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Vollständige Version anzeigen : Achillesehenriss vor fast einem Jahr. Irgentwo einreichbar


Heilbutt
25.02.2009, 19:11
Ich habe mir vor etwa einem Jahr als Fussballjugendtrainer während der Trainertätigkeit die Achillessehen gerissen.
Folgendes Sachverhalt: Ungefähr 6-8 Hürdenstangen hatte ich aufgebaut.
Um es den Kindern leichter zu erklären machte ich die Übung mit dem Ball vor.
Bei der zweiten Hürde passierte es dann: beim Aufkommen vom Sprung (Hürdenhöhe ca. 50 cm ) ( Sprunghöhe ca. 50-70 cm )
riss meine Achillessehne mit einem lauten dumpfen Knall.
Wurde natürlich nicht als BG Fall angenommen.Wird noch gestritten.
Meiner Meinung nach war es eine überhöhte Kraftanstrengung die man nicht jeden Tag macht .Die BG sieht es anders.
Daher noch das Streithema ob eine überhöhte Kraftanstrengung erforderlich ist oder nicht. Bin ja keine 20 mehr.

Meine Frage aber:
Wo kann man eigentlich geltend machen das man nicht mehr so aktiv wie vor dem Riss sein kann. Sprich beugen,Zehenspitzenstand usw.
Leider ist man wirklich nicht mehr 100 %ig fit was ich Anfangs nicht glauben wollte. Auch schießen mit dem Fussball verursacht immer noch Schmerzen obwohl es schon fast 11 Monate her ist.
Und da ich fast schon 50 bin habe ich das Gefühl das es auch nicht mehr besser wird obwohl ich ansonsten sehr gut damit zurecht komme im Privaten sowie im Beruflichem Leben. Gibt es da eine Möglichkeit irgentwelche Prozente zu bekommen.Kann das einer beurteilen oder feststellen.
Evtl. Gelder von der Unfallversicherung etc.
Und wie reicht man es ein
Mir hat das ganze schließlich auch viel Geld gekostet ( weniger Geld von KK da mehr als 6 Wochen krank )

Dienstag
27.02.2009, 20:57
Hallo Heilbutt,

Du kannst Dich mal bei Deinem Verein erkundigen, ob es eine Sport-Unfallversicherung gibt, dort kannst Du den Unfall melden, aber beeil Dich, da es Meldefristen gibt!

Viel Erfolg

Dienstag

Heilbutt
28.02.2009, 05:36
Das ist natürlich geschehen.Ebenso bei der Privaten gemeldet.
Als Trainer ist man sogar automatisch bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) (http://www.vbg.de/) mit versichert.
Aber "nur" wenn es sich auch um einen Unfall handelt was bei mir nicht anerkannt wurde.

michisma
03.03.2009, 08:33
Hallo Heilbutt

Meinem Schwiegervater ist die Achillissehne auch gerissen,als er in der Arbeit von einer Leiter gestiegen und die letzte Stufe übersehen hat.

Hat lange mit der BG gekämpft,aber ausichtslos.

Vielleicht hast Du ja Glück

Liebe Grüße
michisma

oohpss
03.03.2009, 10:37
... Wo kann man eigentlich geltend machen das man nicht mehr so aktiv wie vor dem Riss sein kann. Sprich beugen, Zehenspitzenstand usw.
Sind das Deine wesentlichen Einschränkungen?
Leider ist man wirklich nicht mehr 100 %ig fit ... Auch schießen mit dem Fussball verursacht immer noch Schmerzen obwohl es schon fast 11 Monate her ist. ...
Eine Einschränkung im Promille-Bereich oder mit wenigen Prozentpunkten rechtfertigt in keiner mir bekannten Versicherung einen Leistungsanspruch.
Schmerzen können als eigene Erkrankungsform nach IDC-10, psychosomatisch-psychische Ursachen, anerkannt werden.
Zu Schmerz,siehe auch hier: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11034
... obwohl ich ansonsten sehr gut damit zurecht komme im Privaten sowie im Beruflichem Leben. ...
Wenn Du gut im beruflichen und privaten Leben zurecht kommst, dann wird es schwer, denn die Leistungen sind eigentlich für Menschen vorgesehen die im beruflichen und/oder privaten Leben gerade nicht mehr gut zurecht kommen.
Gibt es da eine Möglichkeit irgentwelche Prozente zu bekommen.
Nach meiner persönlichen Einschätzung aufgrund Deine rbisherigen Ausführungen glaube ich nicht daran.
Kann das einer beurteilen oder feststellen.
Begutachtet wird durch das druch einen gutachterlich tätigen Arzt und der stellt dann auch den Grad der Einschränkungen ein.
Und wie reicht man es ein
Eingereicht wird das durch eine entsprechende Meldung, formlos.
Danach bekommt man in der Regel Auskünfte vom Versicherungsträger aus denen hervorgeht was die in welcher Form benötigen (Unfalldarstellung, Befunde, Darstellung der konkreten Einschränkungen, bisherige konkrete Tätigkeitsdarstellung etc.)
Mir hat das ganze schließlich auch viel Geld gekostet ( weniger Geld von KK da mehr als 6 Wochen krank )
Das das Eriegnis wirtschaftliche Verluste bedeutet, hat aber nichts mit den prozentualen Einschränkungen zu tun (GdB, MdE).
Ob dieser wirtschaftliche Schaden über den Verein abgedeckt ist bzw. über dessen Versicherung gedeckt ist, solltest Du beim Verein bzw. dessen Versicherung erfragen. Möglicherweise gibt es eine Krankentagegeldversicherung oder es ist ein Haftpflichtfall.

Viel Erfolg.

Grüße
oohpss