Vollständige Version anzeigen : Parkerleicherung für Behinderte auch ohne aG
Hallo liebes Forum,
habe gerade entdeckt, das es Parkerleichtungen für Behinderte auch ohne das aG im Behindertenausweis geben wird...
Quelle:
Bundesminersterium für Arbeits und Soziales
siehe:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/31626/2009__03__10__erleichterungen__im__strassenverkehr .html
Damit können also wesentlich mehr von uns UO die Sondergenehmigungen zum Parken erhalten:)
Lieben Gruß
sonja42
JoachimD.
13.03.2009, 14:40
Hallo Sonja,
danke für Deinen Hinweis - mal sehen wie dies in der Praxis funktioniert?
Wie hat den das mit Deinem Auto geklappt, oder....
Viele Grüße
Joachim
Hallo Joachim,
hoffe für alle ohne aG, das die
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen...
so heißt das im Amtsdeutsch, dann auch schnell und ohne Aufhebens ausgestellt wird.
Mein Antragsverfahren in der anderen Sache läuft und in der nächsten Woche soll ich vom Amt Bescheid erhalten. Werde dann darüber berichten.
Lieben Gruß
sonja
Hallo sonja 42,
danke für diesen Hinweis:):). Ich glaube es werden sich mehrere freuen und danken. Ich werde Montag zum Strassenverkehrsamt und den Antrag stellen.
Gruß Buffy07
*Daumen drück*
@buffy
und allen anderen auch!
Aber nicht, das Ihr mir jetzt überall meine Parplätze wegnehmt:p
LG Sonja
Santafee
13.03.2009, 16:09
Hallo Sonja,
vielen Dank für diesen Hinweis!
In manchen Bundesländern gab bzw. gibt es diese genannten Ausnahmeregelungen schon (auch in meinem). Leider werden sie sooo streng umgesetzt, dass wirklich nur der genannte Personenkreis davon profitiert, nicht aber die anderen stark Gehbehinderten ohne Herzproblemen oder M. Crohn...:( Es wird halt nicht über das "Anweisungsblatt" hinausgeschaut und gerafft, dass es noch 100 (hoch x) andere Erkrankungen gibt, die diesen gleichzusetzen sind!
VG Santafee
Hallo Santafee,
ich habe diese Ausnahmeregelung automatisch zugeschickt bekommen - bin allerdings auch mit G + aG + B + 80% bestraft....
Aber gewußt hatte ich davon vorher noch nichts. Deshalb bin ich froh, diesen Link gefunden und hier eingestellt zu haben.
Ohne diese Parkerleichterung - z.B. Parken in der Fugängerzone + im eingeschränkten Halteverbot, würde ich den Weg in die meisten Geschäfte und auch zu manchem Arzt nicht bewältigen können. Meine maximale "Laufleistung" liegt je nach "Tagesverfassung" zwischen 20-50 Metern. Und wenn man/frau diese schon für den Hinweg zum kleinen Lebensmittelhändler verbaucht.... - naja, hat sich das Einkaufen von vornherein erledigt...
Wünsche, den "Geh-Lahmen" von uns, das Ihr Eure Genehmigung schnell erhaltet.
Es gibt einem doch etwas an Lebensqualität zurück, wenn man/frau wenigsten die "kleinen", frischen Einkäufe des Tages allein (ohne fremde Hilfe) erledigen kann und wenn´s auch nur für ein paar Brötchen, Äpfel + Bananen etc. losgeht. Es ist ein Anfang!
