Vollständige Version anzeigen : Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters
Hallo,
hier im Forum hören wir des öfteren von kriminellen Gutachten, aus dem Grund habe ich die Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters mal herausgearbeitet.
Voraussetzung ist selbstverständlich man meldet den Umstand der Staatanwaltschaft, d.h. durch Aufnahme durch die Kripo, persönlich durch ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder durch seinen Rechtsanwalt. (wobei letztere naja ...:rolleyes:)
Eine Kopie würde ich dann auch dem Gericht zur Kenntnisnahme überreichen!
§ 153 StGB: vorsätzliche Falschaussage
§ 154/§ 163 StGB: vorsätzlicher Meineid/fahrlässiger Falscheid
§ 203 StGB: vorsätzliche Verletzung der Schweigepflicht
§ 223 ff/§ 229 StGB: vorsätzliche/fahrlässige Körperverletzung
§ 239 StGB: vorsätzliche Freiheitsberaubung
§ 263 StGB: vorsätzlicher Betrug
§ 266 StGB: vorsätzliche Untreue
§ 278 StGB: vorsätzliches Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
§ 299 StGB: vorsätzliche Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
§ 331/§ 332 StGB: Vorteilsnahme/Bestechlichkeit
Verstöße führen zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und im Ergebnis dann ggf. zu einer Verurteilung zu Geld-/oder Freiheitsstrafe durch die Strafgerichte.
Vorsatz: Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände (Erfolg, objektive Tatbestandsmerkmale, Kausalverlauf und objektive Zurechnung).
Vorsatzformen
Vorsatzform Wissen Wollen Absicht (dolus directus 1. Grades)
Eintritt des Erfolges wird vom Täter für sicher oder auch nur für möglich gehalten. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den Erfolg herbeizuführen => zielgerichteter Erfolgswille
Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades)
Eintritt des Erfolges wird vom Täter für sicher gehalten. Der Täter sieht den Erfolg als notwendige und sichere Folge seines Handelns an, ihm kann der Erfolg sogar unerwünscht sein. Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Der Täter hat die drohende Gefahr für das Rechtsgut erkannt. Er hat die Gefahr ernst genommen.
=> Er hält die Tatbestandsverwirklichung ernstlich für möglich.
Der Täter hat sich mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung abgefunden. Er nimmt den Erfolg billigend in Kauf.
=> Er ist eher zur Hinnahme des Erfolges, als zum Verzicht auf die Vornahme der Tathandlung bereit.
Beispiel zur Absicht: A will sich bei B rächen und beschließt ihm mit einer Bierflasche über den Kopf zu schlagen. A tut dies auch.
Formen der Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeitsform Wissen Wollen bewußte Fahrlässigkeit Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich Der Täter vertraut fest darauf, dass es ihm gelingen werde, den drohenden Erfolgseintritt zu vermeiden. => Er vertraut darauf, dass "alles gut gehen" werde.
unbewußte Fahrlässigkeit Der Täter erkennt die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung nicht. Der Täter will die Tatbestandsverwirklichung nicht. Er läßt aber die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt außer acht.
Beispiel zur bewußten Fahrlässigkeit: F will sich von ihrem tyrannischen Mann M befreien. Sie sieht keinen anderen Weg, als das Haus nachts anzuzünden. Dass dabei auch die Nachbarn gefährdet werden hält sie für möglich. Sie vertraut aber darauf, dass die Feuerwehr rechtzeitig erscheint, bevor die Flammen auf das Nachbarhaus übergreifen können. Bezüglich der Nachbarn handelt F hier bewußt fahrlässig.
Fahrlässigkeit liegt auch vor, wenn man sagen kann: "Wie kann man nur ..."!
gruß
Hollis
Hallo Hollis
also liegt auch Fahrlässigkeit vor wen der Gutachter oder beratende Arzt bewusst Ärztliche Leitlinien Ignoriert obwohl sie den Akten beiliegen und andere Ärzte und der Anwalt n den Schriftverkehr darauf bezug genommen haben?
Gruß
Fuchs
Hallo Fuchs,
ich würde sagen ja. Andererseits hatte ein gerade ein Arzt hier im Ort gesagt - wurde gerade mit seinem Studium fertig - Leitlinien wären keine Richtlinien.
Ich persönlich sehe das anders, da bewußt ja Fakten verheimlicht wurden Bei mir waren es damals die Leitlinien zur Commotio Cerebri (Gehirnerschütterung)
Leitlinie: besagt das man eine Gehirnerschütterung bekäme durch eine Prellung des Gehirns hinten oder vorne des Schädels.
Gutachter behauptete es läge keine Gehirnerschütterung vor, da diese nur durch einen Anprall des Gehirn vorne am Schädel entstehen würde.
Vielleicht sollte man das mal telefonisch mit einem Staatsanwalt erörtern oder sitzt Du in nächster Zeit bei einem Rechtsanwalt. Ich hatte mal mit einnem Rechtsanwalt diesbezüglich telefoniert - er meinte es wäre eine wissentliche eidliche Falschaussage durchgeführt worden!
Welche Leitlinie und welche Aussage da drin war es den bei Dir, vielleicht kann man dann etwas besser erörtern hier im Forum! Ob es Fahrlässigkeit oder vorsätzlich war richtet sich nach dem Hintergrund, der der Gutachter hatte und nicht nach dem Tatbestand selbst. Aber ich tendiere bei Dir auch zur Fahrlässigkeit, dies hört sich nicht gleich so direkt gegenüber des Gutachters an!
gruß
Hollis
Danke Hollis es werden immer mehr die sich nicht mehr einschüchtern lassen, wir sind es nicht die lügen, also auf zum Staatsanwalt!
Schönen Sonntag noch Danu
Hallo Danu,
gerne geschehen - es ist aber wie Du sagst, viele lassen sich eben einschüchtern oder sind sogar verunsichert:eek:, kenne das Gefühl der Verunsicherung noch von früher - heute bin auch schlauer!;)
gruß
Hollis
Hallo,
er meinte es wäre eine wissentliche eidliche Falschaussage durchgeführt worden!
Hat der GA als Zeuge bei Gericht unter Eid ausgesagt?
Ansonsten wäre dies doch eine uneidliche Falschaussage bzw. falsche Angaben in einem GA
Ist das nicht ein großer Unterschied?
