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Vollständige Version anzeigen : Mehrwertsteuer des Mietwagens wird nicht übernommen


morag
03.01.2007, 16:27
Hallo,

nach einem Unfall mit meinem Leasingwagen habe ich für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen bekommen. Ich habe den Leasingwagen privat geleast und nicht als Unternehmer oder sowas. Die Schuldfrage ist geklärt. Diesen Mietwagen hatte ich 23 Tage. Jetzt, ein halbes Jahr später, schreibt mich mein Leasinggeber an, dass er von mir 440 Euro haben möchte, weil die gegnerische Versicherung vorsteuerberechtigt ist und dadurch lediglich die Netto-Mietwagenkosten übernommen hat. Die 440 Euro sind die Mehrwertsteuer der Mietwagenrechnung und diese zahlte die gegnerische Versicherung nicht.

Von wem bekomme ich denn jetzt die Kosten wieder? Kann ich diese 400 Euro von meinem Unfallgegner direkt einfordern und muss der die zahlen, oder bleib ich auf den Kosten sitzen? Oder hat eventuell sogar die gegnerische Versicherung unrecht?

Vielen Dank für Eure Hilfe

seenixe
03.01.2007, 16:35
Hallo Morag,
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Das Thema ist nicht unbekannt und wenn Du im alten Forum auf Suche gehst, dann findest Du viele Sachen dazu. hier ein Link dazu (http://www.unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=2516&forum=17)
Die besten Urteile findest Du aber auf einer anderen Seite Hier der Link (http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?recht-mehrwert.htm)

Gruß von der Seenixe

morag
03.01.2007, 16:40
Danke schön :)

morag
03.01.2007, 17:23
Huhu ich nochmal,

habe mir jetzt diverse Seiten und Rechtssprechungen durchgelesen, werde aber nicht so richtig schlau draus, weil mein spezieller Fall so nicht dabei ist.

Mit der Schadensabwicklung hatte ich selbst überhaupt nix zu tun, ich habe nur einen Unfallbericht geschrieben und den an meinen Leasinggeber (Sixt) geschickt. Dieser hat mich zu einer seiner Leasingstationen geschickt, wo ich meinen Leasingwagen abgegeben habe und einen Mietwagen von Sixt in Empfang genommen habe. Nach paar Wochen habe ich meinen Wagen abgeholt und den Leihwagen wieder abgegeben. Das war alles was ich mit dem Unfall zu tun hatte, den Rest hat alles Sixt geregelt.
Die Rechnung über die 400 Euro kommt von Sixt, da sie von der gegnerischen Versicherung nicht die ganzen Leihwagenkosten bekommen haben, sondern nur den Nettoanteil.
Ich weiß nicht so richtig was ich nun tun soll, soll ich das Geld an Sixt überweisen und auf den Kosten sitzen bleiben? Eigentlich müsste Sixt doch gegen die Versicherung klagen aber die gehen wahrscheinlich erst mal über mich, weil es wahrscheinlich einfacher ist, von mir das Geld zu bekommen als von der Versicherung.
Kann ich denn nicht meinen Unfallgegner diese Zahlung aufbrummen, der ist ja immerhin eindeutig Schuld gewesen und müsste der sich dann nicht mit seiner eigenen Versicherung auseinandersetzen um an sein Geld zu kommen?

Ich bin ein wenig ratlos, wer in dem Fall denn nun derjenige ist, der die 400 Euro zahlen muss.

Gerd1949
29.03.2007, 09:30
Hallo Morag,

das liest sich so, als sei das verunfallte Fahrzeug auf Sixt zugelassen gewesen. Auf wen wurde die Mietwagenrechnung ausgestellt?

Gruß
Gerd

lebensgefährte
29.03.2007, 12:42
So, die Hohlköpfe von der Versicherung blickens mal wieder nicht. (kommt häufig vor) Da brauchst Du dich auch gar nicht um Gesetzestexte bezüglich der Unfallregulierung bemühen, das ganze wird nämlich durch das UStG geregelt.

Sixt stellt einen Mietwagen in Rechnung mit darin enthaltener Umsatzsteuer. Der Umsatzsteueranteil ist von Sixt mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen.

Die Versicherung ist Vorsteuerabzugsberechtigt und bekommt den in der Rechnung enthaltenen Umsatzsteueranteil ebenfalls mit der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstattet!

Da Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bis, hast Du mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

Die Versicherung hat hier die Rechnung in voller Höhe zu begleichen. Den darin enthaltenen Umsatzsteueranteil bekommt Sie ja wie schon geschrieben vom Finanzamt wieder.

Also, vielleicht die Versicherung höflich aber bestimmt darauf hinweisen, daß Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist und somit die Versicherung die Rechnung in voller Höhe zu begleichen hat.

Wärst Du Unternehmer und wärst Vorsteuerabzugsberechtigt bekämst Du die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder und die Versicherung würde Dir nur den Nettobetrag begleichen. Ist ja aber bei Dir nicht so.

Gerd1949
29.03.2007, 13:00
Hallo lebensgefährte,

Versicherungen sind grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt !
Oder hast Du schon mal auf einer Prämienrechnung gesehen, daß Mehrwertsteuer erhoben wird?

Gruß
Gerd

lebensgefährte
29.03.2007, 13:54
Ähm Du verwechselst da was. Versicherungsbeiträge sind von der Umsatzsteuer befreit unterliegen aber der Versicherungssteuer.

http://versicherungs-wiki.de/index.php/Versicherungssteuer

D.h. im Umkehrschluss aber nicht, daß Versicherungen nicht Vorsteuerabzugsberechtigt wären. Sie sind genauso Vorsteuerabzugsberechtigt wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch.

