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Vollständige Version anzeigen : Was soll das? - Ich weiß einfach nicht mehr weiter!


Else
17.12.2006, 12:29
Ich habe im April 2005 ein Bestattungshaus aufgesucht; beim Verlassen habe ich die Stufe nicht gesehen mit bin dem linken Fuß umgeknickt, und lang auf den Bürgersteig gefallen.
Soweit so gut.
Schaden: OSG , linker Fuß, osteochondrale Verletzung im Bereich der lateralen Talusschulter
letzte OP Februar 2006. Hier erfolgte eine offene Knorpel-Knochen Transplantation mit Entnahme am linken Kniegelenk.
Nun kommt das Prozedere.
Meine Unfallversicherungen (2) aktzeptiert diesen Unfall nicht. Spricht lt. einem Gutachten von einer schicksalshaften Erkrankung.
Ich habe Klage erhoben. Klage gegen Versicherung A, Klage gegen Versicherung B

Und nun?
Ich habe einen RA konsuslltiert. Habe Prozesskostenhilfe beantragt. Meine eigene REchtsschutzversicherung hat bisher keine Entscheidung getroffen.

Mein Gangbild ist nicht in Ordnung. Ich kann keinem Bus hinterherlaufen. Geschweige denn meinen Enkelkindern.
D.H. meine Lebensqualität ist seit April 2005 stark beeinträchtigt.
DAs das steht hier ja nicht so zur Debatte.

Es geht mir um die Frage: Wer kann mir einen guten Rat geben.


Herzliche Grüße
Else

seenixe
17.12.2006, 13:20
Hallo Else,

herzlich willkommen hier im Forum. Lass Dich nicht ins Bockhorn jagen. Die Unfallversicherung möchte nicht zahlen und hat einen Arzt ihrer Wahl beauftragt. Oder hast Du diesen Gutachter ausgesucht? Dein Anwalt sollte dazu aber die richtigen Argumente finden. Dein Anwalt sollte auch noch einmal mit der Rechtschutzversicherung sprechen. Wozu sollte es sie sonst geben, wenn nicht zu Deinem Rechtschutz. Eine andere Idee wäre, mit dem Anwalt eine Sieg-Vereinbarung abzuschließen.Aber die Kosten für den Prozess müßtest Du trotzdem aufbringen.
Hast Du alle medizinischen Unterlagen? Die können eventuell wichtig werden.
Ansonsten Kopf hoch und nicht ins Bochkshorn jagen lassen.

Gruß von der Seenixe

Else
17.12.2006, 15:29
Hallo Seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe alle medizinischen Unterlagen vorliegen.Morgen, am Montag werde ich umghehend mit meinem RA Kontakt aufnehmen. Mal sehen, wie es weitergeht.
Danke!

Freundliche Grüße
Else

Luise
17.12.2006, 16:01
Hallo Else,

lass mich mal sortieren:

Im April 2005 hast Du beim Verlassen eines Bestattungshauses eine Stufe übersehen und bist mit dem linken Fuß umgeknickt, lang auf den Bürgersteig gefallen und hast Dir die beschriebenen Verletzungen zugezogen.

Du hast zwei private Unfallversicherungen (bei zwei Versicherern)
Die Allgemeinen Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB) können unterschiedlich sein, siehe:

www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=261

Welche AUB liegen Deinen beiden Verträgen zugrunde ?


Das Landgericht hat Deinen Prozesskostenhilfeantrag wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt.

Gegen wen willst Du klagen und warum ?

Gruß
Luise

Else
17.12.2006, 19:26
Hallo Luise,

Den Vers. Verträgen liegt AUB 88 zugrunde.
Wegen des Inhalts der AUB wird auf den Abdruck bei Prölls-Martin, VW,26. Aufl. Seite 2239 ff. hingewiesen.Die Klagen sind vom 06.04.2006 gegen Versicherung A, und gegen Versicherung B ergangen.
wegen Anspruch auf Unfallversicherung.
Ich verfolge mit denvorliegenden Klagen meine Ansprüche auf Zuerkennung von Invaliditätsleistungen unter Zugrundelegung einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit des linken Fußes zu 50 % weiter.
Gem. der Gliedertaxe ( §7 Abs. 1 (") AUB 88) beträgt die Invalidität bei vollständigem Funktionsverlust eines Fußes 4ß %. Es errechnet sich somit bei einer Funktionsbeeinträchtigung von 50 % - Invaliditätsgrad von 20%.
Sehe ich das so richtig?
Gegen das Bestattungshaus, ein Schreiben vom 29.12.2005 Schadensersatzansprüche dem Grunde nach.Liebe Grüße
Else

