Vollständige Version anzeigen : Schuldfrage
Andreas1963
24.01.2009, 13:12
Hallo,
zum meinem Unfall hatte die Polizei die Schuldfrage eindeutig geklärt.
Die Alianz der gegnerischen Versicherung sieht das jedoch anders und macht wie üblich eine 20%-ige Mitschuld geltend.
Wer vertitt hier eigendlich das Gesetz. Ist so was rechtens.
Leider habe ich keinen Rechtsschutz und weiß nicht ob ich klagen soll.
Zu was brauchen wir denn nda die Polizei, wenn hier jeder machen kann was er will.
Danke für Eure Meinung
Hallo Andreas1963,
leider gehört die Polizei zu der Exekutiven (ausführenden) Staatsgewalt, dann gibt es noch die Legislative (Gesetzgebende) und die judikative (richterliche) zusätzlich gibt es eben noch Versicherungsverträge, da könnte fast schon fast alles mögliche drin geregelt sein, bestätigt durch Unterschrift. Sollte allerdings dann auch nicht so stark abweichen von gesetzlichen Regelungen!
gruß
Hollis
bluewindow
24.01.2009, 13:38
Du kannst um dir rechtlich helfen zu lassen einem Sozialverband Beitreten... die würden dich gegen Versicherungen auch rechtlich Beraten und einen Rechtsanwalt stellen.
Gruß blue
Hallo Andreas,
die Polizei reguliert ja den Schaden nicht.
Die Versicherung wird dir bestimmt die Gefährdungshaftung anrechnen, die du allein hast, dadurch, dass du mit dem Fahrzeug fährst.
Hier gibt es dann noch Ausschließungsgründe.
Hast du z. B. gestanden und du bist angefahren worden, greift die Gefährdungshaftung nicht, da du keine Möglichkeit hattest, den Unfall zu verhindern. Bist du gefahren, der Gegner hat die Vorfahrt nicht beachtet, dadurch dann Unfall, greift die Gefährdungshaftung.
Dies war nur ein Beispiel, es gibt noch weitere Gründe.
Gruß Jens
PS: Lass dir von der Versicherung zu der 20 %igen Teilschuld die Begründung schicken.
Hallo,
zum meinem Unfall hatte die Polizei die Schuldfrage eindeutig geklärt.
Hallo Andreas,
nur mal so, weil das mit der "Schuldfrage" ab und an in die Irre führt.
Die Polizei kann eine Schuldfrage nicht klären.
"Die" Polizei kann einen Sachverhalt aufnehmen (protokollieren) und notwendige Daten ermitteln (Unfallteilnehmer).
Ein Gericht könnte noch klären, wem ein Fehlverhalten zuzuordnen wäre - aber das macht es nur aufgrund des Eindrucks den es gewinnen würde.
Und wie Jens schon dargelegt hat, ist das oftmals nicht so einfach mit der Zuordnung der Schuld.
(Dieser Hinweis soll Dich nur darauf vorbereiten, dass das alles noch ein wenig dauern kann, bis Dein Unfall geregelt ist.)
Viel Glück!
oohpss
Ich stehe solchen Aussagen:
....die Polizei nimmt NUR den Unfall auf...
....die Versicherung wird Dir eine Gefährdungshaftung anrechnen...
....das Gericht kann nur die Schuld klären...
sehr kritisch gegenüber
Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wird, dann hat sie, d.h. die Polizeibeamten vor Ort, gegenüber den Unfallbeteiligten, insbesondere gegenüber dem Geschädigten eine Garantenstellung.
Das heißt: Die Polizeibeamten haben ALLE beweiserheblichen Fakten, die zu diesem Unfall geführt haben, zu dokumentieren. Egal, ob es sich dabei um den sogenannten "Blechschaden" oder um Unfälle mit Personen- oder hohem wirtschaftlichen Schaden handelt.
An Hand dieser vor Ort erzielten Ermittlungen lassen sich im weiteren Verlauf klären, wie es zu diesem Unfall kommen konnte und wer an der Herbeiführung eines Unfalles die Schuld trifft.
