Vollständige Version anzeigen : Widerspruch beim Versorgungsamt nutzlos
Hallöchen,
Habe wegen verschiedener Gesundheitsbeeinträchtigungen einen Verschlechterungsantrag gestellt, um von den bisherigen 30 GdB wegen SD-Krebs 1991 auf 50 GdB und somit Ausweis gestellt. Der Antrag wurde oberflächlich bearbeitet, falsche Ärzte angeschrieben, Gesundheitsstörungen falsch oder ungenügend im Bescheid aufgelistet.
Habe im Oktober Widerspruch eingelegt, eine sehr ausführliche Begründung geliefert und nochmals auf die falschen Ärzte und Gesundheitsstörungen aufmerksam gemacht.
Gestern kamm der Bescheid und was soll ich sagen, die gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Habe das Gefühl, die Widerspruchsbegründung wurde garnicht gelesen. Wieder falsche, unzureichende Gesundheitsstörungen, z.B. statt ausgeprägter Knorpelschäden II. Grades mit anhaltenden Reizerscheinungen, Meniskopathie II. Grades beidseits, Jägerhutpatelle (Mißbildung) und Bakerzysten (8cmx4cm) in den Kniekehlen, das entspräche gemäß der Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit 30 GdB. Was steht im Bescheid: Funktionsbehinderung des Knies (Bakerzyste) GdB: 0.
Ich könnte da bestimmt 5 weitere Beispiele nennen.
Mein Orthopäde hatte in seinem Gutachten auch auf die Fußdeformitäten durch Knochenverformungen durch die starke Osteoporose hingewiesen und daß ich aufgrund starker Statikprobleme sehr starke Einlagen tragen muß, die zusätzlich schmerzhaft sind (aber sonst könnte ich garnicht laufen und stehen). Er ging von 60 GdB und "G" aus, nur allein für die orthopädischen Sachen.
Nun muß ich klagen, bestimmt 2 Jahre warten, die Sozialgerichte sind wegen der Hartz IV-Sachen überlastet.
Kann man gegen den Widerspruchsbescheid eine Beschwerde machen wegen falscher Bearbeitung oder so?
Ich kann nicht 2 Jahren weiterhin meinen weiten Arbeitsweg (1,5h einfache Strecke) in öffentl. Verkehrsmitteln ohne Sitzplatzanspruch zurücklegen. Mit Auto geht nicht, die steifen starken Einlagen behindern das Feingefühl beim Bremsen und Gasgeben, meine Lendenwirbel sind in dieser itzposition auch nicht belastbar.
Ich bin verzweifelt.
Zum Arbeitsort ziehen geht auch nicht, mein Haus ist voll beliehen, den Preis würde ich beim Verkauf nie rausbekommen. Und eine Zweitwohnung am Arbeitsort ist finanziell nicht machbar.
Bin ja im VDK, das kostet mich ein Anwalt "nur" 164,-- beim Klageverfahren. Aber Termine sind auch dort zur Rarität geworden.
Wollte nun vorab paar Erfahrungen sammeln.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
PS. Ich bin nicht von einem Unfall betroffen, fand Euer Forum aber sehr informativ.
Tilley
Worst_Case
10.01.2009, 17:16
Hallo Tilley,
Du verzweifelst an einem Schema F, das die Versorgungsämter Ihrer Arbeitsweise zu Grunde legen. Auch ich führe zum dritten Mal Klage gegen das V-Amt, weil mein Verschlimmerungsantrag ähnlich wie Deiner mit ähnlich offenen Fehlern abgebürstet wurde. Beim täglichen Pendelstrecke von 2 mal 100 km muss auch ich meist stehen, dabei schlafen mir oft die Beine ein, so dass ich Angst vor dem Fallen habe. Dazu kommt, dass ich kein Auto besitze. Bei meinen Widersprüchen/Klagen sind mir Formschreiben behilflich, die ich auf einer CD-ROM habe*. Du brauchst beim SG keinen Anwalt, auch der VDK ist verzichtbar. Du kannst selbst Klage erheben.