LG
Sonja
klowunde
13.03.2009, 17:19
die parkerleichterung hat schon was gutes für sich,es erleichtert einen vieles,allerdings habe ich das glück das ich mit meinen 70% und merkzeichen g,diesen blauen parkausweis besitze und somit auf die behindertenparkplätze darf,die nette dame in der verwaltung,nimmt es anscheint nicht so genau,was wohl mein glück ist.wobei ich hier in meinem kreis viele ältere menschen sehe,die nichts offentsichtliches an den beinen oder so haben und auch diesen blauen parkausweis besitzen.es liegt wohl mit daran wie streng oder locker die gesetze selbst von den verwaltungen umgesetzt wird,daher find ich die regelung das es auch für andere leute als nur aG oder Bl eine parkerleichterung gibt,das ist nur gerecht
Ja Klowunde *wasfür´nNic*,
vielleicht ist es mancherorts einfacher den Blauen Parkausweis zu erhalten... (hier war es ein langer, viele Schreiben notwendiger Weg, dafür gabs die Sonderegelung/Ausnahmegenehmigung dann zusätzlich dazu:))
...aber der"Blaue Parkausweis berechtigt auch nur zum Parken aus den "ausgewiesenen Behindertenparkplätzen".
Diese zusätzliche Ausnahmegenehmigung ermöglicht jedoch auch zusätzlich:
z.B. (hier nur Ausschnitte aus der Genehmigung)
Parken an Stellen in denen das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhalteverbotes (Zeichen 290 StVO)....
dort auch die zugelassene Parkdauer zu überschreiten ...4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten..
5. an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohen Gebühren zu entrichten...
8. in verkehrsberuhigten Zonen (Zeichen 325).........., zu parken, sofern in zumutbarer entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden....
Du siehst, also Klowunde *kopfschüttel, dieser Nick...:p*
diese Ausnahmeregelung ist ein bischen MEHR wert als nur der blaue Parkausweis.
Obwohl ich auch recht häufig (hier auch etwas ältere Mitbürger( aber augenscheinlich "Fitere") beobachte, die einfach Ihren Schwerbehindertenausweis ins Auto legen um auf den Behindertenparkplätzen parken zu können - doch solange sie Keinem den Platz wegnehmen....
Wobei das "augenscheinlich" natürlich zu keiner weiteren Einschätzung führen kann/darf. Denn auch ich werd manchmal erst mal bös angeschaut, wenn ich auf den B-Parkplatz fahre, manchmal auch schon verbal angemacht.... bis ich dann mit Stock mich aus dem Auto quäle und meinen Ausweis ins Fenster lege...
So ich hoffe ich hab nicht allzu viele Schreibfehler gemacht, hatte schon mein abendliches Targin und muss nun ins Betti..
Wünsch Euch viel Erfolg bei Euren Antragen und gute Nacht
sonja
Santafee
13.03.2009, 21:51
Hallo Santafee,
ich habe diese Ausnahmeregelung automatisch zugeschickt bekommen - bin allerdings auch mit G + aG + B + 80% bestraft....
Ohne diese Parkerleichterung - z.B. Parken in der Fugängerzone + im eingeschränkten Halteverbot, würde ich den Weg in die meisten Geschäfte und auch zu manchem Arzt nicht bewältigen können. Meine maximale "Laufleistung" liegt je nach "Tagesverfassung" zwischen 20-50 Metern. LG
Sonja
Hallo Sonja,
bei 80% und aG + B ect. solltest Du aber schon einen blauen Parkausweis haben und nicht "nur" eine Ausnahmegenehmigung:confused:...
Was Deine Probleme mit dem Gehen angeht, so geht es mir seit einiger Zt. auch nicht viel anders, ohne Dir zu nahe treten zu wollen. Ich kann u.a. mein rechtes Bein nicht belasten und demzufolge auch weder einkaufen noch sonstwas tun. Arztbesuche sind ein Grauen, v.a. bei uns in der UNI-Klinik! Seit einiger Zeit habe ich dafür einen Rollstuhl und habe trotzdem keinen Anspruch (mehr) auf eine Ausnahmegenehmigung (letztes Jahr wurde sie mir allerdings für 6 Monate mit Augen zudrücken ausgestellt)...
