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Vollständige Version anzeigen : wie wird die BG-Rente angerechnet ?


pietro
18.01.2007, 13:47
ich bekomme seit 1974 eine unfallrente,im moment bin seit einem jahr krank geschrieben durch eine schwere op,beschäftigt im öffentl.dienst,geb.04/52,vor kurzem war ich beim mdk,habe bisher nichts gehört,da ich im moment ziemlich in der luft hänge wie es weitergeht,wurde mir geraten einen atz-antrag im blockmodell zu stellen,was ich auch ev. tun will,wenn es nicht noch zu einem eu-antrag kommt,sollte es dazu kommen,wie wird meine unfallrente mit einer eu-rente verrechnet,oder später mit einer altersrente,kennt da jemand die richtige formel,mit wieviel abzug müsste ich da rechnen,habe unterschiedliche meinungenen dazu gehört.

schwarzerengel47
18.01.2007, 16:19
Hallo pietro,
also folgendermaßen :

USAMMENTREFFEN DER VERLETZTENRENTE MIT EINER RENTE AUS DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG


Trifft eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder ein Altersruhegeld aus der GRV mit einer Verletztenrente zusammen, so führt dies dazu, daß u. U. ein Teil der GRV ruht, d. h. nicht zur Auszahlung gelangt.

Dies ist der Fall, wenn beide Renten zusammen 70 % des JAV (Entgelt des Vorjahres). Die GRV füllt dann die Differenz der Verletztenrente bis zu 70 % - Grenze auf.

Beispiel:

JAV
90.000,-- €

Vollrente bei 100 % Mde p.a.
60.000,-- €

Anspruch aus EU-Rente p.a., z.B.
48.000,-- €

Beide Renten zusammen
1080.000,-- €

Begrenzung auf 70 % des JAV
63.000,-- €

EU-Rente ruht damit iHv p.a.
45.000,--€
oder mtl.
3.750,-- €




schwarzerengel47

fliedertiger
18.01.2007, 17:48
Hi allerseits :-)

welcher JAV wird denn für die 70 % Regelung genommen ?

und was passiert mit dem Geld, welches bei der gesetzl. Rentenversicherung nicht zur Auszahlung kommt

fragende fliedertigerische Grüße :o :o :o

schwarzerengel47
18.01.2007, 18:53
Also sagen wir mal bei einer EU Rente von 1000 €

Also für die die es noch nicht begriffen haben.
Der Jahresarbeitsverdienst des vergangenen Jahres wird genommen.
Angenommen der ist 20.000 € 70% von einem zwölftel deses Betrages sin 1166€ vervielfältigt mit dem Faktor 1,000 ergibt den Grenzbetrag von 1166€

Leistungen der Unfallversicherung z.B.500 €
abzüglich Grundrente
nach dem BVG( MdE 40% 200 €
verbleiben 300 €
Summe der Rentebeträge zusammen 1300

ergibt Grenzbetrag 1166 €
Eine Anrechnung von 134 € darüber

Also werden von den 1300 € die 134 nicht ausgezahlt.Die EU Rente beträgt somit 1166 €

Hoffe das ist verständlich genug. Wo das Geld was nicht zur Auszahlung kommt bleibt kaine Ahnung. Können ja wieder andere Umstände kommen wo es dann wieder zur Auszahlung kommt. Zum Beispiel wenn die Erwerbsminderung sinkt da der MdE weniger geworden ist. Genauso kann es noch mehr zur kürzung kommen wenn die Unfallrente steigt.

Hoffe es ist verständlich genug!:cool:

schwarzerengel47

fliedertiger
18.01.2007, 20:02
Hi schwarzerengel :-)

wollte dich nicht angreifen ...

