Vollständige Version anzeigen : Ablehnung nach Arbeitsunfall
altermann
20.12.2008, 16:34
Schön das es dieses Forum gibt.
Ich bin momentan leider etwas hilflos und weiß nicht so recht welche schritte ich nun weitergehen soll und vor allen dingen die richtigen und auch in richtiger reihen folge.
Deshalb hoffe ich etwas Hilfe von euch zu bekommen.
Nun aber meine Geschichte:
Ich habe im Mai 07 eine neue Arbeit angefangen mit 3 Monaten Probe zeit. Nach ca. 1,5 Monaten habe ich einen Arbeitsunfall gehabt. Es folgte natürlich gleich die Kündigung des Arbeit Verhältnis, ohne Begründung natürlich weil ich ja in der Probezeit war. Soweit scheint das aber alles Recht mäßig gewesen sein, zu mindestens kam von der BG keine Einwände und soll auch weiter nicht drauf eingegangen werden der Zug ist eh ab gefahren und bringt mich momentan nicht weiter.
So, nach 78 Wochen bin ich ab Heute Ausgesteuert und Arbeitslos gemeldet. Eine BG-Rente von 30% wurde mir nach dem Gutachten von der BG auch genehmigt.
In den 78 Wochen war ich in 5 Wochen in einer REHA-Klinik und es wurde mir eine Assistierte Arbeitsvermittlung nach SGB IX §33 für 3 Monate bewilligt, die natürlich keinen Erfolg brachte, das ich meinen Beruf auf Grund des Arbeitsunfall nicht mehr ausführen kann. In meinen Alter von 58 Jahren ist es nun mal schwer ein neues Berufsfeld zu finden wenn man 40 Jahre immer nur den Beruf des Kraftfahrer ausgeübt hat. Das zu möchte ich natürlich noch sagen, dass eine Umschulung der BG von Anfang an aus geschlossen worden ist. Eine Umschulung in meinen Alter verspricht leider kein Erfolg auf einen Arbeitsplatz, weil wenn ich damit fertig bin, bin ich über 60 Jahre und finde auch keine Arbeit mehr, so die aussage der BG, was natürlich nur in Mündlicher form Ausgesprochen worden ist und was schriftliches habe ich da zu leider nie bekommen.
Nach den 3 Monaten Eingliederung versuch, gab es noch ein mal ein Gespräch mit der BG in dem mir nahe gelegt worden ist Erwerbslosen Rente zu Beantragen, dass ich auch gemacht habe.
Es kam natürlich vor 2 Tagen die Ablehnung mit der Begründung:
Mindestens 6 Stunden könnte ich noch am Tag Arbeiten und durch Leistungen ausgebildet und Umgeschult worden ist.
Das Gutachten der BG sagt aber eindeutig das ich eben nicht mehr meinen Beruf ausüben kann, eine Umschulung habe ich von der BG auch nicht Bewilligt bekommen( siehe weiter oben ).
Beim letzten Gespräch bei meinen D-Arzt schüttelte er nur den Kopf über diese Ablehnung und meinte, ich werde zu Spielball der Ämter, weil alle sich um die Kosten drücken wollen. Leider habe ich durch die Weihnachtferien erst im neuen Jahr ein Gespräch mit einer Sozial Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse, die diesen Bescheid noch mal Überprüfen möchte um doch noch mit etwas erfolg Widerspruch einlegen zu können. Ein Gespräch beim Arbeitsamt ist leider terminlich erst im Februar möglich.
Seht Ihr vielleicht einen erfolg wenn ich Wiederspruch einlege, irgendwie macht mich das jetzt fix und fertig (Hätte diese Ablehnung nicht erst nach Weinachten kommen können).
Ach so, ein Antrag beim Versorgungamt habe ich gestellt, aber bisher noch kein Antwort bekommen.
Gruss vom altenmann
Hallo Altermann,
selbst wenn die DRV sagt das Du 3-6 Std./Tag arbeiten könnest, Du aber keine Arbeit hast und sie durch Deine Unfallbehinderung auch nicht bekommen wirst - also arbeitslos bist - müssen sie Dir die volle Erwerbsminderungsrente zahlen.
Du hast bei Deinem Alter einen Berufsschutz und brauchst/kannst nicht mehr umgeschult werden.
Ließ Dich mal hier durch das Forum, Du wirst viele Antworten auf Deine Fragen bekommen.
Hast Du schon beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Wenn nein, solltest Du es möglichst sofort machen.
Auch dazu findest Du alle hier im Forum.
Du bekommst ja sicher noch ALG1, sprich das Arbeitsamt auf die Nahtlosigkeitsregel an und sage ihnen das Du gegen die DRV einen Widerspruch schreiben wirst.
Sieh Dich hier im Forum um, Du bist nicht alleine und viele werden Dir helfen.
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
altermann
20.12.2008, 18:07
Hallo Kai-Uwe
Erst mal vielen dank für deine Antwort! Die hat mir erst mal schon wieder Hoffnung gegeben.
Der Antrag beim Versorgungsamt ist bereits im September gestellt worden. Das Gutachten für die BG wurde aber erst Mitte November gemacht. Dieses hat ja dann auch erst das Versorgungsamt so ende November bekommen.
