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Vollständige Version anzeigen : Bandscheibenvorfall nach Sturz mit meinem Hund


r.jütz
17.03.2009, 09:37
hallo zusammen,
ich habe mich jetzt so gut es ging durchs forum gelesen aber noch nicht die richtige antwort gefunden:o

ich versuche mich mal kurz zu fassen:D
im september war ich mir meinem hund (55kg bernersennen)spaziren,da er jagdtrieb hatte,war er an der 15 meter leine .in einem moment der unnachtsamkeit setzte keks(mein kund)einem hasen hinter her ,ich hatte die leine ums handgelenk und folg regelrecht hinter ihm her:eek:das hatte was...seit dem hatte ich starke schmerzen im linken bein,im jan wurde endlich eine mrt gemacht und einen bs-vorfall im 4-5 lws festgestellt.op steht für den 1.april an.
nun zum wichtigen,ich bin selbständig und habe mich privat unfallversichert mit kh tagegeld.
ich war in drei kliniken vorstellig um die für mich schnellste und natürlich auch beste op zu erfragen,es geht ja um meinen rücken und gleich mit der frage,kann eine bs-vorfall durch so einen unfall kommen.
die erste klink in köln mehrheim,sagte nein,vergessen sie es:mad:mehr antwort gab es nicht.
die zweite klinik "klinik am ring in köln"sagte,das es sehr wohl sein kann,da die kraft die auf mich einwirkte schon extrem war und mein bs-vorfall keiner ist,der durch verschleiss kommt.
diese klinik ist eine private,da ich aber freiwillig gesetztlich versichert bin,bekomme ich bei denen nur dann ein gutachten wenn ich auch dort operiert werde:confused:
die dritte klinik ist in aachen,der doc sagte gestern auch ,das ich das vergessen könne...
nun meine frage an euch,habt ihr schon mal davon gehört,das jemand sowas bei einer unfallver. durch bekommen hat oder soll ich lieber gleich aufgeben?

ich danke euch fürs lesen

Speetwomen
17.03.2009, 11:03
Hallo jütz

Erstmal Willkommen hier im Forum. Zu Deiner Frage. Ob ein BSV von einem Unfall kommen kann wurde hier schon oft diskutiert. Die meisten Ärzte sagen nein, denn sie sind der Meinung das man auch ohne Gewalteinwirkung einen BSV bekommen kann. Ehrlich gesagt würde ich mir den Streß nicht antun. Auch die privaten Vers. so denke ich werden dich in die Beweispflicht nehmen. Ich kenne mich mit priv. Vers. nicht aus, aber das Krankenhaustagegeld bekommst du wenn du im KH bist ohne Streß und Ärger.

Aber wie gesagt das ist meine persönliche Meinung. Du kannst es allerdings probieren und abwarten wie deine Vers. reagiert.

Ich wünsche dir gute Besserung.

VG

seenixe
17.03.2009, 11:05
Hallo,
gerade heute habe ich dazu einen sehr wichtigen Beitrag eingestellt. Der BGH hat den Unfallbegriff erweitert und Du solltest mit Deinem Unfall genau da hinein fallen.
Nicht aufgeben, sondern Kämpfen. Die Folgen werden nicht besser sondern eher schlimmer. Vielleicht bist Du ja rechtsschutzversichert. Schau mal diesen Beitrag hier (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11455).

Gruß von der Seenixe

Speetwomen
17.03.2009, 11:33
Hallo Seenixe

Ja ich habe es auch erst gesehen als ich meinen Beitrag dazu geschrieben habe:D. Danke dafür das läßt hoffen;).

LG

plinko
17.03.2009, 11:40
Bei privater UV grsl. möglich. Darlegung, daß BS-Vorfall ein reiner Unfallschaden ist, jedoch nie ganz einfach. Selbst wenn Unfall grsl bejaht wird, wird Versicherung einwenden, daß BSV im Wesentlichen nicht auf dem konkreten Unfallereignis, sondern auf entsprechender Vorveranlagung beruht.

r.jütz
17.03.2009, 14:18
mensch was seit ihr schnell im antworten und das obwohl ich ganz neu bin:)vielen vielen dank.


seenixe das klingt ja wirklich nach ein wenig hoffnung,denn wenn meine versicherung mir nicht mein krankentagegeld zahlt(nicht krankenhaustagegeld das habe ich im ersten beitrag leider falsch geschrieben)dann kann ich meinen laden bald zu machen,als ein 1.frau betrieb,denn eine vertrettung für mehrere wochen sind sonst nicht bezahlbar.
rechtsschutzversichert bin und ich.
ich glaube das es wirklich auf einen versuch ankommt...

dann werde ich wohl jetzt mal auf suche nach einem guten anwalt gehen und hören was meine versicherung dazu sagt.bin ich froh,das ich meine rechtsschutz nicht bei der selben versicherung habe,wie meine unfall:D

lg ramona

clarus55
17.03.2009, 14:33
Hallo r.jütz,

wenn du dir einen Anwalt gesucht hast,laß dich auch gleich zu deiner Krankentagegeldversicherung nochmals aufklären.