Ich bewundere Deinen Kampfgeist, da Du sicher z.B. mit dem hoffentlich besiegten Krebsleiden, Rückenschmerzen und Deinen Füßen solche Strapazen auf Dich nimmst um zur Arbeit zu gelangen. Aber an den Versorgungsämtern musst Du zu allerletzt verzweifeln, die können/dürfen vermutlich nicht anders: Zermürbungstechniken ausfeilen, auf Zeit spielen, Fakten ignorieren.
*Wenn Du magst, kannst Du mit Privatnachricht weitere Formulierungshilfen von mir bekommen.
Nicht verzagen.
Worst_Case
Hallo Worst-Case,
Danke erstmal für Deinen Zuspruch.
Ob der Krebs nun endgültig besiegt ist, weiß ich nicht. Seit der Erkrankung damals (ich war 17) ist mein gesamtes Leben nur ein Funktionieren.
In zwei Wochen muß ich ins Krankenhaus, der Verdacht auf Rezidiv ist da.
Wenn dem so ist, habe ich dauerhaften Anspruch auf 100 GdB, denn beim 2. Rezidiv wird es keine Heilungsbewährung mehr geben. Galgenhumor.
Ich habe mir sogar die Kommentare für den Begutachtungsrelevanten Teil der Anhaltspunkte für die Gutachterliche Tätigkeit besorgt, da sind Fallbeispiele und Urteile bezüglich GdB drin, sowie Beschlüsse des Sachverständigenbeirats. Habe mich bei meiner Widerspruchsbegründung zum Teil auch darauf bezogen und zitiert. Trotzdem wurde nicht mal annähernd darauf eingegangen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Du mir per Pin noch weitere Tipps geben könntest.
Danke und liebe Grüße
Tilley
Worst_Case
10.01.2009, 18:39
Hallo Tilley,
ich wünsche Dir alle Kraft und dass Du den Aufenthalt mit einem rezidivlosen Entlassungsbericht hinter Dich bringst!
Herzlich gern kann ich Dir Word-Dateien zumailen, die Dir als Textbausteine im Federkrieg gute Dienste leisten können.
Habe mein Postfach seit gestern wieder mal geöffnet, obwohl ich es wegen anderweitiger zeitl. Überlastung zu lassen wollte.
Dass Du seit Deiner Jugend viel Zeit wegen Deiner Leiden verloren hast, wo andere in die Disco gehen konnten usw., ist entsetzlich. Und das mit dem "Funktionieren" kenne ich aus eigener Erfahrung. Da hilft es z.B. mir oft, "Inseln" des Genießens und der Ruhe aufzusuchen.
Habe mir vom VDK auch ein Taschenbuch ähnliches Heft mit GdB-relevantem Inhalt zukommen lassen. Vielleicht kann ich Dir da etwas heraus kopieren, als PDF-Datei zumailen.
Schreibe mich also gern an.
Worst_Case
Lieber Worst-Cake,
Danke für Deine lieben Zeilen und für Deine Hilfe, ich werde sie demnächst bei der Ausarbeitung meiner Klage oder Ähnlichem in Anspruch nehmen.
Bis dahin, alles Gute
Tilley
Worst_Case
10.01.2009, 18:59
Hallo Tilley,
danke für Dein Vertrauen, habe Deine eMailadresse erhalten und ins Adressbuch gespeichert. Jetzt musste ich laut lachen, auch wenn es offtopic sei: Du hast mich gerade "umfirmiert". Mein Benutzername lautet "Worst_Case", der bedeutet soviel wie Super-GAU: http://de.wikipedia.org/wiki/Worst_Case
Nun machst Du aus mir einen "übelsten Kuchen", mit abgelaufenem Verfallsdatum?:D.
Na Danke!
Worst_Case
Hallo Worst Case,
Das tut mir leid, wollte keinen alten Kuchen aus Dir machen!
Kann es sein, daß man hier im Postfach nur 2 Nachrichten speichern kann?
Zeigt es jedenfalls an.
LG, Tilley
Worst_Case
10.01.2009, 19:08
Hallo Tilley,
wir müssen aufpassen, dass wir beim Thema bleiben... Die Postfächer wachsen m.E. mit quillender Beiträgeanzahl.
Du bist ja schließlich hier noch "Freshman":p, verstehst Du?
LG
Worst_Case
JoachimD.