Honda
... Leitlinien wären keine Richtlinien ...
Hallo,
ein Arzt verstößt gegen Normierungen, wenn er in einem Gutachten/einer Behandlung gegen Leilinien abweicht und dies nicht begründen kann bzw. begründet.
Ich weiß nicht mehr ob das in einem Urteil oder in Werken zur Arzthaftung bzw. zum Medizinrecht oder möglicherweise auch zur Begutachtung enthalten war.
Bei allem Optimismus, direkt zu diesem Thema gehört auch der Aspekt der Beweispflicht.
Der, der etwas von einem anderen will, muss es auch beweisen können und davon gibt es im Rahmen der Beweislastumkehr nur wenige Ausnahmen.
Eine Aussage wie "...deshalb ist davon auszugehen dass ..." reicht nicht.
Und wenn der Gutachter angibt, dass er die Akte nicht richtig gelesen hat, dann ist zwar das Gutachten angreifbar, nicht aber die Tätigkeit des Gutachters.
Grüße
oohpss
Hallo Hollis,
das Leitlinien keine Richtlinien sind ist schon klar, wenn aber Medikamente Testreaktionen unterdrücken und darauf sogar von den Medikamentenherstellern Hingewiesen wird, nach Nachfrage bei ihren Forschern mir gesagt wird das dies allen Ärzten bekannt ist, denke ich das dies eine Falschaussage ist .
Selbst ein Gerichtlicher Gutachter hat auf diesen Mangel Hingewiesen. Zitat“ Beide Medikamente mindern oder unterdrücken Testreaktionen.
Quelle : Bad Reichenhaller -Bamberger Merkblatt: Wirkung einer Kortikosteroid- Medikation
Arbeitmedizinischen Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltschutz e.V. aus dem Jahr 2005
Gruß
Fuchs
Hat der GA als Zeuge bei Gericht unter Eid ausgesagt?
Hallo Honda,
nein, ich hatte es sehr ausführlich am Telefon erörtert. Es wurde eine "Befunderhebung von Amtswegen" durchgeführt durch das Sozialgericht. Ich hatte dies auch beim Rechtsanwalt erwähnt. Diese Befunderhebung ersetzt das persönliche Erscheinen zu Gericht des Artzes und ein Arzt steht immer unter Eid bezüglich seines medizinischen Wissens, dies ginge aus den Pflichten und Nebenpflichten des Arztes hervor!
@ oohpss,
Und wenn der Gutachter angibt, dass er die Akte nicht richtig gelesen hat, dann ist zwar das Gutachten angreifbar, nicht aber die Tätigkeit des Gutachters.
Dem Gutachter sollte man dann die Chance geben das Gutachten zu revidieren, andernfalls würden sich dann ja die Sachverhalte, wenn er sich weigert ändern, ferner hat man dann ja auch noch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung des Gutachters zu dem Schaden den sein Gutachten angerichtet hat!
@ Fuchs,
die Erfahrung mit dem Medikamenten hat ich auch schon bei meinen behandelnden Ärzten gemacht. Meine Anmerkungen gingen den ins eine Ohr rein und aus dem anderen wieder heraus. Ein Medi bremst die Nervenleitgeschwindigkeit ab, das ich zur Zeit einnehme, und was machen die Ärzte messen meine Nervenleitgeschwindigkeit.
Das Fachwissen über Medis sollten Sie in der sogenannten Roten Liste entnehmen, diese besitzen ja die Ärzte dort wird ja alles schön aufgeführt.
gruß
Hollis
Hallo Hollis,
Dein Artikel beinhaltet ein sehr markantes Wort:
VORSÄTZLICH
Jeder Staatsanwalt, jeder Richter -weilbliche eingeschlossen- werden Dir erklären, dass Du den Vorsatz beweisen musst.
Selbst wenn Du das Gutachten mit einem entsprechenden anderen ärztlichen Ergebnis der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringst,
wird in der Regel das Verfahren eingestellt.
Hollis ich habe bereits 3 Gutachter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Anzeige gebracht,
2 mal habe ich nach Einstellung, Revision in München eingelegt.
Alles ist im Sande verlaufen, denn ein sehr wichtiger Aspekt ist:
Staatsanwälte und Ärzte spielen in der Regel oft im selbigen Verein Golf, Tennis, haben gleiche Interessen.
Deshalb sei vorsichtig mit den Anzeigen, die könnten Dich treffen!
Besser ist meiner Meinung nach, eine Veröffentlichung hier im Internet in jedem Forum, kannst doch schon Videoclip einstellen.
Damit gehts zwar eine Unterlassungsklage ein, aber damit kannst auch die Aufmerksamkeit der FS -Sender erreichen.
Hallo Oerni,
nicht ich muß den Vorsatz beweisen, sondern der Staatsanwalt - ich sitze dem Angeklagten in der Verhandlung nicht gegenüber sondern der Staatsanwalt, der ruft mich allenfalls als Zeuge auf und benutzt das Gutachten u.a. als Beweis. Ich kann es dem Staatsanwalt lediglich zur Anzeige bringen bei berechtigten Zweifel!
Ferner hab ich ja einen zusätzlichen Thread aufgmacht zivilrechtliche Haftung des Gutachters. (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11072)
Wenn der Vorsatz nicht greif, hierüber hat man letztendes ja auch noch die Möglichkeit. Strafrechtlich etwas zu erwirken ist immer schwieriger als Zivilrechtlich!
Das mit dem Golfspielen, Tennisspielen, Mitgliedschaften im sogenannten LIONS CLUB INTERNATIONAL (http://www.lions.de/cps/rde/xchg/lions/), ROTARY-CLUB (http://rotary.de/) und die Bruderschaft der Freimaurer (http://www.freimaurer.org/) wo die Herrschaften in teuren Ledersessel sitzen und zusammen teure Zigarren rauchen ist mir auch bewußt. Da kann man meistens nicht machen. Ich sitze als nur auf dem Sofa vorm Fernseher, naja. Und ich bin nur in einem Angelsportverein eingeschrieben!