Ich möchte nochmals betonen (da kenne ich diese Regelung anders als Du), die Ausnahmegenehmigungen gelten nicht für "Behindertenparkplätze", demzufolge wird niemandem ein Parkplatz weggenommen, aber man hat damit die Möglichkeit, diese vor Einkaufszentren und Arztpraxen zu nutzen sowie im eingeschränkten Halteverbot zu stehen und eben auch die Parkdauer zu überschreiten... DAS wäre schon für manchen Gehbehinderten eine riesengroße Hilfe!
VG Santafee
Guten Morgen Santafee,
habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt....
Natürlich hast Du recht: diese Ausnahmeregelung ist zusätzlich zum blauen Parkausweis.
Parkausweis habe ich hier, auf Antrag, von der Strassenverkehrsbehörde ausgestellt bekommen.
Ausnahmeregleung kam vom VA...
Damit zusätzlich etwas mehr "Erleichterung" und/oder "Hilfe" auf dem Weg zu (etwas mehr) (ein klitztekleines bischen) Selbständigkeit...
Bei mir ist es auch rechts das "schlechtere" Bein, deswegen muss ich jetzt ja auch ein behinderten gerechtes Auto haben (siehe andere posts):(
Und das mit der UNI Klinik kenne ich auch, in Hamburg ist das ne Großbaustelle, da sind sämtliche Parkplätze in Eingangsnähe sowie alle B-Parkplätze von Handwerkerfahrzeugen oder Containern besetzt - eine Katastophe ! Und selbst mit dem Rolli kommst da nur mit viel Schwierigkeiten oder Hilfe weiter, Fußwege zugeparkt oder so kaputt:mad:
Also leicht ist es für uns fast nie.... aber es könnte schlimmer sein...
Lieben Gruß und ein schönes, schmerzarmes Wochenende
Sonja
Santafee
14.03.2009, 10:11
Hallo Sonja,
ich dachte bisher, dass der Parkausweis immer vom Versorgungsamt ausgestellt wird und die Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde (so war es bei mir)! Deshalb verstehe ich nicht, dass es bei Dir andersherum war? :confused:
So wird es auch unter Deinem Link angegeben. Ob jemand mit Parkausweis (ich dachte, diese Personen dürfen auch überall parken?) zusätzlich eine "Ausnahmegenehmigung" benötigt und bekommt, weiß ich allerdings nicht. Finde es allerdings etwas doppelt-gemoppelt, denn diese "Ausnahmegenehmigung" soll ja den schwer Gehbehinderten-Personenkreis sozusagen "auflockern" und auch den im Link bezeichneten Personenkreis das leichtere Parken ermöglichen!
Es kann natürlich sein, dass hier wieder jedes Bundesland diese Anweisungen anders versteht und umsetzt. Bei uns wird es ganz streng gehandhabt und max. wohl 1 Jahr genehmigt und wer nicht zu den Bezeichneten gehört, hat halt Pech... deshalb auch meine Verärgerung darüber, dass es selbst im 21. Jhd. nur "schwarz und weiß" gibt...
VG Santafee
klowunde
14.03.2009, 11:15
also bei mir ist es die stadtverwaltung die mir den blauen parkausweis ausstellt,also nicht das straßenverkehrsamt und auch net das versorgungsamt.ich muss zum rathaus um ihn mir für 1jahr verlängern zu lassen,richtet sich halt an die gültigkeit meines schwerbehindertenausweises.und ich habe dazu einen brief bekommen,den ich immer bei mir führen muss wenn ich irgendwo parken will,dort steht auch drauf wo ich alles parken kann und wielange,dadrin beinhaltet sind die hier aufgeführten ausnahmegenehmigungen,also brauch man nur den blauen parkausweis,mehr ist net nötig.
Hallo, gibt es dafür zufällig schon ein fertiges Antragsformular?
Gilt dies für alle Bundesländer? Bin in Berlin.
Wo bzw. bei welchem Amt muss ich dies denn nun beantragen? habe 60% und G.
Vielen Dank
MfG Trude
@klowunde
dieser Brief, der immer mit zuführen ist, ist die Ausnahmeregelung!