Weiterhin sollten die Beamten in der Lage sein, nach Abschluß Ihrer Ermittlungen, die Schuldfrage auch beantworten zu können.
Ob nun der Richter bei Gericht oder der Sachbearbeiter bei der Versicherung wird sich jeder auf diese Ermittlungen stützen und eine Entscheidung treffen.
Du hast hier geschrieben, dass Du Dir einen Rechtsanwalt nicht leisten kannst.
Bist Du bei diesem Unfall verletzt worden?
Gruß Beilitz
Hallo Beilitz,
die Gefährdungshaftung ist im BGB geregelt, hat mit der Schuldfrage nichts zu tun.
Des Weiteren ist die Schuldfrage, die die Polizei klärt nur das Strafrechtliche (Verstoß gegen StVo), hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen nichts gemein, die dadurch auch nicht berührt werden.
Wenn man sich einen RA nicht leisten kann, muss man es eben mit Beratungshilfe/PKH probieren, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die lapidare Aussage, dass die Gegenseite den RA mit bezahlen muss, ist nur eine Halbwahrheit. Bezahlen muss den RA der Auftraggeber, dessen muss man sich bewusst sein, wenn man den seine Arbeit in Anspruch nimmt. Das dieser dann diese Ansprüche mit seinen anderen Ansprüchen mit einholen versuchen kann, wäre erst der nächste Schritt.
Gruß Jens
JoachimD.
31.01.2009, 17:19
Hallo Andreas,
Du hast hier im Forum verschiedene Fragen zu Deinem Unfall gestellt!
Für Dich sollte aber die allerwichtigste Frage sein was ist mir körperlich / seelisch bei diesem Unfall passiert! (1)
Wie es auch beilitz im letzten Satz schon schrieb!
Wenn Du nach der Polizei und ihren Aufgaben fragst - man geht da immer mehr dazu über nur noch bei Personenschäden überhaupt zu kommen!
Wie es im Ausland mehr oder weniger schon üblich ist!
Man spricht davon das allein schon das führen eines Fahrzeugs als gefahrerhöhend angesehen wird!
Ich bin mir nicht so sicher ob es sich für 238 Euro (?) lohnt zu klagen!
Oder ganz einfach zu sagen OK ich habe noch einmal Glück gehabt - ich sitze nun nicht wie so mancher hier im Rollstuhl und muss "wegen 5 Euro Beihilfe betteln!"
Sicher haben wir unser Rechtsverständnis und als Deutsche das Heilig Blechle oder so aber versuche es mal so zu sehen wie oben beschrieben!
Mir ist auch einmal ein Unfall passiert nach meinem Arbeitsunfall - mir hat man die Vorfahrt genommen und ich habe mich überschlagen die beiden sind weitergefahren....
Nun sieht mein Fahrzeug absolut nicht mehr so gut aus (da fährt auch nicht unbedingt noch eine "Freundin" oder so mit) aber ich LEBE (irgendwie)!
Ich habe bei einem Rechtsanwalt eine Beratung gesucht die kostet allein schon um die 150 Euro also dann rechne einmal wenn der Richter dann zum Schluss vielleicht sagt umsonst geklagt!
Sorry, wenn die Antwort nicht ganz so ...!
Gruss Joachim
(1) Ich habe weder hier bei Schuldfrage noch bei Teilschuld... etwas von Verletzungen gelesen!
http://www.rechtsanwaelte-k-k.de/verkehrsrecht.html
an Alle,
ich stimme beilitz zu. Die Poilzei ist an Recht und Gesetz gebunden und sie hat am Unfallort die Fakten so festzuhalten, dass die zukünftigen Organe der Rechtspflege sich genau vor Augen halten können, wie der Unfall verursacht wurde d. h. jedes Detail. Die Beamte sind auch als Zeugen zu laden. Sie haben die Wahrheit zu dokumentieren und nichts anderes.
Da kann auch keine Versicherung so eigenmächtig etwas anderes schreiben oder sie versucht sich vor Zahlungen zu drücken.
