Vollständige Version anzeigen : hilfe ich weiss nicht mehr weiter
Sandhase
06.04.2009, 16:33
also ich beziehe momentan eine verletztenrente von 30% erwerbsminderung von meiner bg.
nun bin ich nach einem raubüberfall auf mich so schwer verletzt worden,das das versorgungsamt mir zusätlich 20% gds bzw. weiter 20% erwerbminderung bewilligt haben.
ich habe dann mal im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
Gesetzliche Unfallversicherung nachgeschaut und dort dieses:
§ 56
Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 20, besteht für jeden, auch für einen früheren Versicherungsfall, Anspruch auf Rente. Die Folgen eines Versicherungsfalls sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vom Hundert mindern. Den Versicherungsfällen stehen gleich Unfälle oder Entschädigungsfälle nach den Beamtengesetzen, dem Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst, dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden, dem Häftlingshilfegesetz und den entsprechenden Gesetzen, die Entschädigung für Unfälle oder Beschädigungen gewähren.
da dort steht das ich bei einem weiteren unfallereigniss bereits bei einer mde von 10% eine weiter rente(berufschadensausgleich)zu bekommen habe.
ich habe dann dem versorgungsamt mitgeteilt das ich bereits eine erwerbsminderung von 30 % habe und sie mit der annerkennung der weitern 20 % dazu verpflichtet sind mir eine weitere verletztenrente zu zahlen.
diesen antrag hat das versorgungsamt abgelehnt und gesagt ich sollte mich an meine bg wenden:eek:
diese sagte mir das sie nur den arbeitsunfall ausgleichen und eine erhöhung der rente nicht in frage kommt da ein anderer träger zuständig ist(in meinem fall das Bundesversorgungsgesetz) und verwiesen mich wieder an das versorgungsamt:confused:
hää was soll denn das?
bin verzweifelt wer kann mir nun sagen wie ich richtig vorgehe?
könnte heulen bei so viel behördenwillkür....
für schnelle info wäre ich sehr sehr dankbar
viel grüße sandhase
Hallo sandhase,
klingt nach zu vielen Trägern :mad: auch eins der Probleme mit dennen ich kämpfe.
Erstmal zum Nachvollziehen:
Du hast mit ähnlichem Schreiben erst ans Versorgungsamt geschrieben, welche dich dann an die BG verwiesen und diese schreiben nun du sollst doch wieder auf Start zurück und zum Versorgungsamt damit.
Na dann könntest du wenn ich das richtig verstanden habe,
dem Versorgungsamt dein erstes Schreiben mit Ihrer Ablehnung, das Schreiben an die BG mit deren Ablehung mit einem erneuten Schreiben zur Prüfung des Bundesversorgungsgesetz und dem Hinweis das sie doch zuständig seien schicken.
Mehr fällt mir da jetzt gerade nicht ein. Aber so ein hin und her ist bei mir zwischen anderen Trägern auch immer wieder und dann mache ich es so wie ichs dir eben beschrieben habe. Nicht das A dann nicht weiß was B schon geschrieben hat und dir nochmal eine ähnliche Ablehnungsbegründung schickt.
Oder du legst Widerspruch zum ersten Ablehnungsbescheid vom Versorgungsamt ein, wenn da nicht bereits die Frist vorbei ist und hängst das ganze mit ran.
Viele Grüße
JoachimD.
06.04.2009, 19:13
Hallo sandhase,
eine höhere Erwerbsminderung wird in der Regel durch Gutachten der Berufsgenossenschaft festgestellt und betrifft nur Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten!
Das Versorgungsamt stellt zumeist den GdB fest! Da wird allerdings alles einbezogen bis hin zu Allergien!
Bei einer höheren GdB zahlst, etwas weniger Steuern falls Du noch ein paar Stunden arbeiten gehst + 5 Tage Zusatzurlaub (bei Schwerbehinderten)!
Um da einigermaßen klar zu sehen solltest Du Dich einmal an den
http://www.weisser-ring.de/internet/index.html
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1
http://www.sovd.de/
Die vom Weißen Ring können Dir in Deiner Situation am Besten sagen was geht oder nicht! Ja und Dich evtl. auch rechtlich unterstützen!
Ansonsten wird man Deine Unterlagen nur durch die Gegend schicken! Versorgungsamt - BG und retour!
Ich hatte auch gerade das Problem ...also suche Dir Hilfe!
VG Joachim
Hallo Sandhase,
wenn du im Auftrag des Bundes tätig gewesen bis und dort verletzt wurdest, hast du AnsprÜche nach dem Bundesversorgungsgesetz ( BVG )und diese Ansprüche sind beim Versorgungsamt anzumelden.
Mache es wie bIn_ib dir geschrieben hat,
die Ablehnung der BG in Kopie und die erste Ablehnung des VA wieder an das VA >>Einschreiben mit Rückschein schicken<<<. Antwort abwarten.
