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Vollständige Version anzeigen : Urteile / LSG- Hartz IV


sam
09.09.2006, 17:02
ALG II ist letztes Mittel
Arbeitslose müssen zunächst den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung verbrauchen, bevor sie staatlich Leistungen in Anspruch nehmen können. Das geht aus einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts hervor ( Az.: L 7 AS 50/06 ER ). In dem Fall hatte sich ein heute 54- jähriger Arbeitsloser dagegen gewehrt, dass die Bundesagentur seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II ( ALG II ) mit dem Hinweis abgelehnt hatte, dass seine Lebensversicherung verwertbares Vermögen sei. Das Landessozialgericht gab der Agentur nun Recht.

In diesem Sinne, sam