Gruß Buffy07
Hallo Jens,
hallo Andreas,
du schreibst hier:
...Des Weiteren ist die Schuldfrage, die die Polizei klärt nur das Strafrechtliche (Verstoß gegen StVo), hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen nichts gemein, die dadurch auch nicht berührt werden...
Dem muß ich Dir widersprechen.
In der StVO wird nicht nach dem Strafrecht sanktioniert sondern nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht. Es sei denn, dass strafrechtlich relevante Ereingnisse im Straßenverkehr stattgefunden haben. In 9 von 10 Verkehrsunfällen liegen jedoch nur "Blechschäden" vor, so dass hier ein Bußgeld-Verfahren in Betracht kommt und das hat nun garnichts mit dem Strafrecht zu tun!
Die Polizei hat wohl war etwas mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gemein.
Hat ein Polizeibeamten am Unfallort nicht alle beweiserheblichen Fakten zusamengetragen, obwohl dieses möglich war, kann er hierfür haftbar gemacht werden, wenn dem Geschädigten eines Verkehrsunfalles daraus wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Somit werden sehr wohl die zilvilrechtlichen Ansprüche berührt!
Ich wiederholte mich gern. Die Polizei hat eine sogenannte GARANTENSTELLUNG am Unfallort.
Gefärdungshaftung
Sowohl das Gericht als auch die Versichungen haben zu prüfen, ob durch pflichtgemäßes Verhalten ein Unfall hätte vermieden werden können. In diesem Fall spielt die Gefährdungshaftung auch eine Rolle.
Da man dieses aber keineswegs verallgemeinern kann, ist IMMER eine Einzelfallprüfung notwendig.
Tja und Jochen hat es sehr treffend beschrieben.
Wenn es sich in Deinem Fall, Andreas, NUR um einen Blechschaden gehandelt hat, solltest Du abwarten, wie zu diesem Unfall Seitens der Behörde reagiert und und entschieden wird. Dann hast Du immer noch Gelegenheit zu reagieren.
Wie Du Dich gegenüber der Versicherung verhalten solltest, hat Dir Jochen auch schon einen guten Vorschlag gemacht.
Gruß Beilitz
Hallo Buffy07,
aber aber....
wir wissen doch, das die Versicherungen dies gerne tun. Das Drücken vor Zahlungen ist ein beliebtes Spiel. Wenn wenigstens nicht ganz drücken, dann wenigstens versuchen hinauszuzögern, für die Versicherung günstige Umstände herbeiführen, hoffen, dass man mit viel weniger den Schaden begleichen kann.....
Polizei? Tja, So wie Richter an Recht und Gesetz gebunden sind?
Ich habe heute in der Berliner Zeitung einen riesigen Artikel zum Thema Polizei, Mobbing, Wahrheitsgehalt von Aussagen gelesen. Mir ist so schlecht geworden..... Grund waren die tötlichen 8 Schüsse vor einem Monat auf einen mit Haftbefehl gesuchten. Da hatte einer der drei Polizisten während der Aktion telefoniert. Der Hörer am anderen Ende der Leitung hörte deutlich die Schüsse, aber der telefonierende Polizist nicht und beide nicht an den Schüssen aner an der Aktion beteiligten verweigern jetzt ihre Aussage. Da wurde von Hamburg berichtet, dass da schon mal jemand die Treppe runtergeschuppst wird und im Protokoll dann steht...gestolpert und keiner der Anwesenden macht den Mund auf und wenn es noch jemanden gibt, dann wird der anschließend gemobbt. Wie soll das weitergehen? Rechtspflege?
Gruß von der Seenixe
Aber hallo Seenixe,
ist das jetzt das Spiel>>> böser Bulle, lieber Bulle<<<?
In meinem Beitrag bin ich von der regulären im Gesetzbuch festgeschriebenen Vorgehensweise der Polizei ausgegangen;).
Das es hier und da schwarze Schafe gibt, weiß ich auch. Das die Versicherungen alles anführen was zur Minderung der Schadenssumme führt oder die Zahlung hinaus zögert oder durch Bezahlung von geschmierten GA und getürkten GA nichts unversucht lässt um nicht zu zahlen, SEENIXE, das ist mir bekannt sogar persönlich.