Es wird der JAV genommen, auf den sich die Berechnung der Unfallrente bezieht ... das bedeutet, wenn der unfall in 1974 gewesen ist, dann wird der JAV von 1973 genommen .....

es bedeutet anderseits, daß diese Berechnungen wohl wirklich nur von der Rentenversicherung vorgenommen werden können, weil ich denke, da muß es noch eine andere Lösung geben, ein schlupfloch halt ...

fliedertigerische Grüße

schwarzerengel47
18.01.2007, 21:23
Hi Fliedertiger,
fühlte mich nicht angegriffen;). Wie das richtig ist kann ich dir auch nicht genau sagen. Habe mal bei mir nachgeschaut. Und da ist der Grenzwert von den Arbeitsjahresverdienst der Unfallrente genommen wurden und davon wurde der Grenzwert ermittelt.Der wird aber Jährlich irgendwie angepasst.

Den die Unfallrente bekommt man ja da man nicht mehr voll erwebsfähig ist. Und damit man nicht besser da steht als wenn man diese Rente nicht hätte gibt es den Grenzwert.So verstehe ich es. Verbessert mich falls ich es nicht richtig gedeutet habe.

schwarzerengel 47

pietro
19.01.2007, 12:37
danke,das hat mir schon weitergeholfen,nur eines verstehe ich nicht,wieso wird der grenzwert bei einem unfall von 1974 aus dem jahre 1973 entnommen,ich verdiene doch mittlerweile mehr als das doppelte,ich habe noch eines vergessen,wie wirkt sich das mit dem zusammenlegen dieser beiden renten aus,ich bekomme ja zu der altersrente auch noch eine rente von der zvk....

schwarzerengel47
19.01.2007, 13:19
Also ich weis nur das sich mit der Unfallrente und der Eu Rente bei eintritt der Altersrente nichts ändert. Wird nur umgeschrieben in die Altersrente. Rein rechnerisch bleibt die Altersrente genauso hoch wie die EU Rente vor eintritt in die Altersrente.

Was meinst du den mit Rente von zvK...zur Altersrente? Wenn das eine private Rentenversuicherung ist passiert garnichts die bekommst du dann ohne Abzug. Ist das auch eine staatliche Zusatsrente oder dergleichen wird die auch mit angerechnet so kann es kommen das sogar eine der Renten ganz versagt bleibt da diese den Grenzwert überschreitet.
Verbssert mich wenn ich was falsch deute.

Der JAV wird doch immer jährlich angepasst . Und den Betrag des JAV den du ein Jahr vor Renteneitritt erzielt hast der wird dem Grenzwert zu Grunde gelegt.

Hoffe das hilft dir weiter:cool:

schwarzerengel47

fliedertiger
19.01.2007, 13:27
Hallo pietro :-)

ich verstehe den sinn dieser berechnung auch nicht ....

mein unfall ist grade volljährig geworden und jetzt stecke ich in dem dilemma, daß es in der zeit wo ich gearbeitet, bzw. alg 1 bezogen habe, ich verletztenrente UND arbeitsentgeld bezogen habe ... es mir also leidensgerechtes leben ermöglicht hat ... jetzt beziehe ich berufsunfähigkeitsrente, ein teil der bfa rente ruht, der teil der verletztenrente der mir *abgefunden* wurde, zählt mit zum monatlichen geldeingang und von der zusatzversorgung werden krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

der soziale abstieg mit system ! !

lieber pietro, bitte geh zu einem kompetenten rentenberater und laß es dir ausrechnen .... vielleicht gibt es ja die möglichkeit jetzt pünktlich zur rente auf die verletzenrente zu verzichten ?

fliedertigerische grüße :p :p :p

schwarzerengel47
19.01.2007, 13:47
Fliedertiger du hast schon recht mit deiner These. Nur die Unfallrente bekommt man doch als ausgleich der verlorengegangenen Arbeitskraft .
Es soll eine Überversorgung in den Fällen verhindern, in denen ein den Versicherungsfall auslösendes Ereignis sowohl für die Rente aus der Unfallversicherung (MdE-Rente) als auch aus der Rentenversicherung (LVA-Rente)maßgebend ist. Das gesamte Renteneinkommen wird auf das Maß begrenzt, das ein nicht durch den Versicherungsfall geschädigter Versicherter am Ende seines Arbeitslebens als Altersrente erreicht hätte.