Zwei junge männliche Bekanntschaften hatten mal angedeutet, daß meine Rechtsanwälte, Ärzte etc. zusammen im Rotary-Club sitzen würden und Zigarren rauchen würden und sich gegenseitig die Fälle zuschustern würden. Rechtsprechung findet halt heute leider Gottes nicht mehr anscheinend im Gerichtssaal statt!
gruß
Hollis
Hallo Hollis,
nicht ich muß den Vorsatz beweisen, sondern der Staatsanwalt - ich sitze dem Angeklagten in der Verhandlung nicht gegenüber sondern der Staatsanwalt, der ruft mich allenfalls als Zeuge auf und benutzt das Gutachten u.a. als Beweis.
Du bist doch in dem Fall Anzeigenerstatter, also musst Du dem Staatsanwalt soviel Stoff liefern, dass er daraus ein Kleid nähen kann, um dies dem Angeklagten anziehen zu können.
Oder denkst Du, der Staatsanwalt reagiert auf eine telefonische Information
Honda
Hallo Honda,
es wird in Strafrecht unterschieden zwischen sogenannten Antragsdelikten und Öffentlichen Delikten. Inwieweit es sich hierbei um ein Öffentliches Interesse Delikt handelt weiß ich nicht, hierbei würde ein Telefonat reichen.
Ich schrieb:
Ich kann es dem Staatsanwalt lediglich zur Anzeige bringen bei berechtigten Zweifel!
Bei der Anzeige muß ich ja meine Vermutungen, Indizien und Beweise schon vortragen. Ansonsten wäre die Anzeige ja eh nur zwecklos und ergebe für mich keinen Sinn.
Aber mit dem Stoff hast Du schon recht. Je mehr Stoff desto größer das Kleid! Am besten wäre mir sogar dann eine Häftlingskleidung für ihn am liebsten. :rolleyes::p:D
gruß
Hollis
fliedertiger
22.02.2009, 16:43
Hallo allerseits :-)
Hm, ich weiß jetzt nicht, inweit
Deshalb sei vorsichtig mit den Anzeigen, die könnten Dich treffen!
das unangenehmer als eine Unterlassungsklage ist, also das ist mir ganz ehrlich ein wenig zu dünnes Eis ...
Besser ist meiner Meinung nach, eine Veröffentlichung hier im Internet in jedem Forum, kannst doch schon Videoclip einstellen.
Damit gehts zwar eine Unterlassungsklage ein, aber damit kannst auch die Aufmerksamkeit der FS -Sender erreichen.
Ich selber habe in dem Forum www.geiz-abc.de (http://www.geiz-abc.de) über eine Tauschbörse berichtet (mit der ich schlechte Erfahrungen gemacht habe) und der Betreiber der Seite (steht als Tauschbörse bei google an zweiter Stelle und hat als Anfangsbuchstaben den 2. Buchstaben des Alphabets insgesamt 7 Buchstaben langes Wort) hat dem Admin von geiz-abc gleich die Löschung meines Beitrages auferlegt. Also ich sehe eine Unterlassungsklage als neues anwaltliches Brot an und die Nervenbelastung für den Verursacher ist so gewaltig, da würde ich mich bei aller Liebe zur Öffentlichkeit sofort distanzieren.
fliedertigerische Grüße :p:p:p
Hallo Hollis
vestehst du warum hier immer wieder Angst davor gemacht wird Strafanzeigen zu erstatten? warum müssen wir vorsichtig sein?
Begehen etwa wir die Straftaten oder wird uns die Mafia auf den Hals geschickt? Vor was sollen wir aufpassen? Was kann uns noch schlimmeres passieren als uns sowieso schon angetan wird und wer sind die die uns ständig davor warnen endlich auch mit einem scharfem Schwert zu kämpfen?
Außerdem wird der nächste Gutachter sich, glaube ich, dreimal überlegen ob er sich eine ähnliche Anzeige einhandeln will und nicht ganz so selbstverständlich den Versicherungen dienen!
Schluß mit lustig, Danu!
...
das unangenehmer als eine Unterlassungsklage ist, also das ist mir ganz ehrlich ein wenig zu dünnes Eis ...
Hallo fliedertiger und Holli und die anderen,
das probate Mittel der Gegner in so einem Fall ist eine strafrechtliche Anzeige wegen Ehrverletzung (Beleidigung). Und sobald dies festgestellt wurde bekomst Du noch eine zivilrechtliche Anzeige dazu. Und dann gibt es, soweit ich mich erinnere, noch einen Regelung/Gesetz wegen Mißbrauch von Behörden. (Also wenn man Behörden benutzt um jemand anderem zu schaden.)
Wenn also der Staatsanwalt die Anzeige ergebnislos ablegt, kann man davon ausgehen, dass zurückgeschossen wird.
Die Gitachter haben es sich in dieser Republik schon recht komfortabel eingerichtet und wer auf dem derzeitigen Rechtsweg etwas ausrichten möchte braucht schon einen langen Atem und viele Schultern.
Ich würde mich ehrlich freuen, wenn es irgendwelche Ansatzmöglichkeiten gäbe, aber die sollten schon hieb und stichfest sein.
... da würde ich mich bei aller Liebe zur Öffentlichkeit sofort distanzieren.
Ich denke hier liegt die Chance darin, dass es nicht öffentlich wird.
In einem anderen Fall war das so, dass nur die einen Zugang zum Board/Forum erhielten, die ihren Fall per FAX nachweisen konnten. So konnten sich die Moderatoren sicher sein, dass nur jene Menschen eine Zugangsberechtigung erhielten, die selbst betroffen waren.
Da das Board so nicht mehr öffentlich war, war vielen Angriffsmöglichkeiten vorgebeugt.
Grüße
oohpss
fliedertiger
23.02.2009, 09:46
Hallo allerseits :-)
in meinem gestrigen Beitrag haben mich die Ereignisse etwas überrollt, ich hatte mich geärgert, (Duplizität der Dinge) ...
jetzt seh ich klar und meine Sicht ist diese:
Wenn ich eine Strafanzeige stelle, dann werde ICH aktiv und bin sozusagen der Täter ... und mir meines Tuns voll bewußt ...
