen wenn es zB einen versorgungsfestsetzungsbescheid gibt muss dein anwalt binnen 4 wochen widerspruch einlegen wenn er denn meint das die berechnung nicht richtig ist.

LG Griesu

michel2211
07.12.2010, 22:37
Hi, meine Personalstelle ist aber besetzt mit Mitarbeitern, welche sich erst dann rühren wenn es zu spät ist. Eine Berechnung der Pension und einen Versorgungsfestsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen. Das Anschreiben meines ersten Anwaltes wurde auch nur allgemein und nicht bezüglich des §37 erwiedert.
Ist denn hier im Forum noch ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter der durch einen Angriff im Dienst dienstuntauglich wurde und nach §37 BeamtVG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde?
Gruß Michel2211

netzguru
08.12.2010, 00:43
Hi, meine Personalstelle ist aber besetzt mit Mitarbeitern, welche sich erst dann rühren wenn es zu spät ist. Eine Berechnung der Pension und einen Versorgungsfestsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen.

Hallo,

es muß ein Schreiben gekommen sein mit 4 Wochen Einspruchsfrist, wegen der Zurruhesetzung.

Wie ist denn der Termin der Zuruhesetzung zugestellt worden

Gruß
netzguru

michel2211
08.12.2010, 01:12
Sorry, ja es ist ein Schreiben mit der Versetzung in den Ruhestand gemäß §26 BeamtStG in Verbindung mit §§ 43 ff. NBG n.F.per Einschreiben gekommen. Dadrin ging es halt mit keinem Wort um den §37 BeamtVG.
Dieses Schreiben habe ich unmittelbar an meinen Anwalt weitergeleitet, habe aber seitdem keinerlei Rückmeldung von diesem erhalten.:mad:

Gruß, Michel2211

netzguru
08.12.2010, 01:40
Sofort mit der Personalstelle/Personal- Betriebrat sprechen und Infos einholen. Es laüft die Zeit weg.
Wie lange ist denn noch Zeit für den Einspruch?

Gruß
netzguru

Zwecke
08.12.2010, 03:13
Hallo,

ich hatte im Juni genauso einen Dienstunfall. Allerdings lehnt es meine Behörde ab den Dienstunfall als qualifizierten Dinstunfall nach §37 anzuerkennen.
Der Fall: Ein Gefangener der unter einer Psychose leidet griff mich überraschen an, bespuckte, schug und würgte mich. Dieses löste eine schwere Psychsomatische Belastungstörung bei mir aus. Eine stationäre und eine teilstationäre Therapie habe ich bereits erfolglos absolviert. Ab 01.01.2011 bin ich Ruheständler auf Grund des DU. Der Amtsarzt hat schon schriftlich erklärt, das der Angriff auschlaggebend war und das ich zu 80% Erwerbsgemindert sei.
Wer kann mir einen rechtlichen Hinweis nennen dafür das die Anstaltsleitung den DU nach §37 anerkennen muß. Die Anstaltsleitung stützt sich auf den alten §37 (mit der Lebensgefahr).
kann ich eigendlich benachteiligt werden, wenn es einen Präsidenzfall wie bei UweG gibt?

Danke im Voraus, michel2211

Hallo! Hatte auch einen anerkannten DU. Einen qualifizierten DU anerkannt zu bekommen, ist so schwierig, wie fast unmöglich. Kämpfe seit jahrzenten um die einfachsten Dinge ... (z.B. ein neuer Rolli, Antrag läuft nun schon wieder über 5 Jahre usw.) Auch mit RA mehr als ein Abenteuer. Wirkliche Fachanwälte sind schwer zu bekommen. Sorry, hätte Dir lieber Mut machen wollen. Aber nur nicht aufgeben, Daumendrücken für alle Ps: war lange nicht anwesend wegen meines bescheidenen Zustandes und Streß mit der Technik - keine Ahnung - Anfänger

Zwecke
08.12.2010, 03:27
Hi, meine Personalstelle ist aber besetzt mit Mitarbeitern, welche sich erst dann rühren wenn es zu spät ist. Eine Berechnung der Pension und einen Versorgungsfestsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen. Das Anschreiben meines ersten Anwaltes wurde auch nur allgemein und nicht bezüglich des §37 erwiedert.
Ist denn hier im Forum noch ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter der durch einen Angriff im Dienst dienstuntauglich wurde und nach §37 BeamtVG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde?
Gruß Michel2211

Hallo! Bei einem -DU ist es erst einmal wichtig, diesen anerkannt zu bekommen, das findet meistens sehr schnell statt. Nur alles Weitere wird, so denken auch sehr viele Leidensgefährden, mit dem Zitieren von Gesetzestexten gern beantwortet, so dass man am Ende eh keine richtige Antwort in den Händen hält. Ich hatte auch beim Dienst einen DU und auch anerkannt. Ich glaube, daß Ihr bestimmt auch ganze Bücher füllen könnt, mit Euren Erfahrungen, seit des DU. ...Abenteuer ... Es ist nicht mehr schön!

Sekundant
08.12.2010, 09:44
Hallo

Bei einem -DU ist es erst einmal wichtig, diesen anerkannt zu bekommen, das findet meistens sehr schnell statt.

Und selbst das hilft einem oft nichts. Der bei mir anerkannte DU wurde nach über zwei Jahren in der Art widerrufen, dass er nur für das erste dreiviertel Jahr vorlag, alle Beschwerden danach wurden nicht mehr anerkannt, obwohl sich die Auswirkungen immer mehr steigerten und zwiscitlich zusätzlich Beweise für weitere Verletzungen (Bänderriss HWS) und Behandlungsfehler vorlagen.

@Zwecke

wurde Dein DU denn problemlos anerkannt?


Gruss

Sekundant

michel2211
08.12.2010, 20:22
Also, das Schreiben ist auf den 15.12. 2010 datiert.

Ben2001
09.12.2010, 09:36
Moin,

mir ergeht es ähnlich. Hatte auch einen DU, dieser wurde anerkannt und später auf eine PTBS erweitert. Zwiscitlich bin ich seit dem 01.10.10 im Ruhestand und kämpfe seit Monaten um einen Unfallausgleich bzw. um ein erhöhtes Unfallruhegehalt.
Seitens der OFD Niedersachsens habe ich jetzt Bescheid, dass eine Gutachter erneut mich bezüglich o.g. untersuchen soll und dann entschieden wird.
Mein Anwalt hat fristgemäß Einspruch eingelegt.
Leider wird das Ganze immer von A nach B verschoben, was nicht gerade förderlich für die Genesung ist.

michel2211
09.12.2010, 17:40
Hi Ben2001,

ist den das OFD in Lüneburg für die Anerkennung des qualifizierten DU zuständig, oder die Anstaltsleitung selber?

Sekundant
09.12.2010, 18:13
... oder die Anstaltsleitung ...

Wie kommst Du auf Anstaltsleitung, weisst Du etwas Näheres?