Lies mal nachvolgenden Link:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/krankengeld-bei-teilarbeitsfaehigkeit-urteil-des-olk-koblenz-10-u-23007/

Hiernach darfst du nichtmal geschäftlich telefonieren..schon bist du Teilarbeitsfähig und die Versicherung braucht nicht mehr zu zahlen!

LG...Clarus55

r.jütz
17.03.2009, 19:31
vielen dank clarus 55 ,ich glaube da kommt noch eine menge auf mich zu:rolleyes:

r.jütz
24.03.2009, 09:15
noc mal hallo zusammen,ist bestimmt wieder eine blöde frage aber ich komme nicht in den FaQ berreich,wollte gerne das gerichtsurteil lesen,das hier eingestellt wurde:o

r.jütz
29.04.2009, 12:23
hallo zusammen,meine op ist nun 4 wochen her,leider ist das einzigste was nach wie vor nicht kann oder nur ehr schlecht,das sitzen.deshalb schreibe ich auch erst wieder heute.

die op ist super verlaufen auch die klinik und wundheilung alles top:)
leider ist mein arzt nicht auf meine bitte eingegangen ,mir zu bescheinigen ,das mein rücken vor der op in ordnung war,das wäre ihn nicht möglich sagte er(ich hab ja nun selbst keine ahnung ).

das heisst im klartext,das ich von meiner unfallversicherung nix bekomme ,denn ich weiss nicht wie ich beweisen soll das mein bandscheibenvorfall vom sturz kam und nicht vom verschleiss.
ich überlege jetzt ob es sinn macht ein gutachten erstellen zu lassen aber wo soll ich suchen und nach was?
bin wieder für jeden tip von euch dankbar:)

ich bin bach wievor arbeitsunfähig ,auf langesicht ist das finazell nicht tragbar,es macht mich so sauer,das ich eine unfall versicherung mit kranketage geld habe und die nix zahlen will.ich versuche das positive zusehen ,das ich jetzt keine schmerzen mehr habe,zumindest nicht wenn ich nicht sitze,leider ist es beruflich umungänglich zu sitzen:rolleyes:

glaubz ihr es macht sinn einen gutachter einzuschalten?
lg ramona

pussi
29.04.2009, 12:55
hallo, r.jütz

warst du vorher schon beim arzt, wegen bandscheibe?
lässt sich bei der kk nachvollziehen, ob.
lass dir mal das verzeichnis geben.
dann hast du wenigstens etwas in der hand.
wird schon schwierig.
mfg
pussi

Siegfried21
29.04.2009, 17:24
Hallo Jütz,

Thema private Unfallv. und Bandscheiben.

Unkontrollierbarer Sturz nach bewusstem Ausweichen kann als Unfall gewertet werden, BGH, Urteil vom 28.01.2009, Az. IV ZR 6/08
Als Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist jedes vom Versicherten nicht beherrschbare und in Bezug auf die dadurch verursachte Gesundheitsschädigung unfreiwillige Geschehen anzusehen. Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn eine vom Willen des Versicherten getragene und gesteuerte Eigenbewegung zu einer plötzlichen Einwirkung von außen führt. Weicht der Versicherungsnehmer einer ihm entgegenkommenden Person ursprünglich gewollt und bewusst aus und tritt er dabei in eine Vertiefung wodurch es zu einer unerwarteten Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln kommt, liegt daher ein Unfall im Sinne der AUB vor.

Schau mal auch u. g. Adressen nach.

Grüße

Siegfried21


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bc216aa4503e6caa77a7f682acd2b5a6&client=13&nr=47083&pos=2&anz=101


http://209.85.129.132/search?q=cache:hvZ8MQvLwugJ:www.mydatabus.com/9z/tbbtyrznvy.pbz/179meyer/054.Keine_Leistungskuerzung_wegen_altersgerechter_ Verschleisserscheinungen.pdf+OLG+Hamm,+Urt.+v.+06. 07.2001+-+20+U+200/99&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

r.jütz
30.04.2009, 09:05
hallo siegfried,
das urteil hatte ich mir kopiert und meinem verischerung makler gegeben aber der meinte lediglich,das wir mit schrtokugeln auf spatzen schiessen würden,er braucht mehr.er kann mir aber auch nicht sagen,was er braucht:mad:

pussi,
da ich vorher keine probleme mit den rücken hatte,ist das ja eigentlich durch die ärzte nachvollziehbar.ich wurde seit oktober 2008 behandelt ,zuerst dachte man ich hätte eine zerrung,erst im jan. 2009 wurde der bs festgestellt.