10.01.2009, 19:18
Hallo Tilley,
besteht nicht die Möglichkeit, sich inzwischen bevor es zu einer Klage kommt sich an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung zu wenden!
Man kann ja eine Klage abschicken wenn sich vorher schon etwas tut kann man die Klage ja jederzeit zurücknehmen! Aber dies wird Dir der VDK bestimmt schon?
Es besteht auch die Möglichkeit einer Petition an den Landtag bzw.an den Bundestag.
Wenn die von Dir genannten Gründe eine entsprechende Beurteilung verhindern (Der Antrag wurde oberflächlich bearbeitet, falsche Ärzte angeschrieben, Gesundheitsstörungen falsch oder ungenügend im Bescheid aufgelistet.
Habe im Oktober Widerspruch eingelegt, eine sehr ausführliche Begründung geliefert und nochmals auf die falschen Ärzte und Gesundheitsstörungen aufmerksam gemacht.)
Wobei eine Petition an den Landtag selten positiv beantwortet wird - zumindest in den CDU .. Ländern!
VG Joachim
Hallo Joachim,
Danke für Deine Zeilen. An sowas ähnliches habe ich auch schon gedacht.
Wollte den Behördenleiter des Versorgungsamtes anschreiben.
Bevor ich das tue, wollte ich aber mit dem Sachbearbeiter, der den Widerspruch ausgearbeitet hat, telefonieren. Es ist ja ersichtlich, daß kein Arzt daran mitgewirkt hat. Ich hatte extra aufgrund der vielseitigen Beeinträchtigungen um eine amtsärztliche Untersuchung gebeten, nicht nur nach Aktenlage. Darauf ist man nicht eingegangen.
Die Ämter in den verschiedenen Bundesländern haben auch sehr unterschiedliche Bearbeitungskriterien.
Mir ist ein Fall aus dem Bekanntenkreis zu Ohren gekommen, da rennt ein Schwerbehinderter (80 GdB + G) beim Marathon mit und fährt große Radtouren. Wieso ein G?
Werde dann auch noch persönlich Akteneinsicht nehmen, um zu sehen, wie man zu diesem Ergebnis gekommen ist.
LG, Heike
Worst_Case
10.01.2009, 21:05
Hallo Tilley,
war derweil in einem anderen Forum, "Krebs-Kompass", und habe mich über Dein Leiden SD-Krebs etwas informiert, um Dich hier nicht "auszufragen". Um so mehr freut es mich, dass Du mit Deinem Ding einen guten "Workflow" hast und es sehr aktiv angehst: Richtig! Akteneinsicht ist das A und O des Widerspruch-/Klageeinlegens. Den Behördenleiter anzuschreiben halte ich für Tintenverschwendung, ich habe in meinen Unterlagen solch eine "Behördenleiterantwort". Es sind leere Phrasen, sinnfrei. Lasse Deine Energie und Beschwerdepunkte lieber in den Widerspruch/in die Klage einfließen.
Gruß
Worst_Case
Hallo Worst Case,
Ich hatte eigentlich vor, am Dienstag direkt dort zum Abteilungsleiter zu hinken , um mich vor Ort zu informieren, wieso seine Mitarbeiter trotz meiner Einwände in der Widerspruchsbegründung, entgegen der "Anhaltspunkte" immer noch die ungenauen Beeinträchtigungen auflisten. In den Anhaltspunkten wird ausdrücklich geschrieben, daß die Funktionsbeeinträchtigung genau zu betiteln ist, also nicht nur Schilddrüsenerkrankung., Fehlen der Schilddrüse.
Oder Klimakterium, da kann man nicht erkennen, daß dieses durch ein Op verursacht wurde, also Folge eine ärztl. Eingriffs usw.
Diese allgemeinen Bezeichnungen sollten vermieden werden.
Ja, es ist ein Kampf gegen die Windmühlen.
Ich behalte es mir noch vor, die Bundesbeauftragte beim BMAS oder das Integrationsamt anzuschreiben. Habe viel Zeit, da ich ja nur zu Hause bin aufgrund der versch. Beeinträchtigungen. Arbeit, Computer, Schlafen, Arbeit.