Aber ,bitte nehme mir nicht ganz den Glauben an die GERECHTIGKEIT:D
Gruß Buffy07
Hallo Seenixe,
ich finde, dass Du hier an diesem Beispiel, was sicherlich sehr viele Fragen aufwirft, etwas verallgemeinerst.
Es gibt in jeder Branche SCHWARZE SCHAFE.
Bedenke aber, dass es tausende von Polizisten gibt, die sich Tag ein Tag aus aufopfern, ofmals mit hunderten von Überstunden belastet ihre Arbeit machen und dabei die Ehefrau und die Kinder darunter zu leiden haben. Sie "Sklave" ihres Dienstherren sind und im Falle eine strafrechtlichen Vorwurfes (ob gerechtfertigt oder nicht) keinerlei Unterstützung vom Vorgesetzten oder Dienstherren erfahren.
Das, was die Presse augenblicklich macht, ist das Heraufbeschwören eines Meinungsbildes ohne die tatsächlichen Fakten zu kennen. Nur weil sie etwas "gehört haben", führt es sofort zu einer Berichterstattung. Ob es dabei der Wahrheit entspricht oder nicht ist nebensächlich.
Na und welches Meinungsbild es bei Dir hinterlassen hat, konnte man ja treffend lesen.
Solange wie jemand nicht rechtskräftig verurteilt wurde, ist und bleibt er in meinen Augen unschuldig. Egal welcher Herkunft oder welchen Berufsstandes er ist.
Schönen Abend noch
Beilitz
Hallo Beilitz,
sicher waren meine Feststellungen provokativ und nicht alle Polizisten sind "Gesetzesbrecher". Allerdings bin ich der Meinung, dass es beim Stand der "Beamten" keine Schwarzen Schafe geben darf. Die Ermittlungen sollten sich nicht verzögert werden und jeder sich seiner Verantwortung als "Beamter" bewußt sein.
Also nichts für Ungut, auch ich habe noch Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit.
Gruß von der Seenixe
JoachimD.
31.01.2009, 20:21
Hallo Seenixe,
wenn man aber nun wegen 238 Euro klagt sollte man sich das schon gut überlegen!
DasThema Polizei ist eins für sich das fängt an bei Mobbing - nicht wenige Polizistinnen haben Selbstmord gemacht - reicht über eine schon fast freundliche Haltung gegenüber Rechten - wenn halt auf Kinder und Jugendliche von Neonazis eingeschlagen wird das man da etwas später kommt (PF) und reicht bis zum Thema Mafia udgl. wo ein Sprecher der Sächsischen Polizei sagt mit der Mafia haben wir hier im Osten gar nichts zu tun! (Von Ausländern die in der Zelle verbrennen..gar nicht zu reden..).
Also eine unendliche Geschichte....zuviele machen aber Augen/Ohren.. usw. zu und zeigen auf andere Länder!
Wobei ich aber nicht die ganze Polizei "in einenTopf schmeissen" möchte, ich schätze es liegt auch manches an den sehr schlechten Arbeitsbedingungen!
Gruss Joachim
Hallo Seenixe,
ich war über Deinen Thraed schon etwas verwundert. Zumal Deine Kommentare bisher eher von geistreichem Inhalt waren.
Naja-das mit der Erwartunghaltung ist so eine Sache. Von einem Banker erwarte ich, dass er mit Geld sinnvoll umgeht. Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache. Von Politikern erwarte ich, dass sie die Interessen des Volkes umsetzen. Die Praxis sieht auch hier anders aus.
Und-der "Beamte" zeichntet sich dadurch aus, dass es eben auch nur ein Mensch ist, mit seinen Schwächen und Stärken. Man erwartet besonders in einem Polizisten den Hercules. Den tadellosen, unerschrockenen und für jedes Problem eine Lösung findenden Menschen.
Doch wie schaut es unter seiner Uniform aus, wenn er verunfallte Menschen aus einem Autowrack heraus holt, wenn er den Tod eines Familienangehörigen übermitteln muß oder oder oder...
Es ist sicherlich erschreckend und lähmend, wenn man in der Presse erfährt, dass ein Polizist etwas ungesetzliches getan haben soll.