Es gibt dann viele Einzelbestimmungen, die man am besten mit einem Versicherungsältesten durchspricht.

schwarzerengel47

pietro
22.01.2007, 15:10
noch eine frage,wie ist das mit dem jahresverdienst,wenn es zu einem atz-vertrag kommt,ich will möglicherweise diesen stellen,dann wäre doch diese jahresdurchschnitt (ev. liegt er bei 83% des letzten nettogehaltes,durch aufstockung durch den arbeitgeber-90% rentenbeitrag)nicht der reale,als wenn fest durcharbeite

schwarzerengel47
22.01.2007, 17:33
So viel wie ich weis wird der letzte JAV (Bruttoeinkommen ) vor dem Unfall genommen .Wenn der Unfall lange zurück liegt ist der JAV auch angepasst wurden und der wird rur Berechnung genommen.Mehr weis ich leider auch nicht vielleicht weis jemand anderst noch bescheid und kann dir da weiterhelfen.

Grüße

schwarzerengel47

pietro
24.01.2007, 13:01
ich habe noch eine frage,wie ist das eigentlich ,wenn man mit den zwei renten unter dem grenzwert bleibt,mir hat jemand gesagt ich soll mal im §93 VI nachlesen,da gäbe es noch andere bestimmungen,ich habe da nachgelesen,was die unfallrente betrifft,kam aber nicht klar damit,was das bedeutet,lieber schwarzengel47 ich habe meinen grenzwert mit deiner formel durchgeführt u. bin mit meiner berechnung unter dem grenzwert geblieben,was bedeutet das für mich persönlich,bekomme ich keinen abschlag,oder gibt es da ,wie immer, noch einen nachschlag von unseren politikern,würde mich nicht wundern

schwarzerengel47
24.01.2007, 13:37
Wenn deine EU- rente zusammen mit der Unfallrente unter dem Grenzwert liegt bekommst du keinen abzug.:D

Was uns noch so blüt wer weis.:confused:

schwarzerengel47

pietro
24.01.2007, 16:04
danke,dein wort in gottes ohr...wünsch dir noch einen schönen abend u. jetzt unseren handballern viel glück.....peter

schwarzerengel47
24.01.2007, 17:27
übertreib es nicht Peter:cool:

viel Glück !

schwarzerengel47

Paco
15.03.2007, 03:32
Wie erfährt die Rentenstelle der LVA/BfA eigentlich von einer Unfallrente und vice versa. Unfallrenten der BG`s sind doch nicht meldepflichtig? Weiss da jemand genaueres?

sam
15.03.2007, 07:47
Hallo Paco,

willkommen bei uns im Forum,...

Wenn Du eine Rente der RV beziehst und noch nicht die Altersrente erreicht hast, Dir zu einem späteren Zeitpunkt ( weil Du klagst gegen BG ) Deinem begehren vor dem SG entsprochen wird, so bist Du verpflichtet dies der RV / Rentenstelle zu melden.

Es hat etwas mit Deinem Einkommen zu tun vor der Verrentung,... Beide Renten zusammen, dürfen nicht höher sein als das erzielte Einkommen was Du vor der Verrentung verdient hast. In diesem Sinne,...sam

Euklid55
09.05.2007, 15:46
Hallo Paco,

"Der JAV wird doch immer jährlich angepasst . Und den Betrag des JAV den du ein Jahr vor Renteneitritt erzielt hast der wird dem Grenzwert zu Grunde gelegt."

Für die Berechnung des Grenzbetrages wird der Jahresarbeitsverdienst des letzten Rentenbescheides angesetzt. D. H. in diesen Fall der Jahresverdienst von 1984. Damit dürfen die Altersrente und die Verletztenrente zusammen heute nicht mehr als 70% des damaligen Jahresarbeitsverdienstes netto nicht überschreiten. Ich habe den Sachverhalt mit einer Petition an den Deutschen Bundestag überprüfen lassen: Alles nach den Gesetz!

Gruß
Walter