Nach dem die BG genaue Kenntnis über das Gutachten hatte, war ja auch der BG wohl klar, in diesen Gutachten steht klipp und klar drinnen, das ich mein Beruf als Kraftfahrer nicht mehr ausüben kann. Darauf hin hatte mir ja erst die BG den rat gegeben die Erwerbslosen Rente zu beantragen, anderseits sei die BG ja auch weiterhin für die Kosten der Arbeitseingliederung zuständig, auch wenn ich Arbeitslos gemeldet bin, (Mal ein Lob an das Arbeitsamt, nach 2 Wochen hatte ich mein Bewilligungsbescheit und bekomme Nahtlos Verletztengeld/Arbeitslosengeld)
Durch den zustand meiner Arbeitslosigkeit, konnte die BG auch keine Arbeitsplatz-Erprobung/Belastung oder Hamburgermodel durchführen. Da hat sich bisher noch keiner so richtig ran getraut „ Ein LKW-Fahrer mit 2 kaputten Füssen“ wer will da schon die Verantwortung übernehmen. Nach dem ja nun durch das Gutachten geklärt ist, dass ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, hatte ich dann die Rente Beantragt.
Durch die vielen Beiträge hier habe ich auch schon gelesen das es ein ziemliche nerven aufwendigen Kampf mit dem Renten Träger werden kann und hoffe das ich von euch und meinen Gespräch am 02.01 mit der Sozialbearbeiterin von der Krankenkasse die Kraft finde diesen Kampf aufzunehmen
Hallo @altermann,
das mit dem Alter und dem nicht umschulen habe ich auch durch, nur solltest Du
versuchen das schriftlich zu bekommen weil es eine Diskriminierung Deiner Person ist
und nach dem neuen Antidiskriminierungsgesetz nicht zulässig ist solche Aussagen zu treffen.
Leider muss ich Kai-Uwe`s Frau wiedersprechen was die DRV betrifft,
wenn die meinen Du bist für mind. 6Std. tägl. Arbeitsfähig dann nennen die
auch Verweistätigkeiten in Ihren Schreiben.
Sind zwar auch nur Standart Jobs aber dabei ist es egal ob Du eine Chance auf dem
Markt hast oder nicht, eben auch mit der 61er Regelung!
Nur wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist für eine Tätigkeit unter 6 Std. erst dann
wirst Du von Teil EM Rente auf Voll EM Rente gesetzt und das dann automatisch.
Die Frage ist was willst Du selber? Schon in Rente - dann Widerspruch gegen
den Bescheid der DRV mit Anwaltl. oder Soz. Verbands Hilfe.
Weiter arbeiten in einem anderen Job? Dann die BG auf Ihre Pflichten Aufmerksam
machen und gegen diese Diskriminierung vorgehen!
Weiteres kannst Du mit dem Suchbegriff "Berufshilfe" finden! :)
Soweit von meiner Seite ein paar Tipps,
ondgi
Hallo Ondgi,
was war an meinem Absatz (DRV) falsch:)
Ab einem bestimmten Alter braucht man keinen anderen Beruf mehr annehmen oder sich zuschieben lassen, es gilt der Beruf den man jahrelang ausgeübt hat.
Und als Kraftfahrer wird Altermann wohl kaum noch einsetztbar sein.
Lieben adventlichen Gruß
Kai-Uwe´s Frau
Speetwomen
21.12.2008, 11:26
Hallo Altersmann
Das ist wieder tübisch DRV. Auch bei mir steht im letzten GA 100% Erwerbsunfähig auf Dauer, auf Grund der Unfallfolgen. Die DRV juckt das nicht, denn da sitzen lauter Leute die absolut keine Ahnung haben. Das ist bei denen ein Standartsatz geworden.
Du sollstest erstmal formlos Widerspruch einlegen und dazu schreiben Begründung wird nachgereicht. Dann kann nichts verstreichen. Am besten natürlich wäre wenn du dir einen Anwalt für Sozialrecht nimmst. Ich habe leider die Erfahrung machen müssen das meine Ärzte die bestätigen das ich nie mehr arbeiten kann, von der DRV nicht ernst genommen werden. Sogar Gutachter aus einer Spezialfachklinik werden da nicht ernst genommen. Ich habe zwar auch sehr viel gemacht aber letzten endlich war ich vollkommen überfordert und habe die ganze Sache meinem Anwalt übergeben. Auch das hatte die DRV am Anfang nicht raffen wollen. Also schreib noch ganz schnell : Hiermit lege ich Widerspruch für den Bescheid vom ......, AZ......... ein. Begründung wird nachgereicht.
Mit dem hast du dann etwas Zeit gewonnen und kannst im neuen Jahr die Termine wahrnehmen. Such mal hier im Forum einen Beitrag in Rentenversicherung da wurde ein Zeitungsartikel eingestellt wegen den beratenden Ärzten. Wenn du das liest wirst du verstehen warum die DRV so reagiert.
Trotzdem ein schönes Weihnachtsfest
LG
Hallo altermann,
viele Tipps - die alle gut sind - aber mann kann sie noch ergänzen.
Lege gegen den Bescheid der DRV dem Grunde nach Widerspruch ein. Dann
beantragst Du Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Nachdem Du den Inhalt
deiner Akte kennst, kannst Du auch den Widerspruch sachlich begründen.