Gruß Buffy07
Sandhase
06.04.2009, 21:09
ich bedanke mich erst mal für die schnelle antworten:)
ich werde jetzt widerspruch gegen den bescheid vom versorgungsamt einlegen...die frist dazu läuft am 14 ab.
ich werde dann berichten wie es weitergeht.
besten dank nochmal für die antworten;)
Sandhase,
erstmal wünsche ich Dir viel Kraft und Muße, Alles anzugehen, durchzuhalten und für den Kampf Unterstützung von vielen Seiten
Hast Du auch Antrag auf Entschädigung nach OEG gestellt? Wenn nicht, der Weiße Ring berät Dich darin und bringt zur Beratung auch den Antrag gleich mit, wenn Du im Telefonat darum bittest.
Alles Gute Dir
Laverda
Ingeborg!
07.04.2009, 16:46
Hallo Sandhase!
Grundlagen für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) findest Du im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - hier z. B.: http://bundesrecht.juris.de/oeg/index.html
Bist Du schon als Opfer einer Straftat anerkannt?
Zuständig für derlei Anerkennungsverfahren ist in unserem Wohnbereich z.B. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe 'Für die Menschen. Für Nordrhein-Westfalen.' *Hach,ichkann'smirimmernochnichtverkneifen!*
Mach Dich 'mal schlau, ggf. über die Behörden, die seit einiger Zeit die Aufgaben der früheren Versorgungsämter übernommen haben. Aber..., je länger Du wartest, desto mehr Opferentschädigungsrente geht Dir ggf. verloren: Also hurtig den Antrag stellen mit Hinweis auf die frühere Antragstellung beim Versorgungsamt, falls dort bereits der Grund (Straftat: Raubüberfall) für Deine Behinderung etc. bekannt gegeben wurde und Du nur aus Nickeligkeit eines Sachbearbeiters weder über Deine Rechte aufgeklärt noch ordentlich beraten wurdest. Ich hoffe 'mal, daß die Straftat angezeigt wurde und Du keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Beweisführung bekommst! Sonst gilt für jegliche Leistung nach dem SGB fast immer das Datum des Antrages. Und..., bleib dran; Akten liegen gern 'mal bis zur nächsten Sachstandsanfrage 1/2 Jahr herum um dann schon zu einer weiteren Bearbeitung (?) verschickt zu werden. Nur Mut!
Grüße von
Ingeborg!
Sandhase
11.04.2009, 20:01
hallo ingeborg
ja die straftat ist anerkannt worden..die beiden täter haben wegen gemeinschaftlichen raub mit schwerer körperverletzung beide jeweils 4.5 jahre gefängniss bekommen.
das versorgungsamt hat mir diesbezüglich einen gds von 20% bewilligt und mir rückwirkend(weil ich vorher einen schweren arbeitsunfall mit 30% hatte) einen schwerbehindertenausweiss mit 50% ausgestellt.
ich hab mir jetzt einen anwalt genommen(mit schwerpunkt sozialrecht)der hat bei soviel behördenwillkür nur mit dem kopf geschüttelt.er hat jetzt klage beim sozialgericht eingereicht und erst mal die komplette akteneinsicht angefordert(die wurde ihm auf anfrage von dem sachbearbeiter verweigert:mad:)
er sagt das recht sei auf meiner seite und die wollen sich nur rausreden weil sie nicht zahlen wollen:(
aber ab jetzt wird zurückgeschossen:cool:
auch wenns jahre dauert das zieh ich durch:p
werde weiter berichten ,wie sich das entwickelt und hier reinposten für leute mit gleich oder ähnlich gelagerten fällen.
frohes osterfest noch
liebe grüße
Sandhase
hallo, sandhase
zitat:
komplette akteneinsicht angefordert(die wurde ihm auf anfrage von dem sachbearbeiter verweigert:mad:)"
bist du dir mit deinem anwalt sicher?
eine akteneinsicht bekommt jeder, den es betrifft.
es gibt gesetzliche grundlagen und §§ dafür!
die sollte dein anwalt aber kennen.
kopfschütterln genügt da nicht.
pass auf!
die zeit läuft dir schneller weg, als du glaubst.
geniesse noch das schöne wetter
danach, tu was!
schöne ostern
pussi
Sandhase
16.04.2009, 08:50
hallo pussi
ja ich bin mir da ganz sicher!
der liebe sachbearbeiter ist der meinung ,das mit erteilen seines bescheides die sache seinen abschluss gefunden hat und eine akteneinsicht deshalb nicht notwendig ist und hat diese deshalb abgelehnt:eek:
ich finde so ein verhalten für ne behörde ein ziemlich starkes stück....grmpf:mad:
lg sandhase
Hallo Sandhase,
so eine Äußerung eines SB ist nicht hinnehmbar.
Sofort schriftlich Einschreiben mit Rückschein oder über RA Akteneinsicht beantragen bei deiner Stadtverwaltung / Versicherungsamt.Lasse dir von den SB der die Akteneinsicht überwacht, alles kopieren, gegen Entgelt.( Manchmal auch kostenlos )
Und dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB abschicken auch Einschreiben gegen Rückschein oder RA.