werde jetzt mal alles ausdrucken und mich persönlich mit der versicherung unterhalten,mal schauen was bei rum kommt.
ich habe nur ein wenig angst,einen falschen schritt vor dem anderen zu machen,man weiss ja das versicherungen jedes schlupfloch suchen um nicht zu bezahlen:mad:

pussi
30.04.2009, 12:24
hallo, r.jütz

deswegen solltest du dir ja das krankenkassenverzeichnis holen.

mfg
pussi

r.jütz
30.04.2009, 17:04
hallo pussi,ich glaube ich stehe mal wieder auf dem schlauch:o

das heisst ich gehe zur krankenkasse und lasse mir von denen bestätigen das ich vor dem bs keinerlei probleme hatte bez. nicht im behalndlung war?

habe heute nochmal mit meinem makler tel. und ihm jetzt das bgh urteil geschickt.es sagt er hätte nicht viel hoffnung da die meisten gutachter für die versicherungen arbeiten aber darauf lasse ich es ankommen.das heisst ja dann,das ich jetzt einen guten suchen muss...ich lese mich jetzt mal durchs forum und schau mal wer wo seine erfahurungen gemacht hat,ich glaube das wird ein laaaaanger weg:cool:

Buffy07
30.04.2009, 17:32
Hallo r.jütz,

das was Pussi geschrieben hat, solltest du beherzigen. Dir von deiner KK bestättigen lassen, dass du vor dem Ereignis mit dem Hund nicht in ärztlicher Behandlung wegen deines Rückens gewesen bist.
Dann würde auch nicht mehr mit dem Versicherungsmakler reden sondern nur noch mit der zuständigen Versicherung schriflich verkehren. Und alle Schreiben nur Einschreiben gegen Rückschein. Dein Versichrungsmakler will nur seine Provision retten, mehr nicht. Wer solche Aussagen macht , ist für mich nicht glaubwürdig. Vielleicht solltest du einen anderen nehmen.
Wenn deine UV nicht endlich reagiert solltest du einen RA nehmen. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Ein Versicherungsmakler der aussagt, dass alle Ärzte doch für die Versicherungen gutachten den sollte man meiden.:mad: Vielleicht kannst du weitere Versicherungen die du bei ihm abgeschlossen hast kündigen und wo anders abschließen, wenn möglich. Mal sehen was der gute Mann dann macht:confused:.
Gruß Buffy07

Siegfried21
01.05.2009, 08:45
dito Buffy07…..

Hallo r. jütz,

dein Zitat:

habe heute nochmal mit meinem makler tel. und ihm jetzt das bgh urteil geschickt.es sagt er hätte nicht viel hoffnung da die meisten gutachter für die versicherungen arbeiten aber darauf lasse ich es ankommen.

Dein Makler ist vielleicht ein guter Mann und sieht die Gutachterangelenheit mit dem richtigen Auge, aber was du brauchst, ist ein Rechtsanwalt.

Auf der Maklerebene bewegt sich die Versicherung wohl keinen mm!

Zugleich geht es bei dir um ein Zusammenhangsgutachten (Versicherungsunabhängig), in diesem wird geprüft was Sache ist.

Punkte:

Degenerative oder traumatische Vorschädigung, normale- schwerere Degeneration, usw.

Gelegenheitsursache:
Umschreibt ein Geschehen, dass z. B. der Sturz weggedacht werden könnte und anzunehmen sei, deine Bandscheibenangelegenheit wäre bei jedem beliebigen anderen vom Einwirkungsmechanismus her ähnlichen Geschehen ebenso eingetreten.

Z. B. bei Glatteis auf den Rücken/Hintern fliegen, heben von einer schweren Last, stolpern in ein Schlagloch usw.

Der Unfall darf nicht nur zufälliger Nebenumstand sein, der bereits das vorhandene Anlagebedingte Leiden auslösen, bzw. bloß der Anlass für das Manifestwerden oder Hervortreten der sich Schicksalhaft entwickelten Krankheit sein.

Dann kann es bei dir auch um einen stummen Bandscheibenvorfall handeln
(viele Leute haben dies ohne Beschwerden zu haben), der erst durch den
Sturz in Erscheinung, sprich aktiviert worden ist.