Gruss

Sekundant

michel2211
09.12.2010, 21:26
Ich rief beim OFD an und habe da mal nachgefragt bzw. habe denen meinen fall erklärt. Daraufhin sagte die Sachbearbeiterin, das die Hauptgeschäftsstelle denen eine Anweisung schickt. Daraufhin erfolgt dann die Berchnung und Zahlung der Pension. Und der Leiter der Hauptgeschäftsstelle lehnte mir den §37 BeamtVG telefonisch ab, da ich in meinen Beruf angeblich ja keiner ständigen Lebensgefahr ausgesetzt bin

Ben2001
11.12.2010, 12:44
@ Michel 2211:

Weder noch, OFD Niedersachsen LBV Hannover. Die haben mir mitgeteilt, dass die Entscheidung über der Widerspruch ausgesetzt ist, bis ein amtsärztliches Gutachten bezüglich der dienstunfallbedingten Minderung der Erw. (MdE) von mir vorliegt.
Da die Aktion von mir im Juli `10 begonnen wurde, anfangs die Anstalt, dann Celle, ab Eintritt Ruhestand OFD und jetzt wieder Celle zuständig ist werden meine Symptome auch wieder schlimmer.
Gestern von mir ein Anruf nach Celle:
MdE um 30 Punkte,
Ich natürlich sprachlos, weil ich noch gar nicht wieder beim Gutachter vorstellig war, er hat einfach nach Aktenlage Mai`10 entschieden.
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir jetzt Dezember, also völlig haltlos.
Habe dann bei dem Gutachter angerufen und gefragt, wie denn das so funktioniert mit einer Stellungnahme von ihm und ob die gerichtlich standhält. Er erwiderte: am besten sollte ein anderer Gutachter bestellt werden, er geht davon aus, dass er mich schon im April `11 erneut auf meine Dienstfähigkeit begutachtet.
Also nächste Woche wieder mit Celle telefonieren....:confused:
Eine unendliche Geschichte.

P.S. : Es ist bekannt, dass ihr Dienst zu ungünstigen Zeiten beantragen könnt ?

Gruß
Ben2001

michel2211
11.12.2010, 16:27
Hi Ben2001,

könntest du mir vielleicht deine Telefonnummer schicken, dann könnten wir vielleicht am Telefon mal darüber sprechen. Geht einfacher und ist diskreter.

Gruß Michel2211

Ben2001
14.12.2010, 16:27
Moin,,schreib mir bitte eine eMail

michel2211
14.12.2010, 20:03
Hi Ben,

Also worum es mir geht, ist das ich versuche einen gleichen Fall zu finden wo ein Justizvollzugsbeamter im Dienst durch einen Gefangenen rechtswidrig angegriffen wurde. so war´s bei mir. Ein Kollege (UweG) auch hier im Forum vertreten, hatte einen gleichen Dienstunfall und wurde ohne Probleme durch die JVA mit dem erhöhten Unfallruhegehalt in Frühpension geschickt. Bei mir lehnen sie es ab, da angeblich keine Lebensgefahr bestanden hatte.

Leider sehe ich hier keine emailadresse von dir. Also, wenn man sich mal melden könnte.?.

Gruß, Michel2211

Ben2001
17.12.2010, 14:04
w2001ben@gmx.de

wookker
09.02.2011, 01:46
Hallo und allen Unfallopfern erst mal folgenden Tipp Wir alle hier im Forum sind durch einen rechtswiedrigen Angriff auf unsere Person zu Opfern geworden dieses noch in Ausübung unseres Dienstes und nun sehen wir mal was wir unseren Dienstherren wert sind... Hier ist der Frank aus Berlin ich war auch im Strafvollzug tätig bis dann am 29.07.2001 20 Häftlinge über mich hergefallen sind ist eine lange Geschichte aber ich kämpfe seit 2001 um die Zahlung des erhöhten unfallruhegehaltes.Bei allen Untersuchungen und allen Gutachtern versucht mann die Verantwortung von sich zu weisen und das allerbeste ist die versuchen noch für die gesundheitlichen Unfallfolgeschäden dein vorhergehenden Beruf verantwortlich zu machen.So passierte es mir zum beispiel bei einer HNO untersuchung(Ich war vorher Flugbegleiter)der Gutachter zu sagen das mein Hörsturz und Tinitus die Folge der vielen Starts und Landungen waren.Na was fällt euch dazu ein.Seit diesem Unfall leide ich unter einer starken PTBS und starken Ängsten und Depris sowie eine Hörminderung sowie über eine Teilweise nicht mehr funktionierende HWS.Aber alle Gutachter des Landes Berlin sagen das ich nur zu 20% Erwerbsgemindert bin.Aber die Behörde zum OEG Versorgungsamt mir sagt ich bin zu 70%erwerbsgemindert na fällt euch dazu was ein....Na ja ich mache weiter lass mich noch nicht entmutigen ich habe als Schliesser mein Arsch hingehalten damit die dicken Gutachter schön schlafen können ..und danach Gutachten verfassen können die mann in die Tonne treten kann.Ich würde mich freuen mit einigen von euch in Kontakt treten zu können es gibt noch mehr solcher lustigen Begebenheiten der dritten art...Bleibt standhaft Jungs

Griesu
09.02.2011, 10:02
Hallo Wookker(Frank),

ist doch schon fast ein wenig witzig wenn unsere Gutachter immer schön an der 20% Grenze begutachten.

Ich wurde auch solange zu Gutachtern geschickt bis endlich das drinstand was die Versorgungskasse haben wollte.

Griesu

michel2211
09.02.2011, 13:05
Hi, bei mir ist es nicht ganz so lange her. Genau am 03.06.2010. Seit 01.01.2011 bin ich im vorläufigen ruhestand. Ich muß sagen, daß ich auch um die Anerkennung des qualifizierten Dienstunfalles kämpfe. Zu empfehlen ist die Psychsomatische Klinik in Bad Bramstedt (Schön Klinik) Birkenweg 10. Die kennen die Problematik mit den Dienstherren. Demnach schreiben die auch Ihre Gutachten so, daß man da nicht so einfach dran rütteln kann.
Bei Interesse an persönlichen Gesprächen, einfach ´ne PN mit der Telefonnummer und ich melde mich dann zurück. Bis dahin, Kopf hoch.
Übrigens hat sich seit dem Übergriff kein Kollege mal gemeldet um nachzufragen wie´s mir geht. Nur ein Schreiben indem ich aufgefordert wurde alle Schlüssel und Schlüsseltaschen umgehend abzugeben.

Gruß, Michel2211

michel2211
14.03.2011, 14:39
So, jetzt geht es bei mir weiter.
Nachdem mein Anwalt Widerspruch gegen den Versorgungsbescheid und gegen den Bescheid der Versetzung in den Ruhestand ( Aktuell nach §36, soll: §37) kam auch nach einiger Zeit die Antwort. Ablehnung, siehe da, angegeblich hätte ich in einem nicht unerheblichen Maße zu dem Geschehen beigetragen.
Laut Anwalt absoluter Unsinn und indiskutabel. Aber da sieht man mal wie so eine Anstaltsführung tickt. Kommen sie mit dem einen Weg nicht weiter, wird ein anderer gesucht. Nur besucht hat mich noch keiner seit Juni 2010. Vielen Dank für die Einhaltung der Fürsogepflicht. Aber dafür bin ich jetzt mittlerweile das zweite Mal in der Psychosomatischen Klinik in Bad Bramstedt.