Aufgrund deines Alters lohnt sich für keinen Leistungsträger mehr, Dir eine
Umschulung zu finanzieren, denn Du zählst ja bereits zu den rentennahen
Jahrgängen. Nach Abschluss dieser Maßnahme wärst Du ja bereits 60 Jahr
alt, das hat Dir ja bereits die BG geschrieben.
Nachdem Du Akteneinsicht genommen hast, und die wahren Gründe der
Ablehnung kennst, würde ich die DRV im Widerspruch darauf aufmerksam
machen, dass man bei Dir verfahrensrechtlich nicht geprüft hätte, ob der
Rechtsanspruch einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nach § 240 SGB
VI - als vor dem 01.01.1961 geborener - vorliegen würde.
Mit dieser Rentenart haben vor dem 01.01.1961 geborene als Besitzstand
"Berufsschutz", d. h. auch wenn das Restleistungsvermögen noch drei bis
sechs Stunden betragen sollte, kann man nur eingeschränkt auf den allg.
Arbeitsmarkt verwiesen werden. Also nix Gärtner oder Telefonist.
Um eine volle EM-Rente zu bekommen, muss das Restleistungsvermögen
vom Rententräger (nicht BG) unter drei Stunden eingeschätzt worden sein.
Deshalb Vorsicht mit den BG-Gutachten nach 100% Minderung der Erwerbs
fähigkeit (MDE). Die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die BG ist nicht
gleichzusetzen mit dem Restleistungsvermögen der gesetzl. Rente, weil die
zugrundeliegenden Voraussetzungen im Wesentlichen zu unterschiedlich sind.
Hierauf aufbauend, kannst Du Dich dann entscheiden, welche Rentenart Du begehren möchtest, wobei bei der vollen EM-Rente noch der Abschlag
von 10,8 % zu berücksichtigen ist.
Es ist mir nicht klar, ob Du eine Verletztenrente von der BG bekommst?
Gruss
bki1989
altermann
21.12.2008, 16:04
Vielen Dank für Eure Hilfreichen Antworten,
Ich werde mal versuche einige Frage und Anregungen von euch zusammen fassen.
1. Zu den mindestens 6 Std. Arbeiten
Darüber besteht nur eine schriftliche Aussage der BG, diese soll sich auf einer Mitteilung meines Behandelten D-Arztes beziehen. Weiter heißt es von der BG ich könnte vollschichtig Tätigkeiten verrichten.
Diese Aussage wiederspricht sich aber im Gutachten das der gleiche D-Arzt gemacht hat. Im Gutachten steht Klipp und Klar,
Frage „ Kann nach Ihrer Meinung die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch geeignete Maßnahmen wiederhergestellt oder Verbessert werden“
Antwort „Nein“
Kein einziger Satz oder Aussage wie viel Stunden ich überhaupt Arbeiten kann. Es wird nur darauf hingewiesen (Im gutachten)leichte Tätigkeit, nur im Sitzen.
Es liegt auch kein anderes Gutachten vor, auch vom Rententräger wurde keine weitere Untersuchung Veranlasst oder Vorgeschlagen. Da frage ich mich ob diese SB sich überhaupt einmal das einzige gutachten durch gelesen hat. Auch steht in diesen Gutachten das eine Versuchte wieder Eingliederung keinen erfolg brachte.
2. Eine BG Rente (30%)wurde mir bereits Tel. zugesagt und musste dafür meine Bankverbindung angeben. Aber bisher nur Mündlich leider. Ich denke mal das ich in den nässten Tagen etwas Schriftliches bekommen werde, da ja die78 Wochen heute offiziell beendet sind.
3. Zu dem Wiederspruch,
Da die Ablehnung datiert vom 16.12 ist, habe ich ja noch ein paar Tage zeit. Am 02.01 habe ich ja ein Termin mit einer Sachbearbeiterin der Krankenkasse, die sich wohl nach aussagen anderer Mitarbeiter der Kasse sehr gut mit solchen Anträgen und Ablehnungen auskennt. Wenn sie etwas findet auf was ich den Wiederspruch begründen kann, wird sie mir bei der Formulierung des Wiederspruchs bestimmt helfen. Die paar Tage kann ich bestimmt noch abwarten, Oder?.
Beim Aa habe ich leider erst ein Termin Anfang Feb. , da kann ich mir aber gut vorstellen, da diese jetzt ja erst mal als Kostenträger für mein Arbeitslosengeld zuständig sind, das diese auch wegen meiner voraussichtigen nicht Vermittlbarkeit eine Lösung über den Rententräger befürworten.
Aber das ist jetzt nur mal eine Vermutung von mir.
Ich werde mal Morgen beim Versorgungsamt Anrufen, wie weit mein Antrag ist.
Gruss
altermann
Hallo Altermann,
was mich etwas wundert ist: Dein Antrag auf EMRente wurde ohne eine Reha oder ein Gutachten der DRV abgelehnt?
Ich denke Du solltest erst einmal eine Reha von der DRV bekommen (Reha vor Rente) in dieser Reha wird Deine Arbeitsfähigkeit festgestellt oder auch nicht.
Und selbst wenn Du nur die 1/2 EMRente bekommst, Du aber nicht vermittelbar bist und ja durch Dein Alter einen Berufsschutz hast, mußt Du dann die volle EMRente bekommen.