Ein traumatischer bzw. unfallabhängiger Bandscheibenvorfall ist nur anzunehmen, bei erheblicher Gewalteinwirkung und Vorschadensfreiheit, dass auch eine gesunde Bandscheibe zerrissen und zu Brüchen der benachbarten Wirbelkörper geführt hätte.
Sprich bildlich- Nebenverletzungen wie Knochen- Knorpelabschürfungen, Einblutungen, Rissbildungen etc. nachweisbar waren.

Wenn z.B. beide Faktoren (degenerativ + Unfall) zu gleichen teilen mitgewirkt haben, wird auch event. nur 50 % entschädigt und z. B bei 2/3 Vorschaden geht man wahrscheinlich leer aus.

Also der Unfallmechanismus muss überwiegend für deine Bandscheibengeschichte verantwortlich sein, sonst ist die Kausalität in der privaten Unfallversicherung nicht gegeben. (siehe auch die bekannten Urteile)

Urteil z. B. Vorschaden..

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2007/20_U_215_06urteil20071019.html

Beschwerden nach Unfall müssen nachweislich auf Unfall zurückzuführen sein
Die Unfallversicherung muss nur dann zahlen, wenn die nach einem Unfall auftretenden Beschwerden nachweislich nur auf den Unfall zurückzuführen sind. Das geht aus einem erst kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Oktober 2007 (Az.: 20 U 215/06) hervor.
Im konkreten Fall war ein Mann bei einem Sturz auf der Treppe einer Fahrzeuggrube auf den Rücken gefallen wobei er sich unter anderem einen Bandscheibenvorfall zugezogen hat. Von seiner Versicherung forderte er wegen der dauerhaften Folgebeschwerden eine einmalige Zahlung von 88.964,72 Euro plus Zinsen und außerdem eine monatliche Rente in Höhe von 511,29 Euro.
Die Versicherung verweigerte eine Zahlung mit der Begründung, dass es tatsächlich gar keinen Unfall gegeben habe und dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten nicht auf einen solche Unfall zurückzuführen seien. Der Versicherte hätte vielmehr schon vor dem vermeintlichen Unfall Beschwerden im Hüftbereich und durch Veränderungen der Wirbelsäule starke Schmerzen gehabt. Das Gutachten eines Sachverständigen bestätigte diese Einschätzung und gab an, dass die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ebenso gut auch auf bereits vorher vorhandene degenerative Schäden zurückzuführen seien. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit habe der Unfall nicht zu einem Dauerschaden geführt.
Der Kläger sagte in der mündlichen Verhandlung aus, dass er schon vor dem Unfall täglich Schmerzmittel eingenommen habe, weil er durchgehend an Schmerzen litt und nach dem Unfall sei er noch selbst zum Arzt fahren können.
Beides beurteilte das Gericht als Bestätigung für die Vermutung der Versicherung. Auch kleine Ungenauigkeiten im Gutachten über das Alter des Klägers, die Zeitpunkte des Vorfalls oder die alleinige Stützung des Gutachters auf die eigenen Befundberichte ohne Berücksichtigung der Daten des Klägers, konnte die Glaubwürdigkeit des Gutachtens für das Gericht nicht erschüttern. Deshalb wurden die beiden anderen, vom Kläger benannten Ärzte, die eine teilweise andere Auffassung vertraten als der Sachverständige, auch nicht angehört und die Klage abgewiesen.

Grüße

Siegfried21

r.jütz
01.05.2009, 09:15
was bin ich froh,das ich euch gefunden habe:)

das ich mich von meinem makler trenne,habe ich mir auch schon überlegt:(obwohl ich bisher immer sehr zufrieden mit ihm war,dennoch denke ich ,das ich jetzt ohne ihn besser dran wäre.
ja,eine rechtschutzversicherung habe ich zum glück:D

ich werde gleich monat zur aok fahren und mir das verzeichnis machen lassen.
zum glück hatte ich vorher nix mit dem rücken,im gegenteil als ich vor 3-4 jahren mal wegen rückenschmerzen beim doc war,wurde alles für gut befunden und mir lediglich überarbeitung bestätigt.jedoch auf der suche nach meinen jetztigen schmerzen,hatte der selbe doc gesagt,das ich als kind morbus scheuerman hatte,wegen fehlenden symtomen wurde es aber nicht behandelt.ich frage mich jetzt ob das zum ausschuss führen könnte:confused:werde aber so schnell wie möglich einen termin bei diesem doc machen und ihn mal ganz unbefangen fragen ,ob das auch grund oder auslöser für den bs gewesen sein könnte.soweit ich weiss ist der schaden an der wirbelsäule aber nicht in den bereich ,in den der bs passierte.

es scheint wirklich noch was auf mich zu zukommen aber egal:cool:

hat vielleicht einer von euch eine empfehlung für einen guten anwalt im kölner raum?

