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Vollständige Version anzeigen : Auffahrunfall- Verursacher will sich ohne Vers. einigen


Gwynnie
25.05.2009, 19:17
Hallo!
Folgendes ist passiert:
Eine junge Frau in einem Mercedes A Klasse ist auf unser stehendes Auto aufgefahren. Es hat zu dem Zeitpunkt furchtbar geregnet. (Warum ist das eigentlich wichtig?) Auf den ersten Blick nicht besonders schlimm, am nächsten Tag in der Werkstatt schon erheblich schlimmer:
Stoßstange hinten eingedrückt und ca 2 cm verschoben.
Kostenpunkt: Wenn nur die Stoßstange um die 600€, wobei nicht klar ist, was hinter der Stoßstange defekt ist, könne locker 2000,- € werden.
Habe das dem Vater unseres Unfallgegners telefonisch mitgeteilt und ihn aufgefordert, dass der Versicherung zu melden. Er wollte erst mal noch abwarten.

Habe daraufhin den Schaden telefonisch seiner Versicherung gemeldet.
Heute rief mich der nette Herr an und meinte, da an dem Auto seiner Tochter keinerlei Schaden entstanden wäre, könne auch unser Schaden nicht so hoch sein. Er will uns nun 500€ zahlen, und ausserdem will er den Schaden selbst auch begutachten.
Seiner Versicherung hat er mitgeteilt, dass an seinem Wagen kein Schaden entstanden sei und dass daher unser Schaden nicht so hoch sein könne. Die Versicherung will nun abwarten, ob wir uns so einigen.
Meine Frage: Sollen wir uns darauf einlassen oder auf eine Entschädigung per Versicherung beharren?
Soll ich den Sachbearbeiter der Versicherung nochmal selber anrufen?
Was bringt es, dem Vater unser Auto zu ziegen? Kann er darauf bestehen?
Ich hoffe, dass Jemand hier eine Ahnung hat und dies mitteilen mag!

Liebe Grüße
Daja

Buffy07
25.05.2009, 20:33
Hallo Gwynnie,

du hast deinen Wagen in die Werkstatt gebracht und einen verünftigen Kostenvoranschlag machen lassen? Wenn der Schaden über 1000€ liegt, vergesse die Mehrweertsteuer nicht, kannst du einen KFZ-GA bestellen. Die Kosten muss die gegn. Versicherung übernehmen. Ich würde dir dazu raten. Schließlich weiss du nicht ob am Unterboden etwas verzogen wurde durch den Aufprall, dass kann nur ein Fachmann und nicht der Vater der Unfallverursachers. Bitte lasse dich auf keine Spielchen ein.
Mache alles offiziel und benachrichte über dein Vorgehen auch die Gegn. Versicherung. Der Vater will seine Prozente nicht verlieren und du zahlst nachher drauf, weil Schäden übersehen wurden.
Schalte einen KFZ- GA ein, dann bis du auf der sicheren Seite.
Gruß Buffy 07

Gwynnie
25.05.2009, 20:55
Hallo Buffy,
nein, wir haben bisher noch keinen "vernünftigen" Kostenvoranschlag vorliegen.
Dazu müsste ja die Stoßstange abgebaut werden, und das würde doch sicher etwas kosten?
Daher haben wir bisher darauf verzichtet.
Sollten wir das doch noch machen?