Wenn ich in Internetforen und in Videoclips versuche die Öffentlichkeit zu informieren und es darauf "ankommen" lasse, mir eine Unterlassungsklage einzuhandeln, bin ich wieder in der Opfer Rolle und muß mich rechtfertigen und bin in der denkbar ungünstigsten Position.
nachdenkliche fliedertigerische Grüße :p:p:p
Hallo,
es wird keine Angst gemacht, es wird einfach nur VORSICHTIGERES HANDELN empfohlen!
Wenn IHR der Meinung seit, dass IHR das tun müsst, dann tut es, aber ohne so viel unüberlegtes der Öffentlichkeit zu präsentieren.
So dass es dann auch noch wirklich jeder lesen kann!
Neue und andere Leser, die sich in dieser Materie nicht auskennen, denken doch was sind den da für welche unterwegs!
Was den anderen dadurch noch für Möglichkeiten gegeben wird, will ich gar nicht schreiben.
Man könnte dabei ganz leicht als völlig balla, balla da stehen!
Im übrigen haben schon viele andere versucht, genau das zu erklären!
:mad:
Honda
Hallo Hollis
vestehst du warum hier immer wieder Angst davor gemacht wird Strafanzeigen zu erstatten?
Hallo Danu,
ich gebe Dir vollkommen Recht. Ich kann hier nur Handlungsstrategien aufzeigen. Ich tue es insofern notwendig ist, eine Strafanzeige gegen einen Gutachter richten! Sollte es Konsequenzen geben, dann bin ich sie bereit zu tragen. Sollte die Gegenseite schießen wollen, dann wird eh mit großer Wahrscheinlichkeit deren Klage abgewießen.
Andernfalls kann ich auch noch die nächsten 50 Jahre dasitzen und mich grämen als Opfer der Willkür der Gutachter. Ich nutze unser Rechtssystem voll und ganz und laß mich nicht einschüchtern von den Handlungsmöglichkeiten der Gegenseite.
Und ferner wie Du bereits sagst, wird er sich hüten beim Nächsten Probanden solche Mittel anzustreben. Ansonsten gibt ihm die Toleranz recht und er macht nur so weiter - ihm kann ja eh nichts passieren, niemand wehrt sich ja dagegen.
Und dann gibt es, soweit ich mich erinnere, noch einen Regelung/Gesetz wegen Mißbrauch von Behörden. (Also wenn man Behörden benutzt um jemand anderem zu schaden.)
Wenn also der Staatsanwalt die Anzeige ergebnislos ablegt, kann man davon ausgehen, dass zurückgeschossen wird.
Die Gitachter haben es sich in dieser Republik schon recht komfortabel eingerichtet und wer auf dem derzeitigen Rechtsweg etwas ausrichten möchte braucht schon einen langen Atem und viele Schultern.
Hallo oohpss,
Nochmals zum mitschreiben. Jemand begeht eine Straftat - also der Gutachter schreibt ein Versicherungsfreundliches Gutachten nieder. Ich erstatte Strafanzeige dagegen, ist mein Recht. Sollte der Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen die Ermittlungen einstellen, dann kommt eh niemand zu Schaden. Wieso sollte die Gegenseite zurückschießen, sonst könntest Du ja dann ebenfalls wieder zurückschießen wegen Schädigung. Wenn jedes mal wenn eine Strafanzeige erstattet wird, jemand zurückschießen wollte - wie sehe unser Rechtssystem den da aus, bei den vielen Strafanzeigen täglich. Ferner wie gesagt, ob das zurückschießen ihm was bringt, das ist die andere Frage. Und man soll doch nicht willkürlich nur auf Verdacht gegen seinen Gutachter Strafanzeige erstatten
Wenn ich eine Strafanzeige stelle, dann werde ICH aktiv und bin sozusagen der Täter ... und mir meines Tuns voll bewußt ...
Hallo Fliedertiger,
Du irrst Dich derjenige der Strafanzeige stellt, der wurde zum durch die Straftat des Gutachters Geschädigter. Der Gutachter war der Täter, deswegen wird Strafanzeige erstattet. Ich bin mir dann auch meines Tuns voll bewußt und erstatte Anzeige, da ich zum Opfer wurde. Wenn jemand überfallen wird und er Strafanzeige erstattet, dann wird er ja ebenfalls nicht als Täter betrachtet, nur weil er Strafanzeige erstattet.
@ alle,
die Vertuschung einer Straftat also z.B. des Gutachters stellt eine Straftat dar, warum habt Ihr den vor so einer Anzeige keine Angst, Ihr deckt doch den Gutachter nur! Hier droht ebenfalls Anzeige nur anscheinend hiervor hat niemand Angst.
Fazit: Jeder darf hier das Opferlamm weiter spielen und im Tal der Tränen sitzen bleiben. Ich kann hier nur Handlungsstrategien setzen. Und ich werde eben so vor gehen. Wer ängstlich ist, der ist nun mal ängstlich und verharrt in seiner Angst!
gruß
Hollis
Hallo allerseits,
das mit der Anzeige, da liegt Fliedertiger mit seiner Vermutung eher richtig.
Wenn du zu einer Polizeistelle gehst und Anzeige erstattest, z.B. gegen ein Arztbericht, der eine völlig falsche Diagnose stellt, falsche Wiedergabe der Patientanangaben und falsche Anordnung der Befunderstellung, dann kann die Polizei zwar aufnehmen, dass du da warst, und eine Anzeige machen wolltest, aber du wirst aufgeklärt, dass nur die Vorlage eines Arztberichtes, von dem du behauptest, dass er falsch sei, keinen Straftatbetand darstellt.
Es wird dir erklärt, dass du erst von einem anderen Arzt eine glaubwürdige Darstellung über die falschen Tatsachen im dem beschuldigten Arztbericht einholen musst.
Erst dann hat die Polizei eine berechtigte Annahme, dass es sich bei der Beschuldigung um einen Straftatbestand handelt und nimmt die Anzeige auf und sorgt dafür, dass eine Untersuchung über den Staatsanwalt eingeleitet wird.
Nun wird es vielleicht eingen klar, warum viele Kliniken zusammengeschlossen werden, denn damit ist der Krähenhorst kontrollierbarer, die Ärzte tanzen nicht aus der angeordneten Reihe.
