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Vollständige Version anzeigen : Augenverletzung nach Gasthaus Besuch


fotoscout
05.03.2009, 11:39
Vorgehensweise mit Abwicklung Rente,Gutachten,Versicherung ,Schmerzensgeldhöhe ?wer kann mir helfen ..bzw. auf was muss ich achten

oohpss
05.03.2009, 11:57
Was ist denn genau passiert?

Grüße
oohpss

Speetwomen
05.03.2009, 12:20
Hallo

Herzlich Willkommen hier im Forum. Es kann Dir bestimmt geholfen werden, aber dazu brauchen wir mehr Informationen. Was genau ist passiert ?

Viele Grüße

fotoscout
05.03.2009, 13:53
Hi,

Ich hab mir in einer Gaststätte unverschuldet eine Augenverletzung zugezogen.Die Haftplichtversicherung der Gaststätte bezahlt seit ca 1 Jahr ab und an die Kosten !
Zur Verletzung : Der Splitter sprang ins Auge und durchtrennte teilweise die Hornhaut.Der Schnitt geht über die Pupille und flacht ab zur mitte.
Bin bei ca 5 Ärzten gewesen inkl. Privatarzt und Uniklinik. Medizinisch gesehn muss ich ca 2-3j. Warten bis ich mehrfach operiert werden kann ld. Ärzte.
Jetzt zu meinem Fragen, wie verhalte ich mich mit meinem Anwalt , der mich seit 1j. betreut, richtig das die Versicherung alles bezahlt bzw. welche Gutachten sollte ich haben , da ich mich absichern muss weil Spätfolgen vorprogrammiert sind ! Evtl. kann ich zu 80% wieder hergestellt werden. Rente is beantragt (noch kein Ergebnis) Krankenstand seit ca 1Jahr, Job momentan nicht durchführbar.
Wie sollte ich vorgehn ?

Danke für Eure Hilfe

JoachimD.
05.03.2009, 16:54
Hallo fotoscout,

ich hoffe Du hast einen guten Antwalt - denn wenn die Haftpflichtversicherung schon jetzt nur >ca 1 Jahr ab und an> bezahlt kann es schon zu Problemen kommen. Krankenstand heisst ja dass die Krankenkasse im Moment noch bezahlt für den Verdienstausfall ...

Was die Gutachten angeht wird man erst warten bis die evtl. 80 % nach Möglichkeit wieder hergestellt sind - sprich die möglichen ärztlichen Behandlungen zur Erhaltung des Auges abgeschlossen sind!
Erst dann wird ein Gutachten gemacht was sagt ob Du eine Rente bekommst!
Wenn die Haftpflichtversicherung eine Rente bezahlt und eine entsprechende MdE (Gutachten) festgestellt wurde kann man eine Erwerbsminderungsrente beantragen! Ob die dann gezahlt wird steht im Moment noch in den Sternen!

Als wichtiger würde ich erst einmal ansehen wie Dein weiterer beruflicher Werdegang aussieht wie es evtl. in zwei / drei Jahren aussieht!
Was bei Dir noch möglich ist wenn die 80 Prozent nicht funktionieren!

Ich weis nicht was Du beruflich gemacht hast ob es da schwierig wird wenn Du evtl. nicht mehr so gut sehen kannst! Thema Umschulung falls...
Das mit den Unterlagen kopieren , Einsicht in die Patientenakte udgl. wirst Du ja schon kennen..
Falls es doch einmal zu einem Gerichtsverfahren kommt das Du die entsprechenden Unterlagen hast!

Es braucht also im Moment etwas Geduld und die Hoffnung das Dein Anwalt alles in die entsprechend Bahnen lenken kann Auch die finanzielle Absicherung!

Gruss Joachim

Speetwomen
05.03.2009, 16:59
Hi

Warst Du Gast oder hast du da gearbeitet ? Wessen Versicherung ist das ? Private ? Was hat Dein Anwalt mit der Versicherung schon ausgehandelt das die hin und wieder Kosten übernehmen ? Mit der Rente mußt du abwarten bis der Bescheid kommt. Die DRV wird dich auch bevor entschieden wird zur Begutachtung zum MdK schicken. Und du wirst vorerst eine Zeitbegrenzte Rente bekommen ( meistens 2 Jahre ). Wenn es sich bei Dir um eine Private Unfallversicherung kenne ich mich nicht aus. Aber andere hier kennen sich damit aus. Handelt es sich um die gegn. Haftpflichtversicherung dann mußt du Deinen Anwalt fragen was bisher gelaufen ist. Du brauchst nicht ein Haufen Geld für Gutachten ausgeben, denn meistens werden die nicht angenommen von den Versicherungen. Die werden an dich schon heran treten wegen Begutachtung. Von der gegn. Versicherung bekommst du Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dazu kannst du hier jede Menge Infos nachlesen.

Ich wünsche dir gute Besserung.

Viele Grüße

fotoscout
05.03.2009, 17:23
hi
Ich war Gast ! Die Gegnerische Versicherung ist die Haftplichtkasse Darmstadt(die Versicherung der Gasthauses). Bei der Rentenkasse hab ich nächste Woche eine Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeitsrente , muss ich ja beantragen da die gesetzliche KV nur 78 Wochen Krankengeld am Stück bezahlt ! Was mit meinem Anwalt läuft is mir alles klar! nur dachte ich jemand hat nen Tipp worauf ich achten muss! Die Versicherung lässt halt in letzter zeit immer weniger von sich hören obwohl mein Anwalt sehr dahinter steckt ! wenn ich die Haftpflicht verklage , muss ich künftig bei jeder Sache neu verklagen , das kann ich mir auf dauer nicht leisten! Da ich jetzt noch auf Geld der Letzten 4 Monate warte Welche Höhe an Schmerzensgeld ist da angemessen Gibts da ne Tabelle ?

Danke für eure Hilfe

Buffy07
05.03.2009, 17:31
Hey fotoscout,

dein RA soll , falls ihr so nicht weiter kommt , eine Feststellungsklage einreichen. Die gilt für alle materielle und inmateriellen Schäden auch wenn Folgeschäden zu erwarten sind.
Damit muß du nicht jedesmal, wenn neue Beeinträchtigungen auftreten, klagen. Sollten dann widererwarten mehr Kosten auf dich zukommen z. b. Brillen, Kontaktlinsen, Medi- Zuzahlungen, dann kann dein RA eine Klageerweiterung beantragen, diese basiert auf die Feststellungsklage.
Gruß Buffy07

fotoscout
06.03.2009, 07:14
Dank Euch für die Untrerstützung

oohpss
06.03.2009, 07:33
Hallo fotoscout,
eine Frage war ja noch offen: Tabelle wg. Schmerzensgeld.