LG
Gwynnie

Buffy07
25.05.2009, 21:02
Hallo Gwynnie,
du hast den Wagen offiziell in eine KFZ-Werkstatt gebracht. Du hast den ganzen Vorgang auch der gegn. Versicherung gemeldet. Da hier ein grösserer Schaden zu vermuten ist>>> eigene Erfahrung, glaubte auch erst ist nicht so schlimm...denkste<<<<beauftrage einen KFZ-Sachverständigen. Dazu hast du das Recht und die Rechnung geht an die Versicherung. Die Werkstätten kennen die meisten Sachverständigen. Außerdem bist du auch kein Fachmann und kannst nicht vorhersehen wie groß der Schaden ist.
Das GA schickst du dann der Versicherung und du kannst deinen Wagen auf Grundlage des GA reparieren lassen.
Bleibe ehrlich und lasse dich auf keine krummen Spielchen ein. Der Vater hat keine Rechte. Er ist kein GA.
Gruß Buffy07

Gwynnie
25.05.2009, 21:10
Hallo Buffy,

ich kann also selbst einen Gutachter beauftragen.
Muss ich das der gegnerischen Versicherung mitteilen oder mir das genehmigen lassen?

Danke für die hilfreichen Antworten!

LG
Gwynnie

Buffy07
25.05.2009, 21:17
Hey Gwynnie,:)

nein das muss du dir nicht genehmigen lassen. Wenn du selbst einen KFZ-GA kennst, dann rufe ihn an, sage in welcher Werkstatt dein Auto steht oder bei dir zuhause. Der kommt nimmt die Unfallschäden auf und macht Bilder. Das GA bekommst du und die Rechnung. Diese schickst du dann weiter an die gegn. Versicherung und bittest um Erstattung des Schadens oder die Werkstatt rep. auf Grundlage des GA und die Rechnung geht an die Versicherung.
Sollte die Versicherung Schwierigkeiten machen, nehme einen RA und lasse dich beraten. Diese Kosten muss auch die gegn. Versicherung zahlen..
Du hast Rechte.
Viel Glück Buffy07:)

Ingeborg!
26.05.2009, 07:46
Hallo Gwynnie!

Du forderst ganz einfach die gegnerische KfZ-Versicherung dazu auf, Deinen PKW durch einen derer KfZ-Schadensachverständiger besichtigen zu lassen! Dabei wird ein Gutachten erstellt - der Schaden ist doch vorhanden und kann/könnte auch jederzeit durch Gegenüberstellung des verursachenden Fahrzeuges nachgestellt werden, falls irgendein Vater oder sonstwer die Schadenshöhe nicht versteht. Das ist doch ganz einfach! (Die geringe Schadenshöhe am gegnerischen KfZ sagt nichts über den Schaden an Deinem Fahrzeug aus - ein Fahrer, der unlängst auf unseren Wagen aufgefahren war, mußte sein KfZ mit Blechschaden und zerfransten Scheinwerfern in eine Werkstatt bringen, wir brauchten für unseren PKW lediglich etwas Farbe! Der Anprallpunkt war in diesem Fall für uns günstiger!)

Hier geht es m.E. eindeutig um die Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes, wenn ich davon ausgehe, daß Deine Schilderung i.O. ist.

Grüße von
Ingeborg!

Buffy07
26.05.2009, 08:28
Hallo Ingborg,:)


der Gwynnie hat das Recht den GA seiner Wahl zu beauftragen. Er ist nicht verpflichtet den GA der gegn. Versicherung zu nehmen. Das Prinzip der Neutralität ist wichtig. Da wir täglich erleben was die gekauften ärztl. GA verzapfen:mad:, wird es bei den vers. freundlichen KFZ-GA auch nicht anders sein. Jeder braucht neue Aufträge.
Dann lieber den von mir gewählten neutralen GA:) holen.
gruß Buffy07

Ingeborg!
26.05.2009, 13:27
So oder so, Buffy07!

Natürlich kann man einen neutralen Gutachter wählen - falls es den gibt!

Ich sehe das Ganze nur unter dem Aspekt des "Nichtweiterkommens" und/oder des "Nichtwissenwie'sgeht"! Deshalb mein Vorschlag zum Recht des Geschädigten. Habe schon sehr ordentliche, weil sachlich richtige, Gutachten im Schadensbereich KfZ gesehen und auch andere! Es ist eben wie im richtigen Leben, da hast Du schon recht!

Grüße von
Ingeborg!