Du hast aber immer die Möglichkeit, der Ärztekammer zu schreiben, die Sachlage vorzutragen. Aber auch da, wenn kein anderer Arzt deine Behauptung bestätigt mit Argumenten, dann wirst du einen freundlichen Brief zurück bekommen mit der Sicherheit, dass hier kein (erkennbares) Versagen des beschuldigten Arztes vorliege.
So der wörtliche Bericht einer Polizeistelle.
Mit Gutachten liegt es ähnlich, du musst bei der Anzeige belegen, dass hier ein Straftatsbestand vorliegt, also andere Befundberichte oder ein Privatgutachten, das bestätigt, dass das, was im beschuldigten GA steht, falsch/unrichtig ist, und stellt z.B. eine Dokumentfälschung dar.
Gruß Ariel
Hallo Ariel,
der Staatsanwalt hat doch seine sog. Rechtsmediziner.
Strafanzeige kann erstattet:
Aufnahme durch die Polizei
Direkt per Schreiben an die Staatsanwaltschaft
Über einen RechtsanwaltWenn der Gutachter gegen wissenschaftlichen Kenntnisstand verstößt, dann kann man dies zur Anzeige bringen. Du kannst auch Bücher vorlegen die eindeutig widersprechen. Medizin das wird nicht vererbt sondern studiert!
Einen Arzt der eine falsche Diagnose stellt, den verklagt man auf Schadensersatz - ansonsten wäre man schön blöd.
An die Ärztekammer wendet man sich um seinen Unmut einer Behandlung zu bekunden - bringt auch nicht sehr viel. Mehr erreicht man hier auch nicht als eine Verwarnung an den Arzt!
Die Themen strafrechtliche Verantwortung des Gutachters + zivilrechtliche Haftung des Gutachters (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11072) die habe ich aus den Leitladen der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung herausgearbeitet. Die stehen in den Leitlinien als Warnung für den Gutachter so drin, bzw. als Hinweis!
Der Staatsanwalt ist der Rechtsanwalt des Volkes - was macht man wenn man zu einem Rechtsanwalt geht
gruß
Hollis
hallo, hollis
@ alle
dieses thema ist für mich wie eine qualle - einfach nicht fassbar - und wenn -verbrennst du dir die hände -
da besteht meines erachtens eine riesige gesetzeslücke - klar doch zugunsten der gutachter - die, lt vorschrift , noch nicht einmal mediziner sein müssen - aber kenntnisse!
da beisst sich aber die katze in den schwanz.
deshalb meine ich, sollten wir eine petition schreiben, um dieser tatsache ein ende zu setzen.
wer setzt mal die umfrage auf?
weiss nicht, wie.
geht zwar am thema etwas vorbei.
hollis,
vielleicht könntest du das schriftstück der petition aufsetzen
wird momentan auch nicht viel helfen - aber - der anfang muss gemacht werden.
mfg
pussi
Hallo Ariel,
erstens nix Polizei, direkt Staatsanwaltschaft!
Zweitens alle bisher angefertigten Gutachten und die die der Gutachter als Quelle nennt dazu gepackt. Klar gegliedert die Fehler im Gutachten auflisten und auf die Quelle verweisen. Falsche Aussagen widerlegen. Vor allem deutlich machen welche Folgen so ein falsches Gesundheitszeugnis hat. Wirtschaftlich und gesundheitlich. Vorsätzliche Körperverletzung etc..
Ich hätte gerne eine konkrete Antwort auf: was sollen sie uns antun?
Beim Versuch rechtliche Schritte gegen uns zu unternehmen, würde wieder alles untersucht, die Gefahr dass jetzt jemand richtig reagiert ist doch für die viel größer.
Wir sind ehrlich!
Wir sind geschädigt!
Wir werden vorsätzlich gewinnorientiert weiter geschädigt!
Die wissen genau auf welch wackeligen Füßen ihre Gutachten stehen!
Die wissen, dass es unerlaubte Absprachen miteinander gibt!
Die wissen von der wirtschaftlichen Vorteilsnahme!
Die wissen, dass ihre ganze Macht in der Ausnutzung des Prozeßrechts liegt, deren Basis solche falschen Gesundheitszeugnisse bilden!
Wie jeder einzelne versucht sich zu schützen und zumindest zu einem Bruchteil des im eigentlich Zustehenden kommt ist seine Sache.
Ich habe nach 4 1/2 jahren üblicher juristischer Vorgehensweise endgültig die Nase voll!
Hätte nicht ein Neandertaler den Mut gehabt ein Stück eines brennenden Baumes mit in die Höhle zu nehmen, würden wir immer noch frieren und rohes Fleisch fressen!
Nur Mut Danu
... Einen Arzt der eine falsche Diagnose stellt, den verklagt man auf Schadensersatz - ansonsten wäre man schön blöd. .../quote]
Hallo Hollis,
ich bewundere Dein Egagement und Deine Euphorie.
Aber ich beschäftige mich seit nun 1,5 Jahren mit dem Thema Medizinrecht und Arzthaftung.
Und leider ist das alles nicht ganz so einfach.
Eine falsche medizinische Diagnose ist nur selten einer Klage zugänglich.
Ich habe kürzlich eine Statistik gesehen, die darstellte, aus welchem Grund gegen Mediziner/Ärzte geklagt wurde. Der größte Teil war bezüglich Aufklärungsfehlern und ein relativ kleiner bezüglich falscher Diagnosen.
Bedauerlicherweise oder zum Glück, ganz wie man es sehen mag, sind nicht alle Menschen gleich und dementsprechend nicht alle Krankheiten. Zudem ist der Stand der Medizin in ständiger Weiterentwicklung. Also kann eine Befunderhebung mehrere Diagnosen ergeben, von denen einzelne falsch sind. Wenn aber die gleiche Befunderhebung bei anderen Patienten zu einer richtigen Diagnose hätte führen können, wird die falsche Diagnose keiner juristischen Bewertung zuzuführen sein.
Das machts ein bischen schwerer auch gegen Gutachter vorzugehen und sollte jeweils beachtet werden.
[quote]Die Themen strafrechtliche Verantwortung des Gutachters + zivilrechtliche Haftung des Gutachters (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11072) die habe ich aus den Leitladen der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung herausgearbeitet. Die stehen in den Leitlinien als Warnung für den Gutachter so drin, bzw. als Hinweis!