Wäre ja auch nicht wirklich im Interesse der Versicherung wenn Sie für erhaltene Waren/Dienstleistungen keine Vorsteuererstattung geltend machen könnten.

Bei den Prachtbauten der Versicherungen würde das die Herstellungskosten exorbitant verteuern:)

Gerd1949
31.03.2007, 15:10
Hallo lebensgefährte,

also Versicherungsgesellschaften sowie Vers. Makler und Vers. Vermittler unterliegen nicht dem UStG und können somit auch keine Vorsteuer geltend machen ( § 4 Abs. 10a UStG ). Ob nun die Prachtbauten den Vers. Gesellschaften direkt gehören oder die MWSt. über irgendwelche Tochterunternehmen dann doch abgesetzt wird, ist etwas anderes.

Gruß
Gerd

Gerd1949
31.03.2007, 16:07
Hallo Morag,

folgende Fragen an Dich?
1. Auf wen ist das Leasingfahrzeug zugelassen; auf Sixt oder auf Dich?
2. Auf wen ist die Mietwagenrechnung ausgestellt?

Gruß
Gerd

lebensgefährte
04.04.2007, 14:49
Hallo lebensgefährte,

also Versicherungsgesellschaften sowie Vers. Makler und Vers. Vermittler unterliegen nicht dem UStG und können somit auch keine Vorsteuer geltend machen ( § 4 Abs. 10a UStG ). Ob nun die Prachtbauten den Vers. Gesellschaften direkt gehören oder die MWSt. über irgendwelche Tochterunternehmen dann doch abgesetzt wird, ist etwas anderes.

Gruß
Gerd

Das Umsatzsteuergesetz §4 regelt die Steuerbefreiung von Umsätzen (= Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) Die Vorsteuerabzugsberechtigung bleibt hiervon jedoch unberührt. Die Vorsteuer wird in §15 UStG geregelt http://www.stb-mundorf.de/ustg/15.htm

Umsätze für die Luft- und Seeschifffahrt sind beispielsweise auch steuerfrei. Die Unternehmen der Luft- und Seeschifffahrt sind aber, wie jedes andere Unternehmen auch, Vorsteuerabzugsberechtigt.

Sorry für die Belehrung, nur ich kenne mich in dieser Materie sehr gut aus.

Gerd1949
04.04.2007, 15:29
Hallo Lebensgefährte,

verstehe ich absolut nicht als Belehrung.

Ich weiss von einer Bekannten, die selbständige Vers.Maklerin ist, dass sie nirgends die MWSt geltend machen kann, z.B. Autoleasing, Büroausstattung etc. Ihre Provisionen erhält sie vom Versicherer "brutto für netto", also ohne MWSt oder VersSt.

Auch habe mich mal beim Finanzamt erkundigt. Danach ist es so, daß Versicherungsgesellschaften keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen und demnach können sie auch keine Vorsteuer absetzen.

Es ist auch nicht so, daß der Versicherer die bei der Schadenregulierung geleistete MWSt vom Fiskus zurückerhält. Der Staat würde sich hier selbst besch.... Er hat sich - ausnahmsweise - mal was gedacht.

Frag mal bei Deinem Finanzamt.

Im Fall "morag" vermute ich, dass das beschädigte Fahrzeug auf Sixt zugelassen ist. Sixt hat für die Zeit der Ersatzwagenstellung einen "Leihwagen" zur Verfügung gestellt und die Rechnung auf "morag" ausgestellt. Richtig wäre, wenn Sixt die Mietwagenrechnung umsatzsteuerfrei auf sich selbst ausstellt. Leider hat sich aber "morag" nicht mehr gemeldet.

Gruß
Gerd

lebensgefährte
04.04.2007, 16:05
Hallo Lebensgefährte,


Frag mal bei Deinem Finanzamt.


Gruß
Gerd

Würde einen komischen Eindruck machen wenn ich mich als Steuerberater beim Finanzamt nach geltendem Umsatzsteuerrecht erkundigen würde.:p

Gerd1949
04.04.2007, 16:14
nobody is perfect

Ich werde mal seenixe um ein abschließendes Urteil bitten, die kann ja beim Finanzamt anrufen

Gerd1949
04.04.2007, 16:29
Hallo Lebensgefährte,

als kleine Vorabinfo nachzulesen:

http://www.der-immobilienbrief.de/source/u.html

dort auszugsweise:

"Gleiches gilt bei Vermietungen von unternehmerisch genutzten Flächen an Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Banken oder Versicherungen, da alle genannten Berufs- oder Unternehmensgruppen ihrerseits weitestgehend nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen sind."

Wobei mir sehr wohl bekannt ist, daß auch Ärzte ins. Zahnärzte zum Vorsteuerabzug berechtigt sein können.

lebensgefährte
04.04.2007, 18:03
Sorry, Du hast recht. Versicherungen dürfen keine Vorsteuer geltend machen.:o Hab mich da ein bissl verrannt, da wir einen Kunden aus der Seeschifffahrt habe, dessen Umsätze steuerfrei sind, welcher aber wohl Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Aber in diesem speziellen Fall muß die Versicherung die Mehrwersteuer an morag bezahlen, da er nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wäre anders wenn er Unternehmer wäre.

Gerd1949
04.04.2007, 18:25
Hallo lebensgefährte,

nix für ungut - wie die Bayern sagen.

Gruß
Gerd