Hast Du überhaupt schon eine Reha bekommen? Und wurde überhaupt schon ein Gutachten gemacht
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
altermann
21.12.2008, 17:30
Doch, ich war im Feb/März 08 in stationär für 5 Wochen in einer Reha-Klinik.
Im Abschluss Bericht hieß es
„Da kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (wegen Kündigung), empfiehlt es sich, eine Arbeitsbelastungerprobung einzuleiten in einer externen Firma“
Dieses wurde aber nicht gemacht. Es wurde nur eine „ Assistierte Arbeitsvermittlung“ bewilligt, in diesem zeitraum musste ich mich auf offene Stellen für eine Vollzeit und Unbefristeten Arbeitsangeboten vorstellen. Diese Angebote hatte der Arbeitsvermittler auch alle nur durch Stellenangebote aus Zeitungen. Hier musste ich mich auch auf jeder Bewerben, um eine Einstellung des Verletzten Geld zu Vermeiden.
Egal ob ich Bedenken geäußert habe ob diese für mich überhaupt zu Mutbar ist. Naja, habe aber auch von keiner Stelle eine einladung zum Vorstellung Gespräch erhalten. Ich habe auch von diesen Arbeitsvermittler die Anweisung bekommen meine Verletzung und Einschränkung in meiner Bewerbung nicht zu erwähnen, sonst hätte ich überhaupt keine Möglichkeit ein Arbeitsplatz zu finden. Diese Aussage wurde auch von der BG so bestätigt und ich habe nie meine Verletzung erwähnt, da ich sonst mit Speere gerechnet habe.
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Nein, ich wurde nie von der DRV zur Begutachtung eingeladen.
Der Antrag wurde von mir am 28.11.08 nur mit dem Gutachten des D-Arzt und das Gutachten der Reha gestellt. Die Ablehnung ist Datiert vom 16.12.08, also für diesen entscheid hat der Rententräger noch nicht ein mal 3 Wochen gebraucht, ohne weiter Begutachtung
Gruss
altermann
Hallo Altermann,
da ist wohl einiges nicht ganz sauber gelaufen und keiner hat Dich richtig beraten.
Bist Du in einem Sozialverband Die würden Dir helfen, bei Deinen Rentenanträgen. (auch mit Rechtsanwälten)
Die helfen Dir auch mit Deinem Schwerbehindertenausweis.
Wie schwer sind Deine Verletzungen und werden sie bleiben?
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
altermann
22.12.2008, 11:09
Wie schwer sind Deine Verletzungen und werden sie bleiben?
Diagnose:
Kalkaneustrümmerfragtur beitseits( rechts Joint depression, links Joint depression und Tongue type.
Gutachten:
Bei dem Verletzen ist mit einer Zunahme der Arthrose in den oberen und unteren Sprunggelenke zu rechnen. Eine Entfernung des Osteosynthesematerials halte ich für nicht angebracht, es sei denn, es wird eine Arthrodese erforderlich
Gruss
altermann
altermann
04.01.2009, 17:11
Da ich gerade dabei bin den Wiederspruch zu schreiben ist mir noch etwas eingefallen,
Könnte ich das ganze nicht von Erwerbslosen Rente in einer Berufsunfähigkeit Rente beantragen.
Es gibt sie ja wohl noch für vor 1960 geborene. Seht Ihr einen erfolg oder kann ich das vergessen.
BG Rente ist erst mal auf 3Jahre bewilligt
Gruss
altermann
Hallo altermann,
Siehe dazu meinen Beitrag vom 21.12.2008 vorausgesetzt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen liegen bei Dir vor.
Gruss
kbi1989
altermann
05.01.2009, 15:02
Hallo kbi1989
Siehe dazu meinen Beitrag vom 21.12.2008
Sorry hatte ich nicht mehr dran gedacht.
Wiederspruch ist abgegeben, mal sehen was kommt.
Auf 3 Punkte ist er begründet.
1. keine arzt vorstellung
2. keine Arbeitsplatzerprobung (wegen den 6 std )
3. keine vollständige berücksichtigung meiner Beschwerden.
Da zu noch ein Hinweiss auf den § 240 ( Alter und Umschulung)
Gruss
altermann
Mal sehen was bei rauskommt. Auch werde ich jetzt mal Abwarten wie sich das Aa dazu äussert, ob ich überhaupt Vermittelbar bin, dauert aber leider noch bis Anfang Feb.
Bei Va dauert mein Antrag leider noch etwas.
altermann
21.02.2009, 12:00
So wollte mich mal wieder melden und von dem neusten Stand berichten.
Von dem Rententräger habe ich nach meinen Wiederspruch bisher noch keine neue Antwort.
Beim Arbeitsamt wurde ich erst mal sofort zum Medizinischen Dienst weiter geleitet, dort steht das Ergebnis noch aus. Aber mir wurde auch bereits Gesagt, dass in mein Rentennahen Alter keine Umschulung mehr gemacht wird.
Jetzt habe ich aber bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
Die stufen mich auf 20% gdB ein und somit hätte ich keinen Anspruch auf eine „G“ Einstufung
Dies wird nur mit einer „Funktionsstörung durch Fußfehlform beidseitig; Funktioneinschränkung des Fußes“ begründet. Natürlich alles mit dem Hinweis auf §69 SGB IX.
