Vollständige Version anzeigen : Sehverlust! Bräuchte Hilfe!
audidream
15.12.2006, 19:54
Hallo erst einmal,
ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und finde es superklasse wie den Leuten hier geholfen wird.
Nun zu meinem eigentlichen Problem
Ich habe vor ca genau einem Jahr einen Unfall gehabt, wo folgendes passierte:
Ich habe mit meinem ( damals noch) betsen Kumpel angefangen einen Autotrailer abzuschleifen.Ich mit einer Bohrmaschine mit Drahtaufsatz.Auf einmal war der Strom weg, ich drehte mich um und da sah ich das mein <kumpel die Flex angeschlossen hatte mit Drahtaufsatz.
Ich dachte nur sch... die Dinger haben mehr Power, ich wollte in die Halle gehen um Schutzbrillen zu holen und da passierte es schon.Mir flog ein Draht direkt ins Auge, obwohl ich schon mindestens 2 Meter entfernt war.
Die Folge war eine Notoperation, wobei die Linse entfernt wurde und 4 Folge Ops.Nach 3 Monaten rückte er damit raus das er keine haftpflichtversicherung hat ( nachdem ich mittlerweile jeden Tag 3 mal angerufen habe um zu fragen ob er die unterlagen rausgesucht hat).
Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat.Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%
In meiner police steht:1 Auge zählt zu 50% Invalidität, aber wie wird das nun berechnet Von der Invaliditätssumme oder Unfallsumme?Und wann bekommt man einen Unfallbonus?
So das ist ja aber noch nicht alles.Durch Zufall hat mir ein Bekannter gesagt, das manche Haftpflichtversicherer eine Ausfalldeckung haben.Ich habe nachgeschaut und siehe da ich hab sie auch.Super dachte ich,habe meine Versicherung angerufen und die sagten kein Problem, sie brauchen nur ein Gerichtsurteil gegen meinen Gegner und einen Bescheid der erfolglosen Zwangsvollstreckung.Aber mit was für einer Summe geht man wegen sowas vor Gericht Ich kann ja nicht nur wegen 5000.- Schmerzensgeld vor Gericht ziehen, da fliessen ja noch andere Faktoren hinzu wie:Lange krankgeschrieben, dadurch erwerbsunfähig gewesen, in der zukunft immer neue Kontaktlinsen kaufen, dauernde Hin und Her fahren zu den Kliniken zwecks Untersuchung ( jedes mal 200km)
Wäre super wenn jemand auf so viele Fragen in so einer undurchsichtigen Sache eine Antwort weiss.
liebe grüsse
andy
Hallo Andy,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Für Deine Sache benötigst Du professionelle Hilfe durch einen Anwalt. Allein der Zivilprozeß wird anstrengend. Zu Deiner Frage Invalidität gilt, dass ein Auge = 50 % Invalidität darstellen und damit der Prozentsatz 50 % beträgt. Wenn Du jetzt eine Progression mit vereinbart hast, dann entsprechend in die Tabelle im Anhang Deines Vertrages geschaut und du siehst, was sie Dir zahlen. Dies sollte eigentlich auch sehr schnell passieren. Dann hast Du auch Kapital um Dir einen Anwalt zu nehmen.
Gruß von der Seenixe
audidream
15.12.2006, 21:25
Hallo Seenixe,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ja ich habe eine Versicherungssumme von 50 000.- mit 300% Progression.Wann kommt eigentlich dieser "Unfallbonus" zum Einsatz
Ich zweifel langsam das es sich lohnt zivilrechtlich dagegen vorzugehen.Ich habe gerade im großen weiten Internet gelesen das z.T. Schmerzensgeld bis 15 000.- gezahlt wurde, bei dauerndem Sehverlust Ist das nicht ein wenig abwegig wenn man bedenkt, das man sein Leben lang nur noch auf einem Auge sieht, dabei den ganzen Stress mit Ops hatte, von dem kosmetischen Aspekt nun mal ganz abgesehen, weil die Iris seitdem auch irgendwo im Auge rumwandert? Ich zweifel echt an dem deutschen Rechtssystem
liebe grüsse
andy
chevytruck
15.12.2006, 21:51
Hi Andy,
über das deutsche (Un)Rechtssystem können fast alle hier ein Lied singen. Leider wird sich daran so schnell nichts ändern, da Unfallopfer eine einsame Randgruppe ohne Lobby sind.