Sehr schön, das es bei Euch so einfach gestaltet wird und dies in nur einer Behörde erledigt wird.
@santafee
habe grad mal meinen "1MeterUnfallOrdnerSchrank" durchgeguckt....
Also, bei mir war es so:
Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt
(Landesamt für Famile & Soziales).
Damit einen Antrag bei der Strassenverkehrsbehörde, (Landkreis, Strassenverkehrsamt) die daraufhin den Parkausweis ausgestellt haben.
Von dort kam dann auch (allerdings ohne Antrag und mit seperater Post) die Ausnahmeregelung. Sorry, hatte da wohl doch einen Denkfehler....:D, darf ja wohl mal vorkommen, bei den vielen Behörden, mit denen ich (wir) uns so rumschlagen....
Ist allerdings auch wie bei Euch zeitlich befristet, allerdings länger als der Schwerbehindertenausweis ?
...mal schauen wie das dann in 2 Jahren bei den Anträgen auf Verlängerung läuft....
Zu dem Link sei noch angemerkt, hatte dies eher zufällig gefunden und gedacht wäre eine gute Info, für alle die noch keine "Parkmöglichkeiten" haben..... Und hoffe das es damit in Zukunft für uns alle einfacher wird.
Aber wer weiß, vielleicht wird auch das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschieldich umgesetzt...
Lieben Gruß
Sonja
Hallo Trude,
auf der Webseite unseres Landkreises steht folgendes:
(hab das mal rauskopiert...) mit heutigem Datum:
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl"
Für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ können Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Benötigt werden:
Formloser schriftlicher Antrag
Schwerbehindertenausweis
ggf. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
PassbildZusatzinformationen:
Wer kann den Antrag stellen?
Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ im
Schwerbehindertenausweis
Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im SchwerbehindertenausweisUnter bestimmten Voraussetzungen und in begründeten Einzelfällen sowie in einem eingeschränkten Umfang können Schwerbehinterte ohne Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ ebenfalls Parkerleichterungen erhalten.
Geltungsbereich / Geltungsdauer:
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt bundesweit zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrer“.
Weitere Einzelheiten sind aus der Genehmigung ersichtlich.
Die Genehmigung wird maximal bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis erteilt.:confused:
Vorsprache:
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache wünschenswert.
Die Vorsprache kann aber auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Schau doch mal auf der Seite für Dein Land, oder stell einfach einen formlosen Antrag bei Deiner Strassenverkehrsbehörde und nimm Bezug auf die Entscheidung aus meinem 1. Thread.
Viel Erfolg und lieben Gruß
Sonja
VIELEN DANK
ich werde es versuchen.
MfG Trude
Hallo Trude,
hier der Link zum Lageso Berlin Thema Parken/Parkausweise (http://www.berlin.de/lageso/behinderung/kraftfahrzeug/parken.html) und das Faltblatt zum Thema Parkerleichterung (http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/faltblatt_parken.pdf)
aus dem Grund verschleppen sie mein Merkzeichen B obwohl vom Gericht gesagt schon das zweite Jahr und man kann nichts tun, da sie es ja dem MdK vorgelegt haben :rolleyes:.
Viele Grüße
Hallo Sonja42,
ich war Dienstag bei meiner Stadtverwaltung und wollte diese erleichterte Parkerlaubnis beantragen.
Resultat...dieser Parkausweis gilt für Fussgängerbereiche, eingeschränktes Halteverbot in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr, damit ich zu den Arztpraxen kann. Ich darf auf keinen Fall auf Schwerbehindertenparkplätze parken:confused:.
Also haben wir jetzt Schwerbehinderte 1 + 2 Klasse :rolleyes: oder sehe ich das falsch. Ich habe 90% , G, RF,unbefristet auf WS + Beine entfallen 60%.
Was mache ich wenn mein Arzttermin am Nachmittag ist:(.
Einen schönen Abend
Buffy07
Hallo Buffy,
bin entsetzt:eek:,
die Vorstellung von Gehbehinderten 1. + 2. Klasse jagt mir kalte Schauer über den Rücken......