LG, Tilley
Worst_Case
10.01.2009, 22:03
Hallo,
tu "was Du nicht lassen kannst", geh in die Höhle des Löwen und wecke ihn bei seinem Büroschlaf! Aber erwarte nicht, dass er Mitgefühl für Dein Hinken und Leiden aufbringen wird. Außer abweisendes Benehmen wirst Du nichts vorfinden. Ich hatte mal vor Jahren dort für mein Elternhaus einen Schwerbeschädigtenausweis abzuholen. Nee, was fühlte die Dame vom Amt sich da biestig hochgeschaukelt. Sie wollte den Ausweis (er war noch gar nicht fertiggestellt) am liebsten gar nicht herausrücken. Wenn Du den Abteilungsleiter interviewst, sorge für Zeugen oder eine Aufzeichnung oder am besten für eine von ihm gegengezeichnete Gesprächsnotiz.
Diese Behörde will geschickt von draußen angegangen sein!
Gute Nacht!
Worst_Case
Hallo Worst Case,
Ich war im Sommer bereits schon mal mit einer Begleitperson in den Amt, um Akteneinsicht zu nehmen. Habe da nur angenehmes Auftreten der Mitarbeiter erfahren.
Aber ich werde mich nochmal schlau machen, wie man das am Besten regeln kann. Und mich mit meinem Arzt beraten. Kann ja schon mal Klage anmelden, zurückziehen kann man die immer noch.
LG, Tilley
Worst_Case
10.01.2009, 22:26
Hallo Tilley,
ja tu das, erhebe Klage, zunächst zur Fristwahrung. Begründung folgt im weiteren (Ein-)Schreiben. Dass bei Euch in Brandenburg andere Umgangsformen herrschen, ist erfreulich.
Gruß
Worst_Case
Hallo Worst Case,
Ich verabschiede mich für heute, mir tut schon alles weh vom Sitzen.
Schönen Abend noch.
Gruß, Tilley
Hallo Tilley,
für die Einreichung der Klage bist du an Fristen gebunden, 1 Monat nach Eingang des Widerspruchsbescheides.
Auch ich werde den Behördenleiter des Versorgungsamtes persönlich anschreiben. Ich habe im Juli 2008 Widerspruch eingelegt und auch in dieser Phase werden alle Arztberichte und Stellungnahmen meiner Ärzte ignoriet und negiert. Jedesmal wenn ich ein Schreiben abgeschickt habe, kommt nach ca. 3 Wochen ein neues Schreiben der SB, der med. GA des Amtes sieht das anders. Sie haben 4 Wochen Zeit sich dazu zu äußern oder der Widerspruch geht zur Widerspruchsbehörde. So geht das seit Juli.
Ich habe mit dem chirg. Chefarzt der mich seit 20 Jahren behandelt gesprochen und der hat einen gesalzen Bericht an das VA geschickt. Denkste, wieder sie haben 4 Wochen....
Da der Behördenleiter auch med. Laie ist werde ich ihm, haargenau zitieren was der Leiter der Chirugie mir und meiner beh. Ärztin gesagt hat. Sollte er der gleichen Meinung sein wie seine SB, ist das Schreiben immerhin Bestandteil der Akte und es kann nicht gesagt werden,das haben wir nicht gewusst.
Ich habe eine Erkrankung bei der jede weitere OP lebensbedrohlich ist, daher habe ich auf den Rat der Ärzte gehört und versuche einigermaßen damit umzugehen. Immer in enger Absprache mit meiner Ärztin und dem KH.
Das Versorgunsamt sagt jetzt, da keine OP erfolgt ist eine Besserung eingetreten und Kürzung der % und Wegnahme von Merkzeichen. Die ignorieren die von Ärzten testierte Lebensgefahr:eek:.
Einen schönen Abend
Buffy07
hallo, tilley
ich kann das ganze nicht verstehen.
fordere die akteneinsicht.
gehe nicht persönlich hin.
du hast dann zuhause genug zeit, zu studieren, worauf sich die bewertung bezieht.
du kannst mir nicht glauben machen, dass du soviel kenntnis und übersicht hast, wenn du persönlich erscheinst. auch wenn ich jetz bei dir ins fettnäpfchen trete.
lege formal widerspruch ein, lass die akten kommen und dann wirst du weitersehen.
selbst wenn du klage einreichst, musst du doch vorher wissen, was beurteilt wurde.
schritt für schritt - müssen wir alle machen.
mfg
pussi
Hallo Pussi,
Tilley hatte Widerspruch eingereicht und dieser wurde abgelehnt. Jetzt geht nur noch klagen.