Dieser Berufsstand, der m.E. unterbezahlt ist, nicht ausreichend von der Politik gewürdigt wird und wo Jahr um Jahr mehr in die Aufgaben der Polizei politisch eingegriffen wird hat es nicht verdient, dass man ihn an den Pranger stellt.
In diesem Sinne - meine Achtung vor diesen Menschen wird sich nicht ändern.
JoachimD.
01.02.2009, 13:52
Zitat
Von einem Banker erwarte ich, dass er mit Geld sinnvoll umgeht. Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache. Von Politikern erwarte ich, dass sie die Interessen des Volkes umsetzen.
Hallo beilitz,
es wäre ja nicht schlecht wenn es wirklich so wäre - dann hätten wir jetzt keine Finanzskrise und ein paar Miliarden mehr Schulden bei der Hypo Real Estate sind es inzwischen 60 Milliarden (ohne badbank)!
Es gibt aber auch hier die Ausnahme
http://www.welt.de/wams_print/article1575394/Gammesfeld_laesst_die_Kasse_im_Dorf.html
Genau so ist es bei der Politik
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/zypries-riskiert-konflikt-mit-notar-lobby;1269663
Ja und bei der Polizei gibt es auch nicht nur die die Aufopferungsvoll um Unfallopfer kümmern und mit Nachsicht den Tod eines Familienangehörigen überbringen!
Wenn es daneben auch andere Dinge gibt ist das nicht ein an den Pranger stellen sondern konstruktive Kritik! Wo man sagen könnte OK das ist jetzt nicht die Regel mit der Kritik kann ich umgehen! Siehe auch...
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/presse/pressearchiv/2003/19-03-03_Viele_Probleme_viele_Loesungen_Polizei_im_Bezir k_diskutiert_im_open_space/index.html
Wenn man von Haus aus die kleinste konstruktive Kritik ablehnt - stellt man sich als unfehlbar über die Umwelt!
Aber wenn man über die Probleme schon einmal diskutiert ist das doch nicht so schlecht? Oder?
Gruss Joachim
... In meinem Beitrag bin ich von der regulären im Gesetzbuch festgeschriebenen Vorgehensweise der Polizei ausgegangen;).
...
Hallo Buffy07,
das interessiert mich nun genauer, weil uns das direkt betrifft.
Ich habe seinerzeit recherchiert und nichts zu den festgeschriebenen Vorgehensweisen der Polizei gefunden.
Ich habe seinerzeit sogar einen Anwalt beauftragt, der die Polizei schriftlich aufforderte die Verunfallte als Zeugin nach dem Auffwachen aus der Narkose zu befragen.
Fruchtlos.
Insofern wäre ich SEHR, SEHR, SEHR interessiert auf was Du Dich genau beziehst.
Denn in unserem Fall war/ist die einseitige bzw. nachlässige Ermittlung der Polizei zumindest sehr stark aufwandserhöhend bei der Beweisführung und psychisch belastend. Ich würde gerne meiner Frau die Freude machen, ihr darlegen zu können, dass das Verhalten der Polizei zumindest nicht richtig war.
(Der Vollständigkeit halber: Es geht um Bayern. Da es, wie ich damals herausfand, für die Länder unterschiedliche Normierungen gibt.)
Grüße
oohpss
Hallo Joachim.
natürlich gebe ich Dir zu Deiner Aussage:
Zitat
Wenn man von Haus aus die kleinste konstruktive Kritik ablehnt - stellt man sich als unfehlbar über die Umwelt!
Aber wenn man über die Probleme schon einmal diskutiert ist das doch nicht so schlecht? Oder?
recht.
Es wird aber sehr oft vorschnell verurteilt ohne das Ergebnis zu kennen.
Ich kann einen Maler sehr schnell kritisieren ohne zu wissen warum er statt Acrylfarbe nun Wasserfarbe genommen hat, ohne mir erst seine Meinung und seine Gründe dafür angehört zu haben.
Bei unserem Thema geht es doch darum, dass hier ein Polizist geschossen hat und das was bisher an die Öffentlichkeit gelangt ist, ist m.E. zu mager, um sich ein reales Bild von den Abläufen zu machen.