Das ist ein Hammer wie der SB sich benimmt. Also sofort dagegen angehen. Es gibt Gesetze an die muß er sich halten.
Und nicht einschüchtern lassen:):)
Gruß Buffy07
Ingeborg!
16.04.2009, 11:35
Hallo Sandhase!
Rechtsgrundlage Akteneinsicht für das gesamte SGB ist § 25 SGB X (Sozialgesetzbuch 10)!
Zitat: der liebe sachbearbeiter ist der meinung ,das mit erteilen seines bescheides die sache seinen abschluss gefunden hat und eine akteneinsicht deshalb nicht notwendig ist und hat diese deshalb abgelehnt:eek:
Hierzu meine Meinung: Nicht schlecht für einen Sachbearbeiter! Das sollte er sich aber 'mal lieber so um den 6. Dezember herum von dem Mann mit der roten Zipfelmütze wünschen!
Grüße von
Ingeborg!
Sandhase
16.07.2009, 17:50
hallöchen
das drama geht weiter...:mad:
der nette sachbearbeiter ist weiterhin der meinung ,das er es nicht nötig hat die akte ans amtsgericht zu schicken damit wir akteneinsicht bekommen
das gericht hat das versorgungsamt mittlerweile 2mal angemahnt die akte zu schicken blos es kommt nicht mal eine reaktion von denen....grmpf.
momentan läuft die dritte mahnung ans amt und wenn diese frist auch verstreicht reicht mein anwalt zusätzlich klage gegen den sachbearbeiter mit anhängernder dienstaufsichtbeschwerde ein
tut mir leid das ich das jetzt hier so schreiben muß---->ich könnte kotzen bei soviel behördenwillkür!
ich vermute system bei dem ganzen:eek:
dieses forum hier hat mich gestärkt und ich werde diesen zermürbungskrieg den das amt mit mir veranstaltet ausfechten ,auch wenns 20 jahre dauert.
rechtschutz hat mir zugesichert die kosten zu übernehmen:cool:
he he..wenn die meinen ich geb auf oder lass mich verarschen haben sie sich in den finger geschnitten :D
werde weiter berichten wenns neues gibt
liebe grüße
Sandhase
Hallo Sandhase:),
wie du an dir selbst siehst funktioniert das Forum...Hilfe zur Selbsthilfe....und das ist gut so. Jetzt nicht unterkriegen lassen..Dienstaufsichtsbeschwerde...aber gesalzen und Klage auf Akteneinsicht...Jetzt zeige ihm mal deine Zähne.:)
Viel Glück Buffy07
Ingeborg!
17.07.2009, 09:06
Hallo Sandhase!
Zitat: ...das gericht hat das versorgungsamt mittlerweile 2mal angemahnt die akte zu schicken blos es kommt nicht mal eine reaktion von denen....grmpf.
momentan läuft die dritte mahnung ans amt und wenn diese frist auch verstreicht reicht mein anwalt zusätzlich klage gegen den sachbearbeiter mit anhängernder dienstaufsichtbeschwerde ein...
Du scheinst einen ziemlich hartleibigen Sachbearbeiter erwischt zu haben. So eine unprofessionelle Vorgehensweise habe selbst ich noch nicht erlebt - und ich habe schon einiges hinter mir! Bisher reichte jedesmal eine Aufforderung durch das Gericht und meine BG wurde wieder tätig! Allerdings sieht es m.E. auch so aus, als ob der SB Dir seine Akten nicht zeigen kann/will, weil er seine Behauptungen damit nicht halten kann. Sicherlich gibt es für Dich noch die elegante Lösung der Aktenbeschaffung zwecks Einsicht durch einen Gerichtsvollzieher!
Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden!
@Buffy07: Grüße Dich! Dienstaufsichtbeschwerde? Jaaa - kann man und sollte man auch! Meine BG reagierte beleidigt und wollte alles in's Gegenteil verkehren! Die behaupteten Beweise blieb man mir bisher schuldig und man schweigt sich seitdem ebenfalls aus! Aber: Hier lernen wir für's Leben! *gg*
Grüße von
Ingeborg!
Sandhase
17.07.2009, 15:57
hallöchen
ich habe heute nochmal mit meinem rechtsanwalt telefoniert.
er hat zwischenzeitlich mit einem richter vom amtsgericht gesprochen.dieser ist inzwischen auch sehr ungehalten sprich sauer auf das amt weil sich nichts regt.dieser will noch bis ende nächster woche abwarten ob die besagte akte eventuell noch eindrudelt...
falls nicht gibts mächtig ärger:D
und das gericht leitet alle notwendigen schritte ein sie beizutreiben mit gleichzeitiger dienstaufsichtsbeschwerde usw an allem beteiligten vom
amt :p
Allerdings sieht es m.E. auch so aus, als ob der SB Dir seine Akten nicht zeigen kann/will, weil er seine Behauptungen damit nicht halten kannich sehs mittlerweile auch...mein anwalt meint dieses verhalten wenns so ist kommt mir nur zugute:)
so...werde weiter berichten wenns neues gibt
bis bald mal wieder
lg sandhase
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