Hast du sicher überlesen.
L G Buffy07
hallo, buffy07
habe ich eigentlich nicht überlesen.
sie schrieb, dass sie vorort akteneinsicht genommen hat und freundlichst behandelt wurde.
was sagt das aus?
hat sie wirklich die kenntnisse, im einlullungsverfahren die akten beurteilen zu können?
weisst du, wieviele widersprüche ich eingelegt hatte?
bis zur akteneinsicht- dann war aber schluss mit lustig!
bevor du klagst, schöpfe erst deine mittel aus.
falls ich doch etwas missverstanden haben sollte, weise mich bt. nochmals darauf hin.
mfg
schönes we
pussi
Hallo Pussi,
ja du hast Recht, dass man alle Mittel ausschöpfen soll. Aber für die Einreichung der Klage, hat sie nur 1 Monat nach Eingang des Widerspruchs Zeit.
Für die Klage würde ich auf jeden Fall mir die Akte zu meiner Stadtverwaltung schicken lassen und in Ruhe lesen und dem anwesenden SB bitten die entsprechenden Kopie zu machen ( ich bekam die kostenlos) manche nehmen 10 cent pro Kopie.
In meinem Widerspruchsverfahren sehe ich das mittlerweile so, das es hier nur darum geht nach dem Motto>>> die kann ran bringen was sie will, wir lassen die auflaufen<<< Aber ich bin Zäh....
Die versuchen mich regelrecht zu mobben:eek:. Diskriminierung.
Gruß Buffy07
hallo, buffy07
das waren doch meine worte!
aber vom va braucht sie die akten nicht an irgend eine unabhängige institution senden lassen.
die akten nach hause kommen lassen, durchsehen, kopieren, alles wichtige unter den arm klemmen und zum hausarzt.
er ist eigentlich der wichtigste part, da er ja letztlich die überweisungengen ausstellt und die befunde erhält.
sonst wäre seine arbeit infrage gestellt.
besser so?
pussi
Hallo Pussi,
das wäre mir Neu, das deine Akte nach Hause geschickt wird. Wenn dann nur in Begleitung einer Amtsperson.
Selbst das Lesen der Akte bei meiner Stadtverwaltung erfolgte unter Aufsicht. Nach dem Verwaltungsverfahrensrecht darf die Akteneinsicht nicht alleine durchgeführt werden. Die Akte könnte ja manipuliert werden.
Hattest du deine Akte unbeaufsichtigt zuhause
Das darf nicht sein.
Gruß Buffy07
Worst_Case
10.01.2009, 23:57
Hallo Tilley und Pussi,
ganz so einfach (Zitat)"die akten nach hause kommen lassen, durchsehen, kopieren, alles wichtige unter den arm klemmen" geht das bei der Akteneinsicht nicht, die Verwaltungsakte wird die Behörde nie als Original in Privathaushalte senden, so dass Du sie dann "durchsehen, kopieren,..." kannst. Sie wird die Originalakte vor Ort zur Einsicht bereithalten, oder wenn Du nicht wegefähig bist, sie Dir auch an eine x-beliebige wohnortnähere Verwaltung übermitteln, oder halt dem Anwalt. Was sie Dir direkt zusenden mag, das ist der Aktenauszug in Kopieform. Aber ich vermute, dass dies gerade auch so gemeint war. Solch einen Vorgang hatte ich im Sommer, als ich die Versorgungsakte vom Versorgungsamt zu meiner wohnungsnahen Bezirksverwaltungsstelle übermittelt "unter Aufsicht":D durchgesehen, Kopien bestellt und bezahlt und den Akt der Akteneinsicht quittiert hatte. So "einfach" ist das.