Auch hier wurde nur auf das Gutachten der BG Berücksichtigt, wobei eindeutig aus dem Gutachten hervor geht das ich nur 800m laufen kann dann Pause machen muss, das ich sehr unsicher in meiner Bewegung bin und deshalb auch Menschen an Sammlungen meide ( Veranstaltungen ) und auch keinen sicheren Stand habe, aber genau hier liegt ja auch mein Problem wenn ich mit Öffentliche Verkehrsmittel fahre, das ich im Notfall noch nicht mal auf einen Sitzplatz Anspruch habe.
Sollte ich auch beim Versorgungsamt Wiederspruch einlegen ?, weil meiner Meinung nach, haben die mich auch nur als 08/15 Abgefertigt.
Gruss
altermann
Hey Altermann,
natürlich muß du Widerspruch einlegen. Bitte nicht nur die Diagnosen aufzählen sondern die daraus resultierenden Beeinträchtigungen
aufzählen, nach dem Motto was kann ich und was kann ich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt.
Wenn du noch andere Beschwerden/ Krankheiten hast bitte mit aufführen. Sprich mit deinem HA, dass er entsprechende Befundberichte dir aushändigt. Diese bitte beifügen. Du solltest auch Akteneinsicht beantragen, mit der Bitte die Akte zu dem Versicherungsamt ( Behinderung/ Gehen) deiner Stadtverwaltung zuschicken. Von da kommt dann die Benachrichtigung zur Akteneinsicht.
Viel Glück
Buffy07
altermann
21.02.2009, 12:55
Hallo Buffy07
Danke für die Anwort,
Also genau so begründen wie beim Rententräger, die sind ja auch nicht auf meine Behinderungen eingegangen und in dieser Art habe ich ja mein Wiederspruch bei denen Begründet.
Mit dem HA ist es etwas schwierig, da ich in den Letzten 2 Jahren immer nur beim D-Arzt war. Leider ist die HA in Ruhestand gegangen und meine ganzen Unterlagen ( Krankenblätter ) für mich nicht mehr zugänlich.
Es ist nun so, das der Vermittler beim Aa mich erst mal weiter geschickt hat um festzustellen wie und wo er mich wenn überhaupt noch vermitteln kann. Die haben wohl ganz andere kreterien um mich ein zu stufen ( Die liegen bedeuten höher als bein Rententräger, so war die Auskunft, ob ich überhaupt noch Vermittelbar bin, mit dieser einschränkung)
Wo bei mir der Aa Vermittler durch die Blume zu Verstehen gegeben hat, mich sofort zu melden wenn ich wieder eine Ablehnung bekomme, die haben andere möglichkeiten. Auch war es richtig das ich laut Gutachten nicht als Arbeitsunfähig eingestuft worden bin, sonst hätte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gruss
altermann
Hallo Altermann,
dann besorge dir alle Befundberichte vom D-Arzt und reiche die mit ein.
Wurde bei dir auch eine GA- Untersuchung durch das VA durchgeführt oder wurde nach Aktenlage entschieden?
Gibt es Vielleicht einen Nachfolger deines HA? Es gibt eine Aufbewarungspflicht von ärztl. Unterlagen. Erkunduge dich einmal bei deiner KK.
Gruß Buffy07
altermann
21.02.2009, 13:26
Hallo Buffy07
Der HA hat einen nachfolger, es ist aber nur noch ein sehr dünne Akte von mir vorhande, deshalb sind leider 20 Jahre weg.
Bei den VA wurde ich nie zu einem Arzttermin vorgeladen, ich habe zwar sämliche Akten GA vom D-Arzt und Reha eingereicht und auch Befunde vom Krankenhaus, aber so wie ich das beurteile, haben sie diese angaben nie berücksichtigt.
Das einziege wo ich zum Medizinischen Dienst gleich weiter geleitet wurde war beim Aa
p.s. beim info gespräch der Krankenkasse bekam ich auch den Rat, gesondert alle Behinderungen aufzuschreiben und auch den Hinweis das ich nie zur Untersuchung vorgeladen wurde, beim einreichen des Wiederspruch beim Rententräger.
Gruss
altermann
altermann
21.03.2009, 11:59
Mal wieder ein Update
1. DRV hat den Wiederspruch abgelehnt
2. Arbeitsamt hat ein Gutachten erstellt.
Aus dem Gutachten geht hervor das ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann/darf. Leistung Einschränkung liegt dauerhaft vor.
Nach Gespräch mit dem Aa SB, in dem ich ihn auch mitteilte dass die Rente abgelehnt worden ist, sollte ich bei Aa Antrag über berufliche Rehabilitation stellen.
Heut bekam ich die Antwort:
Aa ist nach Prüfung nicht zuständig für Gewährung zur Leistung am Arbeitsleben und hat meine Antragsunterlagen an den Rententräger Weitergeleitet. Da die weitere Veranlassungen diesem Rehabilitationsträger obliegen.
Jede weitere Maßnahme von Aa ruht so lange bis der Rententräger entschieden hat.
Kann mir jemand erklären was das jetzt zu bedeuten hat. Ich bin momentan mit meinen Latein am ende und ich weiß wirklich nicht was jetzt wieder auf mich zu kommt.