Wer entscheidet das?
Womit begründen die das, das Du keinen blauen Parkausweis bekommst?
Darf ich Dich Fragen, wie sich Deine 90 %zusammensetzten, ger auch PN ...
Bezieht sich vielleicht nur ein geringer Anteil auf die Gehfähigkeit und ein größerer auf andere Erkrankungen ?
Oder musst Du den "Blauen" einfach nur extra und zusätzlich beantragen?
LG
sonja
Ingeborg!
20.03.2009, 09:03
Hallo bln ib!
Du hast ein ähnliches Problem wie ich.
Du schreibst: aus dem Grund verschleppen sie mein Merkzeichen B obwohl vom Gericht gesagt schon das zweite Jahr und man kann nichts tun, da sie es ja dem MdK vorgelegt haben :rolleyes:.
Hast Du schon einmal an eine Klage wg. Untätigkeit gedacht? Spätestens nach 1/2 Jahr sollte Dir die Entscheidung der belästigten Behörde bekanntgegeben worden sein! Auch hierauf haben wir Unfallopfer ein Recht!
Verschleppen scheint eine Kampfsportart gegen Antragsteller geworden zu sein (meine Erfahrung - meine Meinung )!
Grüße von
Ingeborg!
hallo ingeborg,
ja haben wir (also anwalt und ich) aber da sie es ja nun dem mdk übergeben haben nachdem sie bereits eine rüge vom gericht haben, tun sie ja gerade etwas und deswegen - grummel - geht gerade gar nichts zu warten. erst wieder wenn sie das jetzt wieder ein halbes jahr rauszögern. so geht das schon die ganze zeit.
am anfang haben sie es einfach der klage auf ag angehängt, aber das durften sie nicht. nun haben sie endlich die einzelbearbeitung begonnen wissen aber wenn sie mir das b geben habe ich anspruch auf die parkerlaubnis light.
heißt mal wieder warten ... brüten ... warten ... :mad:
und ja verschleppen, verlegen, die akten brauchen soooo lange von einem amt ins nächste etc. (auch nur meine meinung) aber wie kann man den für eine bearbeitung eines vom gericht angewiesenen merkzeichen jahre brauchen :confused:. wahrscheinlich wollen sie doch erst das klageverfahren abwarten und es auf diese weise umgehen, weil es gibt ja nichts neues ... dabei haben sie alles mögliche von verschiedenen ärzten und auch schon vom mdk vorliegen was eindeutig ist.
naja die sonne scheint es wird ein schönes we und man muß eben warten :)
viele grüße
Ingeborg!
20.03.2009, 17:45
N'Abend bln ib,
genau der gleiche Mist, wie bei mir (oder doch ganz ähnlich)!
Nachdem meine gesamten Akten bzgl. meiner durch Unfall geschädigten Gesundheit aller beteiligten Ämter und Unfallversicherer dem Versorgungsamt zur Beurteilung meines GdB vorlagen (ab 2005!), haben die sich ausschließlich an einem rechtwidrig erlangten Gutachten (sehr bösartig und zum Zwecke der Ablehnung aller Ansprüche erworben!) der Unfallkasse hochgezogen. Nachdem das Sozialgericht dies untersagt hat, ist meine Sachbearbeiterin so wuschig geworden, daß sie aus lauter Trotz zu keinem anderen Ergebnis kommen kann (nicht können = nicht wollen!). Die Antwortschreiben bestehen nur noch aus unergänzten Textbausteinen!
Ich frage mich seit langem, was eine Behörde (oder deren Sachbearbeiter) davon hat/davon haben, wenn sie einem Rollstuhlfahrer die gesetzlich zugesicherte Möglichkeit einer Parkerleichterung nicht zugestehen wollen! Es kann doch nicht immer der befürchtete Gesichtsverlust herhalten!
Berichte doch bitte gelegentlich, wie's bei Dir weitergeht!