Hast Du schon im Board nach dem Begriff "Schmerzengsgeld" gesucht?

Tatsächlich gibt es keine Tabelle bzgl. der Höge eines Schmerzensgeldes in der steht "Splitter, 2 x 2 mm, versenkt im linken Auge eines Gastes einer Gaststätte, wobei die Hornhaut so verletzt wurde, das 80 % Sehbehinderung zurückbleiben könnten und den Verursacher keine Schuld zugeschrieben werden kann und der Geschädigte in den sozialen Verhältnissen wie "fotoscout" lebt. :)
Es kommt tatsächlich auf jeden Einzelfall an.
Aber es gibt eine Auflistung von anderen Entscheidungen, wobei für die Bemessung der Höhe tatsächlich jeder Einzelfall im Urteil gelesen werden sollte.
Du findest diese Aufstellung über folgenden Eintrag im Forum:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11232&highlight=schmerzensgeld

Grüße
oohpss

natascha
06.03.2009, 07:56
Hallo fotoscout,

zitat.

Jetzt zu meinem Fragen, wie verhalte ich mich mit meinem Anwalt , der mich seit 1j. betreut
Die Versicherung lässt halt in letzter zeit immer weniger von sich hören obwohl mein Anwalt sehr dahinter steckt !

Ich habe da meine Zweifel,

hier ist Dein größtes Problem, klär es ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltshaftung

zitat. Rente is beantragt

Wieso? besteht dazu wg li. Auge die begründete Annahme die wird zuerkannt ?

Wurde seitens der Ärzte dies befürwortet, das Du EU bist.

Mein Tipp, bereite Dich auf ein Gespräch mit Deinem RA vor.
Irgend etwas ist nicht ganz Koscher.

vg natascha

fotoscout
11.03.2009, 07:41
Hi , ich hab schon mal nachgesehn , bin aber ned fündig geworden !
Danke für die Liste :)

fotoscout
18.03.2009, 10:25
ich hab da schon mal reingeguggt :) es gibt rein eine Schmerzensgeldtabelle vom Anwalt wo sämtliche sachen aufgelistet sind nur hab ich mir das noch nicht angesehn

fotoscout
24.03.2009, 09:04
Hi, Natascha

mit dem Anwalt hab ich gesprochen, ich weis nicht ob ich richtig liege , wir haben schmerzensgeld beantragt , nur bezahlt die Versicherung monatelang nix und dann gibts nach vielen briefen wieder nen Vorschuss! Mein Anwalt begründet das so , die Versicherung bezahlt das freiwillig , ich muss das nicht belegen! Jetzt hab ich antrag auf Feststellung gestellt mal sehn was dabei raus kommt !

Meine Ärzte raten mir zur Rente auf Zeit ,ist von meinem Hausarzt ,Psychologin & der Augenärztin beführwortet !

Nach 78 Wochen Krankheit sind die Kassen nicht mehr bereit das Krankengeld zu bezahlen, bevor ich ins Hartz 4 geh, lieber Rente auf Zeit ! Die Problematik ist , das Auge sollte nach Möglichkeit ca 2Jahre ausheilen um die Operationsfähigkeit zu gewährleisten. Danach werd ich ca. 3-5x einer Op mit dem Fametosekundenlaser unterzogen,was heißt dass zwischen den Ops 3Monate Pause sind , das kann des Gehirn sonst nicht verarbeiten

Lg.Fotoscout

natascha
24.03.2009, 10:02
Hallo Fotoscout

besprech wegen einkommensverlust alles mit deinem RA.
Ob harz 4 oder rente besser ist darüber liese sich im einzelfall diskutieren.
Warum ist ja auch einleuchtend. Beitragszeiten etc.

Bestehen darüberhinaus regressforderungen seitens der KK gegenüber dem Schädiger.

Für Rentenantrag trage alle erforderlichen Arztbefunde zusammen die eine EU bescheinigen, bevor du den Antrag abgibst.

Die umschreibung beführwortet der ärzte sollte eindeutig ausgewiesen sein, eine EU besteht, hinterher gibts sonst Ärger und erleichter dir das ganze procedere ungemein auch in hinblick solltest du zum gutachter der DRV.

Jedenfalls steht zunächst die Arge noch an, Arbeitslosengeld ? und medizinische Untersuchung des Amtsarztes erfolgte dies?

Wäre nicht schlecht die arge bestätigt dir zusätzlich aufgrund der verletzung eine EU , da keine teilhabe am Arbeitsmarkt für dich wegen EU möglich usw.

Gute Besserung und bleib am ball bevor es los geht.

vg natascha

fotoscout
24.03.2009, 10:38
Mit dem Ra is bisher besprochen ,das im Fall der EUR die monatl. Differzen eingeklagt werden.
ICh weis nicht ob Rekressvorderungen von der KK bestehn ? bekomm ich da AUskunft von der KK ?
Der Rentenantrag ist abgegeben bzw. alle Gutachen zusammengetragen und abgegeben, alle 3 Ärzte haben es eindeutig beführwortet.
Ich bin nicht in ungekündigter Stellung und hab Sonderkündigungsschutz (aktiver Betriebsrat).
Ich hab ne Untersuchung der Rentenkasse schon hinter mir , aber noch keine Amtsarzt & keine Reha bzw. Kur (war im November angedacht von der KK , hat sie aber verworfen)
Ich muss erst alle Op´s hinter mich bringen dann kann ich auch was anderes machen des bringt nix , da jede andere Arbeit auch keinen SInn macht

Danke für die Unterstützung
:)

natascha
31.03.2009, 10:35
Hallo Fotoscout

Zum nachlesen
http://www.mdr.de/escher/607789-hintergrund-607726.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/krankenkassen/krankenkassen_aid_10579.html

siehe § 116
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17166&ccheck=1

zitat:Ich bin nicht in ungekündigter Stellung und hab Sonderkündigungsschutz (aktiver Betriebsrat).
ICh weis nicht ob Rekressvorderungen von der KK bestehn ?