Gruß
Altermann
p.s. Folgende § wurden aufgeführt nach SGB
§ 14 Abs. 1 SGB IX
§14 Abs. 2 SGB IX
§6 Abs. 2 SGB IX
§ 38 SGB IX
Diese § stehen alle in dem Schreiben an den Rententräger
natascha
21.03.2009, 12:13
Hallo altermann,
bedeutet, die DRV soll dir eine Rehamaßnahme zuteil werden lassen , um deine Arbeitsfähigkeit etc durch bewilligung einer Rehabilitation sicherzustellen bzw. festzustellen.
Fraglich ist ob danach gehandelt wird. Jedenfalls lehnt sich die AA zurück und wartet die Entscheidung der DRV ab.
Was im einzelnen noch auf dich zukommt ist bei der DRV nicht vorhersehbar, es könnte auch eine erneute prüfung oder nachbegutachtung erfolgen.
Allerdings glaube ich nachdem bereits der widerspruch abgelehnt wurde steht ungemach mit der DRV ins haus.
Folge wäre das nächste ungemach betrift die AA, ingesamt gesehen also keine rosigen aussichten.
Gut wäre es, es würde dir eine reha bewilligt, aber was da rauskommt steht in den sternen.
Zu deinen § nehme ich keine stellung die kannste selbst inhaltlich nachprüfen.
vg natascha
altermann
21.03.2009, 13:08
Hallo natascha,
Also bin ich der spielball der Ämter, jeder wirft den Ball (mich) einen anderen zu.
Die hängen sich doch nur alle an die mindestens 6 std pro Tag auf, aber keiner macht eine Umschulung(klar bei fast 59 Jahre)Vermitteln wollen die mich auch nicht (als was, können alle nicht beantworten )
Meine zukunft sehe ich schon bis zum regulären Rentenalter (2015)als hartz 4 empfänger, wenn die das so wollen, bitte schön. :mad:
gruss
altermann
p.s. die § habe ich nur geschrieben falls es rückfragen geben würde ;)
Hallo Altermann,
hast Du dich jetzt mal an einen Sozialverband gewand?
Du brauchst dringend Hilfe.
Wir haben unseren Widerspruch auch in die Hände des VDK´s gelegt.
Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
altermann
21.03.2009, 13:41
Hallo Kai-Uwe
Nein habe ich bisher noch nicht,
ich habe einfach den mut und die kraft verloren dagegen zu kämpfen. Ich bekomme nur absagen, und ich habe auch kein Geld mehr
Wie teuer kann den so eine Mitgliedsschaft in Berlin ungefär kosten, ich muss leider mit jeden cent rechnen.
Gruss
altermann
Edit: das Arbeitamt hat ja noch nicht mal eine Wiedereingliederungs Vereinbarung mit mir abgeschlossen, ich komme mir vor als bin ich nur ein mitläufer um den sich keiner kümmern brauch und den lassen wir in ruhe.Aber das kann es doch nicht sein
natascha
21.03.2009, 13:48
Hallo altermann,
eigentlich haste alles bereits auf den punkt gebracht, so siehts aus.
Was nu?
klaro bekommste vermutl. keinen Job mehr.
Jetzt gehts Rechnen los , eigenens haus.wohnung ja/nein. was ist besser EU-Rente oder Harz 4 , kriegste ne EU durch ja /nein
Es ist nebenbei so viele Kranke mit Schmerzen und entwickelten psychischen Krankheitsbildern kriegen keine arbeit und eine EU wird nach sozialmed. Beurteilung stattgegeben. Alerdings benötigen die Kranken mit erschöpfungssyndrom etc. einen Psychiater an ihrer seite.
Dies war der wink mit dem zaumpfall.
zitat
Meine zukunft sehe ich schon bis zum regulären Rentenalter (2015)als hartz 4 empfänger, wenn die das so wollen, bitte schön. :mad:
wer kämpft kann gewinnen, wer nicht kämpft naja. Kraft tanken.
zitat
p.s. die § habe ich nur geschrieben falls es rückfragen geben würde ;)
war mir schon klar altermann , man erkennt auch ohne § was die DRV ausdrückt.
jetzt zu deinem kern , ja es ist so wie du es ausdrückst
Also bin ich der spielball der Ämter, jeder wirft den Ball (mich) einen anderen zu.
Irgendwann landeste nach denen ihren spielregeln bei Harz 4.
Als trost altermann auch altejungemänner können böse mädchen werden.
Vielleicht sollteste deine zukunftspläne einfach mal überdenken, und den richtigen weg beschreiten. hop oder top.
vg natascha
die die 6 Std. gut verstehen kann , was ja nicht das letzte wort bedeuten muß. Schaff doch einfach andere vorausetzungen,lese nachträglich wg mut und geld etc. bitte ohne vorausetzungen etc. ist der VDK auch machtlos im übrigens altermann fordere vom rententräger die gesamte akte zur akteneinsicht an. Es gibt immer einen Weg um veränderungen herbeizuführen.
Irgendwie könnte dein alter dir dienlich sein in verbindung mit der auftretenden Erkrankung.
altermann
21.03.2009, 13:57
Hallo natascha
Jetzt gehts Rechnen los , eigenens haus.wohnung ja/nein. was ist besser EU-Rente oder Harz 4 , kriegste ne EU durch ja /nein
Ich kann ich alles mit nein Beantworten. Ich habe aber soweit alle Monate erfüllt.