Trotzdem ist dieser Polizist in den Augen einiger Leser bereits als tollwütiger um sich ballernder Polizist abgestempelt worden.
Gruß Beilitz
Hallo beilitz,
das ist doch die Krankheit unserer Zeit, da passiert etwas und die MEDIEN sind es mehrheitlich die aus einer Maus einen Elefanten machen. Schau dir doch Beiträge über Gerichtverhandlungen an. Da wird nicht über den Beschuldigen berichtet sondern das Leben und Umfeld von Zeugen wird betrachtet. Das ganze wird dann mit Schmutz und oft mit pornografischen Formulierungen ausgeschmückt, das verkauft sich auch besser. Viele Zeugen werden auch als Trottel dargestellt. Ich hätte oft schon ko.... können wenn ich so etwas lese oder im Fernsehn sehe. Eine faire objektive Berichterstattung findet man nur noch selten und wenn die Privaten RTL, SAT u. a. oder Bild daran beteiligt sind fließt sofort Blut.
So etwas hinterlässt immer einen falschen Eindruck und die Betroffenen kämpfen immer gegen diese falschen Bilder an. Deren Ruf ist dann geschädigt. Mit einer fairen Berichterstattung verdient Man/Frau kein Geld und über wild ballernenden Polizisten kann man die Auflage steigern. Die betroffenden Menschen müssten nach Abschluß solcher Berichte die Leute sofort verklagen, dazu sollte ihn der Weg vereinfacht werden.
Gruß Buffy07
Hallo Buffy,
ich weiß sehr wohl was Du meinst.
Mir ist es vor vielen Jahren selbst so ergangen, dass ich mich mit einem Mal in der Presse wieder fand und dort Dinge zu lesen bekam, die meinen Adreanalinspiegel sprunghaft ansteigen ließ.
Tatsachen wurden verdreht, die Fantasie hatte die Überhand über das Reale gewonnen und vor dem Richter war ich bereits zu Beginn der Verhandlung (die nicht mal mich betraf) verurteilt.
Dank eines Passanten, den ich erst bei Gericht kennen lernte, wurde ich rehabilitiert. Wenn man überhaupt davon sprechen kann. Denn ich hatte nichts unredliches getan.
Von da an wußte ich, dass man Presseleuten keineswegs trauen kann.
Und - eine Richtigstellung Seitens des Berichterstatters war vergebene Mühe. Man berief sich auf die Pressefreiheit und eine freie Meinungsäußerung. Wegen Geringfügigkeit wurde ein Strafverfahren dann auch noch gegen den Berichterstatter eingestellt.
So ist halt das Leben. Manchmal Hart und dann wieder "Herzlich".
Gruß Beilitz
JoachimD.
01.02.2009, 17:18
Hallo...,
ich nehme einmal stark an das es um diesen Fall ging
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2331576160.php
Inzwischen kümmert sich die Staatsanwaltschaft Neuruppin darum!
Wenn es da keine Unregelmässigkeiten gibt und Straftäter auch verurteilt werden sehe ich da auch keine Probleme!
Wenn da der BGH eingreifen muss wie bei dem Soldatenprozess ist dies natürlich ein Fressen für gewisse Medien!
https://www.123recht.net/article.asp?a=13528&ccheck=1
Wir haben es aber hier als Unfallopfer zumeist mit der (Verkehrs)polizei, Feuerwehr und Unfallärzte / Sanitäter zu tun die zu oft eine wirklich sehr schweren Dienst tun und mitunter Dinge mitansehen müssen an die man sich sehr schwer gewöhnen kann. Die dadurch mitunter selber Hilfe bräuchten! Die haben meinen vollen Respekt. Auch wenn es schon in Einzelfällen mal Probleme gibt!
Gruss Joachim
Hallo Beilitz,
du hast ja recht, ich hatte mich nur blöd ausgedrückt, meinte die "Bestrafung" (nicht das Strafrecht) also Ordnungswidrigkeit durch Verstoß gegen die STVO.
Gruß Jens
Gruß Jens
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