Lieben Gruß, michel2211

Griesu
14.03.2011, 18:18
Hallo michel 2211,

Du schreibst "So, jetzt geht es bei mir weiter " aber was sagt Dein Anwalt wie es jetzt weiter gehen soll.

Griesu

michel2211
14.03.2011, 18:35
Na ja, er sagt, daß die Brgründung zum einen seiner Meinung nach absoluter Unsinn sei und zum anderen überhaubt nichts mit den Fakten des §37.2 etwas zu tun haben. Aber wie schon öfter gesagt, schickt mir ´ne Mail mit eurer Telefonnummer, dann kann man das schneller und persönlicher erklären.

michelmckay@t-online.de

magenta
15.03.2011, 00:00
Hallo,
mit Euch passiert gerade eine Riesensauerei von seiten des Dienstherrn und es ist gut das Ihr Euch dagegen zur Wehr setzt !

Das vieles zu persönlich wird um es hier öffentlich auszutauschen kann ich gut nachvollziehen.
Trotzdem wäre es gut und wichtig, wenn Ihr "Eure Sache" hier weiterhin im Forum öffentlich machen würdet - denn dank des Forums können dann alle die von beamtenrechtliche Gerichtsverfahren rund um die Anerkennung eines Dienstunfalles, "Zwangszurruhesetzung" uvm. betroffen sind von Euren Erfahrungen profitieren.

Warum schreibe ich Euch das?
Mitte der 90er hatte ich einen Dienstunfall bei Glatteis - der frisch privatisierten Deutschen Post AG kam das gerade recht um eine Beamtin (mich) abzuservieren.
Der Dienstunfall als solche wurde "formal" anerkannt, nicht jedoch die Folgen aus diesem Unfall. Das Resultat: Zwangszurruhesetzung ohne Unfallruhegehalt mit Mindestversorgung.

Die Geschichte im Einzelnen spare ich mir jetzt mal....weil wäre was für lange Winterabende .....

Hätte es damals schon dieses Forum gegeben, hätte ich das gewußt was ich mittlerweile weiß - dann hätte ich bestimmt den Mut und die Kraft gehabt länger und ausdauernder zu kämpfen. Ich habe damals nach 1 1/2 Jahren und 3 Gutachterterminen - bei denen ich jede Menge Nerven gelassen habe - aufgegeben.

Aktuell bin ich hier im Forum aktiv, weil ich letztes Jahr einen Freizeitunfall hatte wo es bald darum gehen wird, mich mit meiner privaten Unfallversicherung auseinanderzusetzen - wird sicher auch kein Spaziergang werden.

Ich hoffe, das Ihr hier weiter zum Stand der Dinge berichtet und wünsche Euch erstmal viel Kraft und Durchhaltevermögen und natürlich
Alles Gute
magenta

netzguru
18.03.2011, 00:31
Der Dienstunfall als solche wurde "formal" anerkannt, nicht jedoch die Folgen aus diesem Unfall. Das Resultat: Zwangszurruhesetzung ohne Unfallruhegehalt mit Mindestversorgung.


Hallo,

war es die Post AG oder UKPT, die die Folgen nicht anerkannt hat.
Wer hat die Zuruhesetzung durchgeführt, Postarzt oder Gesundheitsamt?

Gruß
netzguru

magenta
18.03.2011, 10:59
Hallo Netzguru,
zu Deiner Frage:


Hallo,

war es die Post AG oder UKPT, die die Folgen nicht anerkannt hat.
Wer hat die Zuruhesetzung durchgeführt, Postarzt oder Gesundheitsamt?

Gruß
netzguru

Hier jetzt mal eine sehr ausführliche Antwort ;)

Das Unfallereignis - Glatteissturz mit dem Fahrrad während der Briefzustellung - wurde von der Post AG als Dienstunfall aufgenommen und daraufhin ist die UKPT eingeschaltet worden. Bei dem Unfall habe ich mir die Lendenwirbelsäule verdreht und es kam zu einer Lockerung der Wirbelkörper. Im 1. Gutachten welches die UKPT beim erstbehandelnden Krankenhaus in Auftrag gab, kamen die Ärzte zu der Aussage, dass die unfallbedingt dauerhaft MdE 30 % betragen würde. Die UKPT hat diese Einschätzung gegenüber dem Gutachter in Frage gestellt und diesen gebeten Vorschäden an der Wirbelsäule mit zu berücksichten. Der Erstgutachter blieb bei seiner Einschätzung und vertrat die Auffassung das die Bewertung des MdE von 30 komplett aus dem Unfallgeschehen resultieren würden.
Daraufhin hat die UKPT zwei weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Der 2. Gutachter hat die MdE bei 25 mit einer Befristung eingeschätzt und der 3. Gutachter hat die unfallbedingte MdE unterhalb von 10 % eingeschätzt mit dem Hinweis auf erhebliche Vorschäden.
Die UKPT hat mir daraufhin einen Bescheid erteilt, dass für sie die unfallbedingte Heilbehandlung bereits abgeschlossen wäre und sämtliche jetzt noch bestehenden "Gesundheitsstörungen" auf die Vorschäden zurück zu führen wären.
Soweit der Teil UKPT

Da ich wegen der instabilen Wirbelsäule nicht mehr über 5kg heben oder tragen sollte - darüber waren sich übrigens alle Ärzte und Gutachter einig - war ich nach dem Unfall dauernd dienstunfähig. Mein behandlender Orthopäde hat mich AU geschrieben.

Von seiten der Post AG nahm dann alles "seinen Lauf". Regelmäßige Termine beim Postbetriebsarzt und nach ca. 9 Monaten lies die Post AG vom Postbetriebsarzt die dauernde Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs 1 BBG (Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) feststellen.

Ich bin dann von der Post AG nach § 42 Abs 1 BBG in Verbindung mit § 44 BBG (Zwangspensionierungsverfahren) in den Ruhestand versetzt worden.

2 Jahre später bin ich dann von der Post AG aufgefordert worden zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeir im Rahmen des § 45 BBG ( Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit )von einem Amtsarzt des Gesundheitsamtes untersucht worden, der aber weiterhin dauernde Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs 1 feststellte.

Es macht in meinem Fall keinen Unterschied, ob ein Postbetriebsarzt, Amtsarzt vom Gesundheitsamt oder der "Orthopäde meines Vertrauens" die Untersuchung durchführt. Dienstfähig für die Postzustellung werde ich nie wieder und eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz - ich hatte vor meinem Dienstunfall auch lange laufbahnfremd auf einen Dienstposten des mittleren Dienstes in der Verwaltung gearbeitet - ist unternehmspolitisch seit der Privatisierung eh nicht gewollt gewesen.