Das einziege was ich bekomme ist 30% BG Rente und ALGI. Nach anraten der BG habe ich erwerbsminderungsrente beantragt, die mir abgelehnt wurde.
Gruss
altermann
Beitrag um 15.00 Uhr Editiert
p.s. Hartz4 wäre mit meiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft
Hallo Altermann,
Der Widerspruch wurde abgelehnt. Jetzt muß du handeln, du hast nur 1 Monat Zeit Klage gegen den Widerspruch einzulegen. Der Monatsbeitrag des VdK beträgt 4 €. Also so schnell wie möglich dahin. Sonst glaube ich ,aber da müssen hier dier Rechtsexperten sich melden, ob du erstmal zur Fristenwahrung selbst formell Klage einreichen kannst. Der Gerichtsort ist in der Rechtsbehelfbelehrung aufgeführt. Ganz , ganz schnell handeln.
Bitte nicht unterkriegen lassen:):). Wir hier alle haben das mitgemacht. Die warten darauf, dass du aufgibst. Dann mußt du als Rentenantragsteller auch einen Antrag beim AA stellen, nach §125 stellen, damit du weiter Kranken-u. Rentenversichert bist. Das geht auch einige Monate ( bei mir 27 mon.) bis über deine Rente entschieden ist.
Ich wünsche dir viel Glück und Durchhaltevermögen:) und mache dich bitte am Montag auf die Socken;).
Gruß Buffy07
natascha
21.03.2009, 14:32
Hallo altermann,
klingt ja toll nach anraten der BG habe ich EU beantragt, ist dir noch nie in den kopf gekommen alle diffusen ratschläge dieser organisation gesetzlichen unfallversicherung sind nicht das papier wert woraufs geschrieben steht.
Also altermann die BG hat dich regelrecht vorgeführt,merke dir für die zukunft mißtraue jedem der ein öffentliches amt bekleidet.
Sie wollen alle nur eins ,nur nicht dies was dir zusteht. vermutlich war deine eingabe zur EU rente schlecht vorbereitet bzw. wurde nach Aktenlage entschieden, insgesamt jedoch reichte es nicht, auch nach dem Widerspruch reichte es nicht , warum?
Altermann etwas mehr infos sollteste schon einstellen, aus nix läßt sich nu mal nix beratschlagen oder hilfestellung geben.
Zu Widerspruch und klage kannste zunächst auch ohne Begründung klage einreichen oder lassen, und diese später begründen .Nur binnen 4 Wochen ab widerspruchablehnung zugang muß klage erhoben werden.
Jetzt aber klär bitte wie deiner meinung die widerspruchsbegründung aussehen kann , und ob es im klageverfahren gegen die DRV ausreichend ist. Nur du kannst aufgrund deiner EU Einschätzung und Befunde den beitrag leisten um erfolg zu haben.
Ansonsten, wäre der weg die ALG1 zahlung auszuschöpfen in der regel bei dir ca. 18 monate, beiträge zur rente und kk laufen somit weiter und erhöhen die rente, oder und gegebenfalls nochmal später reha und oder erneut weg verschlimmerung erneuter EU-rentenantrag stellen.
merke bei Alg 1 vorsicht wegen AU . nach § 125 zb. jedoch spielts keine rolle.
vg natascha
sieh in dein postfach wg. adressen
vg natascha
altermann
21.03.2009, 14:43
Hallo Buffy07
Dann mußt du als Rentenantragsteller auch einen Antrag beim AA stellen, nach §125 stellen, damit du weiter Kranken-u. Rentenversichert bist.
Das bekomme ich doch momentan durch mein ALG I ?
Hallo natascha
Altermann etwas mehr infos sollteste schon einstellen, aus nix läßt sich nu mal nix beratschlagen oder hilfestellung geben.
Welche Infos fehlen denn ? Ich habe eigentlich alles reingeschrieben, seit Dezember 08 ?
Gruss
altermann
p.s. welches Postfach, email ? Jetzt bin ich total fertig
Edit: Habs gefunden, danke
natascha
21.03.2009, 14:59
Hallo altermann
du bekommst derzeit nach § 125 lohnersatzleistung , wegen deinem verfahren EU-Rente,ok soweit verstanden. Wann laufen die ALg1 ansprüche aus?
Danach marschierste zu Harz 4 nur um ein konzept für den zeitplan aufzustellen, im falle einer klage würde auch die lohnersatzleistung bis zum gesamten verbrauch ( anspruch )auch weiterbezahlt, und danach eine harz 4 eintreten.
Du siehst durch taktieren kann einiges bis zur Beschlußfassung verändert werden.
vergiß aber nicht die benötigten ärztlichen Befunde zur sozialmedizinischen Beurteilung.
Die Frage ob die Rentenversicherung dich begutachten lies wurde noch nicht beantwortet. Und liegen dir diese Gutachten auch vor.
vg natascha
altermann
21.03.2009, 16:41
Hallo natascha
Ich bekomme bis Oktober 09 ALG I, mein nässter Termin beim AA SB ist im Juni. Dann sind es ja nur noch knapp 4 Monate, dann rutsche ich in Hartz 4
Gutachten habe ich,
1-mal Krankenhaus
1-mal Reha Klinik
1-mal BG
1mal AA
Eigereicht habe ich alle bis auf das vom AA, das kam ja erst vor 1.5 Wochen, das wird aber bestimmt jetzt vom AA beim DRV mit eingereicht.