Hier sollte notfalls schriftlich eine Anzeige bei der KK gemacht werden, bzw. nachgefragt werden ob bereits Aktenkundig.

naja ! Fotoscout auch hier gilt die gängige Rechtsauffassung, Die EU wird sich auswirken, und die Regressforderung der KK sollte auf den weg gebracht werden.

vg natascha

fotoscout
30.04.2009, 12:31
[edit: Fullquote entfernt]
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Hi Natsacha

Die KK hat letzes Jahr Vorderungen gestellt und die wurden auch bezahlt !

Di eVersicherung des Schädigers möchte die Op jetzt über die KK abwickeln, nur ist die Operation keine Kassenleistung , was heißt das ich der Versicherung noch paar Tage Zeit lasse um das zu Regeln und die Deckungszusage der Kostenübernahme zu machen , wenn sie sich weigert wird geklagt

natascha
01.05.2009, 03:27
Hallo fotoscout

Zur abwicklung OP über KK , möchte ich dir sagen es verhält sich wie bei ersatz von teuren Zahnersatz ( implantate) welche die Vers. ersetzen müssen und bekanntlich auch keine kassenleistung sind.

Toll weder die KK noch Vers. setzte dich über die forderung davon in kenntnis , würde mal an die beiden nen freundlichen! 3 zeiler senden über unterschlagung und heimtücke und verletzung der mitwirkungspflicht.
Und bedank dich auch bei der KK über die verletzung der hinweispflicht.

Wegen Klage einen guten Fachanwalt für vers. Recht beauftragen, welcher nicht für die gegenseite Versicherung tätig ist, nachfragen.

Jeder entstandene Posten zuzüglich Schmerzensgeld ist in die Klage aufzunehmen; wie auch künftige positionen!
Deshalb schön säuberlich alle rechnungen sammeln, und Einkommensverlust nachweisen.

Die DRV wird auch die vers. mit regressforderung beglücken, hier auch an ausfallbeitragszeiten zur gesetzlichen vers. zeit denken .

Wegen der leistungspflicht der vers. sei mit den auskünften und vollmachten dieser gegenüber etwas bedacht bei der aushändigung von Krankenunterlagen.http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/BJNR029550990.html#BJNR029550990BJNG000301301

siehe dir hier im forum urteil wegen urlaubsansprüche an.
Im übrigen die regressforderung wg.des Krangengeldes bestehen müsste, frag mal schriftlich bei der KK nach.

Dem grunde nach muß die vers. für den gesamten schaden aufkommen.
Betreibe deshalb eine fortlaufende lückenlose aktenpflege, und tätige alles nur schriftlich.
Ich habe jede überweisung, rezepte, fahrten, 10 Euro praxisgebühren, Krankenhauseigenanteil , fahrtkosten, mehraufwendundungen fein säuberlich gehortet.
Übrigens bleib in psychiologischer behandlung, hier ist auch eine reha medizinisch indiziert und durchsetzbar.

zitat:war im November angedacht von der KK , hat sie aber verworfen)

würde ich mir nicht gefallen lassen.
Laß dir doch von dieser Neurologin/ Psychiaterin baldmöglichst einen notwendigen eil-Rehaantrag ausfüllen.
nachzulesen hier
http://www.kuren-slowakei.de/Medizinische_Rehabilitation_-W/medizinische_rehabilitation_-w.html

zitat: bin aktiver Betriebsrat
na also kennen Betriebsräte doch in aller regel die schlupflöcher, und wissen wos langgeht!

In diesem sinn
vg natascha

fotoscout
02.05.2009, 17:32
Hi Natascha ,

erst ma recht schönen Dank für deine Antwort

ich wusste bis jetzt nicht das mich die KK oder die Vers. in Kenntnis setzten muss das Forderungen bestanden haben oder bestehn ... bzw. von der Hinweispflicht seitens der KK bzw. Vers. , aber gut werde da was unternehmen!

nen guten Fachanwalt muss ich mir noch suchen, wird meinem Anwalt ned so passen , aber die beiden soll das regeln.

Ich führe seit ca. 1 1/5j. eine lückenlose Auflistung inkl. aller Kosten und Aufwendungen des Unfalls !

Und wegen des Betriebsrats , klar bisl was weis man schon , aber es kann ja sein man vergisst was ! Und lieber einmal mehr gefragt wie einmal zu wenig! ist für mich auch neuland , man hat ja ned jeden Tag mit Unfällen zu tun!

schönens WE

natascha
02.05.2009, 17:59
Hallo fotoscout,

natürlich weiss man nicht gleich alles, nur du bist der boss und du schaffst den anwälten und der Vers. an was zu machen ist.

Bei der Versicherung , sofort mit Feststellungsklage oder Mahnbescheid kommen, sonst kommen die nie in die gänge.

Dem RA ist alles schnurzegal, mit der unterschriebenen vollmacht kassiert der A... im schlaf nur ab und nach ihm die sinnflut.

Da mußte schriftlich aber voll in die eisen steigen, sonst gehts aus wies hornburger schiessen, ist für jeden einigermaßen normalen menschenverstand auch für laien nachvollziehbar, die ewig gestrigen bekommen ohnehin die quittung und der RA sagt schauns aufs urteil was soll ich da machen.

Ich sage dir wer zu spät kommt den bestraft die dummheit, so meine pers. erfahrung anhand vieler akten von UO etc.

Im übrigen ist jeder fall ein einzelfall und ist ausschließlich so anzugehen, so fragen ich hab da schmerzen wieviel gabs bei dir ist vollkommener blödsinn.

Verletzungen lassen sich nur in ihrer gesamtheit darstellen und ermitteln.

Das dein Advokat nicht gerade ne leuchte ist , ist dir wohl auch in den sinn gekommen, die sparflamme dreh auf volle helligkeit oder gib ihm den laufpass bevor er dich ins verderben stürzt. Vorsicht wechsel nur mit trick möglich sonst wirds teuer , trick verrate ich hier nicht , ist auch verständlich.

weise deine RA an sofort an unter fristsetzung vorläufig folgende rechnungen etc. bei der vers. bis... zu begleichen.