Eben. Die lernen das als Mediziner, die lernen das als Gutachter, die haben das von der Pike auf gelernt. Und glaubst Du denn nicht, dass das Gutachterwesen nicht in der Lage wäre, angesichts dieser Gefahren Abwehrmechanismen aufzubauen? Das Ergebnis dieser Wissenvermittlung und Warnhinweise ist ja nachweisbar nicht, dass immer möglichst richtige Gutachten erstellt werden, sondern dass Verfahren, Argumentationsketten und Beziehungsnetzwerke aufgebaut wurden, die es dem Gutachter ermöglichen, einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.
Ich meine, dass man diese Mechanismen kennen muss, wenn man erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen die oder einzelne "Machenschaften" vorgehen will.
Grüße
oohpss
Eine falsche medizinische Diagnose ist nur selten einer Klage zugänglich.
Ich habe kürzlich eine Statistik gesehen, die darstellte, aus welchem Grund gegen Mediziner/Ärzte geklagt wurde. Der größte Teil war bezüglich Aufklärungsfehlern und ein relativ kleiner bezüglich falscher Diagnosen.
Hallo oohpss,
das liegt aber nur daran, weil viele nicht wissen welchen Schaden Sie genau durch ihre falsche Diagnose entstanden ist. Zu Schaden kommen, das kann vielfältig sein. So kann die falsche Diagnose Hepatitis B jemanden fürchterliche Angst einjagen, jemand anderes bleibt cool und eiskalt. Kommt auf die Einstellung drauf an. Angst zu bekommen - dies ist bereits ein Schaden.
Ich könnte auch als Gutachter (Behandelnder Arzt) 50 Diagnosen auflisten, die der Patient hatte - PSCHREMBEL ist groß - irgendwas hat der Patient bestimmt auch - die Medizin hat viele Fortschritte gemacht in den letzten Jahrzenten - niemand ist heute komplett gesund - Die Frage ist, hat mich der Patient an dem Tag wegen dem aufgesucht um behandeln zu lassen?
Bedauerlicherweise oder zum Glück, ganz wie man es sehen mag, sind nicht alle Menschen gleich und dementsprechend nicht alle Krankheiten. Zudem ist der Stand der Medizin in ständiger Weiterentwicklung. Also kann eine Befunderhebung mehrere Diagnosen ergeben, von denen einzelne falsch sind. Wenn aber die gleiche Befunderhebung bei anderen Patienten zu einer richtigen Diagnose hätte führen können, wird die falsche Diagnose keiner juristischen Bewertung zuzuführen sein.
Das machts ein bischen schwerer auch gegen Gutachter vorzugehen und sollte jeweils beachtet werden.
Eben. Die lernen das als Mediziner, die lernen das als Gutachter, die haben das von der Pike auf gelernt. Und glaubst Du denn nicht, dass das Gutachterwesen nicht in der Lage wäre, angesichts dieser Gefahren Abwehrmechanismen aufzubauen?
ALCAPON in Chicago hatte ebenfalls Abwehrmechanismen gehabt und dies von der Pike aufgelernt. Es werden in den Leitlinien keine Abwehrmechanismen aufgeführt! Die lernen die wo anders - bei der Mafia?
Die Dunkelziffer die wegen falscher Diagnose die keine Klage einreichen ist extrem hoch. Ich bewundere es echt das Du die Aufklärungspflichten berücksichtigst. Die meisten die ich kenne, die berücksichtigen gar nicht die Aufklärungspflichten. Die meisten verklagen gar nicht wegen 50,-- Euro den Arzt, obwohl das auch geht! Das lag wohl daran liegen, daß dem Rechtsanwalt die Gebühren zu niedrig sind, was wird der wohl einem sagen!
Naja, ich wollte mal Richter werden allerdings habe ich nicht die entsprechende Schulausbildung hierfür genossen, bzw. die wurde mir durch Medikamente (Aufklärungspflicht + Behandlungsfehler) von Ärzten kaputt gemacht. Ich beschäftige mich deswegen seit ca. 2001 mit Medizinrecht + Pfuschrecht, oder welches Recht habe ich als Arzt jemanden zu schädigen (Vorstellung arroganter Ärzte - sind ja nicht alle so). Morgen ist wieder Arzthaftungstag am Landgericht, dort werde ich wieder als Beobachter mal beiwohnen. Beim letzten mal von einer Klinik wo ich 2001 mal drin lag einen Satz aufgegriffen: "Ach Du Scheiße, daß jetzt auch noch" - Ausruf des behandelnden Arzt im Krankenhaus.
War eigentlich spannend was dieser Satz bedeutet. Der Mann wurde auf Grund einens vorigen Behandlungsfehler dort behandelt, und es sollte alles Gut gemacht werden! Tja, es gibt auch Leute die Gewinnen 2 x nacheinander im Lotto - obwohl der Patient jetzt nicht mehr so glücklich war - er konnte fast nicht mehr sprechen durch eine Gastroskopie!
gruß
Hollis
Hallo,
nur so am Rande, da es mit ins Thema passt:
In diesem aktuellen Artikel der Bietigheimer Zeitung (http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/news/suedwestumschau_artikel.php?artikel=4167290) könnt ihr nachlesen, wie sich ein strafrechtlich mild verurteilter Arzt sich auch noch wirtschaftlich sanieren konnte. :mad::mad::mad::mad::mad:
Gruß
Joker
Hallo,
fein dieser Bericht und sicher waren auch einige von uns bei diesem "guten und gewissenhaften" Arzt. In diesem Zusammenhang darf ich dann aber vielleicht das Urteil von heute (http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/822/459464/text/)gegen eine Kassiererin bei Kaisers zur Kenntnis bringen, die nach 31 Arbeitsjahren wegen des bloßen Verdachts ihre Kündigung erhielt. Die Geschichte an sich bewegt hier in Berlin schon seit einiger Zeit die Gemüter. Ich persönlich gehe bei dieser Kette nicht mehr einkaufen. Allerdings bei Lidl wegen des Datenskandals auch nicht mehr.
Gruß von der Seenixe
... So kann die falsche Diagnose Hepatitis B jemanden fürchterliche Angst einjagen, jemand anderes bleibt cool und eiskalt. Kommt auf die Einstellung drauf an. ...