Soweit mal meine Geschichte von damals - wie gesagt meine Zurruhesetzung ist schon einige Zeit ( 14 Jahre ) her und jetzt hab ich die "Baustelle" Freizeitunfall.

Gruß magenta

netzguru
20.03.2011, 02:16
Hallo,

ich kenne das nur so

Dienstherr für die Zuruhesetzung und Einstufung, wenn der Amtsarzt die Einschränkung einer Tätigkeit, als Folge des Unfalls sieht bzw. als Folge die Zurruhesetzung weil keine Umsetzung erfolgt ist, sollte doch alles Klar sein.
Es wird der Regelarbeitsplatz / -tätigkeit betrachtet und wenn der Laden keinen Arbeitsplatz wegen dem Umbau zur AG anbieten kann, ist es nicht die Schuld des Beamten.
Quali für andere Arbeiten sind doch schon vorhanden.

...und eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz - ich hatte vor meinem Dienstunfall auch lange laufbahnfremd auf einen Dienstposten des mittleren Dienstes in der Verwaltung gearbeitet - ist unternehmspolitisch seit der Privatisierung eh nicht gewollt gewesen.

UKPT sollte nur über die Prozente entscheiden.

Gruß
netzguru

magenta
21.03.2011, 00:23
Hallo Netzguru,
evtl. hast Du mich da falsch verstanden.

Du hattest geschrieben

"UKPT sollte nur über die Prozente entscheiden."



Ist doch bei mir so gelaufen, die UKPT hat in meinem Fall nur über die unfallbedingte MdE entschieden und da aus deren abschließender Sicht die unfallbedingte MdE unter 10 % lag wurde

das Zurruhesetzungsverfahren durch die Deutsche Post AG nicht auf Grundlage eines Dienstunfalles sondern auf Grundlage dauernder Dienstunfähigkeit eingeleitet.

Gegen das Zurruhesetzungsverfahren hatte ich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Da ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hatte, wurde die Hauptfürsorgestelle ( Integrationsamt) eingeschaltet. Die Hauptfürsorgestelle hat meiner Zurruhesetzung zustimmen müssen, da die Post AG nachweisen konnte, keinen behindertengerechten Dienstposten in meiner Laufbahn ( einfacher Dienst) zu haben und da ich nicht voll dienstfähig war - die begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 gab es damals noch nicht - habe ich gemeinsam mit meinen Anwälten die Klage beim Verwaltungsgericht zurück nehmen müssen. Meine Qualifikationen und jahrelange Verwendung auf einem Dienstposten des mittleren Dienstes haben nichts daran geändert, dass die Post AG sich laufbahnrechtlich darauf berufen konnten, das ich Beamtin des einfachen Dienstes bin.

Mein Fazit:
Die Zurruhesetzung hätte ich nicht verhindern können - aber ich hätte mich gegenüber der UKPT nicht nach 1 1/2 Jahren geschlagen geben sollen - denn dann wäre meine weitere medizinische Behandlung um einiges einfacher geworden und die Differenz von der Mindestversorgung zum Unfallruhegehalt ist auch nicht außer Acht zu lassen.

Aber als Beamte/r im Ruhestand sind wir zumindestens abgesicherter als es die meisten anderen sind. Es macht mich echt betroffen, was ich z.B. hier im Forum lese und in meinem Umfeld - ich bin ehrenamtlich im sozialen Bereich tätig - so alles mitbekomme. Das was anderen in viel schlimmerer Weise als mir passiert, dass macht mich nicht nur betroffen sondern auch verdammt wütend.

Dieses Forum ist eine wirklich gute Sache und wir sollten uns hier unterstützen und unsere Erfahrungen teilen und uns immer wieder gegenseitig Mut machen.
....und mein Anliegen hier im Themenbereich ist nicht meine Geschichte - weil die ist gelaufen - sondern die Aufforderung an alle die noch aktuell in beamtenrechtlichen Verfahren kämpfen - hier auch weiter öffentlich zu berichten.
In diesem Sinne
Gruß magenta

netzguru
21.03.2011, 01:30
Hallo,

wie andere Unfallkassen oder BG auch, immer weiter Gutachten bis aus den Prozente nur noch Promille übrig sind.

Es ist doch egal wieviel Prozente da sind, Behandlungen können auch bei 0% Nötig sein, denn es gibt Erkrankung/Verletzungen, die das normale Arbeitsleben nicht beeinträchtigen (also 0% Prozent).

Gruß
netzguru

Griesu
21.03.2011, 14:24
Wie verhält sich das denn wohl wenn der Beamte selbst den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellt.
Der Amtsarzt schreibt für das Personalamt auf die Frage der Diensttauglichkeit mindestens 6 Monate und attestiert die Beschwerden im Kausalzusammenhang mit dem anerkannten Dienstunfall.


LG

magenta
21.03.2011, 14:50
Hallo Griesu,
reden wir von einem (Bundes)Beamten auf Lebenszeit?

Dieser wäre auf jeden Fall gut beraten, seine Versetzung in den Ruhestand nicht selber zu beantragen.
Erfolgt das Zurruhesetzungsverfahren von Amts wegen, kann sich das mit Widerspruch des Beamten eine ganze Weile hin ziehen und in dieser Zeit bekommt er noch die vollen Dienstbezüge.

Auch wenn der Amtsarzt einen Kausalzusammenhang zum Dienstunfall sieht, heißt das noch nicht, das ein Zurruhesetzungsverfahren wegen unfallbedingter Dienstunfähigkeit erfolgt. Hier ist entscheidend, wie die Unfallkasse das abschließend bewertet und diese Bewertung wird der Dienstherr dann zugrunde legen.

Der Beamte sollte sich auf jeden Fall gut beraten lassen z.B. beim Personal- oder Betriebsrat bevor er etwas unterschreibt oder in die Wege leitet.

Gruß magenta

michel2211
21.03.2011, 17:33
[überflüssiges Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]
______________________


Also, ich als (Landes-) Beamter bei der Justiz (Justizvollzug) stimme dem ersten Teil vollkommen zu. Allerdings zum letzteren kann ich nur sagen, daß man das wirklich von dem jeweiligen Personalrat abhängig machen sollte.
Bei mir (JVA Salinenmoor) kann ich nur sagen daß der Personalratsvorsitzende selber die Kollegen die gegen mich am mobben waren sogar noch den Rücken gestärkt hat. Hauptsache er war "politisch" auf der richtoigen Seite.
Also mein TIP: Sobald der Sachverhalt, vorzeitiger Ruhestand auf Grund eines Dienstunfalles heißt, definitiv einen Fachanwalt einschalten. Den da geht es sehr oft um den Lebensunterhalt.