Und sei nicht so leichtgläubig, Betriebsräte sind doch nicht betriebsblind und in aller regel hochmotiviert.

sry es dauerte lang bevor ich antworten konnte , aber ich mußte gerade gespräche mit gutachter führen, auch die brauchen Sachauskünfte.

in diesem sinn
vg natascha

tiptoe
02.05.2009, 18:48
bitte beantrage das so schnell wie möglich. Bei der Verletzung, die du hast, dazu der JObverlust, da dürfte dir ein hohes Schmerzensgeld zustehen.

Das ist dein Recht - du kannst das alles doch nicht einfach so aushalten.

Du musst dann viele Bescheinigungen, Arztbriefe, Krankmeldungen u.a. einreichen. Der RA sagt dir schon, was er braucht.

Tiptoe

Buffy07
02.05.2009, 18:51
Hallo fotoscout,

das was natascha dir schreibt ist zu beachten, den gleichen Vortrag und Hinweis habe ich dir bereits am 05.03.2009 gegeben:(. Du sollst alle deine Ansprüche und Ersatzforderungen über eine Feststellungsklage gelten machen. Das war quasi vor 2 Monaten, ist da den immer noch nichts gelaufen:confused:. Schicke deinen RA in die Wüste.
Gruß Buffy07

fotoscout
02.05.2009, 19:03
@natascha

hi
Ich hab dem RA schon mitgeteilt er möge die Zügel anziehn , was er aber bis jetzt nicht richtig macht, schreibt immer nur das er die summe x gelten macht die angelaufen ist, ohne Frist !

ganz klar das jeder Fall was anderes ist und in der Gesamtheit betrachten werden muss !

Das mit dem Advokat muss ich mir noch überlegen , wie ? da hab ich leider zu wenig Ahnung aber ich werd mich schlau machen! jetzt gehts ans eingemachte !

lass dir Zeit mit den Antworten eins nach dem anderen, bin froh das mir überhaupt jemand undter die Arme greift ! Thx

@ Buffy
Hi , ich hab ihm das schon mitgeteilt , er war der Meinung das es lange dauert, das die klage in ca nem 3/4 j durchgeboxt wird !in der Zeit fließt auch kein Geld von der Versicherung, da ich drauf angewiesen bin , hab ich halt nachgegeben, brauch das Geld für meine Medikamente ! der RA sagte das evtl eine 6stellige >Summe drin sei ? Nachdem wir das vor 2 Mon. besprochen haben ist das bereits angewiesen worden ! leider hat er das fallen gelassen !

natascha
02.05.2009, 19:36
Hallo fotoscout

zitat: 6stellige >Summe drin sei UND leider hat er das fallen gelassen !

Ich will mich nicht zu weit aus dem fenster lehnen.

Nur als stichwort und zur prägung deiner sinne.

Es gibt RA die arbeiten nachdem sie von der gegnerischen bestochen worden sind mit gewisser strategie, der gelackmeierte ist der geschädigte, in der regel wird zusätzlich auf einen vergleich hingearbeitet solltest du nicht vorher auf der matte liegen .Der Ertrag der einstmals genannten 3 stelligen summe könnte sich dabei relativieren

Sowas nennt sich Mandantenbetrug/ verrat etc.

Die Gesammtschadenshöhe ist und darauf kommt es zum gegenwärtigen zeitpunkt überhaupt nicht an ,auch noch nicht einmal genau substantiert zu beziffern.
Es geht um teilforderung, zustände wie ich brauch das Geld für meine Medikamente ! sollten ebenfalls auf dem eilklageweg erledigt werden.

Inwieweit zahlt diese die KK und wurden diese von der KK bis dto rückgefordert?
Bei diesen auch Einkommensverlusten würde ich aber bald alle register mit einem fachanwalt für versicherungswesen ziehen.

Man kommt ja mal aus dem tal der unwissenden raus, um es besser zu machen, die zeit arbeitet aber immer gegen einen ! Hoffentlich sagte es dir dein schnarchzapfen von RA.
Diesen begriff sollte man sich sehr gut einprägen "temporär."


vg natascha

fotoscout
03.05.2009, 14:18
[edit: Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]
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HI
Ab Morgen werd ich meinen Anwalt , klare definierte Anweisungen geben !

nur vorab . die Vers. hat im 1 j, 500€ mehr bezahlt als ich Gesamtkosten hatte ,ich musste immer betteln das sie was gezahlt haben und mehrere Briefe schreiben !war das schon ne 5stellige Summe mit Fahrtkosten Medi ect.

Ich werd Feststellungsklage einreichen !
Alle Rechnungen die ich monatl. einreiche bekommen ne Fristsetzung von 1 Woche sonst kommt ne Mahnung
Ich werd mir nen fachanwalt suchen bzw. habt ihr nen Tipp ?
Die KK werd ich schriftlich anschreiben lassen vom Anwalt das ich Auskunft bekomm was bezahlt wird und was nicht und alles in die Wege leiten bwecks Rekressforderung der KK !

Ne eilklage werd ich machen , dass ich monatlich meine Differenzlohn(dauerte das letzte mal 5 1/2 Monate ) bekomme und die Medi & Fahrtkosten erstattet( Monatlich)!

Die KK hat letztes Jahr was gefordert nur dieses Jahr noch nicht !

Mein anwalt sagte mir nicht das die Zeit gegen mich läuft !

Er ist nur der Meinung das eine Feststellungsklage nicht viel nützt und das wenn wir verklagen , ich das Lokal und den Chef und Bedienung alle mitverklagen müsse und das wird ein riesen Ding was mich nicht stört !

thx fotoscout

pussi
03.05.2009, 20:11
hallo, fotoscout

gott sei dank, entscheidet bei einer feststellungsklage das gericht und nicht dein ra!
das gericht legt auch den wert der feststellungsklage fest, nicht dein anwalt.
da du von grossen summen redest, denke ich, dass du schon einen ra brauchst.
frag doch mal beim gericht nach, wie das procedere für eine feststellungsklage aussieht! und ob du diese ohne anwalt durchziehen kannst.
fragen kostet nix.
mfg
pussi

fotoscout
05.05.2009, 12:03
bitte beantrage das so schnell wie möglich. Bei der Verletzung, die du hast, dazu der JObverlust, da dürfte dir ein hohes Schmerzensgeld zustehen.