Wenn die Befunderhebung richtig war und darauf basierend die Diagnose Hepatitis B getroffen wurde, dann ist er falsche Befund nur angreifbar, soweit die Diagnose nicht Hepatitis B hätte ergeben können. Zudem sind die Hürden für den Nachweis einer falschen Diagnose relativ hoch. Und damit ist die Beweisführung relativ schwierig. Soll es um strafrechtlich relevantes gehen muss das Verschulden sogar soweit gehen, dass der Arzt etwas ignoriert, was sich ansonsten praktisch "zwangsweise" als Diagnose aufgedrängt hätte.
Da wäre es schon viel einfacher - nach meinem Dafürhalten - falsche Befunderhebungen nachzuweisen. Die führen zwar in aller Regel auch zu einer falschen Diagnose, die aber, soweit sie sich auf die Befundergebnisse bezieht, richtig wäre.
In einem solchen Fall wäre aber "nur" nachzuweisen, dass die Befunderhebung nicht dem aktuellen medizinischen Stand entsprach. Und da kommt es auch leichter zu einer Beweislastumkehr, soweit sich aus den Unterlagen der Befunderhebung nicht bereits eindeutig ergibt, dass die Art und Weise der Befunderhebung falsch bzw. fehlerbehaftet war.
Klingt kompliziert? Ist es auch!
Angst zu bekommen - dies ist bereits ein Schaden.
Auch dies ist grundsätzlich richtig, aber eine strafbewährten Beurteilung nur sehr schwer zuzuführen. Mal abgesehen von dem Beweis des Schadens. Es gibt aber in der Literatur Stellungahmen dahingehend, dass ein Arzt zumindest Probleme bekommt, wenn er einen Patienten Todesängsten aussetzt ("Sie haben noch 3 Wochen zu leben.").
... Ich könnte auch als Gutachter (Behandelnder Arzt) 50 Diagnosen auflisten, die der Patient hatte ... Die Frage ist, hat mich der Patient an dem Tag wegen dem aufgesucht um behandeln zu lassen?[quote]
Und das ist eines der Probleme mit den Gutachtern. Sie behandeln überhaupt nicht. Ein gutes Gutachten beginnt damit, dass die richtigen Fragen gestellt werden. Und wenn der Gutachter diese Fragen sachlich/fachlich beantwortet, hat er - mal abgesehen von noch ein paar Sachen, die er beachten muss, seinen Job erledigt. Aber so Aspekte wie Aufklärungspflicht vor und nach der Behandlung gibt es hier nicht. Auch die Pflicht zur konsiliarischen Beurteilung ist hier kaum relevant. Vieles, was für normale Ärzte gilt, entfällt hier.
[quote]Die Dunkelziffer die wegen falscher Diagnose die keine Klage einreichen ist extrem hoch.
Wenn Du schreiben würdest, wegen "medizinhaftungsrelevanter Aspekte", würde ich sofprt unterschreiben. Wie gesagt, sind nur wenige falsche Diagnosen möglich, weil hier die Meinung des Arztes eine sehr große Rolle spielt und es sich schon um ziemlich grobe Schnitzer handeln muss.
Die meisten verklagen gar nicht wegen 50,-- Euro den Arzt, obwohl das auch geht! Das lag wohl daran liegen, daß dem Rechtsanwalt die Gebühren zu niedrig sind, was wird der wohl einem sagen!
Ich glaube nicht, dass ein einzelner Schaden von 50,- Euro strafrechtlich relevant ist. Hier wird als ein Staatsanwalt nichts machen.
Und eine zivirechtliche Auseinandersetzung, bei der man ja in Vorleistung gehen muss bzw. bei der die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage abgegeben musss, werden sich die meisten ersparen. Allerdings ist das Thema ja Gutachter, nicht Ärzte an sich.
... oder welches Recht habe ich als Arzt jemanden zu schädigen (Vorstellung arroganter Ärzte - sind ja nicht alle so).
Die Eingriffe in die körperliche Verfassung eines Menschen ist Körperverletzung. Auch für Ärzte und auch juristisch dokumentiert.
Allerdings so normiert, dass die halt bestimmte Sachen machen dürfen. Solange sie das richtig machen.
Und richtig ist definiert durch medizinische Standards, juristische Normierungen und irgend etwas daneben/zusätzlich, was sich vielen derzeit noch entzieht.
Grüße
oohpss
Santafee
24.02.2009, 15:41
Hallo,
ich finde es eigentlich den Wahnsinn, dass der "kleine Bürger" wegen 1 Euro nochwas oder einer Wasserflasche (da gab es auch mal eine Kündigung? !) verklagt, bzw. zur Verantwortung gezogen wird - in einem nicht zu vergleichenden Verhältnis - aber Ärztefehler oder GA-Fehler, die ja viel schlimmer, weitreichender sind, einfach abgewertet werden und versucht wird, sie unter den Tisch zukehren.
Schlimmer noch, der Betroffene wird als Schuldiger angesehen und muss sich verteidigen. Kein Betroffener hat dann noch "Lust" und Elan, sich diesem Spiel auszusetzen... Schade und das im 21. Jhd. ---> Hexenverbrennung der Neuzeit!:eek::mad:
VG Santafee
Hallo oohps,
ein Gutachter behandelt dich indem er dich untersucht!
Ein Arzt darf gar nichts mit dir machen, insofern keine Einwillung erfolgte. Körperverletzung mit Willenserklärung/Einverständniserklärung durch mediziner nur möglich nur durch umfassende Aufklärung - also nicht Täuschung! Ausnahmen der Patient ist bewußtlos - Ärzte dürfen für ihn entscheiden. Oder der Patient besitzt Vormund (Gericht hat ihm einen Vormund gesetzt oder er ist sogar Minderjährig). Körperverletzung egal durch Nadel oder Rö-Bild nur durch Einwilligung (Was denkst Du warum Krankenhäuser für OP eine Unterschrift von Dir wollen!