Joker
17.12.2006, 19:41
Hallo Else,

ich verstehe momentan noch nicht so ganz, ob du das Bestattungshaus verklagen möchtest. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Gleiche Frage gilt für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

In § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) heißt es:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Was war denn an der Treppenstufe so vorsätzlich oder fahrlässig? War sie evtl. rutschig, kaputt oder sonstiges, was deinen Sturz erst veranlasst hat? Hat dich jemand angerempelt? In welchem Punkt besteht die Widerrechtlichkeit des Ereignisses? Inwieweit ein anderes Gesetz den Bürger beim Verlassen eines Bestattungshauses schützen könnte, fällt mir momentan nicht ein.

Bitte fasse meinen Beitrag nicht als provokant auf. Mir geht es darum, dass du keine Klage in einem aussichtlosen Fall wegen mangelnder Gesetzesgrundlage führst. Bitte lasse dich diesbezüglich unbedingt anwaltlich beraten und dir auch deine Anspruchsgrundlagen erläutern, weshalb die Klage Aussicht auf Erfolg haben kann.

Gruß
Joker

Gibbus
17.12.2006, 20:27
Hi, hier Gibbus,

hier muss gefragt werden, ob der Bestatter seine sog. Verkehrssicherungspflicht überhaupt verletzt hat. Wenn das Ladenlokal unbeschadet betreten und dann erst beim Hinausgehen stürzend verlassen wurde, wirft sich die Frage des "überwiegenden eigenen Verschuldens" auf.

War/Ist die Schwelle wirklich eine "sicherungsbedürftige Gefahrenquelle" ?

Vielleicht fotografierst Du mal den Unfallort (mit Digicamera) und spielst das Bild dann mal hier ein.

Warum sollte der Bestatter fahrlässig/vorsätzlich handeln ? -ich denke, dass das Gewerbeaufsichtsamt/Ordnungsamt etc.ehedem Kontrollen durchführen- Außerdem: Er bekommt doch sowieso früh genug "Kundschaft" :eek: (Oh, das war jetzt etwas makaber:o )

Gute Besserung u. Gruß
vom Gibbus (41,9°)

Else
18.12.2006, 09:06
Hallo Gibbus, Hallo Joker

es freut mich, das eine gute Diskussion stattfindet.

Der Absatz vor der Ladentür war nicht gekennzeichnet. Einige Wochen nach meinem Unfall wurde im Rahmen von Sanierungsarbeiten die Stufe / der Absatz am Rand mit hellen Fliesen gekennzeichnet.

Gruß
Else

Luise
18.12.2006, 10:50
Hallo Else,

Dein unstimmiges Vortragen verleitet mich zu der Annahme, du bist nicht Großmutter Else, sondern ein fauler Jurastudent der hier Lösungsansätze für seine Klausurarbeit sucht.

Gruß
Luise

Else
18.12.2006, 19:37
Hallo Luise,

ich bin keine Jurastudentin, sondern wirklich eine Großmutter zweier reizender Kinder im Alter von 4 Jahren und 6 Jahren. -
Und wenn mein Vortrag nicht ganz nach Plan von mir zu Papier gebracht wird, dann liegt das daran, das ich emmotional sehr stark betroffen bin. Es geht hier nicht nur um " Recht" bekommen.
Ich brauche Unterstützung. Ich habe einen RA konsulktiert. Nur werde ich das Gefühl nicht los, das hier nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. -Einen wunderschönen Feierabend.:)

Gruß
Else

Gibbus
18.12.2006, 21:15
Hallo, liebe Else,
hier Gibbus:o ,

der sich für alle obigen Anwürfe gegen Deine Person ("fauler Student") und Deine missliche und ungeklärte Unfall-und Leidenssituation und die frötzeligen Äußerungen zutiefst schämt:o :