Siegfried21
01.05.2009, 10:40
Hallo r. jütz,

vom Makler brauchst du dich nicht zu trennen, er ist aber der falsche Ansprechpartner für solche Angelegenheiten, bzw. er kann nur eine Unfallanzeige für die Versicherung aufnehmen.

Bei dir geht es wie g. um die Frage des Unfallmechanismus, dieser muss überwiegend für deine Bandscheibenvorfall verantwortlich sein?

Waren Nebenverletzungen vorhanden die auf einen traumatischen Bandscheibenschaden schließen lassen?

War eine überwiegende traumatische Vorschädigung vorhanden?

Gelegenheitsursache?

Ein guter Radiologe kann an Röntgenbilder, MRT, CT sehen was Sache war, ob du ein schweren Vorschaden hattest oder Nebenverletzungen vorhanden waren.

Dein Zitat:

im september war ich mir meinem hund

seit dem hatte ich starke schmerzen im linken bein

Ist eine ärztliche Dokumentation von Sep. 2008 – Jan. 2009 erfolgt?
Wurden in diesem Zeitraum, Röntgenbilder gemacht?
Wann bist du das erste mal zu Arzt?

Sind nach dem Unfallereignis zeitnah, entsprechende neurologische Ausfallserscheinungen aufgetreten? Arbeitsunfähigkeit?

im jan wurde endlich eine mrt gemacht

Hast du den Bericht von der MRT und was steht dort drin?

Wurden die MRT-Bilder von dir gesichert, bzw. hast du diese in Kopie?

Grüße

Siegfried21

r.jütz
01.05.2009, 15:05
hallo siegfried,
meine zuerst behandelnde ärztin,war meine hausärztin,es müsste ein leichtes sein,von ihr einenbericht zu bekommen.
in der zeit von sep. bis nov. wurden keine röntgenaufnahmen gemacht,ich wurde nur mit schmerzmittel behandelt und habe mir dann die überweisung für den orth. geholt.
dort wurde geröngt aber auch nix festgestellt eben nur das ich mal morbus scheurermann hatte.
die mrt bilder und den bericht habe ich im orginal .in 3 wochen muss ich nach aachen zur nachkontrolle,kann ich da noch etwas vom operirenden arzt austellen lassen,was mir weiter hilft?
anfangs schrieb hier jemand,das ich vor der op dem arzt bitten soll,mir zu bescheinigen das mein rücken soweit in ordnung sei aber der arzt sage,das könne er nicht:(

aber jetzt erst eins nach dem anderen...
1.)besorge ich mir jetzt die zusammenfassung meiner krankengeschichte von meiner kk
2.)einen guten anwalt
3.)frage ich bei meinem orthop. ob die vorerkranken zum bs führen konnte,wenn nicht lasse ich mir das schriftlich geben.

hab ich was vergessen:confused::)?

Siegfried21
01.05.2009, 19:03
Hallo r. jütz,

dein Zitat:

in der zeit von sep. bis nov. wurden keine röntgenaufnahmen gemacht.

Gerade dies, dass Zeitnah keine Bildgebung von deiner Wirbelsäule gemacht wurde, mach die Sache für dich nicht einfacher. Es geht hier um die Unfallkausalität und von Sep. bis Nov. ist schon eine lange Zeit.

Zu dem Thema Vorerkrankungen habe ich dir schon erwähnt, dass dein MRT vom Januar, schon auch einiges Aussagen könnte.

Die wichtigen Punkte-Fragen habe ich dir im Vorbeitrag aufgelistet.

Grüße

Siegfried21

r.jütz
02.05.2009, 16:34
vielen dank,ich denke das ich damit schon ne menge an info habe;)

pussi
02.05.2009, 21:20
hallo, r.j
ütz

hat dein makler die unfallanzeige wirklich weitergegeben?

mehr kann und wird er auch nicht tun!
nur noch schriftlich mit dem zuständigen sb deiner versicherung, falls nötig, mit dem chef!
auf einmal hast du irgendwelche fristen versäumt.
dein makler ist nur für abschlüsse und weiterleitungen da!
er haftet nicht!
noch brauchst du m.e. keinen anwalt.
lass dir doch bt. von deiner versicherung geben, wo denn nun der hase im pfeffer liegt.
ansonsten bt. die beiträge von siegfried21 beachten.
marschiere erstmal zur kk und lass dir das verzeichnis geben.
wenn du es in der hand hast, wirst du erkennen, ob es sich lohnt, zu streiten.
mfg
pussi

r.jütz
03.05.2009, 08:55
danke pussi,genau so werde ich es machen.
gleich morgen lasse ich mir das verzeicniss geben (dauert ja bestimmt ein wenig)und dann seh ich weiter.
auf jedenfall werde ich meine versicherungs unterlagen von meinem marler zurückvordern und absolfort wieder alles selbst in angriff nehmen,hätte ich schon viel früher machen sollen:(
ich werde ich auf den laufenden halten,bin echt gespannt was da raus kommt...vielen dank

Siegfried21
03.05.2009, 09:48
Hallo Pussi,

mit bisherigen Kausalitätslage, wird es wohl zu 99,9 % nicht ohne Anwalt gehen.