Ich kann dir wie Seenix nur raten, einen guten Anwalt zu nehmen, sonst bleibt dein Recht auf der Strecke.
Gruß
CHEVY
audidream
15.12.2006, 22:02
Naja aber 15 000.- für den Rest des Lebens nur noch mit einem Auge zu Leben ist doch kein ernstahftes Angebot.Oder irre ich mich da jetzt
Hallo Andy,
Das Schmerzensgeld wird sich sicher in dieser Region abspielen, aber in einem Haftpflichtprozeßgeht es noch um viele andere Zahlungen. Da ist der Lohnausgleich, die zusätzlichen Behandlungskosten, Deine Fahrtkosten und viele weitere "Kleinigkeiten" so das die Summe insgesamt sicher bei weit über 100.000 Euro.
Unfallbonus sagt mir erst einmal nichts. In welchem Zusammenhang steht das in Deinem Vertrag?
Gruß von der Seenixe
audidream
15.12.2006, 22:44
Huhu Seenixe,
super wie fix du antwortest...
im Vertrag steht: Invaliditätssumme: 50 000
Invaliditätssumme inkl. Unfallbonus : 70 000
Leistung bei Vollinvallidität : 150 000
Leistung bei Vollinvalidität inkl Unfallbonus: 210.000
ich werd da einfach nich draus schlau......
dann steht da noch: Die Überschussanteile werden zur Erhöhung der Invaliditätsleistung verwendet, ( Unfallbonus ). Der Unfallbonus beträgt bei o. g. Versicherungsdauer derzeit 40%
liebe grüsse
andy
Hallo Andy,
schon lustig, wenn ein (Halb-) Blinder schreibt:
„Wäre super wenn jemand auf so viele Fragen in so einer undurchsichtigen Sache eine Antwort weiß.“
Du hast eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 mit 300% Progression. Als fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges ist 50 % vereinbart.
Hier:
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=320
hängt unten eine Tabelle zur Berechnung an.
Danach hast du einen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung von 50.000.
Diese Invaliditätsleistung erhöht sich infolge des Unfallbonus von 40 % um 20.000, gesamt stehen dir aus deiner privaten Unfallversicherung 70.000 zu.
Haftpflichtansprüche gegen deinen Exkumpel würde ich auf jeden Fall geltend machen. Dir wird zwar nach jahrelangem Rechtsstreit wahrscheinlich ein Selbstverschulden von 50 % angerechnet werde, aber der dir entstandene Schaden ist nicht gering (vor allem berufliche Nachteile – Erwerbsschaden). Wenn bei deinem Exkumpel nichts zu holen sein sollte, zahlt dein Haftpflichtversicherer aufgrund der Forderungsausfalldeckung.
Gruß
Luise
audidream
16.12.2006, 13:08
Hallo, Luise,
ja die Tabelle hatte ich schon gesehen, nur leider ist sie ja in Excel und das habe ich nicht auf dem Rechner.
Ich habe eigentlich schon vor gegen ihn rechtlich vorzugehen, nur leider glaube ich habe ich da den falschen ANwalt erwischt.Der redet nur von einer Schmerzensgeldsumme von ca 15 000.-Alles andere hat ihn bis zum heutigen Tage nicht interessiert.Er hat nun vor dem gegnerischen ANwalt eine Schmerzensgeldforderung zukommen zu lassen, falls mein Gegner nicht zahlt, will er dann vor Gericht, nur muss in der Forderung nicht auch alles andere gleich mit hineingeschrieben werden?
Stehe wirklich total auf dem Schlauch...
Achja eine Fragehätte ich da noch....