Du hattest einen Unfall mit bleibenden Schäden und möchtest eigentlich nur unbeschwert mit Deinen Enkeln umherziehen. Und da wirst Du hier, anstatt mit offenen und helfenden Armen empfangen zu werden, förmlich weggebissen. Ich habe zuhause ein Zivilurteil, in dem eine Dame nach Sturz über eine "sicherungsbedürftige Gefahrenquelle" (Kante auf dem Marktplatz) gegen die betr. Kommune Schmerzensgeld bekam. Wenn den Bestatter auch keine (strafrechtliche) "Schuld od. Vorsatz" trifft, so kannst Du vielleicht aus seiner sog. Betriebsgefahr etwas geltend machen ?

Kopf hoch: "Schaun mer mal, dann sehn mer scho:eek:" ! (oder so ähnlich:D sagte mal Kaiser Franz)

Alles Liebe
wünscht Gibbus (41,9°):cool:

Luise
18.12.2006, 22:29
Hallo Gibbus,

wie kommst Du zu der Erkenntnis, Else habe bei dem Unfall bleibende Schäden erlitten?

Beide Unfallversicherungen sprechen lt. einem Gutachten von Dr. O. von einer schicksalhaften Erkrankung.

Selbst die behandelnden Orthopäden äußern sich in einen ärztlichen Befund zur Vorlage im Rechtsstreit nicht zu bleibenden Schäden....
Zitat: Diese Knorpel-Knochenläsion ist eindeutig als Unfallfolge zu werten.

So wie ich Else verstanden habe, war die letzte OP Februar 2006. Demnach befindet sich Else derzeit noch im Heilungsprozess.

Gruß
Luise

Else
19.12.2006, 10:35
Liebe Luise,

vielen Dank für Deine Zeilen.
Aber genau das ist das Problem.

Du greifst nun wirklich genau die Ausführungen,(Aussagen vom Gutachter) auf, ich ins Forum gestellt habe. Natürlich habe ich bleibende Schäden!Sonst würde ich mich sicherlich nicht so für meine Rechte einsetzen!
Ich hatte gedacht, ich bekäme Unterstützung, wie ich mich wehren kann. Was ich dem entgegenbringen kann. Wie ich mit der Sache umgehe. Habe ich, oder mein Anwalt etwas übersehen?

Gruß
Else

Else
27.12.2006, 18:30
Ich möchte mich für die Antworten zu meinem Posting bedanken.:)
Nunmehr habe ich Anfang Januar einen Termin bei meinem Rechtsanwalt bekommen. Ich werde mir die wichtigsten Hinweise ausdrucken und mit in das Beratungsgespräch nehmen.
Es besteht kein Mißtrauen gegenüber meinem RA, aber wenn ich erhlich bin, dann habe ich keine Geduld mehr.

Ich werde mich wieder melden, soweit ich neue Erkenntnisse in meiner Sache habe.

Liebe Grüße
Else

Else
14.01.2007, 17:55
Hallo,
ich hatte nun einen gut vorbereiten Termin bei meinem RA. Ich habe alles was ich habe, sortiert, aufgelistet und mit Fragen versehen. Die wichtigste Frage, warum bezahlt meine Rechtschutzversicherung nicht, wurde dahingehend beantwortet, dass sich bestimmte Versicherungen weigern zu bezahlen. Ich könnte dann nach evtl. Gewinn in der Sache anschließend meine Rechtschutzversicherung verklagen.-:mad:Nett.!-:eek:
Nun ist die Sache wieder am laufen. Sicherlich werde ich in absehbarer Zeit von der Unfallversicherung A zu einem Gutachter bestellt werden. In der Sache Unfallversicherung B habe ich an die Justizkasse vorab einen 1/3 Betrag der zu erwartenen Kosten überwiesen, damit die Sache überhaupt weiter geht. -
Die Klage gegen das Bestattungsunternehmen, damit hätte ich noch bis März 2008 Zeit.