Gruß
Worst_Case
hallo, buffy
hallo, worst_case
natürlich habe ich keine originale erhalten
aber
alles, was für den grad der behinderung relevant war, in kopie.
habe das meinem hausarzt unter die nase gehalten, da er ja auch vorher seinen senf dazu gegeben hat.
erst danach wusste ich, was fehlte.
du kannst die krankenhäuser usw. angeben.
es kommt immer auf die fragestellung des va an, um relevante auskünfte zu bekommen.
die sind auch etwas faul, gelinde gesagt.
es muss sich jeder selber intensivst drum kümmern, welche aussagefähigen befunde zum versorgungsamt gelangen.
mfg
pussi
Hallo Buffy 07, Pussi und Worst case,
Man, ich war erstaunt, daß sich hier über Nacht soviel getan hat.
Habe mir alles durchgelesen und bin nun zu der Erkenntnis gekommen, es hilft rechtmäßig nur die Klage.
Ein Gespräch mit dem Behördenleiter würde mich rechtlich nicht weiterbringen. Gegen den Widerspruchsbescheid hilft auch keine Beschwerde. Lt. Verwaltungsordnungsgesetz wäre eine Beschwerde nur erfolgreich, wenn die Anträge (1 Verschlechterungsantrag z.B. in Potsdam bearbeitet worden wäre und der Widerspruch in Cottbus). Da beide Anträge in einer Behörde bearbeitet wurden, geht das nicht.
Wollte die 2 Jahre, die das Sozialgericht in Potsdam braucht, verkürzen.
Ich bin Mitglied im VDK, werde den allerdings nicht in Anspruch nehmen, hatte den schon wegen dem Widerspruchsbegründungsschreiben nehmen wollen, die stehen da so unter Zeitdruck. Obwohl ich 30 Minuten Beratungszeit in Aussicht hatte, schaute der laufend auf die Uhr. Richtig zugehört hat er meiner Ansicht auch nicht. Und er wollte wasserfeste Diagnosen haben, da liegt das Problem. Habe zwar von meinen Ärzten "gute" Diagnosen und habe auch die Beschwerden umfangreich beschrieben, wo mich diese Beschwerden benachteiligen usw.
Er winkte gleich ab, das wird nichts bla bla.
Beim VDK müßte ich trotz Mitgliedschaft 164,-- Euro bei Klage bezahlen, bei meiner Rechtschutzvers. nur 100,-- Euro pro Verfahren.
Habe mir schon eine Anwältin empfehlen lassen, die ist komplett auf Schwerbehindertenrecht spezialisiert.
Ich bin ein Typ, der immer zu den Behörden geht, habe weder beim Finanzamt noch anderswo schlechte Erfahrungen machen müssen. Muß dazu sagen, ich bin selbst Beamtin in der Strafgerichtsbarkeit und juristisch vorbelastet. Allerdings nur im Strafrecht.
Gemoppt habe ich mich nie gefühlt, habe nur gute Erfahrungen gemacht.
Wie man einem Beamten gegenübertritt, habe ich weiß Gott genug gelernt.
Man muß ja nicht gleich den Dienstausweis fallen lassen (das macht z.B. mein Kollege immer, wenn er bei Behörden was will, finde ich total bescheuert, hilft ihm aber immer). Er hat z.B. 80+G, womit ich aber nicht andeuten will, das da nachgeholfen wurde!
Muß in 2 Wochen zur Radiojoddiagnostik, finden die da doch was, hat sich der Fall sowieso erledigt. Beim Auftreten eines zweiten Rezidivs nach der Heilungsbewährung ist der Grad der Behinderung d a u e r h a f t auf 100 GdB anzusetzen. Na das wärs doch, oder Galgenhumor
Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag,
Tilley
PS. Weiter darüber diskutieren kann man aber trotzdem noch, oder?
@an Alle,
ich hatte ja geschrieben das mir VA den GdB gekürzt und mir das Merkzeichen RF aberkannt hatte. Wie in den letzten Beiträgen geschrieben, wollte ich den Behördenleiter anschreiben und ihn bitten sich meine Akte, Stellungnahmen und Widerspruch einmal in Ruhe anzusehen und zu entscheiden ob der erlassene Bescheid so richtig ist. Einige hatten in den Beiträge davon abgeraten nach dem Motto>>> bringt nichts<<<
Ich habe es trotzdem getan und heute bekam ich Post vom Versorgungsamt nach 2 Wochen.