Viele Grüße und ein sonniges WE
Ingeborg!
Ingeborg!
23.03.2009, 12:37
Guten Tag (hier regnet's Bindfäden!)
für alle Gehgeschädigten mit/ohne Ausnahmeregelung zur Parkerleichterung und alle anderen Forumsteilnehmer!
Habe heute 'mal bei meiner Ortsverwaltung versucht, eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung wg. Rollstuhl zu bekommen. Vor einiger Zeit erklärte mir eine Mitarbeiterin der selben Behörde, daß unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes eine Genehmigung erteilt werden könne, solange (gute Beschreibung!) ein ordentlicher Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen noch nicht ausgestellt sei! Heute also Nachfrage mit Attest: Nichts gibt es, solange die Schwerbehinderung nicht festgestellt ist, aber..., man könne mich verstehen!
Habe das Versorgungsamt vor etlichen Monaten auf Anerkennung verklagt, mal sehen, ob ich das noch erlebe!
Ich mußte das 'mal eben loswerden!
Grüße von
Ingeborg!
Santafee
23.03.2009, 12:55
Hallo Ingeborg,
ich kann Dich gut verstehen, es ist ...:mad:
Ich verstehe auch nicht wirklich, dass dort gesunde Beamte arbeiten (dürfen) Meiner Meinung nach, sollten es Schwerbehinderte als Art Verein in die Hand nehmen und solche Entscheidungen treffen! Außerdem sollten Behinderte mit den Angestellten Selbstversuche durchführen, wie Rollstuhlfahrten durch ein Einkaufszenter und durch die engen Regale quälen, Ware ins Auto einräumen, Arztbesuche, Toilettengänge ect. Auch mal ein Bein versteifen, mit Gewichten und Stacheldraht ums Bein, dann mit UAG von A nach B... DAS würde wohl manchen die Augen öffnen!
VG Santafee:(
hallo ingeborg, hallo santafee,
ich habe das auch schon durch aber telefonisch, bei uns ist das so hübsch geregelt das ich allein mit rolli da gar nicht hinkomme, da ist eine feine treppe hinter dem behindertenaufzug und nun ja ... sie sind dann freundlich und haben da eine klingel und dann kann man doch tatsächlich seine internen sachen auf dem flur erledigen. da gibts aber auch stühle :rolleyes:!
meine aussage die ich schon vor drei jahren erhalten habe ist folgende:
- ich brauche entweder merkzeichen ag für den kompletten parkausweis, das geht dann aber auch nur wenn das lageso zustimmt :confused:
- ich benötige g und b und mindestens siebzig prozent um einen parkausweis zu bekommen und die vorhandenen rolliparkplätze nutzen zu dürfen - ganz vergessen auch das nur wenn das lageso zustimmt
nun ja ich klage nun seit sommer 2004 - es liegt auch schon wieder in der nächsten instanz und da schon seit sommer 2007 ...
das merkzeichen b ist auch längst beantragt und liegt ebenfalls ...
ansonsten habe ich noch die freundliche auskunft das "... hier die parkraummöglichkeiten sehr knapp sind und es deswegen auch sehr schwer wird eines von beiden oder gar beides zu bekommen, das müßte ich doch verstehen ..." :mad:
aber das ist ja das problem. man darf dann warten das einen ein parkplatz wächst und das im liegen im auto und im park wenn möglich noch im halteverbot.
das einzige was bisher klappt, ich werde nicht mehr abgeschleppt wegen der rolli-zeichen und dem freundlichen brief meinerseit mit meinen aktenzeichen und meinem jetztigen ausweis - aber das kann es dich echt nicht sein.
bleibt also nichts als weiter warten und hoffentlich endlich mein provates gutachten hinzubekommen.