Das Vorerkrankungv. ist nur ein Glied von der Kette, eine weitere wichtige Frage wird sein. (wie schon g.)

Der Unfall darf nicht nur zufälliger Nebenumstand sein, der bereits das vorhandene Anlagebedingte Leiden auslösen, bzw. bloß der Anlass für das Manifestwerden oder Hervortreten der sich Schicksalhaft entwickelten Krankheit sein.

Ein traumatischer, unfallabhängiger Bandscheibenvorfall ist nur anzunehmen,
wenn auch Nebenverletzungen vorhanden waren oder sind. (wie schon g.)

Leider erfolgte Unmittelbar nach dem Unfallereignis, kein Röntgen, CT, oder MRT.

Was sagt das MRT vom Januar hinsichtlich von degenerativen, traumatischen u. Nebenverletzungen aus?

Kann es nach der Zeit, hinsichtlich von traumatischen- Nebenverletzungen überhaupt noch etwas aussagen?

Sicherlich über eine degenerative Angelegenheit.

Grüße

Siegfried

Cindy
03.05.2009, 14:31
Hallo Pussi,

mit bisherigen Kausalitätslage, wird es wohl zu 99,9 % nicht ohne Anwalt gehen. (...)

Ein traumatischer, unfallabhängiger Bandscheibenvorfall ist nur anzunehmen,
wenn auch Nebenverletzungen vorhanden waren oder sind. (wie schon g.)

Leider erfolgte Unmittelbar nach dem Unfallereignis, kein Röntgen, CT, oder MRT.

Hallo,

so ist es leider.

Bei mir lag das Augenmerk der Ärzte zunächst nur auf dem Wirbelbruch in der LWS. Einige Monate später, nachdem ich immer wieder darauf hinwies, dass 'etwas höher' in der WS noch etwas sein müsse, wurde ein MRT gemacht. Dies erst auf Nachdruck meinerseits, da die Schmerzen nun extrem waren. Ergebnis BSV in BWS mit OP-Indikation.
Obwohl später ein Privatgutachter schrieb, dass der BSV sehr wahrscheinlich durch den Unfall entstand und er entsprechende Literaturhinweise zufügte, wurde der BSV nicht als unfallabhängig anerkannt:
1. der BSV wurde nicht zeitnah zum Unfall festgestellt (meine Schmerzangaben waren nicht dokumentiert). 2. Die Bandscheibe hätte in eine andere Richtung austreten müssen, wenn der BSV traumatisch gewesen wäre.
3. Der BSV war nicht in unmittelbarer Nähe der Wirbelfraktur.
Ich habs dann aufgegeben, um eine Anerkennung zu kämpfen.

Gruß
Cindy

Siegfried21
03.05.2009, 16:29
Hallo Cindy,

dito.

Gerade habe ich auch so einen ähnlichen Fall in meiner Familie und darum weiß ich auch, wie die Uhren hier ticken. (sicherlich nicht für den Geschädigten)

Deshalb muss bei der PUV, der Bandscheibenvorfall wie schon gesagt, unfallabhängig sein.

Der Geschädigte hat nur eine gute Chance, wenn von Anfang an, die Kausalitätskette geschlossen ist.

Unfall-Zeugen-Arzt-zeitnahe Dokumentation der Beschwerden-Diagnosen-MRT-nicht mehr als altersbedingte Degeneration - Nebenverletzungen.