Lieben Gruß, michel2211

Griesu
22.03.2011, 09:17
Also das Personalamt würde schreiben,

.....aufgrund der festgestellten dienstunfallbedingten Dienstunfähigkeit versetze ich Sie antragsgemäß wegen dauernder Dienstunfähigkeit gem.§45 Abs. 1 LBG in den Ruhestand.

magenta
22.03.2011, 10:17
Hallo Griesu,
Du hast hier folgende Frage gestellt:

Wie verhält sich das denn wohl wenn der Beamte selbst den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellt.
Der Amtsarzt schreibt für das Personalamt auf die Frage der Diensttauglichkeit mindestens 6 Monate und attestiert die Beschwerden im Kausalzusammenhang mit dem anerkannten Dienstunfall.


Beim Lesen im Forum ist mir allerdings aufgefallen, dass Du da ja schon für Dich persönlich eine Antwort darauf hast, denn Deine Versetzung in den Ruhestand ist ja wohl schon 2009 bzw. 2010 gelaufen. Hierzu mal Deinen Beitrag vom 03.03.2010 unter
http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=119739&postcount=4

und alle Beiträge aus dem Themenbereich den Du erstellt hast unter
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=12639

Also hättest Du hier locker nochmal Deine eigenen Erfahrungen in einen kurzen Beitrag zusammen fassen können ;)
Gruß magenta

netzguru
25.03.2011, 00:00
.....aufgrund der festgestellten dienstunfallbedingten Dienstunfähigkeit versetze ich Sie antragsgemäß wegen dauernder Dienstunfähigkeit gem.§45 Abs. 1 LBG in den Ruhestand.

Hier wurde das Entscheidene durch den Amtsarzt geschrieben.
Die Zurruhesetzung wegen dem Dienstunfall und die Prozente zählen doch erst ab 30% bzw. 50%.

Gruß
netzguru

Bockel
03.05.2011, 12:52
Moin moin.
Auch ich habe 2009 einen Dienstunfall erlitten. nach 31 anerkannt.
Es handelte sich um eine Wiederstandshandlung. Das Gericht (jugendstrafsache) hat den rechtswidrigen Angriff im Urteil explizit erwähnt. D.h. es lag ein rechtswidriger Angriff gegen mich vor.
Mein dienstherr hat aber dennoch geschrieben "kein rechtswidriger angriff" und damit meinen Antrag auf Anerkennung nach §37(2) und weiterzahlung DUZ und Schichtzulage ABGEBÜGELT. Jetzt bin ich nach Widerspruch einlegen (auch dieser wurde abgelehnt) beim Klagen dieser wurde im 02.2011 eingereicht.
Jetzt eine Frage.
Was sagt ihr ist ein rechtswidriger Angriff = qualifizierter Dienstunfall oder muß Lebensgefahr vorgelegen haben gerne auch Antworten als PN.

Zu mir. Bundesbeamter aus Norddeutschland. seit 2009 dauernd arbeitsunfahig (noch volles gehalt).

W.Leucht
03.05.2011, 14:33
Hallo,
was ein rechtswidriger Angriff ist, müßtes du oder dein Anwalt eigentlich wissen. Vgl. §32STGB Notwehr Paragraph = Ist ein Angriff, welcher erfolderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtwidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden.
Man spricht dabei auch immer von der nächst höheren Gewalt, mit der man antworten (sich verteidigen) darf.
Ich denke, dass dein Dienstherr schon weiß, warum er dies ablehnt; d. h. jedoch nicht, dass man sich dem Angriff auf die eigene Person mit angemessenen Mitteln zur Wehr setzen darf. Dabei ist der Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" zu beachten; nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Z.B. körperlicher Angriff, wäre die nächst höhere Gewalt ein Schlagstock.
Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg in deinem weiteren Verfahren.

Vile Grüße
Wolfgang

michel2211
03.05.2011, 20:23
Hallo, W. Leucht,

genau wie bei mir. Nachdem mein RA der Anstalt im Widerspruch mittteilte, daß der Punkt mit der Lebengefahr zum einen nicht stimmt, da Justizvollzugsbeamte im Gegensatz zum Polizisten, zur Abwehr einer Straftat keine Waffen tragen, und zum anderen seit 1998 der Satz mit der Lebengefahr aus dem Paragraphen entfernt worden ist, lehnte mein Dienstherr den § 37 mit der Aussage ab, daß ich in einem nicht unerheblichen Maße dazu beigetragen hatte.
Wenn du magst könnten wir auch telefonieren, dann würde ich dir meine Telefonnummer geben, oder umgekehrt.

Lieben Gruß und Kopf hoch gegen die korupten JVA´en,

Michèl McKay

Bockel
04.05.2011, 07:42
Moin Moin

Ich bin es schon wieder.
Also was ein rechtswidriger Angriff ist weis ich ganz gut. meine Frage war eher: Damit der §37 erfüllt ist, reicht es aus, wenn ein rechtswidriger Angriff vorlag, oder muß auch lebensgefahr bestanden haben.

Mein Anwalt und ich sind der festen Überzeugung, dass ein rechtswidriger Angriff ausreicht (sonst alles gegeben ((klar bin ich Beamter etc.)) damit der 37 anerkannt wird.

Noch ein kleiner Sinngemäßer Auszug aus meinem Schreiben der Behörde.

Nein ein Dienstunfall nach 37 liegt hier nicht vor... Dann wäre ja fast jeder Dienstunfall ein qualifizierter Dienstunfall.

Was ein Unsinn da haben die Behördenleiter wohl vergessen, dass ein Sportunfall im oder im Auftrag des Dienstes, Wegeunfälle oder ein z.B. Stürzen im Dienst alles Dienstunfälle nach 31 sind.

Ich halte euch gern auf dem laufenden bezüglich meines Dienstunfalls.

@ Michel
Melde dich mal Bitte per pn oder per mail an Bockel1@t-online.de

Ich hätte dir auch gern eine pn geschrieben aber ich bin seit gestern angemeldet und weis noch nicht mal wie geschweige den wo ich dir eine PN schreiben kann/ soll.

Grüße Bockel

Sekundant
04.05.2011, 08:15
Hallo Bockel,

um 'ne PN schreiben zu können brauchst Du eine bestimmte Anzahl von Beiträgen (ich meine es geht ab zehn).

Ich würde Dir evtl. auch mal schreiben, auch den anderen hier.


Gruss

Sekundant

michel2211
04.05.2011, 09:27
Oh, ich glaube, daß ich noch keine zehn Beiträge habe.
Aber ich gebe dir gerne meine email Adresse.
michelmckay@t-online.de
Dann können wir auf dem privatem Weg mal Telefonnummern austauschen.

Lieben Gruß,

Mchèl McKay

Bockel
05.05.2011, 16:00
moin moin

gern sekundant ich warte auf mail kontakt.

gruß Bockel

öpr
23.05.2011, 02:15
man sollte bedenken was man hier schreibt, von "korrupt" zu schreiben ist in dieser Angelegenheit wohl nicht ganz angemessen, denke ich.
Das soll kein Angriff sein aber man bedenke im Zeitalter von Google das man schnell auch Ärger bekommen kann für das was man schreibt(veröffentlicht).

gruß

michel2211
23.05.2011, 09:53
man sollte bedenken was man hier schreibt, von "korrupt" zu schreiben ist in dieser Angelegenheit wohl nicht ganz angemessen, denke ich.
Das soll kein Angriff sein aber man bedenke im Zeitalter von Google das man schnell auch Ärger bekommen kann für das was man schreibt(veröffentlicht).

gruß
Eigentlich hast du Recht. Allerdings kenne ich ander Hintergründe. Nach zehn Jahren bekommt man ja so einiges mit. Und alles ist beweisbar.