viele grüße
Hallo bln_ib,
versteh ich das richtig? Du sitzt im Rolli und hast keinen Parkausweis
In was für einer Tollen Stadt wohnst Du denn? Gibt es bei Euch schon behindertengerechte ÖVP? *ironieaus*
LG
sonja
hallo sonja,
na wo wohl :D bln = berlin. und klar gibts behindertengerechte öffentliche wenn man denn bis zu dennen gelangen könnte, da mir die möglichkeit des selberfahrens des rollis nur kurz und auf gerader strecke gegeben ist und mir (obwohl kfz-hilfe von keiner seite genehmigt wird) keine für mich gangbaren oder rollbaren .. hihi .. antriebsmöglichkeiten für meinen rolli genehmigt werden.
umgebung hier schlechte straßen oder teilweise feldwegartig, gehwege schön schräg zur straße mit wurzeln die den belag des weges der eh sehr eng ist rausdrücken und unser allseits beliebtes kopfsteinpflaster :rolleyes: ... glaub mehr muß ich da nicht sagen.
ach und ja das gibts und nicht nur einmal das ist system. dann wirds schwerer zur physio zu kommen oder zu anderen reha-sachen vor allem wenn sie dir dann auch noch streitig machen einen fahrdienst nutzen zu können.
zuviele träger = keiner will zahlen :mad: - geht also auch vor gericht aber derzeit zögern die lieben auch das noch heraus.
mal sehen wanns was wird ... auf jeden fall telefoniere ich sehr häufig mit meinem anwaltsbüro :D oder maile
übrigens verstehen tun das nicht mal die ärzte in der reha und auch nicht der pflegedienst oder andere ärzte - aber alle gutachter
viele grüße
und ich bleibe dran an der sache - vielleicht geschieht ein wunder und sie können den ausweis ja behalten ... sarkastisch gemeint :p
Würde mich interessieren,ob auch Ich(80%,ohne merkzeichen)einen Ausweis beantragen kann.Und wo?(Straßenverkehrs Amt?)Körperliche beschwerden:Arthrose bd. Hüfte,re. Prothese,bd.Knien,re.unteres Sprunggelenk(talus)OpVersteifung Platte:confused:DANKE
Santafee
28.03.2009, 18:40
Hallo Rose,
Du benötigst das Merkzeichen aG, um den Parkausweis erhalten zu können. Dies beantragst Du bei Deinem Versorgungsamt.
Alles was zu der Ausnahmegenehmigung zu wissen ist, findest Du in diesem Thread. Lies Dich durch!;)
VG Santafee
NixchenII
01.04.2009, 12:51
Hallo @ all,
wenn es Probleme gibt bei der Beantragung oder im weiteren Verlauf, ist auch die/der Behindertenbeauftragte deines Bundeslandes für dich zuständig. http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/
(in jedem Bundesland gibt es einen eigenen Beauftragten) Auch die meisten Kreisstädte und Städte haben eine/n solchen Beauftragte/n .
Die Patientenbeauftragte des Bundes Frau Helga Kühn- Mengel, hat viele wichtige Adressen auf ihren Seiten gelistet, die bei der Beratung und Hilfestellung in Patientenfragen weiterhelfen können. Mir haben diese Informationen oft geholfen. Schaut doch auch dort mal rein:
www.patientenbeauftragte.de (http://www.patientenbeauftragte.de)
Dort gibts auch Infos zu Aufsichtsbehörden der Krankenversicherungen und Ärztevereinigungen.
Viel "Spaß" beim Stöbern!
Liebe Grüsse vonnet NixchenII
Wolfgang Hansen
13.04.2009, 08:23
Hallo
erst noch ein frohes Osterfest an alle
Bei uns im Kreis Dueren, geht es einfach, nachdem ich alles durchgelesen hatte, rief ich zum Strassenverkehrsamt an. Dort sagte man mir, ich soll alle Unterlagen rübermailen, was ich auch machte, nach drei Tagen hatte ich die Bewilligung im Briefkasten, alle Achtung. Die Parkerleichterung läuft bis zum 31.03.2014
PS : Ich habe ein Stoma und Weissfingerkrankheit mit 100%
Gruß Wolfgang
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