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Vollständige Version anzeigen : reparaturnachweis?


amphoside
27.03.2009, 07:52
hallo zusammen,
mir hat jemand das letzte mal seine tür an meine geknallt.jetzt hab ich nen kostenvoranschlag mit schadensfotos an die gegnerische versicherung geschickt.das gute ist die wollen meine ansprüche regulieren.hatte nur nicht vor den schaden zu reparieren.jetzt steht aber in dem schreiben das ich der versicherung nen reparaturnachweiß mit reparaturrechnung schicken soll.meine frage ist muss ich das machen?haben die das recht das zu erfahren ob ich das repariert habe oder nicht?

natascha
27.03.2009, 08:05
Hallo amphoside

laß ein Gutachten erstellen, ein Kostenvorschlag reicht in der Regel zur Schadensabwicklung nicht aus, oder reich die Rechnung nach.
Frag nochmal bei deiner Werkstatt nach die wirds dir erklären warum.

liegt ein sachverständigen Gutachten vor , bittest du um regulierung nach Gutachten.

http://www.kneifel.de/index.php?Glossar/Glossar.html

vg natascha

amphoside
27.03.2009, 08:10
die wollen ja das geld bezahlen und es würde auch reichen.ich will das nur nicht reparieren.die versicherung will es aber wissen.bin ich verpflichtet den reparaturnachweis zu schicken?

j_e_n_s
27.03.2009, 08:38
Hallo amphoside,

die Versicherung will von dir den Reparaturnachweis sehen, damit sie den vollen Betrag an dich auskehren kann.

Ansonsten bekommst du vorerst nur den Nettoreparaturbetrag (ohne Umsatzsteuer, Mietwagenkosten, sonstige Mehrkosten etc.) erstattet, bei Nachweis dann den Rest, mit dem du belegen kannst, dass diese Kosten wirklich entstanden sind.

Mir war ähnliches passiert. Die Versicherung überwies mir nur die reinen Netto-Reparaturkosten. Erst mit der Rechnung bekam ich dann die Umsatzsteuer und die Mietwagenkosten erstattet.

Ist das Recht der Versicherung. Auch wenn nach Gutachten abgerechnet wird, ist das so.

Also Nettobetrag bei der Versicherung abfordern, mit dem Hinweis, dass du den Rest geltend machst, wenn der Schaden repariert ist und denen dannn die Belege zukommen lässt.

Gruß Jens

amphoside
27.03.2009, 08:42
danke,
mir würde auch der netto betrag reichen.also können die mir nix wenn ich die rechnung nicht vorlege auser das ich nie die mwst von den sehe? oder kommt von den irgendwann von den ne mahnung?

natascha
27.03.2009, 08:43
Hallo
wie es aussieht
will amphoside aber nicht reparieren lassen.
Die Leihwagenkosten werden auch nur übernommen falls diese defacto auch angefallen sind, konstruierte posten werden nicht reguliert.

vg natascha

j_e_n_s
27.03.2009, 08:58
Hallo amphoside,

Mahnung kommt nicht. Habe es in der Praxis jedenfalls noch nicht erlebt.

Gruß Jens

Torfstecher
27.03.2009, 10:13
Zitat natascha:
laß ein Gutachten erstellen, ein Kostenvorschlag reicht in der Regel zur Schadensabwicklung nicht aus...

Eine korrekte Aussage...
Ich nehme an dass es sich bei dem erwähnten Schaden eher um eine "kleinere" Summe handelt. Dann kann ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt werden, i.d.R. wenn die Reparaturkosten max. ca. 700-800 Euronen sind.
Dies hat auch den Vorteil dass z.B. bei Wiederverkauf ein Dokument vorliegt, das den genauen Schaden und Reparaturweg festhält, Stichwort Offenbarungspflicht.
Ausserdem könnte zwiscitlich ein weiterer Schaden auftreten und es wäre dann einfacher, den "alten" vom "neuen" zu trennen...
Im Gutachten befindet sich (normalerweise) auch der Nutzungsausfall und evtl. Wertminderung, was sich beim KV nicht findet.
Je nach Fahrzeugalter und Besitzstand wäre auch eine Meldung an die jeweiligen Adressen erforderlich, Stichwort Leasing/Finanzierung.