Ergebnis: Statt 80% habe ich 90% bekommen und das Merkzeichen RF und alles Unbefristet.
Also hat sich die ganze Mühe gelohnt und ich nehme meinen Widerspruch zurück.
Es gibt auch noch gute Tage in dem ganzen Chaos.:)
Gruß Buffy07
Hallo Buffy,
herzlichen Glückwunsch ;)
Gruß von der Seenixe
Hallo Buffy,
Na dann mal herzlichen Glückwunsch, wenn man das in diesem Zusammenhang über so nennen mag.
Aber es hat doch was gebracht.
Ich bin nun aus dem Krankenhaus raus, Anzeichen einer Metastase sind da, weiterhin Lungenemphysem und jetzt wird Rheuma (Vaskulitis) abgeklärt.
War vor 3 Wochen bei einer Anwältin, sie verfaßt gerade die Klageschrift.
Da nun aber 3 Diagnosen hinzugekommen sind, werde ich mich nochmal beraten mit ihr, ob nicht ein neuer Verschlechterungsantrag besser wäre. Zumal ja die Rheumaerkrankung und die anderen Sachen bereits länger bestehen. Da könnte rückdatiert werden, also mindestens zurück zur letzten Antragstellung im alten Jahr. Und die zusätzl. urlaubstage und Steuererleichterungen für 2008 wären noch zu gewähren.
Aber ich kümmer mich jetzt erstmal um andere Sachen; meine Gesundung.
LG, Tilley
Hallo Tilley,
Danke für die Glückwünsche, wenn man es so nennen darf. Ich wollte damit auch nur aufzeigen, dass manchmal auch der ganz einfache Weg etwas bringen kann. Mann soll sich nur nicht unterkriegen lassen.:)
Auch wenn es im ersten Augenblick nicht so scheint. Ich habe den Behördenleiter höflich und sachlich fair gebeten sich einmal in Ruhe meine Akten anzusehen. Habe dann detailliert erklärt womit ich nicht einverstanden bin und das ich nicht mehr bereit bin eine Stellungnahme zuschreiben. Seit der Einlegung des Widerspruchs habe ich 6 Stellungnahmen geschrieben. Jedesmal kam die Aufforderung, die eingereicht Unterlagen reichen dem med. GA nicht, sie haben 4 Wochen Zeit eine neue Stellungnahme zu senden, wenn nicht geht die Akte zur Widerspruchsbehörde. Das ging 1 Jahr so. Jetzt kam der Abhilfebescheid und der Widerspruch ist nicht mehr nötig.
Vielleicht jetzt deine Anwältin ein Schreiben auf, als Nachtrag zum ersten Antrag mit der Erweiterung/ Verschlimmerung an den Leiter des VA und einer entsprechenden Erklärung. Sollte das nicht gehen, stellst du einfach einen Verschlimmerungsantrag neu. Das geht ohne Probleme.
Ich wünsche dir viell Glück und eine weitere gute Besserung:):)
Gruß Buffy07
Liebe Buffy,
Danke für Deine Zeilen.
Da hast Du wirklich Glück gehabt, vielleicht ist das zuständige Versorgungsamt auch besser organisiert.
Mir wurde vor dem Widerspruchsbescheid nur 1x die Gelegenheit gegeben, alles zu begründen. Aber es wurde, auch nach Ansicht der Anwältin, nur teilweise berücksichtigt und nicht die angebenen Ärzte angeschrieben. Auf mein Hinweisen darauf wurde nur mit den Schultern geuckt.
Der "Aktenbearbeiter" war auch "nur" ein Allgemeinmediziner. Aufgrund mehrerer Speziellen Krankheiten, die unbedingt ein Facharzt begutachten sollte (2 x überst. Krebserkrankung mit Hinweis auf 3. Rezidiv) u.a. hatte ich gebeten, von einem Amtsarzt begutachtet zu werden. Es wurde meinem Wunsch nicht nachgegangen und alles komplett als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Gespräch mit dem Behördenleiter nach erteiltem Widerspruchsbescheid hebt diesen Bescheid nicht auf, hätte in jedem Fall nur noch die Klage.
Nun warte ich mal ab.
Ich wünsche Dir alles Gute.
LG, Tilley
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