Lieben Gruß,

Mitch

Sekundant
23.05.2011, 12:19
Hallo öpr,

grundsätzlich stimme ich Dir ja zu, wenn Du meinst

man sollte bedenken was man hier schreibt, von "korrupt" zu schreiben ist in dieser Angelegenheit wohl nicht ganz angemessen, denke ich.


Aber wie so oft ist alles eine Sache der Definition und besonders auch der Begründung. Das gilt auch im Zusammenhang mit öffentlichen Stellen. Und hier sehe ich mittlerweile keinen Unterschied im Handeln zu anderen. Es ist im Gegenteil eine Frage von Macht und Grösse, die eine Wahrscheinlichkeit zu - nennen wir es mal unmoralischem Verhalten - führt.

Korruption ist ja kein rechtlich definierter Begriff.
Insofern sehe ich entsprechende Vorwürfe und Vorhaltungen auch als moralische Schelte und Aufzeigen der ethischen und moralischen Verdorbenheit.

Transparancy International - Transparency Deutschland definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil (www.transparency.de/UEber-uns.44.0.html (http://www.transparency.de/UEber-uns.44.0.html)).

So gesehen richtet sich der Vorwurf von "korruptem Verhalten" für mich auch gegen weite Teile der wirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Gesellschaft. Die Haltung entspringt einfach der weit verbreiteten öffentlichen Meinung, basierend auf gesundem Menschenverstand. Wie sonst soll man Missstände breit angelegter Fraktionen sonst anprangern?


Gruss

Sekundant

michel2211
23.05.2011, 14:46
Ja vielen Dank für diese schöne Antwort. Mir fielen die Worte dafür nicht ein.

Auf Grund dessen, was mir alles bei der niedersächsischen Justiz passiert ist und angetan wurde, bin ich natürlich sehr voreingenommen.
Gruß, Michel2211

öpr
25.05.2011, 00:30
du schreibst du hast viel erlebt, das kann man dir wohl zurecht glauben!
aber was hat dir denn die Justiz angetan, habe gelesen du wurdest gemobbt! ist es das oder meinst du was anderes
von dem übergriff deines insassen habe ich auch gelesen, verstehe aber nicht was man dir angetan hat! nicht falsch verstehen
muss man in dem Beruf nicht ständig damit rechnen?
was hast du denn für insassen dort in der jva

habe noch mal gegoogelt nach definition mobbing!
wurdest du beschimpft von deinen mitarbeitern
oder sind die anderen nur ranghöher und haben dich das spüren lassen?
ich steig da nicht ganz durch.....

wünsche dir erst mal gute besserung!

gruß öpr

michel2211
25.05.2011, 14:26
@öpr

z,B. wurde aus meiner privaten Tasche Briefe herausgenommen, kopiert und an andere Baeamte weitergeleitet. Oder es wurden persönliche Gesprächsnotizen aus dem Verteiler des Anstaltsleiter genommen, ebenfalls kopiert und weitergereicht. Des Weiteren wurden irgendwelche Lügengeschichten erzählt, oder mir offizielle Fehler untergejubelt, ob ich im Dienst war, oder nicht. Dann war ich nach einem Motorradunfall ein Jahr außer Dienst. Ich wurde privat von einem Kollegen auf ein Bierchen beim Schützenfest eingeladen. Dieser Kollege schrieb dann am nächsten Tag eine Stellungnahme für ein Diszi. In diesem schrieb er, er hätte mich Bierkrugschwingender Weise durchs Festzelt laufen sehen. Usw. Alles unter dem Deckmantel des Personalratsvorsitzenden und der Anstaltsleitung. Kollegen, die eingestellt worden sind, ohne den Aufnahmetest bestanden zu haben. Menschen aus den Personalbearbeitenden Stellen, die Übungsaufgaben und Diktate weitergegeben haben, damit diese die Tests auswendig lernen konnten. Weiter geht´s mit den Beurteilungen, Ein wenig hier gekratzt, und schon wurden die ehrlichen und fleißigen nach hinten katapultiert und die lügenden und faulen hatten so eine Beurteilung, wo keiner dran vorbeikommt.
Und das ist nur ein Bruchteil von dem was ich mitbekommen habe und was mir wiederfahren ist. Wenn du mehr wissen möchtest, dann schick mir einfach mal deine telefonnummer, ich ruf dich dann mal an. Ich meine es ist ja hier ein Unfallopferforum. Und da gehört soetwas ja eingentlich nicht hin.
Lieben Gruß,
michel2211

dienstunfall
27.05.2011, 12:38
Hallo alle zusammen,
ich hatte in 03/2010 meinen 5 Dienstunfall ( Übergriff eines Gef. ) und habe mir dabei das re. Sprunggelenk gebrochen. Als Dienstunfallfolgen wurden die posttraumatische Belatsungsstörung ( PTBS ) und depressive Episoden sowie somatoformes Schmerzsyndrom anerkannt. Vom Januar bis März 2011 war ich 10 Wochen stationär in einer psychosomatischen Klinik mit Traumaaufarbeitung usw. Mitte April hatte ich dann meinen Termin beim Amtsarzt. Dieser hat mich nun für die Dauer von 2 Jahren dienstunfähig geschrieben auch für die Verwaltung. Zur Zeit bin ich auch in ambulanter Psychotherapie. Von orthopädischer Seite habe ich 10% und von psychiatrischer Seite 30% MDE. Unfallausgleich habe ich schon über 6 Monate beantragt, bisher keine Reaktion. Wie die Dienststelle mich jetzt in den vorläufigen Ruhestand schicken will weiß ich noch nicht. Sie will mit mir ein Gespräch führen. Ich habe ein extremes Vermeidungsverhalten gegenüber der Dienststelle und der Führungsriege. Diese sind auch mitverantwortlich, warum ich diesen Dienstunfall erlitten habe. Sonst hat sich bei mir in der ganzen Sache noch nichts getan. Ich werde aber auch versuchen mit einem erhöhtem Unfallruhegehalt in den vrozetigen Ruhestand versetzt zu werden. Dann sind da noch die Weiterzahlung der DUZ und Wechselschichtzulage nach ( Erschwerniszulagenverordnung ). Zudem den Unfallausgleich.
Gibt es vielleicht noch sonst Dinge die beantragt werden können? Die ganzen Kommentare hier haben mir sehr geholfen, darum vielen Dank und weitermachen so. Ich werde ab jetzt auch meine Erfahrungen hier einstellen. Man bekommt sonst von niemandem eine Hilfe.

Wer Interesse hat, bin auch gerne bereit über email oder Telefon gewisse Di
Dinge zu besprechen.
Das war es jetzt erst einmal. Mal schauen welche Reaktionen auf meine Antwort kommen.