Das ist dein Recht - du kannst das alles doch nicht einfach so aushalten.

Du musst dann viele Bescheinigungen, Arztbriefe, Krankmeldungen u.a. einreichen. Der RA sagt dir schon, was er braucht.

Tiptoe
Schmerzengeld is geflossen 2x ein kl. betrag

fotoscout
05.05.2009, 12:33
Eine Frage hätte ich noch ! Kann ich ein Eilklageverfahren, unabhänig von einer Feststellungsklage machen , oder muss vorher die Feststellungsklage am laufen sein ?

Thx Fs

kbi1989
05.05.2009, 21:33
Hallo fotoscout,

nein ein Eilklageverfahren gibt es im Zivil- und im Sozialrecht nicht. Dies trifft nur im Strafprozess zu.

Gruss
kbi1989

fotoscout
05.05.2009, 22:31
[edit: Fullquote entfernt]

Danke wie kommt man dann zu seinem Geld wenn ich Feststellungsklage einreiche , da die monatlichen Kosten sehr hoch sind an Medikamenten und Fahrten zum Arzt, Arztrechnungen !
Die Vers. wird in der Zeit der Klage bestimmt nix bezahlen wolln

gebo87
18.05.2009, 20:20
hallo zusammen ich hatte auch so ein ähnlichen unfall!
wobei die haftpflichtvers. des verursachers haften soll
mein anwalt hatte alle formulare und ärtzliche arteste abgegeben!
wir haben die versicherung auch angeschrieben, dirrekt nach dem gericht
das ich gewonnen habe! meint ihr die summe die wir als vorschuss
angefordert haben werden übernommen ohne nochmal vor gericht zu gehen?
lg

oohpss
19.05.2009, 07:46
... dirrekt nach dem gericht
das ich gewonnen habe! meint ihr die summe die wir als vorschuss
angefordert haben werden übernommen ohne nochmal vor gericht zu gehen?
Hallo gebo87,
aus der Angabe, dass Du vor Gericht gewonnen hast, ergibt sich nicht was stritig war. Ging es um die Schuld des Verursachers oder um die Haftung der Versicherung oder um die Höhe der Schäden oder um das Schmerzensgeld oder, oder, oder ...
Soweit eine Versicherung die Leistungspflicht anerkannt hat und zügig den Fall abwickeln will und der Schaden bekannt ist, wird sie die Leistung erbringen und dann ist der Vorschuß kein Thema, weil er ja ohnehin Bestandteil der Gesamtleistung ist.

Grüße
oohpss

gebo87
19.05.2009, 09:07
hallo ohhpss
das gericht war der meinung das es besser wäre wenn es über die private haftpflichtvers. abgewickelt wird die der verursacher hat! die meinung war mein anwalt auch! es ging im gericht nur um den verursacher!
mein anwalt hat die versicherung auch schon angeschrieben! in den schreiben steht das die vers. eine frist von 3 wochen hat das geld zu überweisen! mein anwalt ist spitze und bin auch sehr zufrieden , nur verstehe ich nicht alles! auf was muss ich mich einstellen und was kann ich erwarten danke

oohpss
19.05.2009, 09:11
[quote=fotoscout;91736Alle Rechnungen die ich monatl. einreiche bekommen ne Fristsetzung von 1 Woche sonst kommt ne Mahnung[/quote]
Hallo fotoscout,
nur 3 Anregungen am Rande:
1. Die Fristsetzung sollte nach meinem Dafürhalten 2 Wochen sein. Ansonsten könnte die Durchsetzung Deiner Forderung schon daran scheitern, dass die Frist zu kurz bemessen ist.
2. Kündige an, dass die auch entstehende Kosten zur Durchsetzung Deiner Ansprüche berechnet bekommen und zu tragen haben.
3. Eindringlicher als eine Mahnung ist ein Mahnbescheid. Das ist ein 08/15-Formular, dass es im Schreibwarenhandel gibt. Die Folge eines Mahnbescheids ist, dass - ohne Prüfung der Berechtigung des Anspruchs - ein Amtsgericht die Forderung gegenüber der Versicherung erhebt und dass letztendlich der Gerichtsvollzieher Dein Geld abholt. Zudem ergibt sich für jeden einzelen Fall die Möglichkeit der Klageerhebung.

Grüße
oohpss

fotoscout
19.05.2009, 09:32
Danke Oohpss

fotoscout
19.05.2009, 09:37
Hallo gebo87

Ich glaube ,es ist nicht abzuschätzen was dich erwartet , weil man deinen Krankheitsverlauf nicht kennt bzw. was alles noch für ops. anstehn & wie das alles ausgeht. Bist du arbeitsunfähig oder kannst du deinen Job noch ausführen ?

gebo87
19.05.2009, 09:47
hallo fotoscout
ich mache gerade eine ausbildung zum konstruktionsmechaniker!
bin im 3 lehrjahr und im dezember fertig! ich arbeite noch, wenn man es so sagen kann! darf viele tätigkeiten nicht mehr machen wie schweissen, bohren, drehen u.s.w! ich bestand darauf die ausbildung zu beenden, und mein chef war so nett und hat es erlaubt! ob ich diesen beruf weiter ausüben kann, denke nicht die meinung teilte mir auch der artz mit, aber er meinte auch da ich nicht mehr lange habe soll ich es noch weiter machen!
aber so als geselle arbeiten, ist nicht zu erwarten! ja habe noch viel vor mir! muss am 3.7 nochmal op werden die ätrtze in der uni wissen auch nicht wie es sich entwickelt! wenn ich frage wie es denn nun wird, kommt immer der gleiche satz: sei froh das du deine auge noch hast wir wissen es auch nicht wie es wird! aber da ein stück der iris enfernt wurde sieht man es ja auch richtig das ich was mit mein auge habe! auf was ist zu achten
danke lg

fotoscout
19.05.2009, 10:22
Hi ,
ich weis nicht ob du dir einen Gefallen damit gemacht hast wieder in die Arbeit zu gehn , das wird dir später bestimmt mal schlecht ausgelegt, bei der Versicherung! Was passiert wenn dir was ins Auge fliegt , du bist ja in einem Zerspanungsbetrieb, wer haftet dann für dich ? Wenn du jetzt schon weist der das Job für dich nicht mehr durchführbar ist, warum machst du ihn bis zur Prüfung weiter ? nur wegen dem Facharbeiterbrief! Hier gehts um dein Auge ! Das strengt dich alles zu sehr an, hast du keine Schmerzen wenn du dich anstrengst ! Ich denke du gehst ein zu großes Risiko, musste aber selbst entscheiden !