Da ich ohne Kontaktlinse ( + 13) auf dem Auge nichts sehe, wäre es sinnvoll einen Antrag auf BenhindertenAusweis zu stellen
Liebe grüsse
andy
Hallo Andy,
selbstverständlich solltest du einen Behindertenausweis beantragen (Formulare bekommst du bei deiner Gemeindeverwaltung).
Neben der Schmerzensgeldforderung kommen noch – du schreibst es selber:
Lange krankgeschrieben, dadurch erwerbsunfähig gewesen – suche unter Erwerbsschaden (auch für die Zukunft, du wirst doch den Rest deines Lebens eingeschränkt sein – auch im Beruf)
In der Zukunft immer neue Kontaktlinsen kaufen, dauernde Hin und Her fahren zu den Kliniken zwecks Untersuchung ( jedes mal 200km)
Dein Anwalt soll deinen Exkumpel auf Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher entstandener und künftigen materiellen und immateriellen Schäden verklagen.
Gruß
Luise
Hallo Andy,
Zu Deinen Fragen im rechtlichen / Versicherung kann ich Dir nicht helfen hier ist Luise Deine Ansprechpartner-in und Fachfrau.
Nur was die Sehschwäche betrifft ja ich bin auch ein Maulwurf und könnte Dir daher, die ein oder andere Frage beantworten. Und es ist sinnvoll für Dich eine GdB zu beantragen bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt. Schaue bitte mal in den FQA - Bereich, unter Steuern, Behindertenausweiß, solltest Du weitere Fragen haben so melden Dich einfach nochmals.
Ja und für den PC gibt es auch viele Technische Hilfsmittel. Lesegerät für Monitor, Sprachprogramme inklusive Übersetzer + Lesegerät und Brailletastatur mit Sprach + Schreib oder SprachProgramm und Rs - Programme. Zu den technischen Dingen bin ich eher kein guter Ansprechpartner da mir dies alles eingerichtet wurde je nach meinen persönlichen Bedürfnissen. Hier noch einen Tipp die Anschaffungen sind teuer, wende Dich hier auch an das VS oder SZA - B ( Versorgungsamt / Sozialamt - Behörde. Andy ich sage immer die Sonne scheint für uns alle, uns wärmt Sie,.. nicht den Kopf verlieren,... Kopf hoch. In diesem Sinne, sam ;)
audidream
17.12.2006, 11:16
Hallo Sam,
ich glaube du hast da etwas falsch verstanden, bei mir ist zum Glück nur ein Auge in Mitleidenschaft gezogen worden.Aber trotzdem danke für die nette Hilfe.
@ Luise auch an dich sei mein Dank gerichtet für deine professionellen Ratschläge.
naja ich werd kommende Woche mal wieder zu meinem Anwalt müssen, und werde dann weiter berichten.Ach ja wird die Zahlung von der Unfall eigentlich angerechnet wenn ich ALG II empfange?
Liebe grüsse
andy
Hallo Andy,
ob die Leistungen der PUV mit den Leistungen aus ALG II verrechnet werden, kann ich Dir nicht sagen. ALG II gibt es noch nicht lange, eine rechtliche Klärung dürfte noch nicht erfolgt sein.
Du hast eine private Unfallversicherung abgeschlossen aus anderen Gründen, nicht um einen Unfallgegner oder die Staatskasse zu entlasten.
Wenn Du wegen des Unfalles arbeitslos sein solltest, kommt für Deinen Erwerbsschaden der Unfallgegner auf, eine Klage wird erforderlich sein.
Gruß
Luise
audidream
17.12.2006, 18:39
Huhu Luise,
ich hätte da noch eine Frage zu minem Fall:
Und zwar aus welchem Gebiet sollte mein Anwalt kommen?Oder besser gesagt welche Schwerpunktinteressen sollte er vertretenIst es Versicherung, oder Strafrecht?
audidream
04.01.2007, 13:18
Hallo,
so habe eben Post von meiner Unfallversicherung bekommen!