Eine Vorladung zum Medizinischen Dienst beim DRV habe ich trotz Meinens Wiederspruch mit genau diesem Argument nicht bekommen, es wurde damit begründet, dass die Gutachter der Ärztin gereicht haben. Da wurde zwar alle Behinderung in der Ablehnung 1:1 übernommen und anerkannt, aber mit dem Zusatz von mindestens 6 std.
Gruss
altermann
natascha
21.03.2009, 17:49
Hallo altermann
ziemlich diffus wie die ganze angelegenheit vonstatten ging, bitte besorge wie besprochen die unterlagen welche fehlen .
Für mich deshalb kein wunder wenn nur 50% EU rauskommt
Die ärztliche angelegenheit wie besprochen nimm bitte in angriff .
Es sollte ein neurologe/in Psychiater/ in sein .
Bitte informiere dich vorher hier im forum darüber und google darüber auch zur sozialmedizinischer Beurteilung.
suche dir in berlin eine patientenberatungsstelle die ist kostenfrei und laß dich umfassend beraten.
Die 50 % EU rente wird ja demnächst auch ausbezahlt, spätestens mit ablauf des Alg1.
Es gibt auch senioren selbsthilfegruppen in berlin mit sozialpädagogen die dir in deiner angelegenheit weiterhelfen können.
Jedenfalls benötigst du fachliche hilfestellung für das weitere vorgehen in zukunft.
Sag bescheid ob ich helfen kann , ich werde dir in berlin jemanden als anlaufstelle suchen der mit dir gemeinsam den weiteren weg bespricht.
Die AA /SB solltest du innerhalb der nächsten 4 wochen aufsuchen wg. Ablehnung des Widerspruchs, bis Juni darfste hier nicht warten.
zitat
.Eingereicht habe ich alle bis auf das vom AA, das kam ja erst vor 1.5 Wochen.
Altermann vermeide bitte solche nachlässigkeiten, siehst ja was rauskommt.
in diesem sinne vg natascha
Hallo altermann,
ich hab mir nochmals einige deiner Beiträge durchgelesen um auf dem laufenden zu sein. Also, die DRV hat deinen Widerspruch abgelehnt. Jetzt bleibt Dir nur noch der Klageweg.
Wie ich einem Beitrag von Dir entnehmen konnte, hast Du zur Begründung des Widerspruchs ein Gutachten aus der Reha, (vermutlich Reha-Entlassungsbericht) und weitere Gutachten zur Begründung beigefügt. Auch das AA-Gutachten wird Dich nicht weiterbringen, weil vermutlich in allen diesen Gutachten von einer Arbeitsfähigkeit von über 6 Stunden ausgegangen wird. Zum Erwerb einer gesetzlichen Rente darf aber das Restleistungsvermögen nicht über 6 Std. festgestellt worden sein. Wenn Dich tatsächlich der ÄD des RV-Trägers auch im Widerspruchsverfahren nicht sozialmedizinisch untersucht haben sollte, hast Du jetzt in der Begründung der Klage einen wesentlichen Vorteil, indem Du den Verstoss gegen die Amtsermittlungspflicht nach § 20 SGB X als Verfahrensfehler rügen kannst.
Desweiteren besorge Dir die fehlenden Arztbefundberichte von deinem Hausarzt. Auch ein Arzt, der sich zur Ruhe gesetzt hat, muss deine Befundberichte noch 10 Jahre archivieren. Also suche den Arzt auf, damit er Dir Kopien von diesen Befundberichten ausstellen kann. Ohne Schweigepflichtsentbindung von Dir, darf er diese Berichte auch nicht einem Nachfolger weitergeben. Mit diesen Befundberichten und weiteren, wie z. B.
OP-, Krankenhausentlassungsberichten, Diagnosen behandelnder Ärzte, Schmerzmediziner etc. baust Du Dir eine Angriffs- u. Verteidigungsstrategie vor dem Sozialgericht auf. Du musst jetzt das SG überzeugen, dass bei Dir nur noch ein Restleistungsvermögen von 3 - 6 Std. bzw. unter 3 Std. vorliegt.
Mit der Klagebegründung stellst Du den Antrag auf sozialmedizinische Begutachtung durch den RV-Träger. Gleichzeitig stellst Du Anträge auf eine fachmedizinische Begutachtung, wie z. B. orthopädisch, schmerzmedizinisch,
neurologisch-psychiatrische Begutachtungen. Unterschreib nie eine formularmässige Schweigepflichtsentbindung sondern nur eine auf den Einzelfall bezogene. Lass Dich von einem professionellen Bevollmächtigten vor Gericht vertreten, der auch die verfahrensrechtlichen Tricks beherrscht. Leicht wird es nicht für Dich, denn mit der Weiterreichung der vorgenannten Gutachten im Widerspruchsverfahren, hast Du Dich ohne Not in die Hand der DRV gespielt.
Im Übrigen, was konntest Du aus der Akteneinsicht entnehmen, wie Dir angeraten wurde, als Du den Widerspruch nur dem Grunde nach eingelegt hattest? Oder hattest Du etwa, keine Akteneinsicht beantragt?
Gruss
kbi1989
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