Grüße

Siegfried21


Info:

http://www.all4finance.de/index.php;do=show/site=vm/sid=120452063949fdbd884bf8f549216500/alloc=310/id=103


Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall bei Sturz? - OLG Koblenz
10.10.2007 - In der privaten Unfallversicherung besteht für einen Bandscheibenvorfall nur dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall die unmittelbare Ursache für die Verletzung war. Nach heutigen medizinischen Erkenntnissen ist es aber so gut wie unmöglich, dass ein Unfall Hauptursache für einen Bandscheibenvorfall ist. Deshalb wurde nach gutachterlicher Prüfung auch bestätigt, dass ein Bandscheibenvorfall nicht als versicherte Leistung in der privaten Unfallversicherung zählt. Der Antrag des Versicherungsnehmers auf Leistung des Versicherers wurde in dritter Instanz abgelehnt.

r.jütz
04.05.2009, 08:55
heute habe ich mit der aok tel. wegen dem krankenverzeichnis,diese würde aber nur auflisten wann ich krankgeschrieben war,was bei mir wegfällt,da ich selbständig bin:(
jetzt wirds also noch komplizierter...ich muss jetzt zu meiner hausärztin und mir von ihr eine bestätigung holen,das ich mit schmerzen bedingt durch eines unfall bei ihr wahr,bin gespannt was da jetzt bei raus kommt,dann mach ich mich mal auf dem weg.

Buffy07
04.05.2009, 09:54
r.jütz,

ich habe im Klageverfahren / Feststellungsklage dem Gericht ein Attest meines Orthopäden vorgelegt, dass ab dem Zeitpunkt das er mich behandelt und das sind über 10 Jahren, ich nicht mit HWS-Beschwerden in Behandlung war. Ich habe zum Glück noch eine Röntgenaufnahme von 1997 mit Befund, keine Schäden an der HWS. ( Rentenverfahren ).

Gruß Buffy07

Siegfried21
04.05.2009, 12:01
Hallo Meister r. jütz,

ich möchte dich nicht entmutigen, aber gut sieht es in die er Sache nicht aus, außer dein MRT Spricht noch eine deutliche Sprache für dich?

Nochmals OLG Koblenz.

""Ein Ausrutschen mit Fall auf das Gesäß führt - jedenfalls bei einem Trauma mit nur geringer Intensität - allenfalls zu einer Stauchung der Wirbelsäule31"".

3. Bandscheiben

Schädigungen an Bandscheiben sind seit den AUB 88 vom VersSchutz
ausgeschlossen, es sei denn dass sie überwiegend durch den Unfall verursacht
sind. Das OLG Köln26 und das OLG Hamm27 bestätigten die allgemeine
Auffassung28, dass die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des
Unfallereignisses für einen Bandscheibenschaden nach § 2 III (2) S. 1 AUB 88
gegen dessen Wirksamkeit keine Bedenken bestehen29 - als „Ausnahme von der Ausnahme“ (sog. tertiäre Risikobeschreibung) beim VersNehmer liegt. Dass eine bereits vor dem Unfall vorhandene Bandscheibenschädigung beschwerdefrei verlaufen ist, reicht nicht aus, um das Unfallereignis als überwiegende Ursache zu bewerten, wenn nach medizinischen Feststellungen die stumm verlaufende Vorschädigung dies überwiegend verursacht haben muss30. Im Übrigen ist nach heutigen medizinischen Erkenntnissen davon auszugehen, dass eine Zerreißung des Bandscheibenfaserringes ohne Begleitverletzung - Bruch der Wirbelkörperabschlussplatten - nicht traumatisch entstehen kann. Ein Ausrutschen mit Fall auf das Gesäß führt - jedenfalls bei einem Trauma mit nur geringer Intensität - allenfalls zu einer Stauchung der Wirbelsäule31.

26-Urt. v. 22.5.02 (5 U 185/01) r+s 04, 165 = VersR 03, 1120.
27-Urt. v. 24.1.03 (20 U 173/02), r+s 03, 255.
28-Vgl. dazu nur Knappmann, Unfallvers.: Kausalitäts- und Beweisfragen, NVersZ 02, 1, 3 m.w.N.
29-OLG Köln, aaO.
30-OLG Hamm, aaO.
31-OLG Koblenz, Beschl. v. 5.6.03 (10 U 1131/02) r+s 03, 517.

Quelle:

http://www.ihranwalt24.de/pdf/Private_Unfallversicherung_und_die_Durchsetzung_vo n_Anspruechen_Anwalt_antwortet.pdf

Grüße

Siegfried21

r.jütz
04.05.2009, 16:36
hallo siegfried,
ich bin nicht gestürzt und auf das gesäss gefallen.ich hatte eine 15m schleppleine um mein handgelenk gewickelt und mein hund ca.45( kg mal mehr mal weniger)ist vonn null auf hundert einem hasen hinterher und ich bin quasi aus dem stand hinterher gerissen worden.alleine bei der vorstellung,wieviel kraft auf meine schulter und wirbesäule in diesem moment gewirkt haben muss,erscheint einen eine verschiebung der bandscheibe doch absolut real und nachvollziehbar.