Gruß an alle

Dienstunfall

michel2211
28.05.2011, 00:36
Wer Interesse hat, bin auch gerne bereit über email oder Telefon gewisse Di
Dinge zu besprechen.
Das war es jetzt erst einmal. Mal schauen welche Reaktionen auf meine Antwort kommen.

Gruß an alle

Dienstunfall


Hi Leidensgenosse. Dann schick mir mal bitte deine Telefonnummer. Ich würde die dann gerne anrufen. Ich habe ja im Juni 2010 das gleiche durchgemacht. Und seit Januar 2011 bin ich pensioniert.
Ich kann dir vielleicht ein paar Dinge erzählen, die du noch nicht weißt.

Lieben Gruß,

michel2211

dienstunfall
28.05.2011, 13:59
Hallo Michel 2211,

wie kann ich dir eine private Nachricht schicken. Möchte meine Nummer hier nicht öffentlich posten. Nach knapp 9 Monaten warst du schon im vorzeitigen Ruhestand. Das ist fast unglaublich. _Wenn ich dran denke, welche Fristen eingehalten werden müssen,
Geht es dir seither besser? Wie lange warst du dort beschäftigt?

dienstunfall

michel2211
28.05.2011, 20:51
hi, schreib sie mir einfach per Email.

michelmckay@t-online.de

Lieben Gruß, michel2211

öpr
29.05.2011, 02:15
meine telefonnummer rück ich nicht raus, hat seine gründe!
bekommt ihr im gefängniss nicht sowas wie kampfsport beigebracht so wie bei der polizei oder anderswo?
vielleicht hätte das geholfen.
wie schlimm hat dich denn der typ angegriffen?
haste körperliche schäden oder alles psyche?
noch ne frage, ist das denn so wie im fernsehen immer gezeigt im gefängniss?
sorry ist vielleicht ne blöde frage! hat er dich einfach so angegriffen oder konntet ihr euch vorher schon nicht leiden

gruß öpr

michel2211
29.05.2011, 09:20
Der Gefangene litt unter einer Psychose. Seine Medikamente hat er einfach abgesetzt. Also er war mal so, mal so.
Hauptsächlich hat die Psyche darunter gelitten. In der JVA Salinenmoor ist es meistens so, daß man alleine für eine Doppelstation zuständig ist. Kommt es dann zu einem Vorfall, wird versucht alles damit abzuwiegeln, daß man sagt, man hätte ja auf einen Kollegen warten müssen. Die Frage ist nur,...........auf welchen denn? Die haben alle auch ihre Aufgaben zu erleigen. Und sobald es von A7 auf A8 geht, sind die sich ja zu fein dafür.
Und nein, es ist definitiv nicht so wie im Fernsehen gezeigt wird. Ich selber habe schon bei einer TV Doku vor der Kamera gestanden. Viele Sachen werden einfach um des Zusschauerwillen verändert.
Wehren konnte ich mich schon sehr gut, da ich seit meinem 5. Lebensjahr Kickboxen mache und auch Trainer dafür bin. Nur der Angriff hat alte Traumatas wieder hervorgerufen und die sind so schlimm, das ich 80% Erwerbsgemindert bin.
Ansonsten ist es so, das es kein direktes Kampfsporttraining gibt. Wenn mal etwas gemacht werden soll, dann wird es aus organisatorischen Gründen kurz vorher wieder abgeblasen.

Gruß, michel2211

dienstunfall
01.06.2011, 07:59
@michel2211
hallo,
du hast 80% GdB. Alleine vom Dienstunfall oder spielen andere Erkrankungen auch eine Rolle? Wie lange warst du im Strafvollzug und welchen Dienstrang hattest du?. Hattest du auch schon eine Funktionsstelle, wie z.B. Bereichsleiter o.ä.
Ich hatte bei meinem Unfall am 21.03.2010, auch ein rechtswidriger Angriff eines Gef., eine Weber C Fraktur ( Sprunggelenksfraktur ) und im Laufe der Zeit eine PTBS und eine Depression entwickelt. Laut Fachgutachten und Amstgutachten wurden für die PTBS im MOment 30% und für die Fraktur 10 % anerkannt. Laut Amtsarzt bin ich jetzt für die Dauer von 2 Jahren dienstunfähig auch für die Verwaltung. Nächste Woche habe ich mit dem Personalchef nochmals eine Besprechung wegen dem Amtsgutachten, im Beisein der Schwerbehindertenvertretung. Mal gespannt was da besprochen werden soll. Der Dienstunfall, PTBS, Depression sind alles anerkannt.
Was noch nicht feststeht ist der Unfallausgleich und die Versetzung in den vorläufigen Ruhestand. Es stehen 3 zur Wahl: Ruhegehalt, Unfallruhegehalt und erhöhtes Unfallruhegehalt. Lass mich mal überraschen. Ich gehe zumindest vom Unfallruhegehalt aus, wobei ich denke, dass sogar ein erhöhtes Unfallruhegehalt in Frage kommen sollte.

Wie bist du in den Ruhestand geschickt worden? Bekommst du Unfallausgleich?


Gruß
dienstunfall

michel2211
01.06.2011, 09:55
@Dienstunfall

Ich habe eine schwere PTBS und einen schwere Depression mit allen Begleiterscheinungen wie z.B. Persönlichkeitsstörung pp. Die 80% EWM sind darauf.
Es ist definitiv ein erhöhtes Unfallruhegehalt zu zahlen, da der §37 bereits 1998 in sofern geändert wurde, das ein rechtswidriger Angriff ausreicht.
Der finanzielle Unfallausgleich richtet sich nach der Höhe der EWM.
Ich war seit 10 Jahren bei der Justiz und ganz normaler A7er im Stationsdienst. Man kommt in Salinenmoor nur weiter, wenn man ein kennt, der ein kennt. Das übliche halt.
Ich würde mich freuen, wenn du mich den Ausgang wissen lässt, da ich ja Klage eingerreicht habe.

Lieben Gruß, michel2211

dienstunfall
01.06.2011, 18:28
@michel2211
bekommst du ein erhöhtes unfallruhegehalt oder das normale Unfallruhegehalt?
Was klagst du jetzt ein?
ich bin seit 28 Jahren dabei und habe teilweise Zeiten durchlebt, da waren Tätlichkeiten an der Tagesordnung. Mit Einführung von TV, viele Freizeiten, und immer mehr zum Wohle des Gef. hat das alles ein bisschen erleichtert. 90 % der Koll. bei mir haben noch nie etwas miterlebt. Ich habe von vollendetem Suicid, Suicidversuche ( z.B. Öffnen des Kehlkopfes mit einer Rasierklinge usw. ) alles miterlebt.
Zum Glück wurde ich 10/2008 noch nach A9 m.Z. befördert. Im MOment hilft dies mir alles nichts, wenn man nicht weiss wie es weitergeht. Ich würde heute lieber 10 Std. am Tag arbeiten, als das alles durchzumachen.

michel2211
01.06.2011, 22:38
@Dienstunfall

Ich habe dir ´ne Mail geschrieben!