Ich bin fast rückwärts nach hinten gefallen, dort steht
Auge Wert 50% Betrag 25 000.- zu entschädigen nach Gutachten 4/25 Unfallbonus 40% der Entschädigungsbetrag geträgt 5600.-
Davon abgesehen hat die Versicherung ein Gutachten verlangt welches mit Korrektur also mit Kontaktlinse vorgenommen werden muss.Ist das denn überhaupt zulässig
Berechnet wurde es meines Erachtens ja nur von den 40% Unfallbonus, ist das so korrekt?
Danke schon einmal im vorraus
gruss
andy
Hallo Andy,
so wie Du das schreibst, hat der Versicherer gerechnet:
Versicherungssumme: 50.000
Augenwert: 50 %
Invaliditätsleistung 50 % von 50.000 = 25.000
zu entschädigen nach Gutachten 4/25 von 25.000 = 4.000
zuzüglich Unfallbonus 40% von 4.000 = 1.600
Gesamt: 5.600
Die bessere Reihenfolge wäre:
fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges: 50 %
Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten 4/25
Invaliditätsgrad: 4/25 von 50 % = 8 %
Versicherungssumme: 50.000
Invaliditätsleistung 8 % von 50.000 = 4.000
zuzüglich Unfallbonus 40% von 4.000: 1.600
Gesamt: 5.600
Im Ergebnis sind beide Reihenfolgen – momentan – gleich. Der Versicherer baut einer späteren, höheren Bewertung vor und will Dich mit seiner unkorrekten Berechnung auf die falsche Fährte locken. Der Unterschied wird bei höherem Invaliditätsgrad deutlich. Angenommen, die Funktionsbeeinträchtigung des Auges würde später nicht mit 4/25, sondern mit 3/4 bewertet. Dann sähen die Berechnungen so aus:
Beispielberechnung des Versicherers:
Versicherungssumme: 50.000
Augenwert: 50 %
Invaliditätsleistung: 25.000
zu entschädigen nach Gutachten 3/4: 18.750
zuzüglich Unfallbonus 40% von 18.750: 7.500
Gesamt: 26.250
Beispiel richtige Berechnung:
fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges: 50 %
Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten 3/4
Invaliditätsgrad: 3/4 von 50 % = 37,5 %
Aufgrund der vereinbarten Progression zahlt der Versicherer für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 % übersteigt, zusätzlich 2 % aus der Versicherungssumme, d.h. (37,5 % – 25 %) x 2 = 25 %
Versicherungssumme: 50.000
Invaliditätsleistung (37,5 % + 25 %) = 62,5 % von 50.000 = 31.250
zuzüglich Unfallbonus 40% von 31.250: 12.500
Gesamt: 43.750
Du hattest am 15.12.2006, 19:54 geschrieben:
Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat. Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%
Der Versicherer bewertet die Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten mit 4/25.
Was denn nun ?
Sehvermögen ohne Kontaktlinse = 0 % bedeutet völlige Funktionsunfähigkeit des Auges, Invaliditätsgrad somit 50 %
Sehvermögen mit Kontaktlinse = 40 % bedeutet 60 % Funktionsbeeinträchtigung des Auges, Invaliditätsgrad somit 60 % von 50 % = 30 %
zu entschädigen nach Gutachten 4/25 von 50 %, Invaliditätsgrad somit 8 %
Liegt Dir das Gutachten vor ?
Zu Deiner Frage:
Wird die Beeinträchtigung mit oder ohne Kontaktlinse bewertet ?
Vorausgesetzt, Du hattest vor dem Unfall zwei Augen ohne Beeinträchtigungen, dann ist die Beeinträchtigung ohne Kontaktlinse festzustellen.
In Deiner AUB steht doch (frei übersetzt):
Als fester Invaliditätsgrad gilt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges 50 %.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Auges wird der entsprechende Teil von 50 % angenommen.
Oder steht in Deiner AUB:
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Auges wird der entsprechende Teil von 50 % unter Berücksichtigung einer Sehhilfe angenommen ?
Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines gilt 70 %. Da kann auch keiner kommen und sagen, mit Krücke kann der Mann aber schön laufen, die Invalidität beträgt 10 %.
Mein Rat:
Sofort zum Rechtsanwalt und das Gutachten anfordern lassen!
Gruß
Luise
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