oohpss
19.05.2009, 11:35
... ich weis nicht ob du dir einen Gefallen damit gemacht hast wieder in die Arbeit zu gehn , das wird dir später bestimmt mal schlecht ausgelegt, bei der Versicherung!
Das kann, sollte aber nicht passieren. Es gibt den Begriff der oberobligatorischen Erfüllung, also dass einer etwas macht, was er nicht mehr machen müsste. Einfaches Beispiel: 100 % Invalidität einer HAsufrau durch Unfall. Versicherung zahlt. Tortzdem darf die Hausfrau noch Haushaltstätigkeiten machen.
An sich ergeben sich die Einschränkungen durch entsprechende "Regelwerke", unabhängig davon, ob jemand mehr machen möchte. Diese begutachtungen aufrgund der "Regelwerke" sollen, wenns richtih läuft, zu nachvollziehbaren Ergenissen kommen. (Ansonsten könnte ja jeder Gutachter schreiben was er will.)
Wenn also die Unfallfolgen derart gravierend sind, dass der spätere Beruf nicht ausgebübt werden kann, die Ausbildung aber noch beendet werden kann, dann spricht nach meinem Dafürhalten zunächst nichts dagegen. Insbesondere da die Belastungen in der Ausbildung bedeutend andere sind, als im Beruf. Ein Aspekt z.B. das selbständige Arbeiten vs. dem Arbeiten unter Aufsicht, anderer Aspekt z.B. das Ziel der Tätigkeit mit Lernen vs. Auftragserledigung.
Alleridngs habe ich im Hinerkopf, dass es Einfluss auf die Erwerbsunfähigkeitsrente haben könnte, soweit diese überhaupt in Betracht kommt (wg. notwenidger Dauer der Erwerbstätigkeit, ich glaube 60 Monate).
Was passiert wenn dir was ins Auge fliegt , du bist ja in einem Zerspanungsbetrieb, wer haftet dann für dich ?
? Was soll passieren? Es tut in der Regel weh? Ansonsten wird wohl der Geschädigte selbst haften, weil er die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten hat.
Wenn du jetzt schon weist der das Job für dich nicht mehr durchführbar ist, warum machst du ihn bis zur Prüfung weiter ? nur wegen dem Facharbeiterbrief!
Das ist doch ein guter Grund.
Hier gehts um dein Auge ! Das strengt dich alles zu sehr an, hast du keine Schmerzen wenn du dich anstrengst ! Ich denke du gehst ein zu großes Risiko, musste aber selbst entscheiden !
Genau, das sollte jeder für sich selbst entscheiden und vielen hilft es ungemein, wenn sie trotz der körperlichen Einschränkungen und Beschwerden, noch Ziele haben und erreichen wollen.
Ich finde gebo87 mit seinem Willen und seinem Ehrgeiz klasse.
So etwas bringt nach meiner Meinung mehr als 100 Psychologenstunden.

Grüße
oohpss

natascha
19.05.2009, 12:35
Hallo

in diesem zusammenhang sei an die aufgeklärte leserschaft der hinweis erlaubt sein .

Bei vorliegender Gesundheitsschädigung besteht zudem ein beschäftigungsverbot , bedeutet der AG muß umbesetzen.

Des weiteren wird hierzu auf die Arbeitsschutzgesetze verwiesen.

Der betroffene verstößt unter anderm gegen die schadensvermeidung und führt dies zur verschlimmerung.

Bedeutet im klartext, einstellen jeglicher tätigkeiten welche dies versachen könnte. Bedeutet zudem Rechtsnachteil gegenüber der gegn. versicherung

Alles weitere ist dem KSCHG und Arbeitsrecht und Verschicherungsrecht zu entnehmen.

Alle anderen zur sache gemachten verlautbarungen dazu sind falsch.

fotoscout liegt volkommen richtig in seiner mitteilung.

Bei gebo 47 geht es letzendlich um die existenz.

Nachzulesen sind meine andeutungen für den und zwar nur für den geübten leser in der rechtsliteratur und urteilsdatenbank.

in diesem sinn gutes gelingen gebo 47

vg natascha

gebo87
19.05.2009, 14:32
hallo zusammen danke für eure antworten
ich mache ja keine schweren tätigkeiten das heisst ich stränge mich nicht an
aber ich habe trotzdem hin und wieder mal schmerzen nur habe ich gedacht es kann ja vllt irgendwann mal wieder besser werden und was mache ich dann, stehe mit nichts da den gesellenbrief benötige ich um in diesen bereich zu studieren! selbst die ärtze meinten ich soll wieder arbeiten gehen halt die ganzen sachen die nicht gut für mein auge sind soll ich nicht mehr machen!
deswegen denke ich nicht das es mein auge schadet! sonst hätte mich jemand drauf hinweisen müssen das ich nicht arbeiten gehen soll, gegen den rat des artzes würde ich nicht handeln! die ärtze meinten auch das ich mein auge nicht anstrengen darf! also wird es mir schlecht augelegt werden weil ich meine ausbildung beenden wollte,obwohl ich die ganzen tätigkeiten die nicht gut für mein auge sind nicht mehr mache?
danke lg

oohpss
19.05.2009, 15:16
.. Bei vorliegender Gesundheitsschädigung besteht zudem ein beschäftigungsverbot , bedeutet der AG muß umbesetzen. ...
Hallo natascha,
das ist zwar grundsätzlich richtig, aber Du schreibst es ja selbst: "umbesetzen". Und das ist tatsächlich ein Rechtsanspruch. Aber der ist ja nur durchsetzbar, wenn es einen Arzt gibt, der die Einschränkungen bezüglich des bisherigen Arbeitseinsatzes "befundet". Gibt es da ärztlicherseits nur bestimmte Einschränkungen (ständiges Beispiel: Schwangere), dann sind diese Einschränkungen zu beachten.
Der betroffene verstößt unter anderm gegen die schadensvermeidung und führt dies zur verschlimmerung.
Das funktioniert nur, soweit die Tätigkeit auch tatsächlich geeignet ist, den Schaden zu vergrößern.
Ansonsten gebe ich Dir natürlich Recht, eine Tätigkeit die geeignet ist den Schaden zu vergrößern (oder den Heilungserfolg zu gefährden), darf weder gefordert, noch geduldet, noch durchgeführt, werden.
Nach meinem Dafürhalten - und ich wüsste nicht, wo das verboten ist - darf man einer Tätigkeit nachgehen, soweit die Gesundheit nicht gefährdet wird. Ich wüsste auch nicht wo oder wie da Nachteile entstehen sollten.