der mrt bericht sagt folgendes:
befund:
rechts intraforminaler bandscheibenvorfall mit verlegung des neuroforamens in segment l4/5.
die ansonsten eher unauffällige konfiguration zur mitte und nach links lässt sich gut abgrenzen.
alle übrigen bandscheiben stellen sich eher unauffällig da.auch die untere weisst keine konturstörung auf.
eine ossäre bedingte spinalkanal oder neuroforamenstennose findet sich nicht,eher eine angedeutete spondylarthrose der unteren beiden lws segmente.pathologich interasinale raumforderungen lassen sich nicht abgrenzen.paravertebrale weichteilbegleitstruckturen mitpathologischen charakter finden sich ebenso wenig.kein hinweis auf osteodestruktionen oder anlageanomalien des achsenskletts.

ich hoffe ich habe das richtig geschrieben..lg ramona

Cindy
04.05.2009, 16:50
Hallo Ramona,

ich würde es dir wünschen, dass du Erfolg hast. Aber wie ich schon aus eigener Erfahrung geschrieben habe, ist es schwierig.
Das A und O ist ein Arzt, der die Sache fundiert belegen kann. Aber den zu finden...

hallo siegfried,
ich bin nicht gestürzt und auf das gesäss gefallen.ich hatte eine 15m schleppleine um mein handgelenk gewickelt und mein hund ca.45( kg mal mehr mal weniger)ist vonn null auf hundert einem hasen hinterher und ich bin quasi aus dem stand hinterher gerissen worden.alleine bei der vorstellung,wieviel kraft auf meine schulter und wirbesäule in diesem moment gewirkt haben muss,erscheint einen eine verschiebung der bandscheibe doch absolut real und nachvollziehbar.

...denn hier wäre die Frage, ob nicht eher ein BSV in der HWS eintreten müßte, wenn alle Bereiche (auch LWS) ohne Vorschädigung waren.

eher eine angedeutete spondylarthrose der unteren beiden lws segmente.

Spondylarthrose ist eher degenerativ.

Also ich würde mich an deiner Stelle auf die Suche nach einem entsprechenden Arzt und natürlich RA machen.

Viel Glück,
Cindy

pussi
04.05.2009, 17:08
hallo, r.jütz

vielleicht solltest du es mal mit einem radiologen besprechen, ohne den befund vorzulegen.

er soll selber sagen, was er erkennt, gleichzeitig auf den unfall hinweisen.
vielleicht macht er ja selber eine andere aufnahme.
solltest du eine überweisung brauchen, bt. auf die fragestellung achten.
du must aber dann bt. vor der neuennaufnahme mit dem radiologen sprechen, damit er weiss, worauf er achten muss.
gleichzeitig bt. fragen, ob die angedeuteten degen. veränderungen altersgerecht oder vorauseilend sind.
mfg
pussi

Siegfried21
05.05.2009, 09:01
Hallo Ramona,

den Zitat:

alleine bei der vorstellung,wieviel kraft auf meine schulter und wirbesäule in diesem moment gewirkt haben muss,erscheint einen eine verschiebung der bandscheibe doch absolut real und nachvollziehbar.

Ich kann mir das gut theoretisch vorstellen und glaube auch dir, aber die Versicherung und §§ müssen dies auch so sehen und darum ist es wichtig, dass du vorab informiert bist, wie die Uhren der Gegenseite so ticken, sprich auf was es hinsichtlich der Kausalitätsfrage ankommt.

Ich würde jetzt erst mal zu Beratung, einen geeigneten RA aufsuchen, der sich auch mit medizinischen Diagnosen etc. auskennt.

Grüße

Siegfried21


Info Thema: Isolierter traumatischer Bandscheibenvorfall


Sowohl der behandelnde Arzt als auch die geschädigte Person selbst ziehen
oftmals den Schluss, der anlässlich der dem Unfall nachfolgenden Untersuchung diagnostizierte Bandscheibenvorfall sei Unfallfolge, da das vom Patienten angegebene akute Schmerzereignis nach dem Unfall und der radiologische Nachweis dieses Ergebnis nahe legen. Dieser Schluss ist jedoch
unzutreffend, wenn lediglich ein isolierter Bandscheibenvorfall ohne
gleichzeitige knöcherne Verletzungen im Bereich der Wirbelsäulenendplatte
oder Verletzungen im Bandapparat diagnostiziert werden konnte.

http://www.rehabilitations-dienst.de/daten/PSakt20041.pdf

Seite 15-16.


http://books.google.de/books?id=_L7qTYppDMAC&pg=PA519&lpg=PA519&dq=olg+celle+8+U+87/87&source=bl&ots=aeBAwaVamU&sig=HHsmwFi9W1axypzsUph4Vx_lxV0&hl=de&ei=f-__SfKPPIvD_Qaiq_j8Bg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2