Lieben Gruß,

Michèl McKay

Bockel
20.06.2011, 07:41
Moinsen

Ich werde euch mal einen lnk hier posten. Das ist ein Gerchtsurteil allerdings Bundesbeamter (aus Koblenz). Da haben die Richter expliziet entschieden wie und was rechtswidrger Angrff heist.

Den Link poste ich heute Abend oderMorgen wenn ich vor einem anderem Rechner sitze.
Gruß Bockel

Hier auch ein interesannter Link der Gewerkschaft DpolG entscheidet ist der 2. Artikel http://www.dpolg-bw.de/orga/verbaende/nb/kv/ka/aktuelles/archiv2008/Info_19_08.pdf

Bockel
21.06.2011, 22:06
wie versprochen der link http://www.gdp.de/id/_dp201106/$file/Urteil.pdf

michel2211
10.07.2011, 13:09
Hi, bei mir ist es nicht ganz so lange her. Genau am 03.06.2010. Seit 01.01.2011 bin ich im vorläufigen ruhestand. Ich muß sagen, daß ich auch um die Anerkennung des qualifizierten Dienstunfalles kämpfe. Zu empfehlen ist die Psychsomatische Klinik in Bad Bramstedt (Schön Klinik) Birkenweg 10. Die kennen die Problematik mit den Dienstherren. Demnach schreiben die auch Ihre Gutachten so, daß man da nicht so einfach dran rütteln kann.

Gruß, Michel2211

Aus gegebenen Anlass muss ich hier etwas klar stellen.


Die Aussage bezüglich der Gutachten der Therapeuten in Bad Bramstedt ist so zu verstehen, daß die nicht einfach irgendetwas da hinschreiben, sondern den Fall sehr detailliert schildern um keinerlei Missverständnisse zuzulassen und damit Dienstherren sich nicht einfach über Fakten hinwegsetzen können. Keiner der Therapeuten dort würde irgendetwas schreiben, was nicht den Fakten entspricht. Diese wissen nur aus langjähriger Erfahrung, wie der Dienstherren immer wieder versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Und nur so meinte ich meinen Kommentar.

Mit lieben Grüssen, michel2211

öpr
14.07.2011, 22:08
na das liest sich ja komisch:"aus gegebenen Anlass"

hat ich vielleicht doch recht gehabt damit, das man nicht allzu deutlich im Internet alles posten sollte?

ist nur ne frage
kommt mir halt so vor

gruß öpr

Elfenflügel
15.07.2011, 17:33
Hallo Leute!

Ich beschäftige mich momentan auch damit, ob ich einen qualifizierten DU anerkannt bekommen könnte.

Es glaubt keiner, in Bayern haben sie die Vorschrift verschärft, das bayerische Beamtenversorgungsgesetz sieht vor, dass Du einen tätlichen rechtswidrigen Angriff erleben musst und nicht nur einen rechtswidrigen Angriff. Mir ist echt der Kinnladen runtergefallen, da Bayern ja immer so tut, als wenn seine Beamten bessergestellt sind.

Ich muss mich jetzt auf die Lebensgefahr stürzen. Was anderes bleibt mir nicht. Hat einer von Euch da gute Links. Ich habe die Begründung noch nicht geschrieben, vielleicht hilft mir das bei der Begründung. Bei wem muss ich das eigentlich einreichen. Eigentlich müsste die doch von sich aus so was prüfen, aber ... ich phantasiere ... wer zahlt denn schon freiwillig, doch nicht unsere Dienstherren.

Grüße von

Elfenflügel

Sekundant
15.07.2011, 17:55
Oh je,

... da Bayern ja immer so tut, als wenn seine Beamten bessergestellt sind.


Das tun sie immer, zB auch bei den Statistiken. Aber wer mal welche mit gefertigt hat oder die Grundlagen kennt (die natürlich bei Nichtgefallen äusserst flexibel gehandhabt werden und anpassungsfähig sind; Bsp. hier pers. bek.), weiss auch, warum.

Ich hatte einmal die Gelegenheit, das Zustandekommen der gleichen Statistik anderer Bundesländer (NRW) mitbekommen zu dürfen und umgekehrt die Kollegen auch unsere. Unsere war ja wie immer so gut und deren so miserabel. Deren Fazit: ja, wenn ihr das sooo macht ...? !

Bei mir wäre es DU-mässig aber genauso, allerdings ist mein Unfall nicht (noch nicht) als DU anerkannt, besser gesagt nach zwei Jahren rückwirkend zum Ende des ersten Jahres nach dem Unfall für den Zeitraum danach wieder zurückgenommen worden.


Gruss

Sekundant

Elfenflügel
16.07.2011, 17:39
Da sagst Du was Wahres. Glaube nur einer Statistik, die Du selbst gefälscht hast.

Bei uns ist die Dienstunfallbehörde gerade darüber Altfälle aufzurollen und die für die Zukunft abzulehnen. Das Kostendiktat von Stoiber liegt noch auf den Ministerien und das lassen sie dann an den Kollegen aus, die sich so und so nicht richtig wehren können.

Bei körperlichen Erkrankungen geht es ja noch, aber bei psychischen bis Du in Deiner Gegenwehr wirklich eingeschränkt und da nützen die gnadenlos aus. Die Meisten geben auf.

Da werden die Bescheide nicht ordentlich begründet, so dass Du selbst nach den Rechtsgrundlagen suchen musst und grundsätzlich erst mal alles abgelehnt, vielleicht schaffst Du den Widerspruch ja nicht, weil es Dir so schlecht geht und jeden Ablehnung Dir den letzten Nerv kostet.

Was das Beste ist, es wird in Deiner Vergangenheit gesucht und zwar unter Umgehung sämtlicher Datenschutzbestimmungen, ob sie nicht mal eine Rechnung finden, wo Du therapeutische Sitzungen benötigt hast und dann wird Dir ein Vorschaden vorgehalten.

So was müssen alle Beamten erfahren, denn wer hebt sich schon alle Rechnungen auf, die mal irgend wie kritisch werden könnten. Aber Du musst wirklich alles aufheben, sonst kannst Du Dich nicht einmal wehren.

Herzliche Grüße von

Elfenflügel

Griesu
17.07.2011, 13:57
Ja entweder es wird gesagt komisch hat bei der letzten Untersuchung keine Probleme angegeben,oder da war doch mal was und das ist die Ursache für die Erkrankung aber steht nicht im Zusammenhang mit dem DU.
Es wird halt so gedreht wies gerade soll.
So long

michel2211
06.02.2012, 09:22
Genau das lag bei mir ja vor.
Rechtswidriger Angriff. Seit dem Dienstunfähig. Seit 01.01.2011 im vorzeitigem Ruhestand und zu diesem Zeitpunkt u 70% MdE. Und immer noch der Kampf um die Anerkennung des §37.
Hat hier jemand vielleicht ein positiv entschiedenes Urteil?

Gruß, M