Grüße
oohpss

natascha
19.05.2009, 16:28
Hallo oohpss,

prinzipiel findest du nur was über beschäftigungsverbot bei schwangerschaft, nur die rechtsvorschrift gem arbeitsschutzgesetz beinhaltet natürlich darüberhinausgehende verbote, z.b. bei mir ich unterliege einem beschäftigungsverbot gegenüber meiner alten tätigkeit, natürlich hatte mir dies kein arzt gesagt auch nicht der betriebsarzt.
Mn muß sich alles selbst aneignen.

Ich bin auch überzeugt der betroffene besitzt keine schriftliche stellungnahme der ärzte zu seiner verletzung und er könne diese jetzige tätigkeit ungehindert fortsetzen.

Nachteilig wirkt sich sowas hinterher für den betroffenen gegenüber der versicherung aus.
Schrieb früher schon einmal in einem ähnlichen fall verlust eines auges wurde dem verletzten jegliche gefährdende arbeit für das noch verbliebene auge seitens der versicherung untersagt.

Es macht schon einen klitzekleinen unterschied ob eine auge fehlt oder ob man blind ist bzw manche sind auch so betriebsblind und nehmen diese betriebsblindheit nicht war.

Darüber beziehen sich meine anmerkungen explizit zu gebo 87 gemachter darstellung der verletzung.

ähnlich liegt der fall bei fotoscout vor , dieser handelt genauso wie es die gesetzl.regularien für ihn bestimmen, und er handelt genauso wie es der gesetzgeber gem. dem gesunden menscherverstand erwartet und erwarten darf..
Sollte sich allerdings zeigen die von gebo 87 geschilderten verletzungen sind unzutreffend ist naturgemäß auch meine anmerkung zu gebo 87 hinfällig, bestehen jedoch zu meine einschätzung bei fotoscout ungehindert fort.


oohps bzgl. umbesetzung betrifft alles was eine verschlimmerung bzw diese herbeiführen kann, so die allg. rechtsauffassung.

Eine dbzgl. bestätigung liegt gebo nicht vor, nur der arbeitgeber betraut ihn nur noch mit eingeschränkten aufgaben.
Angemerkt sei hierzu gebo 87 geniest die altersentsprechende unschuld der frühen geburt und kann demzufolge vieles nicht im gegensatz zu anderen wissen. Dies befreit aber nicht sich über die rechtsfolgen im klaren zu sein .

Wobei auf rechtsfolgen bzgl. seiner vorbringung bezug genommen wird.

in diesem sinne vg natascha

fotoscout
04.06.2009, 06:55
Hallo , ich hab mal wieder ne frage an euch was sind euch für psychische Veränderungen an Euch aufgefallen nach dem Unfall mit eurem Auge ? wer kann mir auskunft geben bzw. was habt ihr durchlebt ? Bei mir sind es bis jetzt:

Zukunftsängste
Schlafstörungen
Rückzug aus der Gesellschaft
Meiden von Sonnenlicht, Aufhalten in Dkl. Räumen
Magen, Darm Probleme
Konzentrationsstörungen
Essstörungen
Lustlosigkeit
Existenzangst

gebo87
05.06.2009, 14:05
hallo fotoscout mein unfall ist nicht mal ein jahr her!
aber ich habe die gleichen beschwerden
ausser die magen probleme! meine familie unterstütz mich
sehr stark, aber es ist nur ne frage der zeit bis es nicht mehr aus
zuhalten ist! habe auch schon überlegt zum psychater zu gehen,
nur trau ich mich nicht ganz!

fotoscout
05.06.2009, 16:42
Hi, Gebo 87

kann ich dir nur ans Herz legen , es ist immer gut mit Fachleuten über die Probleme die du hast zu reden und es hilf auch etwas weiter! Die andere Sache ist noch du wirst für deine Versicherung so viele Gutachten und Atteste brauchen also ist es wichtig das du damit so bald wie möglich anfängst! Mein Unfall ist jetzt 1 1/2 j her und ich bin seit ca 1j. in Psychologischer Behandlung! Warum traust du dich nicht hat das bestimmte Gründe
?

gebo87
15.06.2009, 16:10
hallo fotoscout
ich weiss nicht wieso ich mich nicht traue!
möchte da gerne hin, und um zuschauen wie es ist
ob es mir besser geht nach so einer sitzung!
aber ich nehme mir vor die tage dort hin zugehen
lg

fotoscout
15.06.2009, 17:10
hi gebo

ich denk schon das es dir besser gehn wird , du kannst mit dem Arzt drüber reden und dann gehts einem schon besser danach! ich würde mir aber keine Medikamente verschreiben lassen , da die meisten Psychopharmaka (so wurde mir das von meinem Augenarzt erklärt) die Schleimhäute austrocknen

wünsch dir viel Mut das zu machen :)

fotoscout
21.06.2009, 11:11
Hallo Leute ,
Hab mal wieder ne Frage! Meine Versicherung bezahlt mir die entstanden Kosten mal besser mal schlechter , mit der Begründung frei verechenbarer Vorschuß in Höhe von Summe XXX€. Leider fällt mir auf das sie kein Schmerzensgeld bezahlen oder beinhaltet das der Vorschuß bzw. was kann man denn pro Jahr fordern oder wäre angemessen. ( in der SGT bin ich nicht fündig geworden). Ich denke das mein Fall in ca 4-5j. abgeschlossen ist und ich dann wieder voll erwerbsfähig bin !

danke für die Hilfe :)

Buffy07
21.06.2009, 11:56
Hallo fotoscout,

schreibe doch die Versicherung an und fordere sie auf dir eine detailierte Aufstellung der bereits geleisteten Zahlung zu schicken und dabei zu begründen welchen Zahlungszweck z.b. Ersatzbeschaffungen, Medis u.s.w. und was mit dem Schmerzensgeld ist :confused:.
Nächste Frage dann, wird das Schmerzensgeld gesondert berechnet.
Darauf müssen sie dir ja Antworten.
Gruß Buffy07

fotoscout
21.06.2009, 11:58
Ok danke dir...schönen Sonntag noch

fotoscout
13.08.2009, 08:35
Hallo alle zuzsammen

Hier mal wieder was zum schmunzeln , wie sich die Versicherungen doch alles hindrehn und dem Parienten vorschreiben wollén was sie zu tun und lassen haben :-)

Vorab muss ich sagen die HP Kasse hat schriftl. zugesagt das sie für alle Op Kosten aufkommt wenn die KK den Widerspruch nicht stattgibt!