Liebe Grüße
else

Joker
14.01.2007, 20:47
Hallo Else,

also so ganz kann ich den Aussagen deines Anwalts nicht folgen:
Die wichtigste Frage, warum bezahlt meine Rechtschutzversicherung nicht, wurde dahingehend beantwortet, dass sich bestimmte Versicherungen weigern zu bezahlen. Ich könnte dann nach evtl. Gewinn in der Sache anschließend meine Rechtschutzversicherung verklagen.-

1. Wenn eine Rechtsschutz nicht zahlen möchte, kann man eine sog. Deckungsschutzklage oder Deckungsklage (?) einreichen. Aber auch hierfür gibt es Verjährungsfristen: 2 Jahre nach Einreichung der Hauptsacheklage, guck z.B. mal hier: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p99018.htm oder nutze google. Und dass die Klage gegen die Unfallversicherung nach bereits 2 Jahren abgeschlossen ist, wage ich zu bezweifeln...

2. Wenn du die Hauptsache gewinnst, muss der Beklagte dir deine Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Im Fall des Gewinnens bräuchtest du die Rechtsschutz also gerade nicht verklagen.

Also ich würde nochmal Kontakt zum Anwalt aufnehmen und bzgl. der genannten Punkte nachfragen. Nicht dass dir da was durch die Lappen geht.

Gruß
Joker

Luise
16.01.2007, 16:04
Hallo Else,

ich hatte schon mal auf Dein unstimmiges vortragen hingewiesen und den Verdacht geäußert, dass Du kein Unfallopfer bist. Wie dem auch sei....

Der Unfall geschah im April 2005

Du hast Klage erhoben. Klage gegen Versicherung A, Klage gegen Versicherung B und Klage gegen das Bestattungshaus.

Die Klagen sind vom 06.04.2006 gegen Versicherung A, und gegen Versicherung B ergangen.

Nun schreibst Du, mit der Klage gegen das Bestattungsunternehmen hättest Du noch bis März 2008 Zeit. :confused:

Es ist zumindest ungewöhnlich, schon ein Jahr nach Unfall die privaten Unfallversicherungen zu verklagen!

Wieso wirst Du in absehbarer Zeit von der Unfallversicherung A zu einem Gutachter bestellt werden ? Wenn Du die Versicherung verklagt hast, wird das Gericht einen Gutachter bestellen !


In der Sache Unfallversicherung B hast Du an die Justizkasse vorab einen 1/3 Betrag der zu erwartenden Kosten überwiesen, damit die Sache überhaupt weiter geht. :confused: :confused: :confused:

Könntest Du das bitte näher erläutern?

Gruß
Luise

Else
16.01.2007, 19:44
Hallo Luise,

ich hatte wie bereits geschrieben im Januar 2007 einen Termin beim RA.
Daher kommen meine Informationen.
In der Sache A wurde mir mitgeteilt, das noch ein Gutachter auf mich zukommen wird. Ich ging davon aus, das der von der Versicherung beauftragt wird.Mehr weiß ich nicht dazu.:confused:

Zur Sache B.
Ich habe eine Rechnung von der Justizkasse erhalten, in der Zivilsache . da heisst es: zahlen sie die umseitig berechneten Gerichtskosten von ...Euro binnen 2 Wochen.

So komme ich zu der Annahme, das nun in der SAche weiter gearbeitet wird.:confused:
Un nun zur 3. Angelegenheit:
Dem Bestattunghaus wurde bisher nur schriftlich mitgeteilt, das mein RA mich in der Angelegenheit vertritt und im Namen seiner Mandantin haben wir Schadensersatzansprüche dem Grunde nach anzumelden.
DAs war im Dez. 2005. So, nun habe ich die ganze vergangene Zeit geglaubt, das in dieser Sache schon Fortschritte gemacht worden sind. Aber bei der Durchsicht meiner Unterlagen, zur Vorbereitung des RA Termin im Januar 2007, ist im Mai 2006 ein Schreiben an meine Rechtsschutzversicherung herausgegangen, Tenor: Meine Versicherung argumentiert: lt. Schreiben vom 04.05 ... aus welchem Grunde hat sie sich beim Verlassen der Räumlichkeiten nicht auf die Stufe einstellen können?...
Daher meint der RA ich hätte noch Zeit mit der Klage gegen das Bestattungshaus.

Tja, das ist leider so.
Deshalb habe ich auch den Eindruck, das da irgendwie etwas völlig schief läuft:
Deshalb brauche ich auch die Hilfe hier im Forum.:confused:

@ Joker

Vielen Dank für den Link.:)


LG
Else