HEP. B. ist meistens eine zufällig entdeckte Diagnose (BEFUND), kommt bei Untersuchungen zufällig heraus, haben ca. 85 % Menschen weltweit. Weil Sie zufällig nach Wissenstand herauskommen ist das meist ja nur eine beiläufige Entdeckung. Ich kann Dir zig Laborbefunde übersenden von mir - da siehst Du sogar - das die Hep. B eine falsche Diagnose war - das hätte der Arzt mit Leichtigkeit sehen können. Die Laborgemeinschaft hatte es ihm ja sogar als Volltext dahinter geschrieben. Einzige Ausnahme HIV-Infektion, da ist man vorsichtig mit einem falsch positiven Testresultat!
Die Einwilligung wird sogar sehr oft erschlichen, das ist ja eigentlich Betrug: also Vortäuschung falscher Tatsachen! Hättest Du das Ebay gemacht, dann würden 10000000 Leute sich an die Staatsanwaltschaft wenden! Ist schon seltsam unsere Gesellschaft (Das nennt sich übrigens Soziologie).
Ließ Dir bitte ganz genau meinen ersten Beitrag im Thread durch: Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung. Und stell Dir die Frage warum die wohl aufgeführt wurde. Körperverletzung durch das Rö-Bild (Verstrahlung). Hier gibt/gab es Leute mit 680 Rö-Bilder mittlerweile!
gruß
Hollis
Hallo,
Das Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz die fristlose Kündigung einer langjährigen Kassiererin bestätigt, die zwei Leergutbons über 48 und 82 Cent unterschlagen hatte. Eine Kassiererin müsse "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zeigen, begründete das Gericht am Dienstag in Berlin sein Urteil. Kündigungsgrund sei der Vertrauensverlust, nicht aber der Wert der Sache.
Die Begründung des Gerichts lässt doch hoffen, wenn „Vertrauensverlust „ so stark herausgestellt wird, wie würde es dann wohl in der Politik oder bei der BG oder den Ärzten ausgehen.
Hätten diese sich nicht auch an den Gesetzlichen Verordnungen zu halten . zum Beispiel an § 200 Abs. 2 SGB VII oder halt etwas anderes .
Wieso geht eigentlich kein Arbeitgeber gegen diese Delikte so rigoros vor.
Ins besondere da gerade die BG immens viel Geld für Gerichtsverfahren aufwendet , die sicher einen höheren Geldbetrag kosten?
Müssten da nicht auch die Sachbearbeiter gekündigt werden , die nicht Korrekt arbeiten?
Gruß
Fuchs
Hallo Fuchs,
die sind Beamten; Kassiererinnen haben nur einen Arbeitsvertrag!
Allerdings hier gilt folgende Regelungen: Was für einen OTTO-NORMAL-BÜRGER kein Vergehen ist (nämlich überhaupt nichts, also noch nicht mal das Blatt Papier Wert auf dem es niedergeschrieben wird - ist für einen Beamten bereits eine Straftat. Hoffe konnte helfen!
gruß
Hollis
hallo, hollis
hast du auch eine antwort auf die frage der petitionserstellung?
gute nacht
pussi
Hallo Pussi,
ich schick Dir mal ne PN
Hallo Hollis,
ich schick Dir mal ne PN
Dachte Petitionen sind öffentlich
Honda
Hallo,
nur so am Rande, da es mit ins Thema passt:
In diesem aktuellen Artikel der Bietigheimer Zeitung (http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/news/suedwestumschau_artikel.php?artikel=4167290) könnt ihr nachlesen, wie sich ein strafrechtlich mild verurteilter Arzt sich auch noch wirtschaftlich sanieren konnte. :mad::mad::mad::mad::mad:
Gruß
Joker
Hallo,
der Artikel ist nicht mehr vorhanden. Es stand drin.
Chefarzt Dr. Eisele in der Uniklinik Freiburg hat bei Operationen Tupfer, Kompressen etc. vergessen zu entfernen nach der OP und hat dies der Klinikleitung nicht gemeldet. Ihm wurde gekündigt, er ging vors Arbeitsgericht und erhielt 1,7 Mio. Euro. Heute lebe er in Kanada!
Konnte mir hoffentlich noch die Eckdaten gut merken!
gruß
Hollis
Hallo Hollis,
Chefarzt Dr. Eisele [...]
Konnte mir hoffentlich noch die Eckdaten gut merken!
Fast ;) Es ging um den Unfallchirurgen Hans Peter Friedl, der wegen einer langen Liste von Kunstfehlern strafrechtlich angeklagt wurde. Die Richter verfassten ein recht mildes Urteil, er musste nur ca. 24000 Euro Strafe zahlen. Die Uniklinik Freiburg wollte den verbeamteten Arzt gerne loswerden, hatte ihn seit 2000 bereits vom Dienst befreit, aber seine üblichen Monatsbezüge fortgezahlt. Da aber das Strafurteil so milde verfasst war, hatte man bei dem geltenden Beamtenrecht Schwierigkeiten ihn los zu werden. Man schloss einen Vergleich über 1,9 Mio Abfindung.
Der Fall wurde in mehreren Zeitungen geschildert, in der Süddeutschen bleibt es hoffentlich länger online:
Teil 1 (http://www.sueddeutsche.de/panorama/291/459929/text/)
Teil 2 (http://www.sueddeutsche.de/panorama/291/459929/text/5/)
Gruß
Joker
Hallo Joker,
naja, mein Gehirn leidet unter Sauerstoffmangel. Fast aber wie Du bemerkt hast getroffen.
Dr. Eisele wo auch immer er stecken mag - oder es ihn gibt, hat vielleicht auch Dreck am Stecken! Weiß man nie!
Danke für Deinen Hinweis!
gruß
Hollis
Du hast aber immer die Möglichkeit, der Ärztekammer zu schreiben, die Sachlage vorzutragen. Aber auch da, wenn kein anderer Arzt deine Behauptung bestätigt mit Argumenten, dann wirst du einen freundlichen Brief zurück bekommen mit der Sicherheit, dass hier kein (erkennbares) Versagen des beschuldigten Arztes vorliege.
Gruß Ariel
.. die scheinen eine serienbrieffunktion zu haben ?
ich habe auch so ein schreiben zu hause :cool:
Pharao50
15.06.2009, 23:35
Hallo Joker,
ich habe was neues von Dr. Friedl gelesen. Schau mal was ich fand.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/friedl-ist-kein-beamter-mehr--16007714.html
MFG Pharao50
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