Peugeot
26.05.2009, 15:49
Hallo, ich kann immer nur raten auch bei Bagatellunfällen immer einen Anwalt einzuschalten. Der hat ganz andere Methoden mit den Dingen umzugehen und weiß ganz genau was zu machen ist. Wenn du eine entsprechende Versicherung hast kostet dich das ganze nicht einen Cent.

seenixe
26.05.2009, 17:40
Hallo,

wenn, wie in diesem Fall die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, muß die Gegenseite für die Kosten des Anwalts aufkommen. Meist wickelt dies der Anwalt gleich mit der gegnerischen Versicherung ab.

Gruß von der Seenixe

Bony50
27.05.2009, 21:38
Hallo Buffy07
Es ist nicht gesagt daß wenn einer an der Stoßstange keinen Schaden sieht daß auch keiner da ist!
Es ist 100% ein Schaden drann und selbst der Schaden wo man nicht sieht ist meistens schlimmer.
Mein Arbeitskolege hatte auch einen unverschuldeten Auffahrunfall aber an seinen Wagen wurde nicht gesehen und der sagte auch zu den Unfall verusacher daß er ihn 120,00 DM geben soll und die Sache ist vergessen. Der unfall verursacher gab ihn das Geld und es war erledigt! Aber nur für den Unfallverursacher, denn als mein Arbeitskollege sein Auto zur Wartungs arbeiten in eine Werckstatt gab, stellten die fest daß der Rahmen verzogen ist und ob er einen Unfall hatte!

Gruß: Bony50

Buffy07
28.05.2009, 09:04
Hallo Bony50,

bitte lese meine Beiträge nochmal, dfass was du da wiedergibst habe ich nicht geschrieben....:confused:.Ich habe immer darauf aufmerksam gemacht das der Schaden höher sein kann als die Augenscheinnahme aufweist.
Darum auch der Hinweis einen KFZ-GA zu nehmen.

Gruß Buffy07

Bony50
28.05.2009, 21:35
Ich wollte ja eigentlich Gwynnie antworten, Entschuldige Bitte.

Peugeot
30.05.2009, 05:43
Hallo, laß dich auf keinen Fall auf irgend einen Kuhhandel ein. Wer auffährt ist normalerweise immer Schuld. Es wäre gut wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Im nachhinein kannst du immer noch die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Ich drücke dir die Daumen. LG Peugeot

Torfstecher
30.05.2009, 10:58
Als Geschädigter hat man das Recht auf :
- eigenen Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
- eigener KFZ-Sachverständigen, möglichst unabhängig,
- freie Wahl der Werkstatt

Anwaltskosten sind bei geklärter Haftungsfrage, im genannten Falle wohl vollständig, von der gegnerischen Vs zu übernehmen.
Dazu bedarf es auch keiner eigenen RSV.
Falls Haftung anteilig, wird auch dies anteilig zu tragen sein.

Gutachter kann frei gewählt werden, wobei man darauf achten sollte, bei welchen Unternehmen oder Verbänden sie "angelehnt" sind.

Die Werkstatt kann frei gewählt werden. Man kann zum Vertragshändler oder auch zur "Freien" um die Ecke, die Entscheidung bleibt dem Geschädigten überlassen.

Wenn der Geschädigte sich mit der gegnerischen Vs einlässt, besteht die (berechtigte) Sicherheit, daß etliches "gekürzt", "vergessen", "übersehen" oder sonstwie ignoriert wird.
Der Gutachter, von Vs eingeschaltet, rechnet nach Vorgabe der Vs.
Das erkennt man aber meist zu spät. (Stundenlöhne als Durchschnittswerte, keine Verbringungskosten, keine Farbangleichung, teilweise richten statt erneuern etc...)

Im beschriebenen Falle und dem "herumhampeln" des Schädigers wäre der umgehende Besuch beim Anwalt sinnvoll, der auch beratend tätig werden kann.