Der operierende Arzt soll Heil-& Kostenplan erstelln sowie vorab Termine ! Die HPK weist drauf hin das kein Anspruch auf Behandlung des Arztes genehmigt sei. Es sollen andere Ärzte im Hinblick auf Art & Umfang der Verletzung in Näheren Zentren das gleiche machen ! Wobei man dazu sagen muss das der Arzt die meiste und beste Erfahrung mit sich bringt im Astigmatismus der Verunfallten Auges !

Die HPK teilt mir zudem auch mit meine Kosten zu senken im Bezug auf Arztbesuche und Medikamentenbeschaffung ich könnte andere Apotheken Wählen die Ortsnäher sind ...klar doch nur bekomm ich von meiner Hausapotheke auch geliefert tag und nacht und kann was zurückgeben , bekommne gutschrift wenn ich mit dem Medi ned klar komm !

Seit wann steht einem nicht mehr zu welche Apotheke ich wähle bzw. Arzt ?

Buffy07
13.08.2009, 09:57
Hallo:):),

bitte nicht kirre machen lassen...die versuchen alles....selbst KK können nicht vorschreiben zu welchen Arzt b.z.w. zu welcher Apotheke du gehst....sofort im richtigen, höflichen Ton dazu Stellung nehmen...und denen zeigen wie der Hase läuft...wie war das doch mit der Würde des Menschen:confused::D.

Gruß Buffy07

fotoscout
13.08.2009, 13:31
Da brauchst keine Angst haben , wenn ich eines gelernt hab , in dem letzten 3/4 j. bestimmt lass ich mich nicht von denen einschüchtern bzw. aus der Ruhe bringen , dauert halt bisl länger aber der Anwalt freud sich bekommt halt bisl mehr Geld das eh die Versicherung bezahlen muss ! ;)

fotoscout
20.08.2009, 09:14
Guten Morgen allerseits !

Ich hab mal ne Frage an Euch ! Ich bin noch nicht operiert, soll in diesem Jahr noch passieren 1-2x. Nun zu meiner Frage, meine Ärzte haben alles dokumentiert bzgl. meines Unfalls! Wenn ich später mal mit der Versicherung kämpfen muss , reicht die Dokumentation oder sollte ich eigenhändig mich begutachten lassen! Wird das überhaupt vor Gericht anerkannt?

Buffy07
20.08.2009, 10:23
Hallo:),

ich würde sagen.., wenn du die original Dokumente der Ärzte und Untersuchungen und die Aussagen der beh. 'Ärzte in Händen hast...dann würde ich abwarten...Die Ärzte sind Speziallisten und deren Aussage muss erstmal Bestandskraft haben:). Sie werden dich..so wie ich verstanden habe auch operieren...besser geht es nicht...Meine Meinung..

Gruß Buffy07

fotoscout
20.08.2009, 16:38
Danke Buffy,

ich werd mal abwarten , war mir nur nicht sicher was ich machen sollte, da die Op´s in diesem Jahr noch anlaufen werden!

Dann bin ich schon mal beruhigt ...Danke:D

shock-pen-opfer
29.09.2009, 21:35
Hallo fotoscout,
falls Du eine eigene Unfallversicherung hast, solltest Du die unbedingt sofort anrufen. Mein persönlicher Eindruck ist, daß Du vielleicht nicht den richtigen RA hast.
Sei nicht nachsichtig und entgegenkommend zur Gegenseite, vor allem, wenn diese eine Versicherung ist, das wäre grausam gegen Dich selbst. Für diese Leute bist Du eh kein Mensch, sondern nur ein Kostenfaktor. Stell Dich dem Ärger und zieh das jetzt durch, sonst hast Du zu dem körperlichen Schaden noch lebenslang finanzielle Probleme.
Alles Gute
SPO

fotoscout
30.09.2009, 09:19
Hallo shock-pen-opfer

Danke für dein Mitgefühl & Deine Tipps

Ich kämpfe intensiv seit ca 10 Monaten , lass mir von niemanden was gefalln und hab 3 Klagen und 2 Widersprüche am laufen. Mein RA bekommt von mir detalierte Anweisungen was er machen soll. Die Versicherung wird noch bluten müssen , aber alles eins nach dem andern....

gr. FSC

fotoscout
10.03.2010, 08:21
Nach gelungener Op ´, Umzug & entlosen wartens auf Internet wieder im Forum :D

fotoscout
23.04.2010, 12:35
Hallo Hier mal wieder eine Frage bzw. Bitte um das Fachwissen(Erfahrungen)!

Nach Aussteuerung KK, ALg1 Nahtlosigkeitsregelung, im Okt 2010 Aussteuerung ALG 1, ALG 2 oder Sozialhilfe ?

Versicherung hat die Haftung für materielle und imaterielle Schäden Übernommen! wie läuft das dann ab ? Da Amtsarzt nicht arbeitsfähig geschrieben hat! Rentenklage läuft bis mitte 2011, dann Gerichtsverhandlung

Wäre nett wenn Ihr mir mal Eure Erfahrungen in dieser Sache Schreibt ...Danke für die Mühe

fotoscout
18.05.2010, 09:52
Hallo alle zusammen ,

Ich hab mal wieder ne Frage an Euch !


Meine 3j. Frist ist bald am auslaufen , die Versicherung hat bei materiele u, immateriele Schäden keine Einwände auf Anschrift von meinem Anwalt , nun meine Frage, sollte ich das trotzdem gerichtlich feststellen lassen,oder reicht die zusage der Versicherung


Danke